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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Leitfaden

Jahresabschluss 2026: Vollständiger Leitfaden für Unternehmer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine formale Pflicht. Er zeigt die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens, bildet die Grundlage für steuerliche Bewertungen und dient als Instrument für strategische Entscheidungen. Dieser Leitfaden erklärt alle wichtigen Aspekte – von rechtlichen Grundlagen über Fristen bis zur praktischen Umsetzung. Besonders wichtig ist dabei die fristgerechte Offenlegung im Bundesanzeiger, die Sie in unserem Beitrag zur Jahresabschluss 2026 Offenlegungsfrist detailliert nachlesen können. Häufige Fragen zum Jahresabschluss 2026 werden dabei systematisch beantwortet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss ist die finanzielle Gesamtauswertung eines Unternehmens für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr. Er besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen.

Was ist ein Jahresabschluss? Definition und rechtliche Grundlagen

Der Jahresabschluss ist die finanzielle Gesamtauswertung eines Unternehmens für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr. Er fasst alle wichtigen wirtschaftlichen Informationen zusammen und zeigt, wie sich das Unternehmen finanziell entwickelt hat.

Die rechtlichen Grundlagen für den Jahresabschluss finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 242 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB.

§ 242 HGB

Pflicht zur Aufstellung

§ 264 HGB

Kapitalgesellschaften

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

Der Jahresabschluss beantwortet zentrale Fragen zur wirtschaftlichen Lage: Wie hoch waren Einnahmen und Ausgaben? Hat das Unternehmen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet? Welche Vermögenswerte und Verpflichtungen bestehen? Diese Informationen sind sowohl für interne Entscheidungen als auch für externe Stakeholder wie Banken, Investoren oder Finanzämter relevant.

„Viele Geschäftsführer sehen den Jahresabschluss zunächst als administrative Pflicht. Dabei ist er eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente für unternehmerische Entscheidungen. Wer die Zahlen richtig liest, gewinnt wertvolle Erkenntnisse für die Zukunft.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und Größe des Unternehmens ab. Während Einzelunternehmer und Personengesellschaften oft nur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen müssen, gelten für Kapitalgesellschaften erweiterte Anforderungen nach § 264 HGB.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) des Unternehmens gegenüber. Sie zeigt die Vermögenslage zum Bilanzstichtag und muss nach § 266 HGB in vorgeschriebener Gliederung erstellt werden.

Auf der Aktivseite werden Anlagevermögen (z.B. Maschinen, Gebäude) und Umlaufvermögen (z.B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben) ausgewiesen. Die Passivseite zeigt Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt die Ertragslage des Unternehmens. Sie stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und weist das Jahresergebnis aus. Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen.

Anhang nach § 284 HGB

Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen. Dieser erläutert und ergänzt die Bilanz und GuV um wichtige Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und weiteren Pflichtangaben nach § 284 HGB.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Dieser geht über die reine Zahlendarstellung hinaus und erläutert den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Dies vereinfacht den Jahresabschluss erheblich.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus der Rechtsform und der Kaufmannseigenschaft des Unternehmens. Nicht alle Unternehmen unterliegen denselben Anforderungen.

Einzelunternehmen

Einzelkaufleute müssen nach § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen (Bilanz und GuV). Kleingewerbetreibende nach § 241a HGB sind davon befreit, wenn bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden.

Personengesellschaften

OHG und KG sind zur Aufstellung verpflichtet. GbR nur, wenn sie eine kaufmännische Tätigkeit ausüben. Der Umfang richtet sich nach § 242 HGB (Bilanz und GuV).

Kapitalgesellschaften

GmbH, UG, AG und andere Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 HGB einen erweiterten Jahresabschluss erstellen: Bilanz, GuV und Anhang. Je nach Größenklasse kommen weitere Pflichten hinzu.

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich besondere Vorschriften zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG) und zur Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB). Diese Pflichten bestehen unabhängig von der Größe der Gesellschaft.

Achtung

Achtung: Auch nicht aktive oder ruhende GmbHs und UGs müssen einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen. Die Nichterfüllung kann zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Fristen und Termine 2026: Was Sie beachten müssen

Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 gelten für das Geschäftsjahr 2025 folgende Fristen im Jahr 2026. Die Einhaltung dieser Termine ist verpflichtend – Verstöße können zu Ordnungsgeldern führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Die Frist hierfür beträgt bei kleinen Kapitalgesellschaften 11 Monate nach dem Bilanzstichtag, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften 8 Monate.

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag bei 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 läuft diese Frist bis zum 31.12.2026.

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung.

Achtung

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis: Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB festsetzen. Die Höhe beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Prüfung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer (falls erforderlich)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung (Frist: 8 bzw. 11 Monate)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (Frist: 12 Monate)

Größenklassen und ihre Unterschiede nach § 267 HGB

Der Umfang der Berichtspflichten hängt maßgeblich von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Erleichterungen für kleine Gesellschaften

Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen. Nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB können sie eine verkürzte Bilanz aufstellen. Der Anhang kann nach § 288 HGB deutlich reduziert werden, Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB sogar vollständig darauf verzichten.

Auch bei der Offenlegung bestehen Erleichterungen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 326 HGB keine GuV offenlegen, Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz.

Zusätzliche Pflichten für mittelgroße und große Gesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Große Kapitalgesellschaften unterliegen zudem der Prüfungspflicht nach § 316 HGB – der Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Hinweis

Hinweis zur Größenklassifizierung: Die Einordnung erfolgt auf Basis der Werte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen. Ein einmaliges Überschreiten reicht nicht aus – erst bei zweimaliger Überschreitung erfolgt die Neueinstufung.

Erstellung des Jahresabschlusses: Prozess und Ablauf

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Eine gute Vorbereitung und systematisches Vorgehen sparen Zeit und minimieren Fehlerquellen.

Schritt 1: Vorbereitung und Buchführung

Grundlage für den Jahresabschluss ist eine ordnungsgemäße Buchführung während des gesamten Geschäftsjahres. Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und vollständig erfasst werden. Nach § 239 HGB müssen Buchführung und Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen.

Schritt 2: Inventur und Bewertung

Zum Bilanzstichtag ist nach § 240 HGB eine Inventur durchzuführen. Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind zu erfassen und zu bewerten. Die Bewertung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB, insbesondere nach dem Vorsichtsprinzip und dem Prinzip der Einzelbewertung.

Schritt 3: Erstellung von Bilanz und GuV

Auf Basis der Buchführung und Inventur werden Bilanz und GuV nach den gesetzlichen Gliederungsvorschriften erstellt. Kapitalgesellschaften müssen die Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB beachten.

Schritt 4: Erstellung des Anhangs

Der Anhang erläutert und ergänzt die Zahlen aus Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben nach § 284 HGB zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Posten der Bilanz und GuV sowie weiteren Informationen über die wirtschaftliche Lage.

Schritt 5: Feststellung und Offenlegung

Nach Erstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Anschließend erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb der gesetzlichen Frist von 12 Monaten nach § 325 HGB.

„Die häufigsten Verzögerungen entstehen nicht bei der Zahlenerstellung, sondern bei der Kommunikation zwischen Geschäftsführung, Steuerberater und Gesellschaftern. Klare Zuständigkeiten und feste Termine im Jahresabschlussprozess verhindern Fristversäumnisse.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung und Veröffentlichung beim Unternehmensregister

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 325 HGB zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Wer ist zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht trifft alle Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Größe. Auch Kleinstkapitalgesellschaften, nicht operative oder ruhende Gesellschaften müssen offenlegen. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sind grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig, es sei denn, sie sind Komplementär einer KGaA.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse. Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 326 HGB Bilanz und Anhang offenlegen, können aber auf die Offenlegung der GuV verzichten. Kleinstkapitalgesellschaften müssen nur eine verkürzte Bilanz einreichen.

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 HGB
  • Keine GuV erforderlich
  • Kein Anhang erforderlich (bei Angaben unter der Bilanz)

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 HGB
  • Anhang (kann verkürzt werden)
  • GuV kann entfallen (§ 326 HGB)

Wie erfolgt die Offenlegung?

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Einreichportal des Unternehmensregisters. Die Unterlagen müssen in einem strukturierten Format (in der Regel XBRL oder PDF) hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Einreichung werden die Daten im Unternehmensregister veröffentlicht und sind öffentlich einsehbar.

Digitale Tools wie OnlineBilanz ermöglichen eine direkte elektronische Übermittlung aus der Software heraus. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Auch nachträgliche Einreichung befreit nicht von der Zahlung.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses schleichen sich immer wieder typische Fehler ein. Diese können zu formalen Mängeln, Nachforderungen durch das Finanzamt oder sogar zur Nichtanerkennung des Jahresabschlusses führen.

Formale Fehler in Bilanz und GuV

Die Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB sind zwingend einzuhalten. Häufige Fehler sind falsche Zuordnungen von Posten, fehlende Vorjahreszahlen oder Verstöße gegen das Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB. Vermögensgegenstände und Schulden dürfen grundsätzlich nicht miteinander verrechnet werden.

Bewertungsfehler

Die Bewertung muss nach § 252 HGB vorsichtig erfolgen. Typische Fehler sind überhöhte Ansätze bei Forderungen (fehlende Wertberichtigungen), zu niedrige Rückstellungen oder fehlerhafte Abschreibungen. Das Vorsichtsprinzip und das Realisationsprinzip müssen strikt beachtet werden.

Unvollständiger oder fehlerhafter Anhang

Der Anhang wird häufig stiefmütterlich behandelt. Dabei sind die Pflichtangaben nach § 284 HGB zwingend. Fehlende Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu Haftungsverhältnissen oder zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl können zur Nichtanerkennung des Jahresabschlusses führen.

Fristversäumnisse

Die Nichteinhaltung der Feststellungs- oder Offenlegungsfrist ist einer der häufigsten Fehler. Ordnungsgelder nach § 335 HGB sind die Folge. Eine frühzeitige Planung und klare Verantwortlichkeiten sind essenziell.

  • Gliederungsschemata §§ 266, 275 HGB einhalten
  • Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB beachten
  • Vorsichtsprinzip bei der Bewertung anwenden
  • Alle Pflichtangaben im Anhang vollständig aufnehmen
  • Fristen für Feststellung und Offenlegung im Blick behalten
  • Vorjahreszahlen korrekt übernehmen und vergleichbar darstellen

Digitale Tools und Effizienzsteigerung im Jahresabschluss

Die Digitalisierung hat auch den Jahresabschlussprozess grundlegend verändert. Moderne Softwarelösungen automatisieren viele Arbeitsschritte, reduzieren Fehlerquellen und beschleunigen den gesamten Prozess von der Erstellung bis zur Offenlegung.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

Digitale Tools wie OnlineBilanz ermöglichen eine strukturierte Erfassung aller relevanten Daten direkt in der vorgeschriebenen Gliederung nach HGB. Formale Fehler werden durch automatische Prüfroutinen vermieden. Die Integration mit der laufenden Buchhaltung reduziert manuelle Übertragungen und damit potenzielle Fehlerquellen.

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Automatisierte Offenlegung beim Unternehmensregister

Moderne Jahresabschluss-Software bietet eine direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister. Nach Fertigstellung können die Unterlagen mit wenigen Klicks elektronisch eingereicht werden. Dies spart Zeit, vermeidet Formatierungsfehler und stellt sicher, dass die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB eingehalten wird.

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Hinweis

OnlineBilanz: Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Jahresabschluss. Alle HGB-Vorschriften sind bereits in den Vorlagen hinterlegt. Nach Fertigstellung erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister direkt aus dem System – rechtssicher und fristgerecht.

„Die meisten Unternehmen unterschätzen, wie viel Zeit und Nerven digitale Tools beim Jahresabschluss sparen. Was früher Wochen dauerte, erledigen Geschäftsführer heute an einem Tag – mit deutlich weniger Fehlern und ohne Fristdruck.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 muss der Jahresabschluss nach § 325 HGB bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Wird diese Frist versäumt, droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Bestandteile muss ein Jahresabschluss einer GmbH enthalten?

Eine GmbH muss nach § 264 HGB mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang erstellen. Die Bilanz muss nach § 266 HGB, die GuV nach § 275 HGB gegliedert werden. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleinstgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten.

Wo muss der Jahresabschluss veröffentlicht werden?

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung. Die Offenlegung muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung erfolgt intern durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG und muss bei kleinen Gesellschaften innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten erfolgen. Die Offenlegung ist die externe Veröffentlichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB und muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Erst nach der Feststellung kann die Offenlegung erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der GuV, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater