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Lieferant GmbH · Rechnung 042
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4920Telefon
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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss selbst erstellen

GmbH Jahresabschluss selbst erstellen 2026 – Digital & sicher

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss für GmbH selbst erstellen statt Steuerberater beauftragen? Mit digitalen Tools ist das heute möglich – rechtssicher, effizient und kostengünstig. Dabei spielt insbesondere die E-Bilanz online erstellen eine zentrale Rolle, da die elektronische Übermittlung an das Finanzamt gesetzlich vorgeschrieben ist. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, wie der Prozess abläuft und worauf Sie bei Bilanz, GuV und Offenlegung achten müssen – einschließlich besonderer Konstellationen wie debitorische Kreditoren im Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine GmbH kann ihren Jahresabschluss mit digitalen Tools selbst erstellen, wenn buchhalterische Grundkenntnisse vorhanden sind. Erforderlich sind Bilanz und GuV nach § 266 und § 275 HGB, optional Anhang und Lagebericht. Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten.

Voraussetzungen für die Selbsterstellung

Jede GmbH ist nach § 242 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die Frage ist nicht ob, sondern wie: durch einen Steuerberater oder in Eigenregie.

Die Selbsterstellung ist grundsätzlich möglich und spart erhebliche Kosten. Sie erfordert jedoch fundierte Kenntnisse in Buchhaltung, Bilanzierung und Handelsrecht. Ohne diese Basis drohen formale Fehler, die zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen können.

  • Grundkenntnisse in doppelter Buchführung vorhanden
  • Ordnungsgemäße Buchführung während des Geschäftsjahres
  • Verständnis der Gliederungsvorschriften nach § 266 und § 275 HGB
  • Zeitliche Kapazität für Erstellung und Kontrolle
  • Zugang zu geeigneter Software oder digitalem Tool

Hinweis

Tipp: Auch bei Selbsterstellung kann eine steuerliche Prüfung durch einen Berater sinnvoll sein – etwa für komplexe Bewertungsfragen bei Rückstellungen oder latenten Steuern.

Besonders für kleine GmbHs mit überschaubarer Geschäftstätigkeit und wenigen Geschäftsvorfällen ist die Selbsterstellung mit modernen Tools wie OnlineBilanz.de eine realistische Option.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse ab. Für alle Kapitalgesellschaften gilt jedoch ein Mindestumfang nach § 264 Abs. 1 HGB.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital und Schulden).

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (immateriell, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kasse/Bank)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern

Passivseite

  • A. Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinn/Verlust)
  • B. Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV dokumentiert das Ergebnis des Geschäftsjahres. Sie kann nach Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden.

Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland am weitesten verbreitet und gliedert Aufwendungen nach Kostenarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen etc.).

Anhang und Lagebericht (je nach Größe)

Der Anhang erläutert Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wichtige Einzelposten. Kleine GmbHs können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Der Lagebericht ist erst ab mittelgroßen Gesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtend und beschreibt Geschäftsverlauf, wirtschaftliche Lage und Risiken.

Größenklassen und Erleichterungen

Die handelsrechtlichen Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen, welche Erleichterungen bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung gelten.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet.

6 Mio. €

Bilanzsumme (klein)

12 Mio. €

Umsatz (klein)

50

Mitarbeiter (klein)

Erleichterungen für kleine GmbHs

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (nur Buchstaben A–D, nicht Ziffern)
  • Verkürzte GuV nach § 276 HGB
  • Anhang entfällt oder stark reduziert nach § 288 HGB
  • Keine Pflicht zum Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
  • Keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB (außer bei Konzernzugehörigkeit)

Achtung

Wichtig: Auch kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen – nur der Umfang ist reduziert (§ 326 HGB). Verstöße werden mit Ordnungsgeldern geahndet.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Mit digitalen Tools lässt sich dieser Ablauf standardisieren und beschleunigen.

1. Vorbereitende Buchhaltung abschließen

Prüfen Sie, ob alle Geschäftsvorfälle des Jahres vollständig und korrekt erfasst sind. Kontenabstimmungen (insbesondere Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren) sind unerlässlich.

2. Inventur durchführen

Die körperliche Bestandsaufnahme ist nach § 240 HGB Pflicht. Erfassen Sie Anlagevermögen, Vorräte und sonstige Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag.

3. Bewertung vornehmen

Bewerten Sie alle Vermögensgegenstände und Schulden nach den Vorschriften der §§ 252–256 HGB. Achten Sie auf Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen.

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen berechnen
  • Rückstellungen bilden (z. B. für Urlaubsansprüche, Steuerlasten)
  • Forderungen auf Werthaltigkeit prüfen
  • Vorräte nach Niederstwertprinzip bewerten
  • Rechnungsabgrenzungsposten buchen

4. Bilanz und GuV erstellen

Übertragen Sie die Salden der Konten in die vorgegebene Gliederung nach § 266 und § 275 HGB. Digitale Tools übernehmen diese Zuordnung automatisch und prüfen auf Vollständigkeit.

5. Anhang erstellen (falls erforderlich)

Dokumentieren Sie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, erläutern Sie wesentliche Posten und geben Sie die Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB an.

6. Plausibilitätsprüfung

Kontrollieren Sie Ihre Zahlen auf Logik und Konsistenz: Stimmt die Bilanzsumme auf Aktiv- und Passivseite? Passt das GuV-Ergebnis zum Eigenkapital?

„Die häufigsten Fehler passieren bei Rückstellungen und Abgrenzungen. Eine gründliche Plausibilitätsprüfung vor der Feststellung spart später Zeit und Ärger mit dem Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools und Software

Moderne Online-Plattformen haben die Erstellung von Jahresabschlüssen revolutioniert. Statt Excel-Tabellen und Word-Dokumenten arbeiten Sie mit strukturierten Eingabemasken und automatischer Plausibilitätsprüfung.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

Rechtssicherheit

Automatische Einhaltung der HGB-Gliederung und Pflichtangaben

Zeitersparnis

Vorausgefüllte Formulare, automatische Berechnungen und Validierung

Kosteneffizienz

Deutlich günstiger als Steuerberater-Honorare für Jahresabschluss

Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten zusätzlich die direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister – ohne Medienbrüche, rechtssicher und revisionsfähig.

Schnittstellen zur Buchhaltung

Idealerweise importiert die Jahresabschluss-Software die Salden direkt aus Ihrer Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, sevDesk etc.). Das minimiert Übertragungsfehler und beschleunigt den Prozess erheblich.

Hinweis

Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass das Tool XBRL-Export unterstützt – das ist für die Offenlegung beim Unternehmensregister seit 2022 verpflichtend.

Feststellung und Offenlegung

Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die rechtliche Pflicht noch nicht erfüllt. Es folgen zwei weitere Schritte: Feststellung und Offenlegung.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen von den Gesellschaftern festgestellt werden. Bei kleinen GmbHs gilt eine Frist von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften 8 Monate.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, der im Protokoll zu dokumentieren ist. Erst mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Größenklasse Feststellungsfrist Bilanzstichtag 31.12.2025
Klein 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroß / Groß 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate ab dem Bilanzstichtag. Für einen Jahresabschluss mit Stichtag 31.12.2025 bedeutet das: Einreichung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Achtung: Versäumnisse werden vom Bundesamt für Justiz mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB geahndet – zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Ordnungsgeldverfahren laufen automatisiert.

Die Einreichung erfolgt im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language). Moderne Tools wie OnlineBilanz.de erzeugen dieses Format automatisch und übermitteln direkt ans Unternehmensregister.

12 Monate

Offenlegungsfrist

500–25.000 €

Ordnungsgeld

XBRL

Pflicht-Format

Häufige Fehler vermeiden

Auch bei sorgfältiger Arbeit schleichen sich typische Fehler ein. Wer diese kennt, kann sie gezielt vermeiden.

Formale Gliederungsfehler

Die Gliederung nach § 266 HGB ist zwingend. Falsche Zuordnungen von Posten (z. B. kurzfristige Verbindlichkeiten ins Anlagevermögen) führen zu fehlerhafter Bilanz.

Unvollständige oder fehlerhafte Rückstellungen

Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen oder Steuernachzahlungen werden oft vergessen oder falsch berechnet.

Fehlerhafte Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen müssen nach § 253 HGB auf Basis der Nutzungsdauer erfolgen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei dauerhafter Wertminderung geboten.

Falsche Behandlung von Rechnungsabgrenzungsposten

Vorauszahlungen (z. B. Versicherungen, Mieten) müssen periodengerecht abgegrenzt werden. Das Prinzip der sachlichen und zeitlichen Abgrenzung nach § 252 HGB ist grundlegend.

  • Gliederung nach § 266/275 HGB exakt einhalten
  • Alle Rückstellungen systematisch erfassen
  • Abschreibungen vollständig und korrekt berechnen
  • Rechnungsabgrenzungen prüfen
  • XBRL-Datei vor Einreichung validieren lassen

„Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Feststellungsfrist und Offenlegungsfrist. Die Feststellung muss vor der Offenlegung erfolgen – sonst droht ein formeller Mangel.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Nutzen der Selbsterstellung

Die Entscheidung zwischen Steuerberater und Selbsterstellung ist auch eine wirtschaftliche Frage. Besonders für kleine GmbHs lohnt sich der Vergleich.

Kosten beim Steuerberater

Die Gebühren für einen Jahresabschluss richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für kleine GmbHs liegen die Kosten typischerweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro, je nach Komplexität und Gegenstandswert.

Kosten bei digitaler Selbsterstellung

Online-Tools wie OnlineBilanz.de bieten Jahresabschlüsse für Fixpreise ab ca. 200–600 Euro inklusive elektronischer Offenlegung. Das entspricht einer Ersparnis von 60–85 %.

1.500–4.000 €

Steuerberater

200–600 €

Online-Tool

60–85 %

Ersparnis

Zeitaufwand und Know-how

Die Selbsterstellung erfordert Eigenleistung. Für eine kleine GmbH mit überschaubarer Geschäftstätigkeit sind erfahrungsgemäß 8–16 Stunden einzuplanen – bei Nutzung eines strukturierten Tools.

Fehlt das buchhalterische Grundwissen, kann der Zeitaufwand deutlich höher liegen. Dann ist eine Kombination sinnvoll: Selbsterstellung mit punktueller Beratung.

Vorteile Selbsterstellung

  • Deutliche Kostenersparnis
  • Volle Kontrolle und Transparenz
  • Flexibilität bei Timing
  • Aufbau von Bilanzierungskompetenz

Nachteile Selbsterstellung

  • Erfordert buchhalterisches Know-how
  • Zeitaufwand und Eigenleistung
  • Haftungsrisiko bei Fehlern
  • Keine steuerliche Optimierung

Hinweis

Hybrid-Modell: Viele Unternehmen nutzen digitale Tools für die technische Erstellung und lassen den fertigen Abschluss vom Steuerberater gegenlesen – das spart Kosten und schafft Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Kann jede GmbH den Jahresabschluss selbst erstellen?

Grundsätzlich ja, sofern buchhalterische Kenntnisse vorhanden sind. Kleine GmbHs nach § 267 HGB profitieren von Erleichterungen (verkürzte Bilanz, kein Lagebericht, keine Prüfungspflicht). Mittelgroße und große GmbHs unterliegen strengeren Anforderungen und müssen den Abschluss nach § 316 HGB prüfen lassen.

Welche Software eignet sich für die Jahresabschluss-Erstellung?

Spezialisierte Online-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten strukturierte Eingabemasken, automatische HGB-Gliederung, Plausibilitätsprüfung und XBRL-Export für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Wichtig sind Schnittstellen zur Buchhaltungssoftware und rechtssichere Vorlagen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Verstöße werden mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro) geahndet.

Was kostet die Selbsterstellung eines GmbH-Jahresabschlusses?

Die Kosten für digitale Tools liegen zwischen 200 und 600 Euro inklusive Offenlegung. Zum Vergleich: Steuerberater berechnen für denselben Service je nach StBVV zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Die Ersparnis beträgt somit 60–85 %, erfordert jedoch Eigenleistung und Know-how.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
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F. Klement
StB/WP
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Einreichung beim Finanzamt
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater