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Steuerberater Fabian Klement
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss erstellen

GmbH Jahresabschluss erstellen 2026: Anleitung & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer GmbH ist gesetzlich vorgeschrieben und muss fristgerecht erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Viele Geschäftsführer wissen nicht: Die Erstellung kann auch ohne Steuerberater erfolgen – entscheidend ist die Einhaltung der handelsrechtlichen Vorgaben nach § 242 ff. HGB. Moderne digitale Lösungen ermöglichen eine rechtssichere Erstellung mit fachlicher Prüfung durch erfahrene Steuerberater. Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Während Angebote wie OnlineBilanz vs Smartsteuer aufzeigen, dass sich spezialisierte GmbH-Jahresabschluss-Services grundlegend von Steuer-Apps für Privatpersonen unterscheiden, benötigen Kapitalgesellschaften eine Lösung mit buchhalterischer und bilanzrechtlicher Kompetenz.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jede GmbH muss gemäß § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen, der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang umfasst. Die Erstellung darf der Geschäftsführer selbst vornehmen, die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag erfolgen.

Warum jede GmbH einen Jahresabschluss erstellen muss

Der Jahresabschluss ist für jede GmbH eine zwingende gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von Größe, Umsatz oder Mitarbeiterzahl der Gesellschaft. Der Geschäftsführer haftet persönlich für die fristgerechte Erstellung, Feststellung und Offenlegung.

Der Jahresabschluss dient jedoch nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Er ist die zentrale wirtschaftliche Darstellung Ihres Unternehmens und bildet die Grundlage für Entscheidungen von Banken, Gesellschaftern, Investoren und Finanzämtern. Eine professionelle, vollständige Aufbereitung signalisiert wirtschaftliche Stabilität und sorgfältige Unternehmensführung.

Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass die Erstellung zwingend durch einen Steuerberater erfolgen muss. Das ist rechtlich nicht zutreffend. Die GmbH darf ihren Jahresabschluss selbst erstellen – entscheidend ist die Einhaltung der handelsrechtlichen Vorgaben nach § 264 ff. HGB und die korrekte Anwendung der Bewertungsvorschriften. Sollten sich im Zuge der Jahresabschlusserstellung Änderungen bei Geschäftsführung, Sitz oder Kapital ergeben, ist zudem eine GmbH Handelsregister Änderung erforderlich. Moderne Buchhaltungssoftware wie sevDesk kann bei der Abschlusserstellung unterstützen; eine Anleitung zum sevDesk Jahresabschluss erstellen zeigt den kompletten Workflow.

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Bestandteile des GmbH-Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben vereinfachte Pflichten, während mittelgroße und große GmbHs zusätzliche Bestandteile erstellen und offenlegen müssen.

Bilanz (§ 266 HGB)

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzlage der GmbH am Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.2025) dar. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Die Gliederung nach § 266 HGB ist für alle Kapitalgesellschaften verbindlich.

Die Aktivseite umfasst Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude, Beteiligungen) und Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben). Die Passivseite zeigt Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresüberschuss) sowie Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Die GuV zeigt, wie sich das Jahresergebnis zusammensetzt. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Die meisten GmbHs nutzen das Gesamtkostenverfahren.

Sie erfasst alle Erträge (Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge) und alle Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, Zinsen, Steuern). Die Differenz ergibt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Anhang (§ 284 ff. HGB)

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV durch erläuternde Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschreibungen, Rückstellungen und besonderen Geschäftsvorfällen. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

Bestandteil Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanz Pflicht (§ 266 HGB) Pflicht (§ 266 HGB) Pflicht (§ 266 HGB)
GuV Pflicht (§ 275 HGB) Pflicht (§ 275 HGB) Pflicht (§ 275 HGB)
Anhang Vereinfacht (§ 288 HGB) Vollständig (§ 284 HGB) Vollständig (§ 284 HGB)
Lagebericht Befreit Pflicht (§ 289 HGB) Pflicht (§ 289 HGB)

Darf die GmbH den Jahresabschluss selbst erstellen?

Die Antwort ist eindeutig: Ja, der Geschäftsführer darf den Jahresabschluss selbst erstellen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Entscheidend ist, dass der Abschluss den handelsrechtlichen Anforderungen entspricht und vollständig ist.

Nach § 242 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Die Pflicht zur Erstellung liegt beim gesetzlichen Vertreter der GmbH – dem Geschäftsführer. Eine detaillierte Anleitung zum Erstellen einer Bilanz für GmbH und UG zeigt dabei Schritt für Schritt die notwendigen Arbeiten. Die Delegation an externe Dienstleister ist möglich, aber nicht zwingend.

„Viele Geschäftsführer scheuen die Selbsterstellung aus Unsicherheit. Dabei ist die technische Umsetzung mit modernen digitalen Tools heute deutlich einfacher als noch vor wenigen Jahren. Entscheidend ist, dass am Ende ein fachlich geprüfter, rechtssicherer Abschluss steht – unabhängig davon, wer die Dateneingabe vornimmt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Voraussetzungen für die Selbsterstellung

  • Grundlegendes Verständnis von Buchführung und Bilanzierung
  • Vollständige und korrekte Buchungsbelege
  • Kenntnis der handelsrechtlichen Gliederungsschemata (§ 266, § 275 HGB)
  • Zugang zu Software oder digitalen Plattformen zur strukturierten Erfassung
  • Fachliche Prüfung durch Steuerberater vor Feststellung (empfohlen)

Achtung

Auch bei Selbsterstellung trägt der Geschäftsführer die volle Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses. Fehler können zu Haftungsansprüchen, Ordnungsgeldern und steuerlichen Nachteilen führen.

Jahresabschluss Schritt für Schritt erstellen

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Die einzelnen Schritte bauen aufeinander auf und sollten sorgfältig dokumentiert werden. Fehler in frühen Phasen können sich durch den gesamten Abschluss ziehen.

1. Vorbereitung: Buchführung abschließen

Bevor der Jahresabschluss erstellt werden kann, muss die laufende Buchhaltung vollständig und korrekt abgeschlossen sein. Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 müssen erfasst, alle Konten abgestimmt und alle Belege geordnet vorliegen.

  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen gebucht
  • Bankkonten mit Kontoauszügen abgestimmt
  • Kasse ordnungsgemäß geführt und abgestimmt
  • Offene Posten (Forderungen, Verbindlichkeiten) geprüft
  • Rückstellungen (z. B. für Urlaub, ausstehende Rechnungen) ermittelt

2. Inventur durchführen (§ 240 HGB)

Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 muss eine körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden erfolgen. Dies betrifft insbesondere Warenbestände, Anlagevermögen, Kasse und Bankguthaben. Die Inventur ist nach § 240 HGB verpflichtend.

3. Bewertung vornehmen (§ 252 ff. HGB)

Alle Vermögensgegenstände und Schulden müssen nach handelsrechtlichen Grundsätzen bewertet werden. Dabei gelten die Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB, insbesondere das Vorsichtsprinzip, das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip.

Anlagevermögen wird mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 HGB. Umlaufvermögen ist mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Tageswert anzusetzen (strenges Niederstwertprinzip).

4. Bilanz und GuV aufstellen

Auf Basis der bewerteten Vermögensgegenstände und Schulden wird die Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Die GuV wird nach § 275 HGB aufgestellt und zeigt die Ertragslage des Geschäftsjahres 2025.

5. Anhang erstellen

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV durch Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr, Angaben zu Rückstellungen, Verbindlichkeiten und weiteren Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB. Kleine Kapitalgesellschaften können die Erleichterungen des § 288 HGB nutzen.

6. Prüfung durch Steuerberater (empfohlen)

Auch wenn die Erstellung selbst erfolgt, ist eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater dringend empfohlen. Dieser prüft Vollständigkeit, formale Richtigkeit und steuerliche Optimierung, bevor der Abschluss der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorgelegt wird.

Fristen und Termine für den Jahresabschluss 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist für jede GmbH verpflichtend. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern, Haftungsansprüchen und Problemen mit Banken oder Gesellschaftern führen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Größenklasse der GmbH.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist hierfür beträgt bei kleinen GmbHs 11 Monate, bei mittelgroßen und großen GmbHs 8 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Größenklasse Bilanzstichtag Feststellung spätestens
Kleine GmbH 31.12.2025 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 31.12.2025 31.08.2026
Große GmbH 31.12.2025 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, also spätestens bis zum 31.12.2026 für den Jahresabschluss zum 31.12.2025.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die GmbH und persönlich gegen den Geschäftsführer.

12

Monate Offenlegungsfrist

11

Monate Feststellungsfrist (klein)

8

Monate Feststellungsfrist (mittel/groß)

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), das am 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Die früher übliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Jahresabschluss muss im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als PDF-Datei eingereicht werden. Die Einreichung erfordert eine elektronische Signatur oder eine Authentifizierung über ELSTER.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegungspflicht richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB.

Bestandteil Kleine GmbH Mittelgroße/Große GmbH
Bilanz Ja (verkürzt möglich) Ja (vollständig)
GuV Nein (befreit) Ja
Anhang Ja (vereinfacht) Ja (vollständig)
Lagebericht Nein Ja
Bestätigungsvermerk Nein Falls prüfungspflichtig

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB von der Offenlegung der GuV absehen. Die Bilanz darf in verkürzter Form offengelegt werden. Der Anhang muss bestimmte Mindestangaben enthalten.

Ablauf der Offenlegung

  1. Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen
  2. Dokumente im erforderlichen Format vorbereiten (PDF oder XBRL)
  3. Registrierung im Unternehmensregister mit Authentifizierung
  4. Upload der Dokumente über das Online-Portal
  5. Prüfung durch das Betreiberunternehmen
  6. Veröffentlichung im Unternehmensregister

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ohne professionelle Unterstützung treten häufig wiederkehrende Fehler auf. Diese können zu Ablehnung der Offenlegung, steuerlichen Nachteilen oder Haftungsrisiken führen.

1. Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung

Der häufigste Fehler liegt bereits vor der Erstellung des Jahresabschlusses: Eine unvollständige oder fehlerhafte Buchführung führt zwangsläufig zu einem fehlerhaften Abschluss. Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder vergessene Buchungen verfälschen das Ergebnis.

2. Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

Die Bewertung nach §§ 252 ff. HGB folgt strengen Regeln. Häufige Fehler: fehlende oder falsche Abschreibungen, Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips, fehlerhafte Bewertung von Rückstellungen oder Nichtberücksichtigung von Wertminderungen.

3. Formfehler bei Bilanz und GuV

Die Gliederung von Bilanz und GuV ist in § 266 bzw. § 275 HGB verbindlich vorgegeben. Abweichungen von diesem Schema sind nicht zulässig. Auch die Bezeichnung der Posten muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

4. Fehlende oder unvollständige Anhangangaben

Der Anhang wird häufig unterschätzt. Er muss aber Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB enthalten, z. B. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschreibungen, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen und zur Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel).

Typische Fehlerquellen

  • Vergessene oder falsch gebuchte Geschäftsvorfälle
  • Fehlende Inventur oder fehlerhafte Bewertung
  • Nichtbeachtung handelsrechtlicher Gliederung
  • Unvollständige Anhangangaben
  • Verspätete Feststellung oder Offenlegung

So vermeiden Sie Fehler

  • Laufende Buchführung sorgfältig und zeitnah führen
  • Inventur dokumentieren und nachvollziehbar durchführen
  • Gesetzliche Gliederungsschemata exakt einhalten
  • Checklisten für Pflichtangaben nutzen
  • Fachliche Prüfung durch Steuerberater einholen

Digitale Lösungen für die Jahresabschlusserstellung nutzen

Moderne digitale Plattformen ermöglichen es heute auch Geschäftsführern ohne Bilanzbuchhaltungskenntnisse, den Jahresabschluss ihrer GmbH strukturiert und rechtssicher zu erstellen. Sie kombinieren intuitive Eingabemasken mit fachlicher Prüfung durch erfahrene Steuerberater.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Geführte Dateneingabe: Strukturierte Abfrage aller relevanten Daten verhindert vergessene Positionen
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen: Fehler werden bereits während der Eingabe erkannt
  • Rechtssichere Gliederung: Bilanz und GuV werden automatisch nach § 266 / § 275 HGB erstellt
  • Fachliche Prüfung: Erfahrene Steuerberater prüfen den Abschluss vor Feststellung
  • Offenlegung inklusive: Automatische Einreichung beim Unternehmensregister im korrekten Format

„Die Digitalisierung hat die Jahresabschlusserstellung grundlegend verändert. Geschäftsführer können heute die Dateneingabe selbst vornehmen und behalten maximale Kontrolle über ihre Zahlen. Gleichzeitig stellen wir durch unsere fachliche Prüfung sicher, dass der Abschluss rechtssicher, vollständig und steuerlich optimiert ist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

So funktioniert OnlineBilanz.de

  1. Dateneingabe: Sie erfassen Ihre Bilanzdaten über eine intuitive, geführte Oberfläche
  2. Automatische Berechnung: Bilanz, GuV und Anhang werden automatisch nach HGB erstellt
  3. Steuerberater-Prüfung: Ihr Abschluss wird von erfahrenen Steuerberatern geprüft und optimiert
  4. Feststellung: Sie erhalten alle Unterlagen für die Gesellschafterversammlung
  5. Offenlegung: Wir übernehmen die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Hinweis

OnlineBilanz.de richtet sich speziell an kleine und mittelgroße GmbHs, die ihren Jahresabschluss selbst erstellen möchten, ohne auf fachliche Sicherheit zu verzichten. Die Lösung kombiniert Eigenverantwortung mit professioneller steuerlicher Beratung und unterstützt bereits bei der Budgetierung für das laufende Jahr, sodass die Finanzplanung nahtlos in die spätere Abschlusserstellung übergeht.

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Häufig gestellte Fragen

Muss der Jahresabschluss einer GmbH zwingend von einem Steuerberater erstellt werden?

Nein. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater mit der Erstellung zu beauftragen. Der Geschäftsführer darf den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern dieser den handelsrechtlichen Anforderungen nach § 242 ff. HGB entspricht. Allerdings trägt der Geschäftsführer die volle Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater vor Feststellung ist daher dringend empfohlen.

Welche Fristen gelten für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2026?

Der Jahresabschluss muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB). Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt also: Feststellung bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß), Offenlegung bis 31.12.2026.

Wo muss der Jahresabschluss einer GmbH offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als PDF-Datei mit elektronischer Signatur oder ELSTER-Authentifizierung. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich sowohl gegen die GmbH als Gesellschaft als auch persönlich gegen den Geschäftsführer. Zudem kann die verspätete Offenlegung zu Problemen bei Bankfinanzierungen und negativen Signalen an Geschäftspartner führen.

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH enthalten?

Eine kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB muss Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang erstellen. Die Bilanz darf verkürzt aufgestellt werden, der Anhang kann nach § 288 HGB vereinfacht werden. Ein Lagebericht ist nicht erforderlich. Bei der Offenlegung kann die kleine GmbH nach § 326 Abs. 1 HGB auf die Veröffentlichung der GuV verzichten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Bilanz aus GuV erstellen 2026: Leitfaden für Unternehmer

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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