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Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten
Jahresabschluss Steuerberater: Kosten, Pflichten und digitale Alternativen für GmbHs | OnlineBilanz

OnlineBilanzWissensdatenbankJahresabschluss Steuerberater

Jahresabschluss Steuerberater: Kosten, Pflichten und digitale Alternativen für GmbHs

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten

Der Steuerberater ist traditionell der erste Ansprechpartner für den GmbH-Jahresabschluss – aber keine gesetzliche Pflicht. Pflicht ist nur ein vollständiger, HGB-konformer Abschluss mit fristgerechter Offenlegung. Dieser Artikel erklärt, was ein Steuerberater beim Jahresabschluss leistet, wie er abrechnet, was er kostet, wann er unverzichtbar ist – und wann eine digitale Alternative die bessere Wahl ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Nein

Keine gesetzliche Pflicht, den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen zu lassen

1.500 €

Typisches Minimum beim Steuerberater für kleine GmbH (netto, vollständiges Gesamtpaket)

499,95 €

OnlineBilanz-Festpreis inkl. MwSt. – Steuerberater prüft und unterzeichnet inklusive

Muss ein Steuerberater den GmbH-Jahresabschluss erstellen?

Eine der häufigsten Fehlannahmen unter GmbH-Geschäftsführern: „Den Jahresabschluss muss mein Steuerberater machen.“ Das stimmt so nicht. Das HGB verpflichtet die Geschäftsführung einer GmbH zur Erstellung eines vollständigen, korrekten Jahresabschlusses nach §§ 242–325 HGB – nicht aber dazu, einen Steuerberater damit zu beauftragen.

Was das Gesetz fordert, ist das Ergebnis: ein HGB-konformer Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie fristgerechter Offenlegung beim Bundesanzeiger und Einreichung der E-Bilanz beim Finanzamt. Wer dieses Ergebnis liefert, ob ein Steuerberater, eine digitale Plattform oder der Geschäftsführer selbst, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Entscheidend ist allerdings: Die meisten GmbH-Geschäftsführer haben weder die Zeit noch das Fachwissen, einen vollständigen HGB-Jahresabschluss allein zu erstellen. Deshalb beauftragen sie entweder einen Steuerberater oder nutzen eine spezialisierte Plattform wie OnlineBilanz, bei der ein Steuerberater das fertige Ergebnis prüft und unterzeichnet.

Gesetzliche Grundlage

§ 41 GmbHG verpflichtet den Geschäftsführer zur ordnungsgemäßen Buchführung. § 264 HGB verpflichtet zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Beauftragung eines Steuerberaters ist eine Entscheidung des Geschäftsführers – keine gesetzliche Pflicht.

Was macht ein Steuerberater beim Jahresabschluss?

Ein klassischer Steuerberater übernimmt beim Jahresabschluss üblicherweise folgende Aufgaben:

1. Übernahme und Plausibilitätsprüfung der Buchführung

Der Steuerberater importiert die Buchführungsdaten – meist aus DATEV – und prüft sie auf Vollständigkeit, logische Konsistenz und Konformität mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Er stimmt offene Posten ab, prüft Konten und deckt buchhalterische Fehler auf.

2. Bilanzierung und Bewertung

Der Steuerberater bildet Rückstellungen nach § 249 HGB, berechnet Abgrenzungsposten, bewertet das Anlagevermögen und Forderungen und setzt eventuelle stille Reserven oder Lasten korrekt an. Hier liegt einer der größten Mehrwerte eines erfahrenen Steuerberaters: Er kennt zulässige Gestaltungsspielräume, die den steuerlichen Gewinn legal optimieren.

3. Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang

Auf Basis der geprüften Buchführungsdaten erstellt der Steuerberater die Bilanz nach § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und den Anhang nach §§ 284–285 HGB. Letzterer enthält Pflichtangaben wie Bewertungsmethoden, Angaben zu Rückstellungen und bei mittelgroßen GmbHs auch den Lagebericht.

4. Erstellung der Steuererklärungen

Parallel zum Jahresabschluss erstellt der Steuerberater die Körperschaftsteuererklärung (KSt), die Gewerbesteuererklärung (GewSt) und die Umsatzsteuerjahreserklärung (UStJE). Diese werden elektronisch via ELSTER an das Finanzamt übermittelt.

5. E-Bilanz via ELSTER

Seit 2013 müssen alle bilanzierenden Unternehmen ihre Bilanz im XBRL-Format elektronisch an das Finanzamt übermitteln (E-Bilanz). Der Steuerberater übernimmt die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz nach der offiziellen XBRL-Taxonomie.

6. Offenlegung beim Bundesanzeiger

Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offenlegen – 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Der Steuerberater bereitet die Offenlegungsdokumentation vor und übermittelt sie im gesetzlich vorgeschriebenen XBRL-Format.

7. Finanzamtsvertretung

Als bestellter steuerlicher Berater vertritt der Steuerberater die GmbH gegenüber dem Finanzamt. Er beantwortet Rückfragen, stellt Fristverlaufängerungsanträge und begleitet eventuelle Betriebsprüfungen.

Wie rechnet der Steuerberater ab? Die StBVV erklärt

Das Honorar eines Steuerberaters für den Jahresabschluss richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Abrechnung funktioniert über den sogenannten Gegenstandswert, der sich aus der Bilanzsumme berechnet. Auf diesen Wert wird ein Gebührenfaktor aus einer gesetzlichen Tabelle angewendet.

Der Gegenstandswert

Nach Anlage 1 zur StBVV ergibt sich der Gegenstandswert aus der Bilanzsumme des Unternehmens. Je höher die Bilanzsumme, desto höher der Gegenstandswert – aber nicht linear. Die Tabelle ist degressiv gestaffelt: Bei höheren Bilanzsummen steigt der Gegenstandswert langsamer.

Der Gebührenfaktor

Der Steuerberater kann bei der Jahresabschlusserstellung einen Gebührenfaktor zwischen 10/10 (Mittelgebühr) und 40/10 (Höchstgebühr) anwenden. In der Praxis setzen die meisten Kanzleien den Faktor 10/10 bis 20/10 an. Bei sehr einfachen Fällen ist auch eine Mindestgebühr von 5/10 möglich.

Praxisbeispiel: Eine GmbH hat eine Bilanzsumme von 600.000 €. Nach der StBVV-Tabelle ergibt sich ein Gegenstandswert von ca. 33.000 €. Bei Gebührenfaktor 10/10 beträgt das Honorar für die Bilanz ca. 1.450 € netto. Dazu kommen GuV, Anhang, E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung – schnell 2.500–3.200 € Gesamtpaket.

Ihr Recht als Mandant

Sie können jederzeit eine schriftliche Gebührenaufstellung nach § 9 StBVV verlangen. Der Steuerberater muss Gegenstandswert, Gebührensatz und alle Leistungspositionen einzeln ausweisen. Bei ordentlich vorbereiteter Buchführung haben Sie gute Argumente für den Mittelwertsatz statt den Höchstsatz.

Was kostet der Steuerberater für den GmbH-Jahresabschluss?

Die folgende Tabelle zeigt realistische Gesamtkosten beim klassischen Steuerberater im Vergleich zum OnlineBilanz-Festpreis. Die Steuerberaterkosten beziehen sich auf das vollständige Paket inklusive aller Steuererklärungen und Offenlegung:

GmbH-UmsatzSteuerberater (netto, Gesamtpaket)OnlineBilanz (inkl. MwSt., alles inklusive)
bis 50.000 €800 – 1.500 €499,95 €
bis 100.000 €1.000 – 2.000 €1.203,15 €
bis 300.000 €1.500 – 3.200 €2.153,37 €
bis 500.000 €2.000 – 4.500 €2.411,30 €
bis 1 Mio. €2.500 – 5.500 €3.342,95 €
bis 2,5 Mio. €4.000 – 9.000 €5.963,93 €

Wichtiger Hinweis: Viele Kanzleien geben erst ein Grundangebot für Bilanz und GuV ab, rechnen dann E-Bilanz, alle Steuererklärungen und die Offenlegung separat ab. Die tatsächliche Endrechnung liegt oft 30–50 % über dem ersten Angebot. Bei OnlineBilanz sind alle diese Positionen immer im Festpreis enthalten – ohne Nachverhandlung.

Haftet der Steuerberater für Fehler im Jahresabschluss?

Ja – und das ist ein wesentlicher Grund, warum Unternehmen gerne auf einen Steuerberater setzen. Steuerberater haften nach § 280 BGB bei Verletzung ihrer Beratungspflichten. Gemäß § 67 StBerG sind Steuerberater verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 500.000 € pro Schadensfall zu unterhalten.

Typische Haftungsfälle

Die Haftung greift beispielsweise, wenn der Steuerberater eine zu hohe oder zu niedrige Rückstellung bildet und dadurch eine fehlerhafte Steuerberechnung entsteht, wenn er eine Bilanzierungspflicht übersieht oder wenn er eine Offenlegungsfrist versäumt und dadurch ein Ordnungsgeld ausgetöst wird. Die Verjlährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens, maximal zehn Jahre (§ 199 BGB).

Haftung auch bei OnlineBilanz

Bei OnlineBilanz prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater jeden Jahresabschluss mit seiner Berufshaftpflicht. Die Haftungssituation ist damit identisch mit der bei einer klassischen Kanzlei. Der Unterschied ist der Preis – nicht die Rechtsqualität.

Steuerberater vs. Wirtschaftsprüfer: Der wichtige Unterschied

Viele Geschäftsführer verwechseln die Rollen von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Das sind zwei völlig verschiedene Berufsgruppen mit unterschiedlichen Aufgaben:

MerkmalSteuerberaterWirtschaftsprüfer
HauptaufgabeErstellt Jahresabschluss und SteuererklärungenPrüft den Jahresabschluss auf Richtigkeit
Gesetzliche GrundlageStBerG, StBVVWPO, §§ 316–324a HGB
ErgebnisFertiger JahresabschlussBestätigungsvermerk (Testat)
Wann Pflicht?Keine gesetzliche Pflicht zur BeauftragungBei mittelgroßen und großen GmbHs (§ 316 HGB)
Kosten (kleine GmbH)1.500 – 3.500 € nettoNicht erforderlich
Kosten (prüfungspflichtig)1.500 – 5.000 € netto3.000 – 20.000 € netto zusätzlich

Die gesetzliche Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer gilt nach § 316 HGB nur für mittelgroße und große GmbHs – das sind GmbHs, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreiten: Bilanzsumme über 6 Mio. €, Umsatz über 12 Mio. € oder mehr als 50 Mitarbeiter. Die weitaus meisten kleinen GmbHs sind davon ausgenommen. Mehr dazu im Artikel zur Jahresabschluss Prüfungspflicht.

Wann ist ein Steuerberater beim Jahresabschluss unverzichtbar?

Ein klassischer Steuerberater entfaltet seinen größten Mehrwert in spezifischen Situationen, die über den Standard-Jahresabschluss hinausgehen:

Komplexe Beteiligungsstrukturen und Konzerne

Wenn die GmbH Tochtergesellschaften hält, an anderen Unternehmen beteiligt ist oder in eine Holding eingebettet ist, entstehen konsolidierungsrechtliche Fragen nach §§ 290 ff. HGB, die individuelle Beratung erfordern. Mehr dazu im Artikel zum konsolidierten Jahresabschluss.

Erstmalige Jahresabschlüsse nach Gründung

Im ersten Geschäftsjahr einer GmbH gibt es Besonderheiten bei Gründungskosten, Gesellschaftereinlagen und steuerlichen Wahlrechten, die qualifizierte Beratung sinnvoll machen.

Steuerrechtliche Gestaltung und Optimierung

Ein erfahrener Steuerberater kennt legale Gestaltungsspielräume: Bilanzierungswahlrechte nach HGB, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, Rückstellungsoptionen und Sonderabschreibungen. Wer diese gezielt nutzen möchte, profitiert von individuellem Beratungsgespäch.

Gesetzliche Prüfungspflicht

Mittelgroße und große GmbHs benötigen neben dem erstellenden Steuerberater auch einen prüfenden Wirtschaftsprüfer. Hier ist eine Kanzlei mit Erfahrung in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern sinnvoll.

Laufende steuerliche Beratung

Wer regelmäßig steuerliche Fragen hat (Investitionsentscheidungen, Gesellschafterwechsel, Unternehmensverkauf) profitiert von einem Steuerberater als laufendem Berater – nicht nur für den Jahresabschluss.

Die digitale Alternative: OnlineBilanz

Für den Standard-Jahresabschluss einer kleinen oder mittleren GmbH – und das sind die meisten GmbHs in Deutschland – ist OnlineBilanz eine vollwertige Alternative zum klassischen Steuerberater.

Wie OnlineBilanz funktioniert

OnlineBilanz importiert Ihre Buchführungsdaten direkt aus DATEV, Lexoffice, sevdesk, FastBill, Lexware und über zehn weiteren Systemen. Das System prüft die Daten automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität, erstellt HGB-konforme Bilanz, GuV und Anhang, erstellt die E-Bilanz im XBRL-Format für ELSTER, erstellt alle Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer) und übermittelt die Offenlegungsdokumentation an den Bundesanzeiger.

Ein zugelassener Steuerberater prüft und unterzeichnet das vollständige Ergebnis mit seiner Berufshaftpflicht. Zusätzlich enthält jedes Paket 12 Monate Finanzamtsvertretung und ein Jahr steuerliche Beratung.

Immer im Festpreis enthalten

Bilanz · GuV · Anhang · E-Bilanz via ELSTER · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung · Bundesanzeiger-Offenlegung · Steuerberater-Signatur mit Berufshaftpflicht · 12 Monate Finanzamtsvertretung · 1 Jahr Steuerberatung

Direktvergleich: Klassischer Steuerberater vs. OnlineBilanz

KriteriumKlassischer SteuerberaterOnlineBilanz
PreismodellStundensatz / StBVV-GebührTransparenter Festpreis inkl. MwSt.
Kosten (kleine GmbH, alles inklusive)1.500 – 3.500 € nettoab 499,95 € inkl. MwSt.
Alle Steuererklärungen inklusiveHäufig separat abgerechnet✅ Immer inklusive
Offenlegung inklusiveHäufig Aufpreis✅ Immer inklusive
Fertigstellungszeit4 – 10 Wochen7 – 14 Werktage
Steuerberater-Prüfung + Signatur✅ Ja✅ Ja, immer inklusive
Berufshaftpflicht✅ Ja✅ Ja, immer inklusive
DATEV-DigitalpartnerAbhängig von Kanzlei✅ Ja
Überraschungsrechnung möglichJa, durch variable StBVV-SätzeNein – Festpreis
Individuelle Steuergestaltung✅ Ja, bei komplexen FällenStandardmäßige Optimierung

Häufige Fragen: Jahresabschluss Steuerberater

Muss der GmbH-Jahresabschluss zwingend vom Steuerberater erstellt werden?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Das HGB verlangt einen vollständigen, korrekten Jahresabschluss – nicht, wer ihn erstellt. OnlineBilanz erstellt automatisch, ein Steuerberater prüft und unterzeichnet mit Berufshaftpflicht.

Wie rechnet ein Steuerberater den Jahresabschluss ab?

Nach der StBVV auf Basis des Gegenstandswerts (meistens Bilanzsumme) multipliziert mit einem Gebührenfaktor zwischen 5/10 und 40/10. Sie können eine Gebührenaufstellung nach § 9 StBVV verlangen. Bei einer Bilanzsumme von 600.000 € kostet die Bilanz allein ca. 1.450 € netto bei Faktor 10/10.

Haftet der Steuerberater für Fehler im Jahresabschluss?

Ja, nach § 280 BGB und mit Berufshaftpflicht nach § 67 StBerG (Mindestdeckung 500.000 € pro Schadensfall). Auch bei OnlineBilanz haftet der unterzeichnende Steuerberater mit seiner Berufshaftpflicht. Die Haftungssituation ist identisch.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?

Ein Steuerberater erstellt den Jahresabschluss und die Steuererklärungen. Ein Wirtschaftsprüfer prüft den fertigen Jahresabschluss und erteilt ein Testat. Die gesetzliche Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer gilt nur für mittelgroße und große GmbHs nach § 316 HGB – die meisten kleinen GmbHs brauchen keinen Wirtschaftsprüfer.

Kann ich bei OnlineBilanz trotzdem steuerliche Beratung bekommen?

Ja. Im Festpreis sind 12 Monate Finanzamtsvertretung und ein Jahr steuerliche Beratung durch den zugelassenen Steuerberater inklusive. Bei komplexen Fragen über den Standard-Jahresabschluss hinaus (Beteiligungsstrukturen, Unternehmensverkauf) empfehlen wir zusätzlich eine spezialisierte Kanzlei.

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Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für individuelle steuerrechtliche Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.

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Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
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KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
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Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
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Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

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12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Übersicht
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Fristen
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Chat2
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Ihr fester Steuerberater

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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater