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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogGuV-Rechnung erstellen

GuV-Rechnung erstellen 2026: Aufbau, Struktur & Praxis-Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz und dem Anhang Kernbestandteil des Jahresabschlusses und zeigt transparent, ob Ihr Unternehmen Gewinn oder Verlust erzielt hat. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie eine GuV-Rechnung nach § 275 HGB rechtssicher erstellen, welche Verfahren zulässig sind und worauf Sie bei Struktur, Abgrenzung und Dokumentation achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die GuV-Rechnung stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis. Sie wird entweder nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) erstellt. Kapitalgesellschaften sind zur Erstellung und Offenlegung verpflichtet.

Was ist eine GuV-Rechnung?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Sie stellt die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres systematisch gegenüber und ermittelt daraus das Jahresergebnis.

Anders als die Bilanz, die Vermögen und Schulden zu einem Stichtag zeigt, bildet die GuV einen Zeitraum ab – in der Regel das gesamte Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Die GuV beantwortet die zentrale Frage: Hat das Unternehmen im abgelaufenen Jahr Gewinn oder Verlust erwirtschaftet?

§ 275 HGB

Gesetzliche Grundlage

2 Verfahren

GKV und UKV

12 Monate

Regelgeschäftsjahr

Zweck und Funktion der GuV

  • Ermittlung des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrags nach § 275 HGB
  • Darstellung der Ertragslage für Gesellschafter, Banken und Gläubiger
  • Grundlage für die Gewinnverwendung und Ausschüttungsentscheidungen
  • Analyse der betriebswirtschaftlichen Entwicklung und Kostenstrukturen
  • Pflichtbestandteil des offenlegungspflichtigen Jahresabschlusses

Hinweis

Die GuV ist nicht identisch mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Die EÜR ist eine vereinfachte steuerliche Gewinnermittlung für Nicht-Bilanzierende, die GuV dagegen Teil der handelsrechtlichen Buchführung.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die Verpflichtung zur Erstellung einer GuV-Rechnung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Alle Kaufleute, die nach § 238 HGB buchführungspflichtig sind, müssen eine GuV erstellen.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten verschärfte Anforderungen: Sie müssen die GuV nach den Gliederungsvorschriften des § 275 HGB aufstellen und im Rahmen der Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen.

Wer ist zur GuV-Erstellung verpflichtet?

Rechtsform Verpflichtung Rechtsgrundlage
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Ja, immer § 264 HGB
AG, KGaA Ja, immer § 264 HGB
GmbH & Co. KG Ja, wenn Komplementär-GmbH § 264a HGB
OHG, KG (ohne Kapitalgesellschaft) Ja, wenn über Schwellenwerten § 242 HGB
Einzelunternehmen Nur bei Buchführungspflicht § 242 HGB
Freiberufler, Kleingewerbetreibende Nein (EÜR ausreichend) § 4 Abs. 3 EStG

Fristen für Erstellung und Offenlegung 2026

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen:

Feststellung des Jahresabschlusses

  • Kleine GmbH: 11 Monate (bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße/große GmbH: 8 Monate (bis 31.08.2026)
  • Rechtsgrundlage: § 42a GmbHG

Offenlegung beim Unternehmensregister

  • Alle Kapitalgesellschaften: 12 Monate (bis 31.12.2026)
  • Rechtsgrundlage: § 325 HGB
  • Bei Verstoß: Ordnungsgeld 500–25.000 € (§ 335 HGB)

Achtung

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr.

Aufbau und Struktur der GuV-Rechnung

§ 275 HGB schreibt zwei zulässige Gliederungsverfahren vor: das Gesamtkostenverfahren (GKV) nach Absatz 2 und das Umsatzkostenverfahren (UKV) nach Absatz 3.

Beide Verfahren führen zum identischen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung der Aufwendungen. Die Wahl des Verfahrens ist freiwillig, muss aber aus Gründen der Vergleichbarkeit stetig beibehalten werden (§ 265 Abs. 1 HGB).

Vergleich der beiden Verfahren

Merkmal Gesamtkostenverfahren (GKV) Umsatzkostenverfahren (UKV)
Gliederung Nach Aufwandsarten Nach Funktionsbereichen
Bestandsveränderungen Explizit ausgewiesen In Herstellungskosten enthalten
Transparenz Höher (alle Aufwendungen sichtbar) Geringer (nur funktionale Zuordnung)
Verbreitung in Deutschland Sehr hoch (ca. 90 %) Selten (ca. 10 %)
Eignung Produzierende und Handelsunternehmen Dienstleister, internationale Konzerne
Rechtsgrundlage § 275 Abs. 2 HGB § 275 Abs. 3 HGB

„In der Praxis wählen kleine und mittelständische GmbHs fast immer das Gesamtkostenverfahren. Es ist transparenter, leichter nachvollziehbar und entspricht der deutschen Buchführungstradition. Das Umsatzkostenverfahren wird vor allem in internationalen Konzernen genutzt, die nach IFRS berichten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ergebnisebenen der GuV

Unabhängig vom Verfahren durchläuft die GuV mehrere Ergebnisebenen, die jeweils wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen liefern:

  1. Betriebliches Ergebnis: Ergebnis aus der operativen Geschäftstätigkeit (ohne Finanzergebnis)
  2. Finanzergebnis: Saldo aus Zinserträgen, Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
  3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: Betriebsergebnis + Finanzergebnis
  4. Außerordentliches Ergebnis: Nur noch in Ausnahmefällen (BilRUG 2016)
  5. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag: Endgültiges Ergebnis nach Steuern

Gesamtkostenverfahren (GKV) im Detail

Das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Gliederungsschema. Es gliedert die Aufwendungen nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen etc.).

Der Vorteil: Alle betrieblichen Kosten sind in ihrer Art sichtbar – unabhängig davon, wofür sie verwendet wurden. Dies ermöglicht eine transparente Kostenanalyse.

Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB

Position Inhalt Vorzeichen
1. Umsatzerlöse Erlöse aus Verkauf von Produkten/Dienstleistungen +
2. Bestandsveränderungen Änderung fertiger/unfertiger Erzeugnisse +/−
3. Aktivierte Eigenleistungen Selbst erstellte Anlagen +
4. Sonstige betriebliche Erträge Erlöse außerhalb Kerngeschäft +
5. Materialaufwand Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren
6. Personalaufwand Löhne, Gehälter, soziale Abgaben
7. Abschreibungen Wertminderung Anlagevermögen, Umlaufvermögen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Miete, Versicherungen, Beratung etc.
9. Erträge aus Beteiligungen Dividenden, Ausschüttungen +
10. Zinsen und ähnliche Erträge Guthabenzinsen, Wertpapierzinsen +
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Kreditzinsen, Finanzierungskosten
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
13. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Endgültiges Ergebnis +/−

Besonderheiten des GKV

  • Bestandsveränderungen: Erhöhung der Bestände erhöht das Ergebnis (Mehrproduktion), Verringerung mindert es
  • Aktivierte Eigenleistungen: Eigenleistungen für Anlagenbau werden als Ertrag erfasst (Gegenbuchung: Aktivierung in Bilanz)
  • Sonstige betriebliche Erträge: z. B. Auflösung von Rückstellungen, Versicherungsentschädigungen, Miet-/Pachterträge
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen: Sammelposten für alle nicht zuordenbaren Betriebsausgaben

Hinweis

Die Bestandsveränderungen können positiv oder negativ sein. Ein positiver Wert bedeutet: Es wurde mehr produziert als verkauft. Ein negativer Wert bedeutet: Es wurde mehr verkauft als produziert (Lagerabbau).

Umsatzkostenverfahren (UKV) im Detail

Das Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB gliedert die Aufwendungen nicht nach Art, sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung).

Es zeigt direkt, welche Kosten in welchem Unternehmensbereich anfallen. Bestandsveränderungen werden nicht separat ausgewiesen, sondern sind bereits in den Herstellungskosten enthalten.

Gliederungsschema nach § 275 Abs. 3 HGB

Position Inhalt
1. Umsatzerlöse Erlöse aus Verkauf
2. Herstellungskosten der Umsatzerlöse Kosten der verkauften Produkte/Leistungen
3. Bruttoergebnis vom Umsatz Umsatz − Herstellungskosten
4. Vertriebskosten Kosten für Verkauf, Marketing, Logistik
5. Allgemeine Verwaltungskosten Kosten für Geschäftsführung, Buchhaltung, Verwaltung
6. Sonstige betriebliche Erträge Erlöse außerhalb Kerngeschäft
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Nicht zuordenbare Betriebsausgaben
8. Finanzergebnis Zinsen, Beteiligungserträge
9. Steuern Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
10. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Endgültiges Ergebnis

Wann ist das UKV sinnvoll?

  • Bei internationalen Konzernen mit IFRS-Berichterstattung
  • Wenn interne Kostenrechnung bereits nach Funktionsbereichen organisiert ist
  • Bei Unternehmen mit mehreren Sparten oder Produktlinien
  • Wenn Benchmarking mit internationalen Wettbewerbern erfolgen soll

Achtung

Das Umsatzkostenverfahren erfordert eine funktionale Kostenstellenrechnung. Ohne diese ist eine saubere Zuordnung der Kosten zu Herstellung, Vertrieb und Verwaltung nicht möglich. Für kleine GmbHs bedeutet dies erheblichen Mehraufwand.

GuV-Rechnung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Erstellung einer GuV-Rechnung erfolgt auf Basis der laufenden Buchführung. Am Jahresende werden alle Erfolgskonten (Ertrags- und Aufwandskonten) systematisch abgeschlossen und in die GuV-Gliederung übertragen.

Nachfolgend die praktische Vorgehensweise für das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB:

  • Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 vollständig und lückenlos buchen
  • Jahresabschlussbuchungen durchführen (Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen)
  • Alle Ertrags- und Aufwandskonten über das GuV-Konto abschließen
  • Salden der Konten in die GuV-Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB übertragen
  • Zwischensummen und Ergebnisebenen berechnen (Betriebsergebnis, Finanzergebnis etc.)
  • Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag ermitteln und in die Bilanz übertragen
  • GuV von Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer prüfen lassen
  • GuV-Rechnung gemeinsam mit Bilanz und Anhang festellen lassen (Gesellschafterbeschluss)
  • Jahresabschluss fristgerecht beim Unternehmensregister offenlegen

Schritt 1: Umsatzerlöse erfassen

Die Umsatzerlöse (Position 1) umfassen alle Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dazu zählen:

  • Verkauf von Produkten und Waren
  • Erbrachte Dienstleistungen
  • Lizenzeinnahmen und Nutzungsgebühren
  • Erlöse aus langfristiger Fertigung (nach Percentage-of-Completion-Methode)

Wichtig: Umsatzerlöse werden netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen. Erlösschmälerungen (Rabatte, Skonti, Retouren) sind bereits abgezogen.

Schritt 2: Bestandsveränderungen und Eigenleistungen

Bestandsveränderungen (Position 2) erfassen die Differenz zwischen Anfangs- und Endbestand der fertigen und unfertigen Erzeugnisse. Eine Erhöhung erhöht das Ergebnis, eine Verringerung mindert es.

Aktivierte Eigenleistungen (Position 3) sind selbst erstellte Anlagen, z. B. Maschinen, Software oder Gebäude, die aktiviert werden. Sie werden als Ertrag gebucht, da sie den Unternehmenswert erhöhen.

Schritt 3: Sonstige betriebliche Erträge

Hier werden alle Erträge erfasst, die nicht aus der Haupttätigkeit stammen:

  • Auflösung von Rückstellungen
  • Erträge aus Anlagenabgängen
  • Versicherungsentschädigungen
  • Miet- und Pachterträge
  • Erlöse aus Nebengeschäften

Schritt 4: Aufwandsarten erfassen

Nun folgen die Aufwendungen, gegliedert nach Arten:

Materialaufwand

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren. Wichtig: nur verbrauchtes Material, nicht eingekauftes.

Personalaufwand

Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Altersversorgung. Inkl. gesetzlicher und freiwilliger Sozialleistungen.

Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB und außerplanmäßige bei dauerhafter Wertminderung.

Sonstige betriebliche Aufwendungen (Position 8) umfassen alle übrigen Betriebsausgaben: Miete, Versicherungen, Beratung, Rechts- und Beratungskosten, Werbekosten, Reisekosten, Bürobedarf, Kfz-Kosten etc.

Schritt 5: Finanzergebnis und Steuern

Das Finanzergebnis setzt sich zusammen aus:

  • Erträge aus Beteiligungen (Dividenden)
  • Zinsen und ähnliche Erträge (z. B. Guthabenzinsen)
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen (z. B. Kreditzinsen)

Abschließend werden die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag abgezogen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer). Das Ergebnis ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

„Viele Unternehmer unterschätzen die Bedeutung der periodengerechten Abgrenzung. Aufwendungen und Erträge müssen dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden – nicht dem Jahr der Zahlung. Sonst verfälscht die GuV das tatsächliche Ergebnis.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der GuV-Erstellung vermeiden

Auch erfahrene Buchhalter machen bei der GuV-Erstellung immer wieder typische Fehler. Diese können zu falschen Jahresergebnissen, Rückfragen des Finanzamts oder Problemen bei der Offenlegung führen.

Die häufigsten Fehlerquellen

Fehler Folge Lösung
Umsatzerlöse brutto statt netto gebucht Überhöhte Umsätze, falsche Steuerlast Umsatzsteuer konsequent auf Konto 1776 ausbuchen
Bestandsveränderungen falsch berechnet Verzerrtes Betriebsergebnis Inventur korrekt durchführen, Anfangs- und Endbestand vergleichen
Private Aufwendungen in GuV erfasst Nicht abzugsfähige Kosten, Steuernachteil Private Konten klar trennen, Eigenverbrauch ausbuchen
Periodenabgrenzung unterlassen Ergebnis falschem Jahr zugeordnet Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB bilden
Rückstellungen vergessen Zu hohes Jahresergebnis, Steuernachteil Alle ungewissen Verbindlichkeiten rückstellen (§ 249 HGB)
Verfahrenswechsel ohne Offenlegung Verstoß gegen Stetigkeitsgrundsatz Verfahren beibehalten oder Wechsel im Anhang erläutern

Abgrenzungsfehler vermeiden

Das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) besagt: Erträge dürfen erst erfasst werden, wenn sie realisiert sind. Aufwendungen müssen dagegen bereits erfasst werden, wenn sie verursacht wurden (Imparitätsprinzip).

  • Richtig: Rechnung vom 28.12.2025 für Dienstleistung Dezember 2025 → Aufwand 2025
  • Richtig: Zahlung am 15.01.2026 für Miete Dezember 2025 → Aufwand 2025 (Abgrenzung!)
  • Falsch: Rechnung erst 2026 erhalten → trotzdem Aufwand 2025 rückstellen
  • Falsch: Zahlung im Januar 2026 → Aufwand 2026 buchen (periodenfremd!)

Achtung

Achtung: Werden Aufwendungen falsch periodisiert, kann das Finanzamt eine Betriebsprüfung einleiten und die Gewinnermittlung korrigieren. Dies führt zu Steuernachzahlungen plus Zinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat = 1,8 % p.a.).

Checkliste: GuV vor Abschluss prüfen

  • Alle Belege vollständig erfasst und kontiert?
  • Umsatzerlöse netto (ohne USt) ausgewiesen?
  • Bestandsveränderungen korrekt ermittelt (Inventur durchgeführt)?
  • Periodenabgrenzungen gebildet (§ 250 HGB)?
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet (§ 249 HGB)?
  • Abschreibungen planmäßig berechnet (§ 253 HGB)?
  • Keine privaten Aufwendungen in der GuV?
  • Finanzergebnis vollständig (Zinsen, Beteiligungserträge)?
  • Steuern korrekt berechnet und gebucht?
  • GuV-Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 oder 3 HGB?

GuV-Rechnung digital und rechtssicher erstellen

Die manuelle Erstellung einer GuV-Rechnung ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Moderne digitale Lösungen automatisieren den Prozess und gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach HGB.

OnlineBilanz.de bietet eine vollständige digitale Lösung zur Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses für GmbH, UG und AG – inkl. automatischer GuV-Generierung nach § 275 HGB.

Vorteile digitaler GuV-Erstellung

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  • Automatische Gliederung: Ihre Buchführungsdaten werden automatisch nach § 275 HGB strukturiert
  • Rechtssicherheit: Alle Pflichtangaben werden geprüft und vollständig erfasst
  • Steuerberater-Prüfung: Jeder Jahresabschluss wird von erfahrenen Steuerberatern gegengelesen
  • Direkte Offenlegung: Nach Freigabe wird der Jahresabschluss direkt ans Unternehmensregister übermittelt
  • Fristenkontrolle: Automatische Erinnerung an Feststellungs- und Offenlegungsfristen

So funktioniert die GuV-Erstellung mit OnlineBilanz

  1. Daten hochladen: Sie laden Ihre Buchführungsdaten (DATEV, CSV oder manuell) hoch
  2. Automatische Verarbeitung: Das System erstellt automatisch Bilanz und GuV nach HGB
  3. Steuerberater-Prüfung: Ein erfahrener Steuerberater prüft den Jahresabschluss
  4. Freigabe: Sie erhalten den finalen Jahresabschluss zur Freigabe
  5. Offenlegung: Nach Freigabe erfolgt die elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister

Hinweis

Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihre GuV-Rechnung in unter 24 Stunden – rechtssicher, steuerberatergeprüft und direkt offenlegungsfähig. Keine Vorkenntnisse erforderlich.

Integration mit Buchhaltungssoftware

OnlineBilanz unterstützt alle gängigen Buchhaltungsprogramme und ermöglicht einen nahtlosen Datenimport:

Unterstützte Formate

  • DATEV (Export aus DATEV Unternehmen online, Kanzlei-Rechnungswesen)
  • CSV-Dateien (individuell konfigurierbar)
  • Excel-Listen (Saldenlisten, Kontenlisten)
  • Manuelle Erfassung (bei kleinen GmbHs)

Automatische Zuordnung

  • SKR03 und SKR04 Kontenrahmen vollständig hinterlegt
  • Automatische Zuordnung zu GuV-Positionen
  • Plausibilitätsprüfungen in Echtzeit
  • Vorschläge bei unklaren Buchungen

„Die Digitalisierung der Jahresabschlusserstellung spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Qualität. Automatisierte Systeme erkennen Unstimmigkeiten sofort und verhindern typische Fehler wie falsche Periodisierung oder fehlende Abgrenzungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Zeitersparnis

Die digitale GuV-Erstellung spart gegenüber der manuellen Erstellung erheblich Zeit und Kosten:

Methode Zeitaufwand Kosten Fehlerrisiko
Manuelle Erstellung (Excel) 8–12 Stunden Personalkosten hoch Hoch
Steuerberater (komplett) 2–3 Wochen 1.500–3.000 € Niedrig
OnlineBilanz (digital) < 24 Stunden Ab 299 € (inkl. Prüfung) Sehr niedrig

Durch die Automatisierung reduziert sich der Aufwand auf ein Minimum – bei gleichzeitig höherer Rechtssicherheit durch die steuerberaterliche Prüfung.

Häufig gestellte Fragen

Ist jede GmbH zur Erstellung einer GuV-Rechnung verpflichtet?

Ja. Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, der zwingend eine Bilanz und eine GuV-Rechnung umfasst. Diese müssen nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden. Verstöße werden mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 €) sanktioniert.

Was ist der Unterschied zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren?

Das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gliedert Aufwendungen nach Arten (Material, Personal, Abschreibungen), das Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) nach Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung). Beide führen zum gleichen Jahresergebnis. In Deutschland nutzen ca. 90 % der Unternehmen das Gesamtkostenverfahren, da es transparenter und einfacher ist.

Welche Fristen gelten 2026 für die GuV-Erstellung und Offenlegung?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt: Feststellung des Jahresabschlusses bis 30.11.2026 (kleine GmbH, § 42a GmbHG) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH). Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 (§ 325 HGB). Bei Fristversäumnis droht Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Kann ich die GuV-Rechnung selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Rechtlich können Sie die GuV selbst erstellen. Praktisch ist dies jedoch nur mit fundierten HGB-Kenntnissen empfehlenswert. Fehler bei Periodisierung, Abgrenzungen oder Gliederung führen zu falschen Ergebnissen und steuerlichen Problemen. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten eine Mittelweg: automatisierte Erstellung mit steuerberaterlicher Prüfung – rechtssicher und kostengünstig.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Kostenlose Erstberatung vereinbaren, Jahresabschluss digital erstellen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater