Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogE-Bilanz erstellen

E-Bilanz erstellen 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die E-Bilanz ist für Kapitalgesellschaften seit 2012 verpflichtend und ersetzt die klassische Papierbilanz durch eine strukturierte elektronische Übermittlung nach § 5b EStG. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie als Geschäftsführer die E-Bilanz erstellen und welche Schritte notwendig sind, um alle Vorgaben korrekt zu erfüllen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten aktualisierte Taxonomie-Standards.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der Handelsbilanz an das Finanzamt gemäß § 5b EStG. Sie basiert auf einer standardisierten XBRL-Taxonomie und enthält Bilanz, GuV sowie steuerliche Überleitungsrechnungen. Für GmbH und UG ist die E-Bilanz verpflichtend und muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Was ist die E-Bilanz?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung an das Finanzamt. Sie ersetzt seit dem Wirtschaftsjahr 2012/2013 die klassische Papierbilanz durch eine strukturierte digitale Form gemäß § 5b EStG.

Im Gegensatz zur handelsrechtlichen Bilanz nach § 242 HGB, die für die Offenlegung beim Unternehmensregister bestimmt ist, dient die E-Bilanz ausschließlich der steuerlichen Gewinnermittlung. Sie wird direkt an die Finanzverwaltung übermittelt und ist Teil der elektronischen Steuererklärung.

Die E-Bilanz basiert auf einer einheitlichen Taxonomie, die vorgibt, wie Bilanzpositionen zu gliedern und zu bezeichnen sind. Dies ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung durch die Finanzverwaltung und erhöht die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen.

Hinweis

Wichtiger Unterschied: Die E-Bilanz wird an das Finanzamt übermittelt (§ 5b EStG), während der handelsrechtliche Jahresabschluss seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister offengelegt wird (§ 325 HGB). Beides sind unterschiedliche Vorgänge mit unterschiedlichen Fristen und Empfängern.

2012

Einführung der E-Bilanz-Pflicht

§ 5b EStG

Gesetzliche Grundlage

XBRL

Übermittlungsformat

Rechtliche Grundlagen und Verpflichtung

Die Pflicht zur E-Bilanz ergibt sich aus § 5b EStG. Danach sind bilanzierende Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Wer ist zur E-Bilanz verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle bilanzierenden Unternehmen zur E-Bilanz verpflichtet. Dies betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG, die nach § 264 HGB zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind.

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unabhängig von der Größe
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Personengesellschaften mit Bilanzverpflichtung (OHG, KG)
  • Einzelunternehmen, die nach § 140 AO oder § 141 AO bilanzieren
  • Nicht verpflichtet: Unternehmen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Achtung

Auch kleine GmbH und UG sind vollständig zur E-Bilanz verpflichtet. Es gibt keine Bagatellgrenze oder Ausnahme für Kleinstunternehmen. Die E-Bilanz muss in jedem Fall zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung elektronisch übermittelt werden.

Die E-Bilanz ist nicht mit der handelsrechtlichen Offenlegung zu verwechseln. Während die E-Bilanz jährlich an das Finanzamt übermittelt wird, erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister.

Aufbau und Struktur der E-Bilanz

Die E-Bilanz besteht aus mehreren Komponenten, die gemeinsam die steuerliche Gewinnermittlung dokumentieren. Der Aufbau orientiert sich an der handelsrechtlichen Bilanzstruktur nach § 266 HGB und § 275 HGB, wird jedoch durch steuerliche Positionen ergänzt.

Bestandteile der E-Bilanz

Bilanz (§ 266 HGB)

  • Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kassenbestand)
  • Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten)

Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

  • Umsatzerlöse
  • Materialaufwand und Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
  • Finanzergebnis und Steuern

Steuerliche Überleitungsrechnung

Da die handelsrechtliche Bilanz nicht immer mit der steuerlichen Gewinnermittlung übereinstimmt, enthält die E-Bilanz zusätzlich eine Überleitungsrechnung. Diese dokumentiert Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz.

  • Abweichende Bewertungsansätze (z.B. AfA-Methoden)
  • Steuerfreie Erträge und nicht abzugsfähige Aufwendungen
  • Steuerliche Korrekturen nach § 60 EStDV
  • Überleitung vom handelsrechtlichen zum steuerlichen Ergebnis

Für die meisten GmbH und UG ist eine sogenannte Einheitsbilanz üblich, bei der Handelsbilanz und Steuerbilanz weitgehend identisch sind. In diesem Fall beschränken sich die Überleitungen auf wenige Positionen.

Taxonomie und XBRL-Format

Die E-Bilanz wird im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) übermittelt. XBRL ist ein internationaler Standard für den elektronischen Austausch von Geschäftsinformationen, der auf XML basiert.

Was ist die E-Bilanz-Taxonomie?

Die Taxonomie ist ein einheitlicher Kontenrahmen, der von der Finanzverwaltung vorgegeben wird. Sie definiert, welche Bilanzpositionen wie zu bezeichnen und zu strukturieren sind. Die Taxonomie wird regelmäßig aktualisiert und an neue Rechtsänderungen angepasst.

Für das Bilanzjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gilt die Taxonomie-Version 6.7 oder höher, die insbesondere neue HGB-Vorschriften und aktualisierte steuerliche Vorgaben berücksichtigt.

Hinweis

Praxis-Tipp: Die meisten Buchhaltungsprogramme und Steuerberater verwenden Software, die automatisch die aktuelle Taxonomie-Version nutzt. Als Unternehmer müssen Sie sich in der Regel nicht manuell mit XBRL beschäftigen – die Software übernimmt die korrekte Formatierung.

Mussfelder und Auffangpositionen

Die Taxonomie unterscheidet zwischen Mussfeldern (verpflichtend auszufüllende Positionen) und optionalen Feldern. Wenn eine Bilanzposition nicht exakt in die Taxonomie passt, können Auffangpositionen verwendet werden.

  • Mussfelder: Bilanzsumme, Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Umsatzerlöse
  • Sollfelder: Sollten ausgefüllt werden, wenn zutreffend (z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten)
  • Kannfelder: Freiwillige Zusatzinformationen
  • Auffangpositionen: Für Positionen, die keiner spezifischen Taxonomie-Position zugeordnet werden können

„In der Praxis sollten Unternehmen ihre Kontenrahmen so aufbauen, dass sie möglichst präzise auf die Taxonomie-Positionen abgebildet werden können. Das reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die E-Bilanz-Erstellung erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt-für-Schritt Anleitung: E-Bilanz erstellen

Die Erstellung der E-Bilanz erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Eine systematische Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Daten vollständig und korrekt erfasst werden.

Schritt 1: Buchführung abschließen

Bevor die E-Bilanz erstellt werden kann, muss die laufende Buchführung vollständig abgeschlossen sein. Alle Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres müssen korrekt erfasst und verbucht sein.

  • Alle Belege sind erfasst und verbucht
  • Konten sind abgestimmt (Kasse, Bank, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Offene Posten sind geprüft
  • Bankkonten sind mit den Kontoauszügen abgeglichen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind vollständig

Schritt 2: Inventur durchführen

Zum Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.) ist eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden erforderlich. Dies betrifft insbesondere Vorräte, Anlagevermögen und offene Forderungen.

  • Warenbestand körperlich aufnehmen oder buchmäßig ermitteln
  • Anlagevermögen prüfen (Zu- und Abgänge dokumentieren)
  • Forderungen und Verbindlichkeiten abstimmen
  • Kassenbestand zählen

Schritt 3: Jahresabschlussbuchungen vornehmen

Nach Abschluss der laufenden Buchführung sind die typischen Jahresabschlussbuchungen vorzunehmen. Diese korrigieren zeitliche Abgrenzungen und bewerten Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag.

Buchungsart Zweck Beispiel
Abschreibungen Wertminderung des Anlagevermögens AfA auf Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung
Rückstellungen Verpflichtungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellung für ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten
Abgrenzungen Periodengerechte Zuordnung Vorauszahlungen, erhaltene Anzahlungen
Bewertungen Wertanpassungen Forderungsabschreibungen, Rückstellungen

Schritt 4: Bilanz und GuV erstellen

Aus der abgeschlossenen Buchführung werden nun Bilanz und GuV abgeleitet. Die Buchhaltungssoftware erstellt diese in der Regel automatisch auf Basis der Kontensalden.

Die Bilanz zeigt Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) zum Stichtag. Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des gesamten Geschäftsjahres gegenüber und weist den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus.

Schritt 5: Mapping auf E-Bilanz-Taxonomie

Die in der Buchführung verwendeten Konten müssen nun den Taxonomie-Positionen der E-Bilanz zugeordnet werden. Moderne Software erledigt dies automatisch über hinterlegte Zuordnungstabellen.

Prüfen Sie, ob alle wesentlichen Positionen korrekt zugeordnet sind und keine Beträge auf unspezifischen Auffangpositionen landen, wenn es passendere Taxonomie-Positionen gibt.

Schritt 6: Plausibilitätsprüfung

Vor der Übermittlung sollte die E-Bilanz auf Plausibilität geprüft werden. Die meisten Programme bieten automatische Prüfroutinen an, die formale Fehler und Unstimmigkeiten erkennen.

  • Bilanzsumme Aktiva = Bilanzsumme Passiva
  • Jahresergebnis in Bilanz und GuV stimmt überein
  • Alle Mussfelder sind ausgefüllt
  • Keine unrealistischen Werte oder Zahlendreher
  • Eigenkapitalentwicklung ist nachvollziehbar

Schritt 7: E-Bilanz übermitteln

Die fertige E-Bilanz wird zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Die Authentifizierung erfolgt über ein ELSTER-Zertifikat.

Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung vom Finanzamt. Bewahren Sie diese zusammen mit der übermittelten E-Bilanz im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf (10 Jahre nach § 147 AO).

Achtung

Wichtig: Die E-Bilanz muss zwingend elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt werden. Eine Übermittlung in Papierform oder per E-Mail ist nicht zulässig und erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht.

Häufige Fehler bei der E-Bilanz vermeiden

Bei der Erstellung der E-Bilanz kommt es regelmäßig zu typischen Fehlern, die sich mit entsprechender Sorgfalt vermeiden lassen. Hier die wichtigsten Fehlerquellen und wie Sie diese umgehen.

Fehler 1: Unvollständiges Mapping

Wenn Konten nicht oder falsch den Taxonomie-Positionen zugeordnet sind, landen Beträge auf allgemeinen Auffangpositionen oder fehlen komplett. Prüfen Sie die Zuordnung sorgfältig, besonders nach Software-Updates oder bei neuen Konten.

Fehler 2: Falsche Taxonomie-Version

Die Finanzverwaltung aktualisiert die Taxonomie regelmäßig. Für das Wirtschaftsjahr 2025 muss die aktuelle Version verwendet werden. Veraltete Taxonomien führen zu Übermittlungsfehlern oder fehlenden Positionen.

Fehler 3: Bilanzsummen stimmen nicht überein

Aktiva und Passiva müssen exakt die gleiche Summe aufweisen. Differenzen weisen auf Buchungsfehler oder unvollständige Erfassung hin. Auch der Jahresüberschuss muss in Bilanz und GuV identisch sein.

Fehler 4: Verwechslung von Handelsbilanz und Steuerbilanz

Manche Unternehmen führen abweichende Handels- und Steuerbilanzen. Für die E-Bilanz ist die Steuerbilanz maßgeblich. Achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Werte verwenden, insbesondere bei Abschreibungen und Rückstellungen.

Fehler 5: Fehlende oder fehlerhafte Stammdaten

Steuernummer, Wirtschaftsjahr, Rechtsform und Firmenbezeichnung müssen exakt mit den Angaben beim Finanzamt übereinstimmen. Fehlerhafte Stammdaten führen zu Rückfragen oder Ablehnung der Übermittlung.

Formale Fehler

  • Fehlende Mussfelder
  • Falsche Taxonomie-Version
  • Ungültige Datumsangaben
  • Fehlerhafte Steuernummer

Inhaltliche Fehler

  • Differenz Aktiva/Passiva
  • Unstimmiger Jahresüberschuss
  • Unrealistische Werte
  • Falsche Kontenzuordnung

Prozessfehler

  • Verspätete Übermittlung
  • Fehlende Authentifizierung
  • Keine Datensicherung
  • Unvollständige Buchführung

„Die meisten Fehler entstehen durch unvollständige Vorarbeiten. Wer seine Buchführung laufend korrekt führt und das Konten-Mapping einmal sorgfältig einrichtet, kann die E-Bilanz weitgehend automatisiert erstellen lassen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Software-Lösungen für die E-Bilanz-Erstellung

Die E-Bilanz wird in der Praxis fast ausschließlich mit spezialisierter Software erstellt. Manuelle Erstellung ist zwar theoretisch möglich, aber aufgrund der komplexen XBRL-Struktur nicht praktikabel.

Buchhaltungssoftware mit E-Bilanz-Modul

Moderne Buchhaltungsprogramme verfügen über integrierte E-Bilanz-Module. Diese ordnen die Konten automatisch den Taxonomie-Positionen zu und erstellen die E-Bilanz auf Knopfdruck.

  • Automatisches Mapping von Kontenrahmen auf Taxonomie
  • Integrierte Plausibilitätsprüfung
  • Direkte ELSTER-Schnittstelle zur Übermittlung
  • Archivierung der übermittelten E-Bilanz
  • Unterstützung mehrerer Taxonomie-Versionen

Spezialisierte Jahresabschluss-Tools

Tools wie OnlineBilanz konzentrieren sich auf die Erstellung des vollständigen Jahresabschlusses inklusive E-Bilanz. Sie bieten zusätzlich Funktionen für die handelsrechtliche Bilanzierung und Offenlegung beim Unternehmensregister.

Hinweis

OnlineBilanz-Lösung: Mit OnlineBilanz erstellen Sie den vollständigen Jahresabschluss inklusive E-Bilanz für Ihre GmbH oder UG. Die Software übernimmt automatisch das Taxonomie-Mapping, prüft auf Vollständigkeit und bereitet sowohl die Übermittlung an das Finanzamt als auch die Offenlegung beim Unternehmensregister vor.

Steuerberater-Software

Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, nutzt dieser in der Regel professionelle Kanzlei-Software (DATEV, ADDISON, etc.). Der Steuerberater erstellt dann die E-Bilanz auf Basis Ihrer Buchhaltungsdaten und übermittelt sie direkt ans Finanzamt.

In diesem Fall sollten Sie als Geschäftsführer dennoch die wesentlichen Bilanzpositionen verstehen und die Plausibilität der Zahlen prüfen, bevor die E-Bilanz übermittelt wird.

Worauf bei der Software-Auswahl achten?

  • Aktuelle Taxonomie-Version wird unterstützt
  • ELSTER-Schnittstelle ist integriert
  • Automatische Plausibilitätsprüfung vorhanden
  • Dokumentation und Support auf Deutsch
  • Datensicherheit und Archivierung gewährleistet
  • Preismodell passt zur Unternehmensgröße

Fristen und Termine für die E-Bilanz 2026

Die E-Bilanz ist Teil der Steuererklärung und unterliegt denselben Abgabefristen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Termine für die Abgabe im Jahr 2026.

Abgabefrist für die Steuererklärung

Ohne steuerliche Beratung ist die Körperschaftsteuererklärung samt E-Bilanz grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 abzugeben. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO).

Erklärungsart Frist ohne Berater Frist mit Berater
Körperschaftsteuererklärung + E-Bilanz 31.07.2026 28.02.2027
Gewerbesteuererklärung 31.07.2026 28.02.2027
Umsatzsteuererklärung 31.07.2026 28.02.2027

Achtung

Verspätungszuschlag: Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat festsetzen (§ 152 AO). Bei wiederholter Verspätung drohen deutlich höhere Zuschläge bis zu 25.000 Euro.

Unterschied zu handelsrechtlichen Fristen

Die E-Bilanz-Frist darf nicht mit den handelsrechtlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung verwechselt werden. Diese gelten parallel, aber unabhängig voneinander.

Verpflichtung Rechtsgrundlage Frist für Bilanzstichtag 31.12.2025 Empfänger
Jahresabschluss feststellen § 42a GmbHG 30.11.2026 (klein) / 31.08.2026 (mittel/groß) Gesellschafterversammlung
Jahresabschluss offenlegen § 325 HGB 31.12.2026 Unternehmensregister
E-Bilanz übermitteln § 5b EStG 31.07.2026 (ohne Berater) / 28.02.2027 (mit Berater) Finanzamt

Die E-Bilanz dient ausschließlich steuerlichen Zwecken und wird an das Finanzamt übermittelt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss muss separat beim Unternehmensregister offengelegt werden – seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Empfohlener Zeitplan

Auch wenn die formale Frist großzügig erscheint, empfiehlt sich eine zeitnahe Erstellung. Je früher der Jahresabschluss vorliegt, desto schneller haben Sie Klarheit über die Steuerlast und können fundierte unternehmerische Entscheidungen treffen.

  • Januar – Februar 2026: Buchführung abschließen, Inventur durchführen
  • März – April 2026: Jahresabschlussbuchungen, Bilanz und GuV erstellen
  • Mai – Juni 2026: E-Bilanz erstellen, prüfen und optimieren
  • Juli 2026: E-Bilanz mit Steuererklärung übermitteln (ohne Berater)
  • Bis Februar 2027: Übermittlung mit Berater

„Viele Unternehmen warten bis kurz vor Fristablauf. Das erzeugt unnötigen Stress und erhöht die Fehlerquote. Wer den Jahresabschluss bereits im ersten Quartal erstellt, kann Steuernachzahlungen besser planen und hat mehr Zeit für die sorgfältige Prüfung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine E-Bilanz erstellen?

Alle bilanzierenden Unternehmen sind nach § 5b EStG zur E-Bilanz verpflichtet. Dies betrifft insbesondere GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG sowie Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die nach § 140 oder § 141 AO bilanzieren. Unternehmen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sind nicht betroffen.

Bis wann muss die E-Bilanz 2026 eingereicht werden?

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) ist die E-Bilanz ohne steuerlichen Berater bis zum 31. Juli 2026 an das Finanzamt zu übermitteln. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2027. Verspätete Abgabe kann einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO auslösen.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bilanz und Offenlegung?

Die E-Bilanz wird nach § 5b EStG an das Finanzamt übermittelt und dient der steuerlichen Gewinnermittlung. Die handelsrechtliche Offenlegung erfolgt nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister (nicht beim Bundesanzeiger). Beide Verpflichtungen bestehen parallel, haben unterschiedliche Fristen und unterschiedliche Empfänger.

Welche Software benötige ich für die E-Bilanz?

Für die E-Bilanz benötigen Sie eine Software mit XBRL-Export und ELSTER-Schnittstelle. Moderne Buchhaltungsprogramme verfügen über integrierte E-Bilanz-Module, die das Taxonomie-Mapping automatisch vornehmen. Alternativ können spezialisierte Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz oder die Software Ihres Steuerberaters genutzt werden. Manuelle Erstellung ist aufgrund der komplexen Datenstruktur nicht praktikabel.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 5b EStG – E-Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung GuV. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater