Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–19 Minuten


OnlineBilanzBlogOrdnungsgeld Offenlegung

Ordnungsgeld bei nicht offengelegtem Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses nach § 325 HGB wird von vielen Unternehmen unterschätzt. Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister einreicht, riskiert ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB – es sei denn, es liegt eine Befreiung von der Veröffentlichungspflicht vor. Die Folgekosten übersteigen die ursprünglichen Offenlegungskosten um ein Vielfaches. GmbHs sollten daher rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung von Ordnungsgeldern ergreifen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Bei Verstoß verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Das Verfahren erfolgt in Stufen: Aufforderungsschreiben, Androhung, Festsetzung – mit jeweils kurzen Nachfristen.

Rechtliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ist in § 325 HGB geregelt und gilt für alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Betroffen sind GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften wie die GmbH & Co. KG, sofern keine natürliche Person persönlich haftet.

Die Offenlegung dient der Transparenz und dem Gläubigerschutz. Da Kapitalgesellschaften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften, haben Geschäftspartner, Gläubiger und die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Seit dem Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung.

Hinweis

Wichtig: Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße. Lediglich der Umfang der offenzulegenden Unterlagen unterscheidet sich nach den Größenklassen gemäß § 267 HGB.

Die Sanktionierung bei Nichterfüllung regelt § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten zentral und leitet bei Verstößen Ordnungsgeldverfahren ein.

Umfang der Offenlegungspflicht nach Größenklassen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens gemäß § 267 HGB. Die Klassifizierung erfolgt anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden, damit eine Größenklassenwechsel eintritt.

Offenlegungsumfang im Überblick

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft verkürzt (§ 266 Abs. 1 S. 4 HGB) nein optional* nein
Kleine Kapitalgesellschaft verkürzt (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB) fakultativ ja nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft vollständig ja ja ja
Große Kapitalgesellschaft vollständig ja ja ja

*Kleinstkapitalgesellschaften können gemäß § 326 Abs. 1 HGB von der Erstellung und Offenlegung eines Anhangs befreit sein, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Achtung

Achtung: Auch wenn keine GuV offengelegt werden muss, bleibt die Pflicht zur Offenlegung der Bilanz bestehen. Eine vollständige Nichtoffenlegung ist nicht zulässig.

Fristen und Termine für das Geschäftsjahr 2025

Für Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 gelten folgende Fristen und Termine im Jahr 2026:

Feststellungsfrist des Jahresabschlusses

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Bilanzstichtag durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Diese Frist ist abhängig von der Unternehmensgröße:

Kleine Gesellschaften

  • Frist bis: 30. November 2026
  • Bei Bilanzstichtag 31.12.2025

Mittelgroße und große Gesellschaften

  • Frist bis: 31. August 2026
  • Bei Bilanzstichtag 31.12.2025

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister

Unabhängig von der Größenklasse gilt für alle Kapitalgesellschaften nach § 325 Abs. 1 HGB eine einheitliche Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

Hinweis

Für den Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen.

Die Frist beginnt am Tag nach dem Bilanzstichtag und endet mit Ablauf des letzten Tages des zwölften Monats. Bei abweichendem Geschäftsjahr verschiebt sich die Frist entsprechend.

12

Monate Offenlegungsfrist

31.12.2026

Stichtag für GJ 2025

§ 325 HGB

Rechtsgrundlage

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Wenn ein Unternehmen seine Offenlegungspflicht nicht erfüllt, wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch tätig. Die Behörde überwacht systematisch die Einhaltung der Offenlegungsfristen und leitet bei Verstößen ein mehrstufiges Ordnungsgeldverfahren ein.

Phase 1: Aufforderungsschreiben

Das BfJ stellt fest, dass der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt wurde. Es versendet ein förmliches Aufforderungsschreiben an die Geschäftsführung und setzt eine Nachfrist von in der Regel 6 Wochen zur Nachholung der Offenlegung. Das Schreiben enthält die genaue Bezeichnung der fehlenden Unterlagen und einen Hinweis auf die drohenden Sanktionen bei der Offenlegung. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen weitere Konsequenzen durch ein Bußgeld wegen unterlassener Offenlegung. In dieser Phase entstehen noch keine Kosten, sofern die Offenlegung innerhalb der Nachfrist erfolgt.

Phase 2: Androhung des Ordnungsgeldes

Reagiert das Unternehmen nicht auf die Aufforderung, folgt die förmliche Androhung des Ordnungsgeldes. Das BfJ kündigt die konkrete Höhe des zu erwartenden Ordnungsgeldes an und gewährt erneut eine kurze Nachfrist von typischerweise 4 Wochen.

In diesem Stadium hat das Unternehmen noch die Möglichkeit zur Stellungnahme und kann die Offenlegung nachholen, um die Festsetzung des Ordnungsgeldes zu vermeiden.

Phase 3: Festsetzung des Ordnungsgeldes

Erfolgt auch nach der Androhung keine Offenlegung, setzt das BfJ das Ordnungsgeld durch förmlichen Bescheid fest. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der unmittelbar vollstreckbar ist.

Die Zahlung wird fällig. Gegen den Festsetzungsbescheid kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Die bloße Nachholung der Offenlegung führt nach der Festsetzung nicht mehr automatisch zur Aufhebung des Ordnungsgeldes.

Achtung

Wichtig: Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes besteht die Offenlegungspflicht fort. Die Zahlung befreit nicht von der Pflicht zur Veröffentlichung.

Phase 4: Wiederholte Verfahren

Wenn das Unternehmen auch nach Festsetzung und Zahlung des ersten Ordnungsgeldes den Jahresabschluss nicht offenlegt, kann das BfJ das Verfahren beliebig oft wiederholen. Jedes weitere Ordnungsgeld fällt in der Regel höher aus als das vorherige.

In der Praxis werden teilweise drei, vier oder mehr Ordnungsgelder gegen dasselbe Unternehmen für denselben nicht offengelegten Jahresabschluss festgesetzt. Die Gesamtbelastung kann dadurch mehrere zehntausend Euro erreichen.

„Viele Unternehmen unterschätzen die Konsequenz des Ordnungsgeldverfahrens. Die Annahme, mit Zahlung des ersten Ordnungsgeldes sei die Sache erledigt, ist ein teurer Irrtum. Ohne tatsächliche Offenlegung drohen weitere Bescheide mit steigenden Beträgen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Höhe des Ordnungsgeldes und Bemessungskriterien

Die gesetzliche Grundlage für die Höhe des Ordnungsgeldes findet sich in § 335 HGB. Der Rahmen liegt zwischen einem Mindestbetrag von 500 Euro und einem Höchstbetrag von 25.000 Euro.

Die konkrete Festsetzung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen durch das Bundesamt für Justiz. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das Verschulden des Unternehmens widerspiegeln.

Bemessungskriterien

  • Unternehmensgröße: Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl beeinflussen die Höhe erheblich
  • Dauer der Fristüberschreitung: Je länger die Verspätung, desto höher das Ordnungsgeld
  • Wiederholungsfälle: Bei mehrfachen Verstößen oder bereits früher nicht offengelegten Jahresabschlüssen wird das Ordnungsgeld deutlich erhöht
  • Verschuldensgrad: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit führen zu höheren Beträgen
  • Kooperationsbereitschaft: Reaktion auf Aufforderungsschreiben und Kommunikation mit dem BfJ

Typische Ordnungsgeldhöhen in der Praxis

Unternehmensgröße Erstes Ordnungsgeld Zweites Ordnungsgeld Weitere Verfahren
Kleinstgesellschaft 500 – 1.500 € 1.500 – 3.000 € bis 10.000 €
Kleine Gesellschaft 1.500 – 3.500 € 3.500 – 7.000 € bis 15.000 €
Mittelgroße Gesellschaft 3.000 – 8.000 € 8.000 – 15.000 € bis 25.000 €
Große Gesellschaft 8.000 – 15.000 € 15.000 – 25.000 € 25.000 €

Die angegebenen Werte sind Erfahrungswerte aus der Praxis. Die tatsächliche Festsetzung erfolgt im Einzelfall und kann davon abweichen.

500 €

Mindestbetrag § 335 HGB

25.000 €

Höchstbetrag § 335 HGB

unbegrenzt

Anzahl möglicher Verfahren

Hinweis

Das Ordnungsgeld ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Strafe im strafrechtlichen Sinne. Es führt nicht zu einem Eintrag ins Führungszeugnis, kann aber bei der Gewerbezuverlässigkeit eine Rolle spielen.

Ausnahmen und Befreiungen von der Offenlegungspflicht

Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften offenlegungspflichtig. Es gibt jedoch einige gesetzlich geregelte Ausnahmen, bei denen die Offenlegungspflicht ganz oder teilweise entfällt.

Vollständige Befreiung

Eine vollständige Befreiung von der Offenlegungspflicht kommt nur in sehr engen Ausnahmefällen in Betracht:

  • Einbeziehung in einen Konzernabschluss: Tochtergesellschaften, die in einen offengelegten Konzernabschluss einbezogen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB oder § 264b HGB befreit sein
  • Auflösung und Liquidation: Wurde die Gesellschaft aufgelöst und im Handelsregister gelöscht, entfällt die Offenlegungspflicht für künftige Geschäftsjahre (nicht rückwirkend)
  • Verschmelzung oder Umwandlung: Bei Verschmelzung mit Aufgabe der rechtlichen Selbstständigkeit entfällt die Pflicht für die übertragende Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Eintragung

Erleichterungen bei der Offenlegung

Bestimmte Gesellschaften können von Erleichterungen Gebrauch machen, ohne vollständig von der Pflicht befreit zu sein:

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 HGB)

  • Nur verkürzte Bilanz offenlegen
  • Kein Anhang erforderlich (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Keine GuV erforderlich
  • Angaben können unter der Bilanz gemacht werden

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB)

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB
  • GuV muss nicht offengelegt werden
  • Anhang mit reduzierten Angaben
  • Kein Lagebericht erforderlich

Achtung

Wichtig: Auch bei Inanspruchnahme von Erleichterungen besteht eine Mindestoffenlegungspflicht. Eine vollständige Nichtoffenlegung ohne gesetzliche Befreiung führt zum Ordnungsgeldverfahren.

Die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB setzt voraus, dass die Muttergesellschaft ihren Sitz in der EU hat, einen Konzernabschluss nach IFRS oder HGB erstellt und offenlegt, und alle Gesellschafter der Tochtergesellschaft zustimmen. Zudem muss die Befreiung im Anhang der Tochtergesellschaft angegeben werden.

Offenlegung nachholen: Praktisches Vorgehen

Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben oder einen Ordnungsgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie die Offenlegung umgehend nachholen. In den meisten Fällen lässt sich dadurch weiterer Schaden begrenzen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Jahresabschluss fertigstellen: Stellen Sie sicher, dass der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung formell festgestellt wurde (Gesellschafterbeschluss erforderlich)
  2. Offenlegungsunterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie die offenlegungspflichtigen Dokumente gemäß Ihrer Größenklasse vor (Bilanz, ggf. Anhang, GuV, Lagebericht)
  3. Elektronisches Format: Die Unterlagen müssen im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF vorliegen
  4. Einreichung beim Unternehmensregister: Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de
  5. Authentifizierung: Für die Einreichung benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur oder nutzen das ELSTER-Zertifikat
  6. Bestätigung abwarten: Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Veröffentlichungsnachweis

Hinweis

Die Offenlegung über OnlineBilanz.de übernimmt automatisch die korrekte Formatierung, XBRL-Konvertierung und elektronische Einreichung beim Unternehmensregister. Der gesamte Prozess ist vollständig digital und rechtssicher.

Kosten der nachträglichen Offenlegung

Position Kosten Hinweis
Offenlegungsgebühr Unternehmensregister ca. 40 – 60 € Abhängig vom Umfang der Unterlagen
XBRL-Konvertierung (falls extern) ca. 50 – 150 € Bei manueller Erstellung
Steuerberater (bei Nachholung) ca. 300 – 1.500 € Abhängig vom Aufwand
Ordnungsgeld (falls bereits festgesetzt) 500 – 25.000 € Nach § 335 HGB

Die Gegenüberstellung zeigt deutlich: Die ursprünglichen Offenlegungskosten von wenigen Dutzend Euro stehen in keinem Verhältnis zu den Ordnungsgeldbeträgen.

„Wer bereits ein Aufforderungsschreiben erhalten hat, sollte nicht zögern. Die Offenlegung innerhalb der gesetzten Nachfrist kann das Ordnungsgeldverfahren noch stoppen. Nach Festsetzung des Ordnungsgeldes ist es für eine kostenfreie Lösung zu spät.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Einspruch gegen Ordnungsgeldbescheid

Gegen einen Festsetzungsbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss schriftlich beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden und sollte eine Begründung enthalten.

Erfolgsaussichten bestehen vor allem, wenn formale Fehler im Verfahren vorliegen oder nachweisbare Gründe für die Fristüberschreitung existieren (z.B. schwere Krankheit des Geschäftsführers, höhere Gewalt). Die bloße wirtschaftliche Situation oder Vergesslichkeit rechtfertigen in der Regel keine Aufhebung.

So vermeiden Sie Ordnungsgelder systematisch

Die Vermeidung von Ordnungsgeldern erfordert eine strukturierte Planung und rechtzeitige Vorbereitung. Mit den richtigen Prozessen lässt sich die Offenlegungspflicht problemlos erfüllen.

  • Jahresabschluss rechtzeitig erstellen lassen (nicht erst kurz vor Fristablauf)
  • Größenklasse des Unternehmens jährlich prüfen (§ 267 HGB)
  • Offenlegungsumfang gemäß Größenklasse bestimmen
  • Frühzeitig XBRL-Konvertierung veranlassen oder digitale Tools nutzen
  • Offenlegung spätestens 11 Monate nach Bilanzstichtag einreichen (Puffer einplanen)
  • Veröffentlichungsnachweis archivieren
  • Wiedervorlage für nächstes Geschäftsjahr einrichten

Frühwarnsystem einrichten

Etablieren Sie ein internes Erinnerungssystem, das Sie rechtzeitig an die wichtigen Termine erinnert:

3 Monate nach Bilanzstichtag

6-8 Monate nach Bilanzstichtag

10-11 Monate nach Bilanzstichtag

  • Offenlegung vorbereiten
  • XBRL-Datei erstellen
  • Einreichung durchführen

Digitale Lösungen nutzen

Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz automatisieren den gesamten Prozess von der Jahresabschlusserstellung bis zur Offenlegung. Die Software erstellt den Jahresabschluss automatisch im richtigen Format, konvertiert die Daten in XBRL und übermittelt sie direkt an das Unternehmensregister.

Vorteile digitaler Lösungen:

  • Automatische Formatierung gemäß gesetzlicher Vorgaben (§ 266, § 275 HGB)
  • Integrierte Größenklassenprüfung und Erleichterungen
  • XBRL-Export ohne zusätzliche Kosten
  • Direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister
  • Erinnerungsfunktion für Fristen
  • Revisionssichere Archivierung aller Dokumente

31.12.2026

Offenlegungsfrist GJ 2025

40-60 €

Offenlegungsgebühr

500-25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß

Verantwortlichkeiten klären

Definieren Sie intern klar, wer für die Offenlegung verantwortlich ist. In der Regel liegt die Verantwortung beim Geschäftsführer, der nach § 283b StGB bei vorsätzlicher Nichtoffenlegung sogar strafrechtlich belangt werden kann.

Bei Delegation an den Steuerberater oder die Buchhaltung sollte die Zuständigkeit schriftlich geregelt und regelmäßig kontrolliert werden. Die gesetzliche Verantwortung bleibt beim Geschäftsführer.

Achtung

Haftung: Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Erfüllung der Offenlegungspflicht. Bei schuldhafter Pflichtverletzung können Schadensersatzansprüche der Gesellschaft entstehen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei nicht offengelegtem Jahresabschluss?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße, der Dauer der Fristüberschreitung und ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Kleine Gesellschaften zahlen beim ersten Verstoß typischerweise 1.500 bis 3.500 Euro, mittelgroße Gesellschaften 3.000 bis 8.000 Euro. Bei wiederholter Nichtoffenlegung können mehrere Ordnungsgelder hintereinander festgesetzt werden.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für Gesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 gilt nach § 325 Abs. 1 HGB eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten. Der Jahresabschluss muss daher bis spätestens 31. Dezember 2026 beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen Gesellschaften bis 30. November 2026 (11 Monate) und bei mittelgroßen und großen Gesellschaften bis 31. August 2026 (8 Monate) erfolgen.

Kann ich das Ordnungsgeld vermeiden, wenn ich den Jahresabschluss nachträglich offenlege?

Ja, wenn Sie die Offenlegung innerhalb der im Aufforderungsschreiben gesetzten Nachfrist nachholen, wird das Ordnungsgeldverfahren in der Regel eingestellt. Nach förmlicher Festsetzung des Ordnungsgeldes führt die nachträgliche Offenlegung jedoch nicht mehr automatisch zur Aufhebung – das Ordnungsgeld muss dann gezahlt werden. Die Offenlegungspflicht selbst besteht aber auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes fort, und es können weitere Ordnungsgelder folgen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Einreichungsstelle. Die Einreichung muss im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF erfolgen und erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein ELSTER-Zertifikat.

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH offenlegen?

Eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB muss gemäß § 326 HGB eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und einen Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss nicht veröffentlicht werden. Ein Lagebericht ist ebenfalls nicht erforderlich. Kleinstkapitalgesellschaften (Bilanzsumme ≤ 450.000 Euro, Umsatz ≤ 900.000 Euro, ≤ 10 Mitarbeiter) haben noch weitergehende Erleichterungen und müssen unter Umständen nur eine stark verkürzte Bilanz einreichen.

Was passiert, wenn ich mehrere Jahre nicht offengelegt habe?

Bei mehrjähriger Nichtoffenlegung wird das Bundesamt für Justiz für jedes nicht offengelegte Geschäftsjahr separate Ordnungsgeldverfahren einleiten. Pro Geschäftsjahr können zudem mehrere Ordnungsgelder hintereinander festgesetzt werden, wenn die Offenlegung auch nach dem ersten Bescheid unterbleibt. Die Gesamtbelastung kann dadurch schnell fünfstellige Beträge erreichen. Alle versäumten Jahresabschlüsse müssen nachträglich offengelegt werden – die Ordnungsgelder entbinden nicht von der Offenlegungspflicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater