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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss erstellen

Jahresabschluss erstellen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gesetzlich verpflichtend. Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie optional Anhang und Lagebericht. Die Jahresbilanz erstellen ist dabei ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses und bildet zusammen mit der GuV die Grundlage für die Berichterstattung. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Jahresabschluss 2026 rechtssicher erstellen und feststellen. Nach der Erstellung folgt die Offenlegung beim Bundesanzeiger, die ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Jahresabschluss besteht aus Bilanz und GuV, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang und ggf. Lagebericht. Die Erstellung erfolgt in Schritten: Kontenabstimmung, Inventur, Buchungen, Erstellung der Unterlagen, Feststellung durch Gesellschafter (Frist: 8-11 Monate) und Offenlegung beim Unternehmensregister (Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag).

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist ein jährlicher Abschluss der Buchführung und gibt Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Er dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern, Finanzamt und Öffentlichkeit.

Die gesetzliche Grundlage findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Während Einzelkaufleute nach § 242 HGB lediglich Bilanz und GuV erstellen müssen, gelten für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 264 HGB erweiterte Pflichten.

Hinweis

Bilanzstichtag 2026: Für Unternehmen mit dem Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist der Bilanzstichtag der 31.12.2025. Alle Fristen für Feststellung und Offenlegung beziehen sich auf diesen Stichtag.

Der Jahresabschluss muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt werden. Dazu gehören unter anderem die Grundsätze der Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit und Stetigkeit.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach Rechtsform

Die erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses unterscheiden sich je nach Rechtsform und Unternehmensgröße nach § 267 HGB. Kapitalgesellschaften haben umfangreichere Pflichten als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Rechtsform Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Einzelkaufmann (klein)
OHG / KG
GmbH / UG (klein)
GmbH / UG (mittel)
GmbH / UG (groß)
AG (alle Größen)

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse bestimmt sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl. Es müssen zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) können von weiteren Erleichterungen profitieren.

Schritt 1: Vorbereitung und Kontenabstimmung

Die sorgfältige Vorbereitung ist die Basis für einen fehlerfreien Jahresabschluss. Beginnen Sie mindestens 4-6 Wochen vor dem geplanten Fertigstellungstermin mit den vorbereitenden Arbeiten.

  • Alle Belege des Geschäftsjahres vollständig gebucht
  • Kontoauszüge mit Buchführung abgestimmt
  • Offene Posten in Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung geprüft
  • Kasse abgestimmt und Kassenbericht erstellt
  • Anlageverzeichnis auf Aktualität geprüft
  • Vorbereitende Unterlagen für Inventur zusammengestellt

Kontenabstimmung

Gleichen Sie alle Bestandskonten mit externen Nachweisen ab. Bankkonten müssen mit den Kontoauszügen übereinstimmen, Forderungen und Verbindlichkeiten mit den offenen Posten-Listen.

Prüfen Sie insbesondere die Konten 1200 (Bank), 1000 (Kasse), 1400 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und 1600 (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) auf Plausibilität.

Achtung

Achtung: Unstimmigkeiten zwischen Buchführung und tatsächlichen Beständen müssen vor der Bilanzerstellung aufgeklärt werden. Unentdeckte Differenzen führen zu fehlerhaften Abschlüssen.

Schritt 2: Inventur und Bewertung

Nach § 240 HGB ist zum Abschlussstichtag eine Inventur durchzuführen. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden mengen- und wertmäßig erfasst.

Durchführung der Inventur

Die Inventur kann als Stichtagsinventur zum 31.12., als verlegte Inventur (bis zu 3 Monate vor/2 Monate nach Bilanzstichtag) oder als permanente Inventur durchgeführt werden.

  • Vorräte: Mengenmäßige Erfassung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  • Anlagevermögen: Überprüfung der im Anlageverzeichnis erfassten Gegenstände auf Existenz und Zustand
  • Forderungen und Verbindlichkeiten: Abstimmung der offenen Posten, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen

Bewertung nach HGB

Die Bewertung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 252-256 HGB. Dabei gelten folgende Grundprinzipien:

Anschaffungskosten-Prinzip

Vermögensgegenstände werden höchstens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Niederstwertprinzip

Bei niedrigerem Wert am Bilanzstichtag muss (AV) oder kann (UV) abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 3-4 HGB).

Für Vorratsvermögen können Vereinfachungsverfahren wie Lifo, Fifo oder Durchschnittsbewertung nach § 256 HGB angewendet werden.

Schritt 3: Abschlussbuchungen vornehmen

Nach Abschluss der Inventur werden die notwendigen Abschlussbuchungen vorgenommen. Diese dienen der periodengerechten Abgrenzung und der Anpassung der Buchwerte an die Inventurwerte.

Typische Abschlussbuchungen

  • Abschreibungen: Planmäßige AfA auf Anlagegüter nach § 253 Abs. 3 HGB
  • Rechnungsabgrenzung: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB
  • Rückstellungen: Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB
  • Bestandsveränderungen: Anpassung der Bestandskonten an Inventurwerte
  • Forderungsbewertung: Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
  • Steuerrückstellungen: Rückstellung für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer

Rechnungsabgrenzung

Nach § 250 HGB sind Ausgaben und Einnahmen, die das Geschäftsjahr 2025 betreffen, aber erst 2026 gezahlt werden (oder umgekehrt), abzugrenzen.

  • Aktive RAP: Ausgaben vor dem 31.12.2025 für Aufwendungen nach diesem Tag (z.B. im Voraus gezahlte Miete, Versicherungen)
  • Passive RAP: Einnahmen vor dem 31.12.2025 für Erträge nach diesem Tag (z.B. im Voraus erhaltene Mieten)

„Die korrekte Rechnungsabgrenzung ist essentiell für die periodengerechte Gewinnermittlung. Besonders bei unterjährigen Versicherungsprämien und Mietvorauszahlungen wird diese häufig vergessen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 4: Erstellung der Abschlussunterlagen

Nach Abschluss aller Buchungen werden die eigentlichen Abschlussunterlagen erstellt. Der Umfang richtet sich nach Rechtsform und Größenklasse.

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz ist nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB zu erstellen. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden).

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (I. Immaterielle VG, II. Sachanlagen, III. Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (I. Vorräte, II. Forderungen, III. Wertpapiere, IV. Liquide Mittel)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag

Passivseite

  • A. Eigenkapital (I. Gezeichnetes Kapital, II. Kapitalrücklage, III. Gewinnrücklagen, IV. Jahresüberschuss)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die mit Großbuchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten enthält.

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV kann nach Gesamtkostenverfahren (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) erstellt werden. In Deutschland ist das GKV üblicher.

Das Gesamtkostenverfahren gliedert nach § 275 Abs. 2 HGB in: Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Finanzergebnis und Steuern.

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten und sonstige Informationen.

Hinweis

Erleichterung für kleine GmbH: Nach § 288 HGB können kleine Kapitalgesellschaften einen verkürzten Anhang erstellen. Viele Angabepflichten entfallen.

Der Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Er beurteilt den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft und die voraussichtliche Entwicklung.

Schritt 5: Feststellung des Jahresabschlusses

Der aufgestellte Jahresabschluss muss durch die zuständigen Gesellschaftsorgane festgestellt werden. Die Feststellung ist die rechtsverbindliche Billigung des Abschlusses.

Feststellung bei der GmbH

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben die Gesellschafter den Jahresabschluss festzustellen. Die Geschäftsführer stellen den Jahresabschluss zunächst auf und legen ihn den Gesellschaftern zur Feststellung vor.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) erfolgen.

Feststellung bei der AG

Bei der AG stellt der Aufsichtsrat nach § 172 AktG den Jahresabschluss fest, sofern Vorstand und Aufsichtsrat ihn billigen. Anderenfalls stellt die Hauptversammlung fest (§ 173 AktG).

Die Feststellungsfrist beträgt nach § 175 AktG 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (bis 31.08.2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025).

Achtung

Wichtig: Erst nach der Feststellung ist der Jahresabschluss rechtsverbindlich. Ohne Feststellung kann keine wirksame Offenlegung erfolgen.

Schritt 6: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1a HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größe Bilanz GuV Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk
Kleinstgesellschaft ✓ (verkürzt) — (optional) ✓ (verkürzt)
Klein ✓ (verkürzt) — (optional) ✓ (verkürzt) Bei Prüfungspflicht
Mittel
Groß

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 326 Abs. 1 HGB von der Offenlegung der GuV befreit, wenn sie im Anhang bestimmte Ersatzangaben machen.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Einreichen der Unterlagen beim Betreiber des Unternehmensregisters in strukturiertem Format (XHTML oder ESEF)
  2. Prüfung der Unterlagen auf formale Vollständigkeit
  3. Veröffentlichung im Unternehmensregister nach erfolgreicher Prüfung
  4. Archivierung für mindestens 10 Jahre nach § 325 Abs. 3 HGB

„Die Offenlegung über das Unternehmensregister ist seit dem DiRUG zwingend elektronisch. Eine Papiereinreichung ist nicht mehr möglich. Achten Sie auf die korrekte Datenstrukturierung nach XHTML-Standard.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sanktionen bei verspäteter Offenlegung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Das Bundesamt für Justiz prüft automatisch die Einhaltung der Offenlegungspflicht. Nach Fristablauf erfolgt zunächst eine Androhung, bei weiterem Versäumnis die Festsetzung des Ordnungsgeldes.

Fristen-Übersicht für Jahresabschluss 2026

Für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende gesetzliche Fristen im Jahr 2026:

Frist für Kleine GmbH/UG Mittelgroße/große GmbH/UG AG Rechtsgrundlage
Aufstellung Keine gesetzliche Frist Keine gesetzliche Frist Keine gesetzliche Frist
Feststellung 30.11.2026 (11 Monate) 31.08.2026 (8 Monate) 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG, § 175 AktG
Offenlegung 31.12.2026 (12 Monate) 31.12.2026 (12 Monate) 31.12.2026 (12 Monate) § 325 HGB
Prüfung Nur bei Opt-in Ja, falls prüfungspflichtig Ja § 316 HGB

Hinweis

Praxis-Tipp: Auch wenn für die Aufstellung keine gesetzliche Frist besteht, sollte der Jahresabschluss zeitnah nach dem Bilanzstichtag erstellt werden, um die Feststellungs- und Offenlegungsfristen sicher einhalten zu können.

Empfohlener Zeitplan

Januar – März 2026

Vorbereitung, Inventur, Abschlussbuchungen und Aufstellung des Jahresabschlusses durch Geschäftsführung oder Steuerberater

April – Juli 2026

Prüfung (falls erforderlich), Feststellung durch Gesellschafterversammlung, Verwendung des Ergebnisses

Bis 31.12.2026

Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung

In der Praxis treten bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder typische Fehler auf, die zu Bilanzberichtigungen oder Beanstandungen führen können.

Fehler bei Inventur und Bewertung

  • Unvollständige Inventur: Nicht alle Vermögensgegenstände werden erfasst oder Bestände werden geschätzt statt gezählt
  • Falsche Bewertung von Vorräten: Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips bei gesunkenen Marktpreisen
  • Fehlende Abschreibungen: Planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen werden unterlassen
  • Nicht berücksichtigte Wertminderungen: Dauerhafte Wertminderungen beim Anlagevermögen bleiben unberücksichtigt

Fehler bei Abgrenzung und Rückstellungen

  • Fehlende Rechnungsabgrenzung: Vorauszahlungen für Versicherungen, Mieten etc. werden nicht abgegrenzt
  • Unzureichende Rückstellungen: Drohende Verluste, Gewährleistungen oder Prozessrisiken werden nicht oder zu niedrig angesetzt
  • Steuerrückstellungen vergessen: Rückstellungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fehlen
  • Urlaubsrückstellungen: Nicht genommener Urlaub wird nicht als Rückstellung erfasst

Formelle Fehler

  • Falsche Gliederung: Bilanz oder GuV entsprechen nicht dem Schema nach § 266/275 HGB
  • Fehlende Unterschriften: Jahresabschluss ist nicht von allen Geschäftsführern unterschrieben
  • Unvollständiger Anhang: Pflichtangaben nach § 284/285 HGB fehlen
  • Fehlende Vorjahreswerte: Vergleichswerte des Vorjahres werden nicht aufgeführt (§ 265 Abs. 2 HGB)

Achtung

Folgen fehlerhafter Jahresabschlüsse: Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zur Haftung der Geschäftsführer führen, Ordnungsgelder nach sich ziehen und steuerliche Nachteile bewirken. Im Extremfall droht bei vorsätzlicher Falschbilanzierung eine Strafbarkeit nach § 331 HGB.

Eine sorgfältige Qualitätskontrolle vor Feststellung und Offenlegung ist daher unerlässlich. Bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH, 11 Monate) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH und AG, 8 Monate) nach § 42a GmbHG und § 175 AktG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 (12 Monate) nach § 325 HGB erfolgen. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500-25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Mittelgroße und große GmbH müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine GmbH können verkürzte Formate nutzen und sind von der Offenlegung der GuV befreit (§ 326 HGB).

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die Offenlegungsstelle. Die Unterlagen müssen in strukturiertem Format (XHTML oder ESEF) eingereicht werden und bleiben mindestens 10 Jahre im Unternehmensregister abrufbar.

Wer stellt den Jahresabschluss bei einer GmbH fest?

Bei der GmbH stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss durch Gesellschafterbeschluss fest (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Die Geschäftsführer erstellen zunächst den Abschluss und legen ihn den Gesellschaftern zur Feststellung vor. Erst nach der Feststellung ist der Jahresabschluss rechtsverbindlich und kann offengelegt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater

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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater