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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten


OnlineBilanzBlogAufgaben Jahresabschluss

Aufgaben des Jahresabschlusses 2026: Funktionen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss erfüllt zahlreiche gesetzliche und betriebswirtschaftliche Aufgaben – von der Dokumentation über die Ausschüttungsbemessung bis zur Steuererklärung. Die Funktionen des Jahresabschlusses sind im HGB verankert und dienen sowohl der Information externer Adressaten als auch der internen Steuerung. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie alle Anforderungen digital und rechtssicher erfüllen und welche Fristen Sie 2026 beachten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss erfüllt acht zentrale Aufgaben: Dokumentation, Information, Ausschüttungsbemessung, Steuerbemessung, Kontrolle, Analyse, Planung und Offenlegung. Diese Funktionen ergeben sich aus §§ 238, 242, 264 ff. HGB und dienen Geschäftsführung, Gesellschaftern, Finanzamt und externen Stakeholdern als Grundlage für Entscheidungen und Prüfungen.

Was ist ein Jahresabschluss? Grundlagen und gesetzliche Basis

Der Jahresabschluss ist die geordnete, gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung der Buchführung eines Geschäftsjahres. Er bildet den Abschluss des buchhalterischen Rechnungswesens und zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten gemäß §§ 264 ff. HGB. Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich aus einem Anhang. Größere Gesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen.

Hinweis

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 238 HGB (Buchführungspflicht), § 242 HGB (Jahresabschlusspflicht), § 264 HGB (Pflicht für Kapitalgesellschaften), § 266 HGB (Bilanzgliederung) und § 275 HGB (GuV-Gliederung).

Der Jahresabschluss erfüllt nicht nur eine gesetzliche Dokumentationspflicht. Er dient gleichzeitig als Steuerungs- und Kontrollinstrument, als Grundlage für Steuerberechnungen und als Informationsquelle für Gesellschafter, Gläubiger und Geschäftspartner.

Die acht Kernaufgaben des Jahresabschlusses im Überblick

Der Jahresabschluss erfüllt acht zentrale Aufgaben, die sich aus dem Handelsgesetzbuch und der betriebswirtschaftlichen Praxis ergeben. Diese Funktionen sind eng miteinander verknüpft und bauen aufeinander auf.

  • Dokumentationsaufgabe: Vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Informationsaufgabe: Vermittlung der wirtschaftlichen Lage
  • Ausschüttungsbemessungsaufgabe: Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns
  • Steuerbemessungsaufgabe: Grundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Kontrollaufgabe: Prüfung der Geschäftsführung durch Gesellschafter
  • Analyseaufgabe: Bewertung von Kennzahlen und Unternehmensperformance
  • Planungs- und Entscheidungsaufgabe: Basis für strategische Entscheidungen
  • Nachweis- und Offenlegungsaufgabe: Erfüllung der Publizitätspflicht

Jede dieser Aufgaben richtet sich an unterschiedliche Adressatenkreise: interne Nutzer wie Geschäftsführung und Gesellschafter sowie externe Stakeholder wie Finanzamt, Banken und Gläubiger. Die Aufgaben sind gesetzlich verankert und müssen von allen bilanzierungspflichtigen Unternehmen erfüllt werden.

Dokumentationsaufgabe: Die Grundlage aller weiteren Funktionen

Die Dokumentationsaufgabe ist die fundamentale Funktion des Jahresabschlusses. Sie stellt sicher, dass alle Geschäftsvorfälle des vergangenen Jahres vollständig, richtig und nachvollziehbar erfasst wurden. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für alle weiteren Aufgaben.

Gemäß § 238 HGB muss jeder Kaufmann seine Geschäftsvorfälle so dokumentieren, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln können. Der Jahresabschluss ist die Zusammenfassung dieser Dokumentation.

Was wird dokumentiert?

  • Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag (§ 242 Abs. 1 HGB)
  • Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres (§ 242 Abs. 2 HGB)
  • Eigenkapitalveränderungen während des Geschäftsjahres
  • Bewertungsmethoden und Bilanzierungswahlrechte (im Anhang)
  • Haftungsverhältnisse und außerbilanzielle Verpflichtungen

„Die Dokumentationsaufgabe ist mehr als bloße Archivierung. Sie schafft Rechtssicherheit und dient als Beweismittel im Geschäftsverkehr, bei Rechtsstreitigkeiten und gegenüber Finanzamt sowie Sozialversicherungsträgern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Aufbewahrungspflicht beträgt gemäß § 257 HGB zehn Jahre für Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Buchungsbelege und Inventare. Diese Dokumentation muss jederzeit reproduzierbar und lesbar sein.

Informationsaufgabe: Vermittlung der wirtschaftlichen Lage

Die Informationsaufgabe zielt darauf ab, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Dieser Grundsatz ist in § 264 Abs. 2 HGB als True and Fair View kodifiziert.

Der Jahresabschluss muss so aufgebaut und gegliedert sein, dass Außenstehende die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beurteilen können. Die Informationsaufgabe richtet sich an verschiedene Adressatengruppen mit unterschiedlichen Informationsbedürfnissen.

Gesellschafter

Bewertung der Investition, Kontrolle der Geschäftsführung, Grundlage für Gewinnverwendungsbeschlüsse

Gläubiger & Banken

Beurteilung der Kreditwürdigkeit, Einschätzung des Ausfallrisikos, Covenant-Prüfung

Geschäftspartner

Einschätzung der Bonität, Prüfung der Geschäftsbeziehung, Lieferantenrisikobewertung

Bestandteile der Informationsvermittlung

  • Bilanz: Zeigt Vermögen und Schulden zum Stichtag (§ 266 HGB)
  • GuV: Zeigt Erfolg durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen (§ 275 HGB)
  • Anhang: Erläutert, ergänzt und erweitert Bilanz und GuV (§ 284 HGB)
  • Lagebericht: Beschreibt Geschäftsverlauf, Risiken und Chancen (§ 289 HGB)

Die Informationsaufgabe steht teilweise im Spannungsverhältnis zur Ausschüttungsbemessungsfunktion, da unterschiedliche Bewertungsansätze zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Das HGB versucht hier einen Ausgleich durch das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Ausschüttungsbemessung und Steuerbemessung

Ausschüttungsbemessungsaufgabe

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung. Gemäß § 29 Abs. 1 GmbHG haben Gesellschafter Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit nicht aus dem Jahresüberschuss Rücklagen zu bilden oder ein Verlustvortrag auszugleichen ist.

Die Ausschüttungsbemessungsfunktion dient dem Gläubigerschutz: Es darf nur ausgeschüttet werden, was tatsächlich erwirtschaftet wurde. Die Kapitalerhaltungsvorschriften (§§ 30, 31 GmbHG) verhindern, dass Stammkapital oder gebundene Rücklagen ausgeschüttet werden.

Hinweis

Der ausschüttbare Gewinn ergibt sich aus: Jahresüberschuss + Gewinnvortrag − Verlustvortrag − Einstellungen in Rücklagen = Bilanzgewinn (§ 268 Abs. 1 HGB).

Steuerbemessungsaufgabe

Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung. Gemäß § 60 Abs. 2 EStDV ist der steuerliche Gewinn grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln (Maßgeblichkeitsprinzip).

  • Körperschaftsteuer: Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen (§ 7 KStG)
  • Gewerbesteuer: Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG)
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer: Indirekt durch Dokumentation der Umsätze und Vorsteuer

Wichtig: Handelsrechtlicher Gewinn und steuerlicher Gewinn sind nicht identisch. Durch außerbilanzielle Korrekturen (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, steuerliche Hinzurechnungen) wird aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss das zu versteuernde Einkommen ermittelt.

Kontroll- und Analyseaufgabe des Jahresabschlusses

Kontrollaufgabe

Der Jahresabschluss ermöglicht es Gesellschaftern, die Geschäftsführung zu kontrollieren. Diese Kontrollfunktion ist besonders wichtig bei der Trennung von Eigentum und Leitung, wie sie bei Kapitalgesellschaften typisch ist.

Die Kontrollaufgabe wird durch gesetzliche Mechanismen unterstützt: Der Jahresabschluss muss von der Geschäftsführung aufgestellt (§ 264 Abs. 1 HGB), von den Gesellschaftern festgestellt (§ 42a GmbHG) und bei mittelgroßen und großen Gesellschaften durch einen Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 HGB).

Was wird kontrolliert?

  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung
  • Entwicklung von Vermögen und Schulden
  • Verwendung der erwirtschafteten Gewinne

Wer kontrolliert?

  • Gesellschafterversammlung
  • Aufsichtsrat (bei AG, fakultativ bei GmbH)
  • Abschlussprüfer (ab mittlerer Größe)
  • Finanzamt (steuerliche Betriebsprüfung)
  • Gläubiger und Banken (externe Kontrolle)

Analyseaufgabe

Die Analyseaufgabe geht über die reine Information hinaus. Sie ermöglicht es, die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens anhand von Kennzahlen zu bewerten und mit Vorjahren oder Branchen-Benchmarks zu vergleichen.

Zentrale Kennzahlen zur Jahresabschlussanalyse umfassen Liquiditätskennzahlen (z. B. Liquidität 1., 2., 3. Grades), Rentabilitätskennzahlen (z. B. Eigenkapitalrentabilität, Umsatzrendite), Verschuldungskennzahlen (z. B. Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad) und Umschlagskennzahlen (z. B. Lagerumschlag, Forderungsumschlag).

„Die Analyseaufgabe wird in der Praxis oft unterschätzt. Dabei liefert eine fundierte Kennzahlenanalyse wertvolle Hinweise auf Stärken, Schwächen und Handlungsbedarf – weit über die gesetzliche Pflicht hinaus.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Planungs- und Offenlegungsaufgabe

Planungs- und Entscheidungsaufgabe

Der Jahresabschluss dient als Grundlage für strategische und operative Planungen. Er zeigt, wo das Unternehmen wirtschaftlich steht und welche Entwicklungen sich abzeichnen. Diese retrospektive Betrachtung ist unverzichtbar für zukunftsgerichtete Entscheidungen.

  • Budgetplanung und Liquiditätsplanung für das Folgejahr
  • Investitionsentscheidungen (z. B. Anschaffungen, Erweiterungen)
  • Finanzierungsentscheidungen (z. B. Kreditaufnahme, Kapitalerhöhung)
  • Personelle Entscheidungen (z. B. Neueinstellungen, Gehaltsanpassungen)
  • Strategische Weichenstellungen (z. B. Markteintritt, Produktentwicklung)

Die Planungsaufgabe richtet sich primär an interne Adressaten: Geschäftsführung und Gesellschafter nutzen die Zahlen des Jahresabschlusses, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Bei kleineren Gesellschaften übernimmt der Jahresabschluss oft die Funktion einer detaillierten Unternehmensplanung.

Nachweis- und Offenlegungsaufgabe

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Achtung

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Der Umfang der Offenlegung hängt von der Unternehmensgröße ab (§ 267 HGB). Kleinstgesellschaften können sich von der Offenlegungspflicht befreien lassen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB), kleine Gesellschaften müssen Bilanz und Anhang offenlegen, mittelgroße und große Gesellschaften zusätzlich GuV und Lagebericht.

Die Offenlegungsaufgabe dient der Publizität und dem Gläubigerschutz. Sie ermöglicht es Dritten, sich über die wirtschaftliche Situation eines potenziellen Geschäftspartners zu informieren.

Bestandteile des Jahresabschlusses und ihre Funktionen

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus mehreren Komponenten, die jeweils spezifische Aufgaben erfüllen. Die gesetzliche Gliederung und der Umfang sind in den §§ 264–289 HGB detailliert geregelt.

Bestandteil Rechtsgrundlage Zentrale Aufgabe
Bilanz §§ 266, 247 HGB Darstellung von Vermögen und Schulden zum Stichtag
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB Darstellung des Erfolgs (Erträge minus Aufwendungen)
Anhang §§ 284–288 HGB Erläuterung und Ergänzung von Bilanz und GuV
Lagebericht § 289 HGB Darstellung von Geschäftsverlauf, Risiken und Prognosen
Eigenkapitalspiegel § 264 Abs. 1a HGB Nachweis der Eigenkapitalveränderungen (fakultativ)

Die Bilanz

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). Sie zeigt, was das Unternehmen besitzt und wie es finanziert ist. Die Gliederung nach § 266 HGB ist verbindlich und umfasst auf der Aktivseite Anlagevermögen und Umlaufvermögen, auf der Passivseite Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV stellt die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres gegenüber und zeigt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Es gibt zwei Darstellungsformen: Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB). Die Wahl ist grundsätzlich frei, muss aber beibehalten werden (Stetigkeitsgrundsatz).

Der Anhang

Der Anhang erläutert die in Bilanz und GuV ausgewiesenen Posten. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Erläuterungen zu einzelnen Posten, Angaben zu Haftungsverhältnissen, Organvergütungen und weiteren Pflichtangaben. Der Anhang ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses.

Adressaten des Jahresabschlusses: Wer nutzt welche Informationen?

Die vielfältigen Aufgaben des Jahresabschlusses richten sich an unterschiedliche Nutzergruppen mit jeweils spezifischen Informationsinteressen. Man unterscheidet zwischen internen und externen Adressaten.

Interne Adressaten

Geschäftsführung

  • Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung
  • Grundlage für strategische Entscheidungen
  • Erfüllung der gesetzlichen Aufstellungspflicht
  • Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
  • Steuerung und Planung

Gesellschafter

  • Kontrolle der Geschäftsführung
  • Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)
  • Gewinnverwendungsbeschluss
  • Bewertung der eigenen Beteiligung
  • Grundlage für Investitionsentscheidungen

Externe Adressaten

Finanzamt

Prüfung der steuerlichen Gewinnermittlung, Grundlage für Steuerbescheide (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Banken & Investoren

Bonitätsprüfung, Kreditwürdigkeitsbewertung, Rating-Grundlage, Prüfung von Kreditverträgen (Covenants)

Gläubiger & Lieferanten

Einschätzung des Ausfallrisikos, Bewertung der Geschäftsbeziehung, Prüfung von Zahlungszielen

Weitere externe Adressaten sind Arbeitnehmervertreter (bei mitbestimmten Unternehmen), Wirtschaftsprüfer, potenzielle Käufer (bei M&A-Transaktionen) und die allgemeine Öffentlichkeit (durch Offenlegung). Die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse zeigen, warum der Jahresabschluss so viele verschiedene Aufgaben erfüllen muss.

„Der Jahresabschluss ist ein Mehrzweckinstrument. Die Kunst besteht darin, alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen und gleichzeitig die verschiedenen Adressatengruppen angemessen zu informieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Pflichten für den Jahresabschluss 2026

Für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 konkrete gesetzliche Fristen. Die Einhaltung dieser Fristen ist verpflichtend, Verstöße können zu Ordnungsgeldern führen.

Aufstellungsfrist

Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung innerhalb der ersten Monate des Folgejahres aufzustellen. Eine feste Frist nennt das HGB nicht, jedoch ergeben sich indirekte Fristen durch die Feststellungs- und Offenlegungspflichten.

Hinweis

In der Praxis sollte der Jahresabschluss spätestens 3-6 Monate nach dem Bilanzstichtag aufgestellt sein, um die nachfolgenden Fristen einhalten zu können.

Feststellungsfrist

Gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG gelten folgende Feststellungsfristen für den Jahresabschluss zum 31.12.2025:

11 Monate

Kleine Gesellschaften (bis 30.11.2026)

8 Monate

Mittelgroße und große Gesellschaften (bis 31.08.2026)

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Dieser Beschluss ist zu protokollieren und von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen.

Offenlegungsfrist

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss gemäß § 325 Abs. 1a HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Verfahren richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer.

Unternehmensgröße Feststellung bis Offenlegung bis Prüfungspflicht
Kleinstgesellschaft 30.11.2026 31.12.2026 (oder befreit) Nein
Kleine GmbH/UG 30.11.2026 31.12.2026 Nein
Mittelgroße GmbH 31.08.2026 31.12.2026 Ja (§ 316 HGB)
Große GmbH 31.08.2026 31.12.2026 Ja (§ 316 HGB)

Digitale Erstellung des Jahresabschlusses mit OnlineBilanz.de

Die Erfüllung aller Aufgaben des Jahresabschlusses erfordert Fachwissen, Zeit und Sorgfalt. OnlineBilanz.de verbindet digitale Effizienz mit steuerlicher Sicherheit: Sie erstellen den Jahresabschluss selbst, ein Steuerberater prüft und gibt ihn frei.

Wie funktioniert OnlineBilanz.de?

  1. Buchungen importieren: Upload der Buchführungsdaten aus DATEV, lexoffice oder anderen Systemen
  2. Bilanz aufstellen: Automatische Übernahme der Salden, geführte Gliederung nach § 266 HGB
  3. GuV erstellen: Wahlweise Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren nach § 275 HGB
  4. Anhang ausfüllen: Geführte Eingabe aller Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  5. Prüfung durch Steuerberater: Vollständige fachliche Prüfung und Freigabe
  6. Offenlegung: Direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

  • Rechtssichere Gliederung nach HGB-Vorgaben
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen
  • Erfüllung aller acht Aufgaben des Jahresabschlusses
  • Zeitersparnis durch geführte Workflows
  • Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren
  • Steuerberater-Prüfung inklusive
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister

OnlineBilanz.de unterstützt alle Unternehmensgrößen: von der Kleinstgesellschaft bis zur mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle Bestandteile des Jahresabschlusses und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

„Digitale Jahresabschlusserstellung bedeutet nicht, auf steuerliche Expertise zu verzichten. Im Gegenteil: Sie behalten die Kontrolle über Ihre Zahlen, während ein Steuerberater die fachliche Qualität sicherstellt. Das ist modernes Rechnungswesen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen eignet sich OnlineBilanz.de?

  • GmbHs und UGs aller Größenklassen
  • Unternehmen mit sauberer, digitaler Buchführung
  • Geschäftsführer, die Zeit und Kosten sparen möchten
  • Gesellschaften ohne komplexe Sondertatbestände
  • Unternehmen, die Wert auf Rechtssicherheit legen

Die Plattform erfüllt alle Dokumentations-, Informations-, Ausschüttungs-, Steuer-, Kontroll-, Analyse-, Planungs- und Offenlegungsaufgaben des Jahresabschlusses. Sie erhalten einen vollständigen, HGB-konformen Jahresabschluss – geprüft und freigegeben durch einen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Welche acht Aufgaben erfüllt der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss erfüllt folgende Aufgaben: (1) Dokumentationsaufgabe – vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle, (2) Informationsaufgabe – Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, (3) Ausschüttungsbemessungsaufgabe – Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns, (4) Steuerbemessungsaufgabe – Grundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer, (5) Kontrollaufgabe – Überwachung der Geschäftsführung, (6) Analyseaufgabe – Kennzahlenermittlung und -bewertung, (7) Planungs- und Entscheidungsaufgabe – Basis für strategische Entscheidungen, (8) Offenlegungsaufgabe – Erfüllung der Publizitätspflicht nach § 325 HGB.

Wer sind die Adressaten des Jahresabschlusses?

Der Jahresabschluss richtet sich an interne Adressaten (Geschäftsführung, Gesellschafter) und externe Adressaten (Finanzamt, Banken, Gläubiger, Lieferanten, potenzielle Investoren, Öffentlichkeit). Jede Gruppe nutzt die Informationen für unterschiedliche Zwecke: Gesellschafter zur Kontrolle und Gewinnverwendung, Banken zur Bonitätsprüfung, das Finanzamt zur Steuerfestsetzung, Gläubiger zur Risikoeinschätzung.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 muss gemäß § 325 Abs. 1a HGB bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Feststellung muss bei kleinen Gesellschaften bis 30.11.2026, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften bis 31.08.2026 erfolgen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Gewinn?

Der handelsrechtliche Jahresüberschuss wird nach HGB-Vorschriften ermittelt und dient der Ausschüttungsbemessung. Der steuerliche Gewinn basiert zwar auf dem handelsrechtlichen Ergebnis (Maßgeblichkeitsprinzip nach § 60 Abs. 2 EStDV), wird aber durch außerbilanzielle Korrekturen angepasst: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben werden hinzugerechnet, steuerliche Vergünstigungen abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer (§ 7 KStG) und Gewerbesteuer (§ 6 GewStG).

Welche Bestandteile muss ein Jahresabschluss einer GmbH enthalten?

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer GmbH mindestens aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§§ 284–288 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB). Kleinstgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Die Bilanz zeigt Vermögen und Schulden zum Stichtag, die GuV den Erfolg des Jahres, der Anhang erläutert und ergänzt beide Rechenwerke.

Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Steuerberater mit der Erstellung zu beauftragen. Sie können den Jahresabschluss selbst aufstellen, sofern Sie über die nötigen Kenntnisse verfügen. OnlineBilanz.de bietet einen Mittelweg: Sie erstellen den Jahresabschluss digital selbst, ein Steuerberater prüft und gibt ihn frei. So sparen Sie Kosten und Zeit, erhalten aber die fachliche Sicherheit einer steuerberaterlichen Prüfung. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften ist zusätzlich eine Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben (§ 316 HGB).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der GuV, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater