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Stammkapital25.000 €
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–14 Minuten


OnlineBilanzBlogBericht Jahresabschluss-Erstellung

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses dokumentiert, wie der Jahresabschluss erstellt wurde, welche Methoden angewendet wurden und wie die rechtssichere Erstellung sichergestellt wurde. Er ist besonders wichtig für Unternehmer, die den Jahresabschluss selbst vorbereiten oder die Erstellung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen und den Prozess nachvollziehen möchten. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Erstellung von Bilanzen ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses dokumentiert den Erstellungsprozess, die angewandten Methoden und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Er schafft Transparenz gegenüber Banken, Geschäftspartnern und Prüfinstanzen und ist besonders wichtig, wenn der Jahresabschluss ohne durchgehende Steuerberatung erstellt wird.

Was ist der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses?

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses dokumentiert den gesamten Prozess der Jahresabschlusserstellung. Er beschreibt, welche Daten verwendet wurden, welche Methoden zur Anwendung kamen und wie die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sichergestellt wurde.

Dieser Bericht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat sich aber in der Praxis als wichtiges Instrument etabliert. Er schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit – insbesondere wenn der Jahresabschluss nicht durchgehend von einem Steuerberater betreut wird.

Hinweis

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses ist nicht identisch mit dem Lagebericht nach § 289 HGB oder dem Anhang nach § 284 HGB. Er bezieht sich ausschließlich auf den Erstellungsprozess und die methodische Vorgehensweise.

Der Bericht dokumentiert folgende Aspekte: welche Datengrundlagen verwendet wurden, welche Bewertungsmethoden nach § 252 HGB angewendet wurden, welche Personen am Erstellungsprozess beteiligt waren und wie die abschließende steuerliche Prüfung erfolgte.

100%

Nachvollziehbarkeit

§ 238 HGB

Buchführungspflicht

§ 243 HGB

Aufstellungsgrundsätze

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Anforderungen

Der Jahresabschluss muss nach § 243 Abs. 1 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Er muss nach § 243 Abs. 2 HGB klar und übersichtlich sein und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit aufgestellt werden.

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Pflichten: Der Jahresabschluss muss nach § 264 Abs. 1 HGB um einen Anhang erweitert werden. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist zusätzlich ein Lagebericht nach § 289 HGB erforderlich.

Rechtsgrundlage Inhalt Adressaten
§ 242 HGB Aufstellungspflicht Jahresabschluss Alle Kaufleute
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung (Kapitalgesellschaften) GmbH, UG, AG
§ 243 HGB GoB-Konformität und Klarheit Alle bilanzierenden Unternehmen
§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze Alle Kaufleute

Der Bericht über die Erstellung dokumentiert, dass diese Grundsätze im Erstellungsprozess eingehalten wurden. Er dient als Nachweis für Banken, Gesellschafter und im Falle einer Betriebsprüfung auch für das Finanzamt.

Aufbau und Inhalt des Berichts

Ein strukturierter Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst mehrere Kernbereiche. Diese sollten klar voneinander abgegrenzt und vollständig dokumentiert sein.

Datengrundlagen

Hier wird beschrieben, welche Datenquellen für die Erstellung herangezogen wurden: Buchführungsdaten nach § 238 HGB, Belege und Kontoauszüge, Inventurunterlagen nach § 240 HGB sowie Verträge und Nachweise zu Rückstellungen.

Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden müssen nach § 252 HGB dokumentiert werden. Dazu gehören Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB, planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB, Bildung von Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sowie die Bewertung von Vorräten nach § 256 HGB.

Erstellungsprozess

  • Erfassung und Abstimmung aller Geschäftsvorfälle
  • Durchführung der Inventur nach § 240 HGB
  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB (Kapitalgesellschaften)
  • Abschließende steuerliche Prüfung durch Steuerberater

Beteiligte Personen und Verantwortlichkeiten

Der Bericht sollte angeben, wer welche Aufgaben übernommen hat: der Geschäftsführer als verantwortliche Person nach § 41 GmbHG, interne oder externe Buchhalter, und der prüfende Steuerberater mit Kammer-Zulassung.

Abgrenzung zu Anhang, Lagebericht und Prüfbericht

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses wird häufig mit anderen Berichtspflichten verwechselt. Die Unterschiede sind jedoch klar definiert.

Anhang (§ 284 HGB)

Erläutert Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ergänzt Bilanz und GuV um Pflichtangaben. Ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften.

Lagebericht (§ 289 HGB)

Beschreibt Geschäftsverlauf, wirtschaftliche Lage, Risiken und Chancen. Pflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.

Prüfbericht (§ 321 HGB)

Wird vom Abschlussprüfer erstellt bei prüfungspflichtigen Gesellschaften (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften). Dokumentiert das Prüfungsergebnis.

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses ergänzt diese Dokumente, indem er den Prozess dokumentiert – nicht das Ergebnis oder die wirtschaftliche Lage.

Achtung

Verwechseln Sie den Bericht über die Erstellung nicht mit dem Prüfbericht nach § 321 HGB. Der Prüfbericht ist gesetzlich vorgeschrieben für prüfungspflichtige Gesellschaften und wird vom Abschlussprüfer erstellt. Der Erstellungsbericht ist eine freiwillige Dokumentation des Erstellungsprozesses.

Wer muss den Bericht erstellen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Berichts über die Erstellung des Jahresabschlusses. Dennoch ist er in bestimmten Situationen sinnvoll oder wird von Dritten gefordert.

Sinnvoll bei folgenden Konstellationen:

  • Unternehmer erstellen den Jahresabschluss selbst (z. B. mit OnlineBilanz.de) und lassen ihn anschließend von einem Steuerberater prüfen
  • Banken oder Investoren fordern einen Nachweis über die ordnungsgemäße Erstellung
  • Interne Kontrollsysteme verlangen eine Dokumentation des Erstellungsprozesses
  • Das Unternehmen ist nicht prüfungspflichtig, möchte aber dennoch Transparenz schaffen

Besonders bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB, die keine Prüfungspflicht haben, ist der Erstellungsbericht ein wirksames Instrument, um die Qualität und Rechtssicherheit des Jahresabschlusses zu dokumentieren.

„Auch wenn der Bericht über die Erstellung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfehle ich ihn allen Mandanten, die ihren Jahresabschluss eigenständig vorbereiten. Er schafft Klarheit, dokumentiert Verantwortlichkeiten und erhöht die Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Rolle des Steuerberaters bei der Erstellung

Wenn der Jahresabschluss ohne durchgehende steuerliche Betreuung erstellt wird, übernimmt der Steuerberater eine zentrale Rolle in der abschließenden Prüfung. Diese Prüfung muss im Bericht dokumentiert werden.

Der Steuerberater prüft nach den Grundsätzen der Bundessteuerberaterkammer: formale Richtigkeit der Bilanz nach § 266 HGB, sachliche Richtigkeit der GuV nach § 275 HGB, Einhaltung der Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB, Vollständigkeit des Anhangs nach § 284 HGB und steuerliche Korrektheit.

Aufgaben des Unternehmers

  • Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Durchführung der Inventur
  • Erstellung von Bilanz und GuV
  • Vorbereitung des Anhangs
  • Dokumentation der Bewertungsmethoden

Aufgaben des Steuerberaters

  • Prüfung auf formale Richtigkeit
  • Kontrolle der Bewertungsansätze
  • Steuerliche Optimierung
  • Freigabe zur Offenlegung
  • Bestätigung der GoB-Konformität

Im Bericht über die Erstellung sollte dokumentiert werden: Name und Kammer-Zugehörigkeit des Steuerberaters, Datum der Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie das Ergebnis der Prüfung (Freigabe oder Korrekturhinweise).

Praktische Umsetzung: So erstellen Sie den Bericht

Die Erstellung eines Berichts über die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einer klaren Struktur. Sie können diesen Bericht mit gängigen Textverarbeitungsprogrammen erstellen oder eine Vorlage verwenden. Besonders bei der Erstellung der E-Bilanz empfiehlt sich eine strukturierte Vorgehensweise, da hier zusätzliche technische Anforderungen an die Taxonomie und Übermittlung zu beachten sind.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Deckblatt erstellen: Firmenname, Geschäftsjahr, Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025), Datum der Berichtserstellung
  2. Datengrundlagen dokumentieren: Welche Buchführungssysteme wurden verwendet? Wurden alle Belege vollständig erfasst? Wurde eine Inventur nach § 240 HGB durchgeführt?
  3. Bewertungsmethoden beschreiben: Welche Abschreibungsmethoden wurden angewendet? Wie wurden Rückstellungen bewertet? Wurden stille Reserven gebildet?
  4. Erstellungsprozess darstellen: Wer hat welche Aufgaben übernommen? Wann wurde die Bilanz erstellt? Wann erfolgte die GuV-Erstellung?
  5. Steuerliche Prüfung dokumentieren: Name und Kammer-Zugehörigkeit des Steuerberaters, Datum und Umfang der Prüfung, Ergebnis und eventuelle Korrekturen
  6. Unterschriften einholen: Geschäftsführer und prüfender Steuerberater sollten den Bericht unterzeichnen

Hinweis

Bei der Nutzung von OnlineBilanz.de wird der Erstellungsprozess automatisch dokumentiert. Die Software erfasst alle Schritte, Bewertungsmethoden und Änderungen. Nach Abschluss kann ein Erstellungsbericht mit wenigen Klicks generiert werden.

Der fertige Bericht sollte zusammen mit dem Jahresabschluss archiviert werden. Er ist Teil der Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB und muss zehn Jahre aufbewahrt werden.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung des Berichts über die Erstellung des Jahresabschlusses treten in der Praxis immer wieder typische Fehler auf. Diese können die Aussagekraft des Berichts mindern oder zu Rückfragen führen.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Dokumentation: Nicht alle Bewertungsmethoden werden benannt oder begründet
  • Fehlende Verantwortlichkeiten: Es wird nicht klar, wer welche Aufgaben übernommen hat
  • Keine Datumsangaben: Der zeitliche Ablauf des Erstellungsprozesses bleibt unklar
  • Verwechslung mit dem Anhang: Der Bericht enthält Informationen, die in den Anhang gehören
  • Fehlende Steuerberater-Prüfung: Die abschließende Prüfung wird nicht dokumentiert
  • Keine Unterschriften: Der Bericht wird nicht vom Geschäftsführer und Steuerberater unterzeichnet

Achtung

Ein häufiger Fehler: Der Bericht wird nach der Offenlegung erstellt. Erstellen Sie den Bericht vor der Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG und vor der Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Qualitätssicherung

  • Alle Bewertungsmethoden sind vollständig dokumentiert
  • Der Erstellungsprozess ist chronologisch nachvollziehbar
  • Verantwortlichkeiten sind klar zugeordnet
  • Die steuerliche Prüfung ist dokumentiert und datiert
  • Der Bericht ist vom Geschäftsführer unterzeichnet
  • Der prüfende Steuerberater hat den Bericht gegengezeichnet

Digitale Lösungen: OnlineBilanz.de

Die manuelle Erstellung eines Jahresabschlusses und des zugehörigen Erstellungsberichts ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Moderne digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de automatisieren weite Teile des Prozesses.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Erstellung

  • Automatische GoB-Konformität: Die Software berücksichtigt § 243 HGB, § 252 HGB und § 264 HGB automatisch
  • Integrierte Bewertungsmethoden: Abschreibungen nach § 253 HGB werden regelkonform berechnet
  • Vollständige Dokumentation: Alle Schritte werden automatisch protokolliert und können als Erstellungsbericht ausgegeben werden
  • Steuerberater-Prüfung: Nach Fertigstellung erfolgt die automatische Weiterleitung an den prüfenden Steuerberater
  • Offenlegung: Die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister ist integriert

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Offenlegung integriert

OnlineBilanz.de ermöglicht es Unternehmern, den Jahresabschluss eigenständig zu erstellen und gleichzeitig die Qualität und Rechtssicherheit einer Steuerberater-Prüfung zu gewährleisten. Der Erstellungsbericht wird automatisch generiert und dokumentiert alle relevanten Prozessschritte.

„Mit OnlineBilanz.de erstellen unsere Mandanten ihren Jahresabschluss selbstständig – wir prüfen ihn anschließend auf Herz und Nieren. Das spart Zeit und Kosten, ohne Abstriche bei der Qualität. Der automatisch generierte Erstellungsbericht dokumentiert den gesamten Prozess lückenlos.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen beachten

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen für 2026:

Frist Rechtsgrundlage Unternehmensgröße
11 Monate (30.11.2026) § 42a Abs. 1 GmbHG Kleine Kapitalgesellschaften
8 Monate (31.08.2026) § 42a Abs. 2 GmbHG Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
12 Monate (31.12.2026) § 325 HGB Offenlegungsfrist (alle Größenklassen)

Achtung

Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines solchen Berichts. Er ist jedoch sinnvoll, um den Erstellungsprozess zu dokumentieren, Transparenz zu schaffen und die Akzeptanz bei Banken, Geschäftspartnern oder Prüfinstanzen zu erhöhen. Besonders bei eigenständiger Erstellung mit anschließender Steuerberater-Prüfung ist der Bericht empfehlenswert.

Was ist der Unterschied zwischen dem Erstellungsbericht und dem Anhang nach § 284 HGB?

Der Anhang nach § 284 HGB ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und erläutert Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie weitere Pflichtangaben. Der Bericht über die Erstellung dokumentiert hingegen den Prozess der Jahresabschlusserstellung – also wie der Abschluss erstellt wurde, wer beteiligt war und wie die Prüfung erfolgte.

Wer sollte den Bericht über die Erstellung unterschreiben?

Der Bericht sollte vom verantwortlichen Geschäftsführer nach § 41 GmbHG unterzeichnet werden. Zusätzlich empfiehlt sich die Gegenzeichnung durch den prüfenden Steuerberater, um die abschließende fachliche Prüfung zu bestätigen. Dies schafft zusätzliche Rechtssicherheit und erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Dritten.

Kann OnlineBilanz.de den Erstellungsbericht automatisch generieren?

Ja, OnlineBilanz.de dokumentiert den gesamten Erstellungsprozess automatisch. Alle Schritte, angewandten Bewertungsmethoden, Änderungen und Prüfungen werden protokolliert. Nach Abschluss des Jahresabschlusses kann ein vollständiger Erstellungsbericht mit wenigen Klicks generiert werden, der alle relevanten Informationen enthält und GoB-konform ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 243 HGB – Aufstellungsgrundsätze, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 284 HGB – Pflichtangaben im Anhang, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater