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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogAufgaben Jahresabschluss

Aufgaben Jahresabschluss 2026: Pflichten, Bestandteile & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss erfüllt zentrale Dokumentations-, Informations- und Rechenschaftsaufgaben für Unternehmen. Er bildet die wirtschaftliche Lage ab, dient als Grundlage für Offenlegung und muss gesetzliche Anforderungen nach HGB erfüllen. Zudem ist er die zentrale Basis für steuerliche Pflichten – mehr dazu im Überblick Jahresabschluss & Steuer 2026. Neben der Finanzbuchhaltung spielen auch die Aufgaben der Lohnbuchhaltung im Jahresabschluss eine wichtige Rolle bei der ordnungsgemäßen Erstellung. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Aufgaben des Jahresabschlusses 2026 für Kapitalgesellschaften.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss erfüllt drei Hauptaufgaben: Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, Information externer Stakeholder über die wirtschaftliche Lage und Rechenschaft gegenüber Gesellschaftern und Finanzbehörden. Für Kapitalgesellschaften bestehen Feststellungs- und Offenlegungspflichten nach §§ 325, 264 HGB.

Bedeutung des Jahresabschlusses für Unternehmen

Der Jahresabschluss ist der formelle Abschluss des Geschäftsjahres und dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Er ist weitaus mehr als eine gesetzliche Pflicht – er dient als zentrales Steuerungs- und Kommunikationsinstrument.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG ist der Jahresabschluss nach § 264 HGB verpflichtend. Er muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt werden und bildet die Grundlage für steuerliche Bewertungen, Gesellschafterbeschlüsse und die öffentliche Offenlegung.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8-11 Monate

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere zentrale Aufgaben gleichzeitig: Er dokumentiert alle Geschäftsvorfälle, informiert externe Stakeholder, dient der Rechenschaftslegung und bildet die Grundlage für Ausschüttungen und Steuern. Diese Aufgaben des Jahresabschlusses in der Buchhaltung müssen systematisch und fristgerecht erfüllt werden.

Hinweis

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, deren Umfang von der Größenklasse abhängt. Die Grundbestandteile sind in § 264 HGB definiert.

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht für
Bilanz § 266 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Anhang § 284 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Lagebericht § 289 HGB Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
Prüfungsbericht § 321 HGB Prüfungspflichtige Gesellschaften

Die Bilanz zeigt die Vermögenslage zum Bilanzstichtag und gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Ertragslage im Geschäftsjahr dar.

Der Anhang ergänzt die Bilanz und GuV um erläuternde Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und weiteren pflichtgemäßen Informationen nach § 284 HGB.

Ein vollständiger Jahresabschluss besteht immer aus Bilanz, GuV und Anhang. Kleinere Gesellschaften profitieren von Erleichterungen bei Umfang und Offenlegung – dennoch müssen alle Bestandteile rechtssicher erstellt werden. Auch bei Einzelunternehmen gelten abhängig von Größe und Rechtsform spezifische Anforderungen, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses für Einzelunternehmen zu beachten sind.

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Dokumentationsaufgabe: Vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle

Die Dokumentationsaufgabe ist eine der zentralen Funktionen des Jahresabschlusses. Sie erfasst alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge des Geschäftsjahres systematisch und nachvollziehbar.

Der Jahresabschluss basiert auf der laufenden Buchführung und fasst diese zum Bilanzstichtag zusammen. Damit wird ein geprüfter, formalisierter Nachweis über sämtliche Vermögensveränderungen, Einnahmen und Ausgaben geschaffen.

Was wird dokumentiert?

  • Alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Geschäftsjahres
  • Veränderungen in der Vermögens- und Kapitalstruktur
  • Aufwendungen und Erträge in der GuV
  • Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten
  • Haftungsverhältnisse und außerbilanzielle Verpflichtungen im Anhang

Die Dokumentation muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Dazu gehören Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Nachprüfbarkeit gemäß § 238 HGB.

Hinweis

Die Dokumentationsaufgabe schafft die Grundlage für alle weiteren Aufgaben des Jahresabschlusses. Ohne korrekte Erfassung können weder Steuern berechnet noch Offenlegungspflichten erfüllt werden.

Informationsaufgabe: Transparenz für externe Stakeholder

Die Informationsaufgabe richtet sich an externe Adressaten wie Banken, Investoren, Geschäftspartner, Gläubiger und die Öffentlichkeit. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach § 264 Abs. 2 HGB.

Durch die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister wird der Jahresabschluss für externe Dritte zugänglich. Dies schafft Vertrauen und ermöglicht eine fundierte Bewertung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.

Wichtigste Adressaten der Informationsaufgabe

Banken und Kreditgeber

Bewertung der Kreditwürdigkeit, Prüfung von Covenants und Rating-Analysen für Finanzierungsentscheidungen

Investoren und Gesellschafter

Beurteilung der Rentabilität, Entwicklung des Eigenkapitals und Grundlage für Ausschüttungsentscheidungen

Die Informationsaufgabe wird durch den Anhang und bei mittelgroßen sowie großen Gesellschaften durch den Lagebericht erheblich erweitert. Diese Bestandteile ergänzen die reinen Zahlen um qualitative Erläuterungen.

Rechenschaftsaufgabe: Pflicht zur Berichterstattung

Die Rechenschaftsaufgabe verpflichtet die Geschäftsführung, gegenüber den Gesellschaftern und Aufsichtsgremien über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens Rechenschaft abzulegen.

Nach § 42a GmbHG müssen die Gesellschafter der GmbH den Jahresabschluss innerhalb gesetzlicher Fristen feststellen. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Frist von 11 Monaten, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Rechenschaftspflicht gegenüber verschiedenen Akteuren

  • Gesellschafter: Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung
  • Aufsichtsrat: Prüfung und Billigung bei prüfungspflichtigen Gesellschaften
  • Finanzbehörden: Steuerliche Prüfung und Veranlagung auf Basis des Jahresabschlusses
  • Unternehmensregister: Offenlegung nach § 325 HGB binnen 12 Monaten
  • Abschlussprüfer: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften nach § 316 HGB

Achtung

Achtung: Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

Die Rechenschaftsaufgabe sichert die Kontrolle und Transparenz innerhalb der Gesellschaft. Sie schützt Minderheitsgesellschafter und ermöglicht eine nachvollziehbare Bewertung der Geschäftsführung.

Ausschüttungsbemessung: Grundlage für Gewinnverteilung

Der Jahresabschluss erfüllt auch die Aufgabe der Ausschüttungsbemessung. Er bildet die Grundlage für die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns nach § 268 Abs. 1 HGB.

Nur der handelsrechtlich ausgewiesene Jahresüberschuss – gegebenenfalls gemindert um Verlustvortrag oder Einstellungen in Rücklagen – steht grundsätzlich für Ausschüttungen an die Gesellschafter zur Verfügung.

Berechnung des ausschüttungsfähigen Betrags

Position Betrag (Beispiel)
Jahresüberschuss laut GuV + 150.000 €
Gewinnvortrag aus Vorjahr + 20.000 €
Einstellung in gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG) – 10.000 €
Einstellung in freie Rücklagen (Beschluss) – 50.000 €
Ausschüttungsfähiger Betrag 110.000 €

Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns. Dabei sind gesetzliche Mindesteinstellungen in Rücklagen sowie die Kapitalerhaltungsvorschriften zu beachten.

Hinweis

Eine Ausschüttung darf nicht erfolgen, wenn dadurch das Stammkapital der GmbH angegriffen würde oder die Gesellschaft zahlungsunfähig werden könnte. Die Ausschüttungsbemessung muss daher vorsichtig und rechtskonform erfolgen.

Steuerbemessungsgrundlage: Basis für Körperschaft- und Gewerbesteuer

Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Ausgangsbasis für die steuerliche Gewinnermittlung. Nach dem Maßgeblichkeitsprinzip gemäß § 5 Abs. 1 EStG ist die Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz maßgeblich – mit gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen.

Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer nach § 1 KStG sowie der Gewerbesteuer nach § 2 GewStG. Die Steuerbemessungsgrundlage wird durch Über- und Außerbilanzielle Korrekturen aus der Handelsbilanz abgeleitet.

Typische steuerliche Anpassungen

  • Hinzurechnungen: z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG
  • Kürzungen: z. B. steuerfreie Erträge, Schachtelprivileg nach § 8b KStG
  • Abweichende Abschreibungen: z. B. degressive AfA, Sonderabschreibungen
  • Rückstellungsanpassungen: steuerlich eingeschränkte Bewertung nach § 6 EStG
  • Bewertungsunterschiede: z. B. bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Die steuerliche Überleitungsrechnung zeigt, wie aus dem handelsrechtlichen Jahresergebnis das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird. Diese Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen von zentraler Bedeutung.

„Die korrekte Ableitung der Steuerbilanz aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss erfordert fundiertes Fachwissen. Digitale Tools wie OnlineBilanz unterstützen Sie dabei, die Handelsbilanz rechtssicher zu erstellen – die steuerliche Anpassung sollte stets durch einen Steuerberater erfolgen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Pflichten und Fristen 2026

Kapitalgesellschaften unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Pflichten ergeben sich vor allem aus dem HGB und dem GmbHG.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen festgestellt werden. Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen:

Größenklasse Frist Spätester Termin 2026
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag – für 2025 also bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Es drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB – auch gegen einzelne Geschäftsführer persönlich.

  • Jahresabschluss erstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung (innerhalb 8 bzw. 11 Monate)
  • Bei Prüfungspflicht: Prüfung durch Wirtschaftsprüfer nach § 316 HGB
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (innerhalb 12 Monate)
  • Steuerliche Übermittlung an das Finanzamt

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Pflichten zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung hängen entscheidend von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.

Eine Gesellschaft gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Verkürzte GuV nach § 275 Abs. 5 HGB
  • Reduzierte Angaben im Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts
  • Keine Prüfungspflicht, sofern nicht freiwillig oder durch Satzung vorgeschrieben
  • Offenlegung nur von Bilanz und Anhang – GuV kann hinterlegt werden

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) profitieren von weiteren Erleichterungen, z. B. beim Anhang und der Offenlegung.

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist eine spezialisierte Plattform zur digitalen Erstellung rechtssicherer Jahresabschlüsse für GmbH, UG und AG. Die Software unterstützt Sie bei allen Aufgaben des Jahresabschlusses – von der Dokumentation bis zur Offenlegung.

Die Plattform orientiert sich strikt an den gesetzlichen Vorgaben nach HGB und berücksichtigt alle größenabhängigen Erleichterungen. Durch klare Eingabemasken und automatisierte Prüfungen minimieren Sie Fehlerquellen und sparen wertvolle Zeit.

Funktionsumfang von OnlineBilanz

Bilanz nach § 266 HGB

Automatische Gliederung je nach Größenklasse, Plausibilitätsprüfungen und Übernahme von Vorjahreswerten

GuV nach § 275 HGB

Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren, automatische Summierung und gesetzeskonforme Darstellung

Anhang nach § 284 HGB

Vorformulierte Textbausteine, Pflichtangaben je Größenklasse, editierbare Erläuterungen

Die Plattform richtet sich an Geschäftsführer, Buchhalter und Steuerberater. Alle erstellten Dokumente sind revisionssicher und können jederzeit exportiert, geprüft und freigegeben werden.

„Mit OnlineBilanz können Sie die Aufgaben Jahresabschluss strukturiert und effizient umsetzen. Die digitale Lösung ersetzt nicht die steuerliche Beratung, beschleunigt aber die handelsrechtliche Erstellung erheblich und reduziert den administrativen Aufwand.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile der digitalen Erstellung

  • Zeitersparnis durch automatisierte Berechnungen und Übernahmen
  • Rechtssicherheit durch HGB-konforme Vorlagen und Validierungen
  • Kostenreduktion durch Effizienz und Vermeidung von Ordnungsgeldern
  • Transparenz durch lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Eingaben
  • Flexibilität durch webbasierte Lösung ohne Installationsaufwand
  • Integration mit Steuerberatern für Freigabe und Prüfung

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben erfüllt der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss erfüllt fünf zentrale Aufgaben: Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, Information externer Stakeholder über die wirtschaftliche Lage, Rechenschaftslegung gegenüber Gesellschaftern und Behörden, Ausschüttungsbemessung für Gewinnverteilungen und Steuerbemessungsgrundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen (11 Monate), mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis spätestens 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB).

Was passiert bei versäumter Offenlegungsfrist?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Es drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro, die auch gegen einzelne Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden können. Zusätzlich bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht grundsätzlich aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB). Bei Prüfungspflicht kommt ein Bestätigungsvermerk hinzu.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
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Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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