Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBestandteile Jahresabschluss HGB

Bestandteile Jahresabschluss HGB 2026: Pflichten & Aufbau

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Je nach Unternehmensgröße umfasst der Jahresabschluss nach HGB verschiedene Bestandteile – verpflichtend sind dabei Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Dieser Leitfaden erklärt, welche Pflichten für Kapitalgesellschaften gelten, wie die Elemente aufgebaut sind und wie Sie diese rechtssicher erstellen. Während für Kapitalgesellschaften besondere Anforderungen bestehen, gelten für Einzelunternehmen abweichende Bestandteile und Pflichten, die sich in Umfang und Komplexität unterscheiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss nach HGB besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen.

Grundlagen und Bedeutung des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss ist das zentrale Instrument der externen Rechnungslegung. Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zum Bilanzstichtag und dient als Grundlage für steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Entscheidungen.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG regelt das Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 242 ff. HGB die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Unternehmensgröße nach § 267 HGB.

§ 242 HGB

Pflicht zum Jahresabschluss

§ 264 HGB

Regelungen für Kapitalgesellschaften

§ 267 HGB

Größenklassen

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere Funktionen: Er schafft Transparenz gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und Behörden, bildet die Grundlage für die Gewinnausschüttung und dient als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Zudem ist er Voraussetzung für die Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken.

Hinweis

Der Jahresabschluss muss nach § 243 Abs. 1 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Dazu gehören die Prinzipien der Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit.

Pflichtbestandteile nach Unternehmensgröße

Die Bestandteile des Jahresabschlusses richten sich nach der Größenklasse des Unternehmens. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.

Unternehmensgröße Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleine Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja (verkürzt) Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja Ja
Große Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja Ja

Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 276 HGB. Sie können eine verkürzte Bilanz und einen verkürzten Anhang aufstellen. Die GuV kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 HGB erstellt werden.

„Die richtige Einordnung in eine Größenklasse ist entscheidend für den Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung. Viele kleine GmbHs können erhebliche Erleichterungen nutzen, sofern sie die Schwellenwerte nach § 267 HGB nicht überschreiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Die Größenklasse wird zum Bilanzstichtag 31.12.2025 ermittelt. Wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Größenmerkmale über- oder unterschritten werden, erfolgt ein Wechsel der Größenklasse (§ 267 Abs. 4 HGB).

Die Bilanz als zentraler Bestandteil

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Kapitallage des Unternehmens zum Bilanzstichtag dar. Sie ist eine Gegenüberstellung von Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft) nach § 266 HGB.

Aufbau der Aktivseite

Die Aktivseite zeigt, wie das Unternehmen sein Kapital verwendet hat. Sie gliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Lizenzen, Software, Geschäfts- oder Firmenwert
  • Sachanlagen: Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens

Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben: Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.

Aufbau der Passivseite

Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft – also wie das Unternehmen finanziert ist. Sie gliedert sich in Eigenkapital und Fremdkapital.

Eigenkapital

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinn-/Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Fremdkapital

  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bilanz muss nach § 243 Abs. 2 HGB klar und übersichtlich sein. Die Gliederung nach § 266 HGB ist für Kapitalgesellschaften verbindlich, wobei kleine Gesellschaften eine verkürzte Darstellung wählen dürfen.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Ertragslage des Unternehmens dar. Sie zeigt, wie sich Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr entwickelt haben und welches Ergebnis erwirtschaftet wurde.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Verfahren wählen: dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV). Beide führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung.

Merkmal Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren
Darstellung Nach Aufwandsarten Nach Funktionsbereichen
Bestandsveränderung Separat ausgewiesen In Herstellungskosten enthalten
Gliederung Material, Personal, Abschreibungen Herstellungskosten, Vertrieb, Verwaltung
Verbreitung Deutschland häufig International üblich

Das Gesamtkostenverfahren gliedert Aufwendungen nach ihrer Art (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen). Es zeigt die gesamte betriebliche Leistung einschließlich Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse.

Das Umsatzkostenverfahren ordnet Aufwendungen den Funktionsbereichen zu (Herstellungskosten der verkauften Produkte, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). Es ist international gebräuchlicher und erlaubt eine klarere Zuordnung zu Geschäftsbereichen.

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 276 HGB eine verkürzte GuV aufstellen. Dabei können bestimmte Posten zusammengefasst werden, was den Aufwand reduziert und gleichzeitig sensible Geschäftsinformationen schützt.

Wichtige GuV-Posten im Überblick

  • Umsatzerlöse: Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
  • Materialaufwand: Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren und Leistungen
  • Personalaufwand: Löhne, Gehälter, soziale Abgaben und Altersversorgung
  • Abschreibungen: Planmäßige und außerplanmäßige Wertminderungen des Anlagevermögens
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen: Finanzierungskosten
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer

Der Anhang – Erläuterung und Ergänzung

Der Anhang ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften nach § 284 HGB. Er erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV, damit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.

Der Anhang enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Bilanz- und GuV-Posten sowie zusätzliche Informationen zu Haftungsverhältnissen, Organen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Pflichtangaben im Anhang

  • Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zur Bilanz und GuV, soweit Inhalte nicht bereits aus den Dokumenten ersichtlich sind
  • Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB)
  • Angaben zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten und Sicherheiten
  • Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
  • Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Angaben zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführung (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang aufstellen. Viele Angaben entfallen, etwa zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, wenn diese Informationen in der Bilanz selbst enthalten sind.

„Der Anhang wird häufig unterschätzt, ist aber für Banken und Gesellschafter von hoher Bedeutung. Vollständige und nachvollziehbare Erläuterungen schaffen Vertrauen und vermeiden Rückfragen – gerade bei Finanzierungsanfragen oder Gesellschafterversammlungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Beispiele für typische Anhangangaben

  • Erläuterung außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle im Geschäftsjahr
  • Angaben zu nicht aus der Bilanz ersichtlichen Verpflichtungen (z. B. Miet- oder Leasingverträge)
  • Erläuterung von Bewertungsänderungen gegenüber dem Vorjahr
  • Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen
  • Erläuterung der Steuerlast und latente Steuern (falls anwendbar)

Lagebericht bei mittelgroßen und großen Gesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen. Der Lagebericht ergänzt den Jahresabschluss um eine verbale Darstellung der Geschäftsentwicklung, der Lage des Unternehmens und der voraussichtlichen Entwicklung.

Nach § 289 HGB muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er ist zukunftsorientiert und geht über die reine Vergangenheitsbetrachtung des Jahresabschlusses hinaus.

Pflichtbestandteile des Lageberichts

  1. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis: Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung im Geschäftsjahr
  2. Lage der Gesellschaft: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, einschließlich wesentlicher Kennzahlen
  3. Voraussichtliche Entwicklung: Prognose für die künftige Geschäftsentwicklung mit Chancen und Risiken
  4. Forschung und Entwicklung: Angaben zu F&E-Tätigkeiten, sofern wesentlich
  5. Zweigniederlassungen: Angaben über bestehende Zweigniederlassungen
  6. Risikobericht: Darstellung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB

Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich eine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB abgeben, die sich auf Corporate-Governance-Strukturen bezieht.

Achtung

Der Lagebericht ist nicht Teil des offenzulegenden Jahresabschlusses bei mittelgroßen Gesellschaften, die von der Offenlegungserleichterung nach § 327 HGB Gebrauch machen. Große Gesellschaften müssen den Lagebericht vollständig beim Unternehmensregister einreichen.

Die Erstellung eines Lageberichts erfordert eine strukturierte Analyse der Unternehmenslage und eine fundierte Einschätzung künftiger Entwicklungen. Er sollte klar formuliert, nachvollziehbar und auf die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens abgestimmt sein.

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen nach § 316 HGB der Pflicht zur Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich von dieser Pflicht befreit.

Der Abschlussprüfer prüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Das Ergebnis wird im Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB dokumentiert.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wird durch die Gesellschafter festgestellt. Bei einer GmbH geschieht dies in der Gesellschafterversammlung nach § 42a Abs. 2 GmbHG. Die Feststellung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Kleine Gesellschaften müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große Gesellschaften bis 31.08.2026.

Hinweis

Die Feststellung ist von der Offenlegung zu unterscheiden. Sie ist ein interner Gesellschafterbeschluss, während die Offenlegung eine öffentliche Bekanntmachung beim Unternehmensregister darstellt.

Der festgestellte Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung nach § 29 GmbHG und für die steuerliche Veranlagung des Unternehmens.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Alle Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister – seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 ist dies die einzige zugelassene Offenlegungsstelle.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Abschlüsse mit dem Stichtag 31.12.2025 endet die Frist somit am 31.12.2026.

31.12.2026

Offenlegungsfrist für Abschlüsse 2025

§ 325 HGB

Rechtsgrundlage Offenlegung

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Bestandteile
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (verkürzt möglich)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang (Lagebericht optional)
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 326 HGB: Sie müssen die GuV nicht offenlegen und können eine verkürzte Bilanz einreichen. Mittelgroße Gesellschaften können nach § 327 HGB von der Offenlegung des Lageberichts absehen.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen und wird durch das Bundesamt für Justiz festgesetzt.

Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de unterstützen die automatische Konvertierung und Übermittlung an das Unternehmensregister.

„Die fristgerechte Offenlegung wird häufig unterschätzt. Viele Unternehmen erhalten Ordnungsgelder, obwohl der Jahresabschluss längst erstellt ist – lediglich die Einreichung wurde versäumt. Eine automatisierte Erinnerung und digitale Übermittlung schaffen hier Rechtssicherheit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Umsetzung mit OnlineBilanz.de

Die Erstellung eines vollständigen, rechtssicheren Jahresabschlusses erfordert fundiertes Fachwissen und Sorgfalt. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen Geschäftsführer und Steuerberater dabei, alle Bestandteile strukturiert, effizient und gesetzeskonform zu erstellen.

Vorteile einer digitalen Jahresabschlusserstellung

Strukturierte Eingabe

Geführte Erfassung aller Pflichtangaben nach HGB – passend zur Unternehmensgröße

Rechtssicherheit

Automatische Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität, Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen

Zeitersparnis

Automatische Übernahme von Werten, Vorjahresvergleiche, Export in XBRL-Format

OnlineBilanz.de ermöglicht die vollständige Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach den Vorgaben des HGB. Die Software berücksichtigt automatisch die Größenklasse des Unternehmens und bietet entsprechende Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften.

Ablauf der digitalen Jahresabschlusserstellung

  1. Stammdaten und Größenklasse erfassen
  2. Bilanzpositionen und GuV-Posten eingeben (Kontenübernahme aus Buchhaltung möglich)
  3. Anhangangaben strukturiert ergänzen (geführte Eingabemaske)
  4. Automatische Plausibilitätsprüfung und Fehlerhinweise
  5. Export als PDF für Gesellschafter und Steuerberater
  6. XBRL-Datei für die Offenlegung beim Unternehmensregister generieren
  7. Direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister

Die digitale Erstellung reduziert nicht nur den Zeitaufwand erheblich, sondern minimiert auch Fehlerquellen durch automatische Berechnungen und Konsistenzprüfungen. Vorjahreswerte stehen zur Verfügung, sodass Entwicklungen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt die vollständige Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen nach HGB – von der Bilanzgliederung nach § 266 HGB über die GuV-Formate nach § 275 HGB bis zur Anhangserstellung nach § 284 HGB.

Auch wenn die Erstellung digital erfolgt, empfiehlt sich eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater. Dieser kann die steuerliche Optimierung vornehmen und die formelle sowie materielle Richtigkeit bestätigen, bevor der Jahresabschluss festgestellt und offengelegt wird.

  • Automatische Größenklassenermittlung nach § 267 HGB
  • Vorlagen für verkürzte Bilanz und Anhang (kleine Kapitalgesellschaften)
  • Geführte Anhangserstellung mit allen Pflichtangaben
  • Export in XBRL-Format für Unternehmensregister
  • Fristenüberwachung für Feststellung und Offenlegung
  • Vorjahresvergleich und Entwicklungsdarstellung

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH enthalten?

Eine kleine Kapitalgesellschaft muss nach § 264 Abs. 1 HGB Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufstellen. Die GuV muss nicht offengelegt werden (§ 326 HGB). Ein Lagebericht ist nicht erforderlich. Kleine Gesellschaften können verkürzte Formen von Bilanz und Anhang nutzen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für Jahresabschlüsse mit dem Stichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren?

Beide Verfahren sind nach § 275 HGB zulässig und führen zum gleichen Jahresergebnis. Das Gesamtkostenverfahren gliedert Aufwendungen nach Arten (Material, Personal, Abschreibungen), das Umsatzkostenverfahren nach Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung). In Deutschland ist das Gesamtkostenverfahren verbreiteter.

Welche Angaben muss der Anhang mindestens enthalten?

Der Anhang muss nach § 284 HGB die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutern, Angaben zu Bilanz- und GuV-Posten machen, Haftungsverhältnisse aufzeigen und die Mitarbeiterzahl nennen. Kleine Gesellschaften können nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang aufstellen und viele Angaben weglassen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, § 284 HGB – Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater