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Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlog Kleinstkapitalgesellschaft Jahresabschluss selbst

Kleinstkapitalgesellschaft Jahresabschluss selbst erstellen: Was wirklich geht (und was nicht)

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kurzantwort

Den Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) dürfen Sie als Geschäftsführer grundsätzlich selbst erstellen — die Aufstellung ist nicht einem Steuerberater vorbehalten. Aber: Die steuerlichen Erklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) dürfen nach § 3 StBerG nur durch Steuerberater vorgenommen werden, wenn Sie Dritte dafür bezahlen. Rechnen Sie realistisch mit 40–60 Stunden Eigenaufwand pro Jahr plus Lernkurve. Für eine Kleinst-GmbH mit einfachen Verhältnissen ist DIY machbar, aber häufig teurer als der OnlineBilanz-Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. — wenn man eigene Arbeitszeit fair rechnet.

Wer eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB führt (UG oder kleine GmbH mit ≤ 450.000 € Bilanzsumme, ≤ 900.000 € Umsatz, ≤ 10 MA), denkt oft über den DIY-Jahresabschluss nach. Dieser Artikel erklärt ehrlich, was rechtlich möglich ist, was realistisch zu bewältigen ist — und wann die Selbst-Erstellung tatsächlich Sinn macht.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 267a HGB

Kleinstkapital-Erleichterungen

40-60h

Typischer Eigenaufwand DIY-Abschluss

§ 3 StBerG

Vorbehalt Steuererklärungen

1. Was ist rechtlich erlaubt?

Die wichtigste Unterscheidung gleich vorweg: Man muss zwischen zwei völlig verschiedenen Tätigkeiten unterscheiden, die oft in einem Atemzug genannt werden — obwohl sie rechtlich unterschiedlich behandelt werden.

DIY erlaubt: Aufstellung des Jahresabschlusses

  • Bilanz, GuV, Anhang selbst erstellen
  • Buchungen vornehmen
  • Kontenrahmen anwenden
  • Inventur durchführen
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Hinterlegung/Offenlegung einreichen
  • E-Bilanz selbst übermitteln (technisch)

Nur durch StB: Steuerliche Erklärungen

  • Körperschaftsteuer-Erklärung durch Dritte erstellen lassen
  • Gewerbesteuer-Erklärung durch Dritte
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung durch Dritte
  • Bezahlte Steuerberatung für Dritte
  • Steuerliche Gestaltung für Mandanten
  • (Jeder Verstoss ist Ordnungswidrigkeit/Straftat)

Der wichtige Unterschied: Für sich selbst vs. für andere

Als Geschäftsführer können Sie Ihre eigene GmbH-Steuererklärung selbst abgeben — Sie sind der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft (§ 34 AO). Was Sie nicht dürfen: Jemand anderen (ohne StB-Zulassung) dafür bezahlen, Ihre Steuererklärung zu erstellen. Das Verbot richtet sich gegen die „gewerbsmäßige Hilfeleistung“ — also das Anbieten der Leistung am Markt.

Offenlegung/Hinterlegung: Auch selbst möglich

Nach § 326 Abs. 2 HGB dürfen Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen statt offenlegen — der Jahresabschluss bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Die Einreichung beim Unternehmensregister (unternehmensregister.de) können Sie selbst vornehmen — eine zentrale Erleichterung der Kleinstkapitalgesellschaft.

2. Kleinstkapital-Erleichterungen bei der Bilanz

§ 267a HGB kombiniert mit § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB gewährt maximal verkürzte Strukturen — das ist der Grund, warum DIY bei Kleinstkapital am ehesten machbar ist:

DokumentKleinstkapital-ErleichterungVergleich normal
BilanzNur Hauptposten A-E Aktiva, A-E PassivaVollständige Gliederung
GuVNur 8 Hauptposten nach § 275 HGBDetaillierter Aufbau
AnhangEntfällt bei Unter-Bilanz-Angaben§ 284 HGB Pflichtangaben
LageberichtEntfälltFür mittel/groß Pflicht
PrüfungKeineAb mittel Pflicht
OffenlegungHinterlegung möglichVollständige Offenlegung

§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB: Der Anhang kann entfallen

Kleinstkapitalgesellschaften können auf den Anhang komplett verzichten, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen (Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB, Vorschuss/Kredit-Angaben, eigene Anteile). Das ist die radikalste Vereinfachung im deutschen Bilanzrecht.

3. Arbeitsschritte beim DIY-Abschluss

Was muss man überhaupt erledigen? Hier der komplette Workflow für eine Kleinstkapitalgesellschaft:

  • Buchhaltung abschließen

    Alle Geschäftsvorfälle des Jahres müssen vollständig und kontiert gebucht sein. Kontenabstimmung: Bank, Kasse, Kreditoren, Debitoren. Zeit: 5–10 Stunden bei laufender Buchhaltung, deutlich mehr bei Nachbuchung.

  • Inventur durchführen

    Kontrolle aller Bestandsposten zum Abschlussstichtag: Kasse, Bank, Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten, Anlagevermögen. Erstellung eines Inventars nach § 240 HGB. Zeit: 2–8 Stunden je nach Umfang.

  • Abschlussbuchungen

    Abschreibungen (AfA nach § 7 EStG), Abgrenzungen (Rechnungsabgrenzungsposten), Rückstellungen (§ 249 HGB), Bewertung (Vorsichtsprinzip). Dies ist der fachlich anspruchsvollste Teil. Zeit: 10–20 Stunden — erfordert Steuerkenntnisse.

  • Bilanz und GuV erstellen

    Aus der Summen-/Saldenliste werden Bilanz und GuV nach § 266 / § 275 HGB abgeleitet. In Kontenrahmen-Tools (SKR03/SKR04) meist automatisch, aber Prüfung auf Plausibilität erforderlich. Zeit: 2–5 Stunden.

  • Feststellung durch Gesellschafter

    Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG stellt den Jahresabschluss fest. Beschluss dokumentieren. Zeit: 1 Stunde.

  • E-Bilanz übermitteln

    Einsatz eines E-Bilanz-Tools (z.B. eBilanz+ 35 €) zur Übermittlung an ELSTER nach § 5b EStG mit Taxonomie 6.8/6.9. Zeit: 2–4 Stunden bei erstmaliger Nutzung.

  • Hinterlegung Unternehmensregister

    Bilanz und ggf. Anhang beim Unternehmensregister hochladen (meist XBRL-Format). Kleinstkapital dürfen hinterlegen statt offenlegen. Zeit: 1–2 Stunden.

  • Steuererklärungen (selbst)

    KSt-Erklärung, GewSt-Erklärung, USt-Jahreserklärung über ELSTER. Mit Anlagen KSt 1, GK, ZöEK, etc. Zeit: 8–15 Stunden bei erstmaliger Nutzung, 3–5 Stunden bei Routine.

4. Welche Software Sie brauchen

Ohne Software geht DIY nicht. Folgende Tool-Kombination ist typisch:

ToolZweckTypische Kosten
BuchhaltungssoftwareLaufende Buchhaltung + SuSa-Listesevdesk/lexoffice ~15–40 €/Monat
BilanzerstellungAus Saldenliste Bilanz + GuVIn Buchhaltungssoftware integriert
E-Bilanz-ToolXBRL-Übermittlung an ELSTEReBilanz+ 35 €/Bilanz
ELSTERSteuererklärungen an FinanzamtKostenlos (nur Einarbeitung)
UnternehmensregisterHinterlegung~6 € Gebühr

Wichtig: ELSTER ist kein Assistent

ELSTER ist ein Formular-Einreichungsportal, kein Erklärungs-Tool. Sie müssen alle Zahlen selbst kennen und die komplexen Anlagen (insbesondere Körperschaftsteuer KSt 1 + Anlagen GK, ZöEK, WA) korrekt ausfüllen. Assistenz-Tools wie smartsteuer existieren für GmbHs nicht. Details: Siehe smartsteuer GmbH Alternative.

5. Realistischer Zeitaufwand DIY

Die geballte Ladung der Arbeitsschritte zusammen:

Zeitaufwand Jahresabschluss DIY

Buchhaltung abschließen, Kontenabstimmung5–10 h
Inventur + Inventar2–8 h
Abschlussbuchungen10–20 h
Bilanz / GuV erstellen + prüfen2–5 h
Gesellschafterbeschluss + Feststellung1 h
E-Bilanz übermitteln2–4 h
Hinterlegung1–2 h
Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt)8–15 h
Nachfragen FA, Korrekturen2–5 h
Gesamt33–70 h/Jahr

Hinweis: Bei erster DIY-Bilanzierung ist der Einarbeitungsaufwand nochmal deutlich höher (+20–40 Stunden). Ab dem zweiten Jahr sinkt der Aufwand auf 25–45 Stunden.

6. Kostenvergleich: DIY vs. Festpreis-Service

Die entscheidende Frage: Was kostet der Jahresabschluss wirklich? DIY sieht bei oberflächlicher Betrachtung billig aus, aber die ehrliche Rechnung sieht anders aus:

Kosten-Vergleich Solo-UG (Kleinstkapital)

OnlineBilanz Festpreis499,95 €
DIY: Software (Jahr)300–500 €
DIY: E-Bilanz-Tool35–70 €
DIY: Gebühren Unternehmensregister~6 €
DIY: Eigenzeit 40h à 40 €/h (konservativ)1.600 €
DIY Gesamtca. 2.000 €

Hinweis: Die Eigenzeit wird oft unterschlagen — aber sie ist real. Selbst bei konservativer Stundenberechnung (40 €/h) übersteigt DIY den Festpreis um 1.500 €, bei realistischen 60–80 €/h beträgt der Aufpreis 2.000–2.800 €. Dazu kommt das Risiko teurer Fehler.

Versteckte Kosten bei DIY

Zu den sichtbaren Kosten kommen: (1) Fehlerrisiko: Fehlbuchungen führen zu Nachzahlungen, Zinsen, im Worst Case vGA-Verdacht (§ 8 Abs. 3 KStG), (2) Keine Berufshaftpflicht: Sie haften persönlich für Fehler, (3) Zeit-Opportunität: Die 40–60 Stunden fehlen im Kerngeschäft, (4) Keine Steuerberatung: Kein StB kann proaktiv Optimierungen vorschlagen.

7. Wann DIY wirklich Sinn macht

Trotz aller Bedenken: Es gibt Fälle, in denen DIY wirtschaftlich tatsächlich sinnvoll ist:

Fall 1: Ruhende Kleinstkapital-UG

Eine UG, die praktisch keine Geschäftstätigkeit hat (z.B. als Holding gegründet, aber noch ohne Beteiligungen), hat einen minimalen Jahresabschluss. Nullbilanz plus kleine Verwaltungskosten. Aufwand: 5–10 Stunden. DIY wirtschaftlich.

Fall 2: Fachlich qualifizierter Geschäftsführer

Ist der Geschäftsführer selbst Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter oder gelernter Buchhalter, ist der Mehraufwand gering. Für diese Zielgruppe ist DIY problemlos möglich.

Fall 3: Lernwilliger Gründer mit Zeitressource

Wer als Gründer bewusst die komplette Buchhaltung und Bilanzierung erlernen will — nicht aus Kostengründen, sondern als strategische Kompetenz — kann die erste DIY-Bilanz als Investment in Finanz-Know-how ansehen. Ab dem zweiten Jahr ist der Aufwand beherrschbar.

Fall 4: Einmaliges Jahr vor Liquidation

Wenn die Gesellschaft im Folgejahr aufgelöst wird, lohnt sich oft kein neuer StB-Auftrag mehr. Ein letzter DIY-Abschluss plus Schlussbilanz als Auslaufen der Aktivitäten ist dann vertretbar.

Grenzentscheidung: Ab wann lohnt sich ein Service?

Unsere Erfahrung: Sobald eine UG/GmbH laufende Geschäftstätigkeit hat (mindestens 50 Geschäftsvorfälle/Monat), lohnt sich der Festpreis-Service. Darunter bleibt DIY bei fachlicher Qualifikation sinnvoll.

8. 5 typische DIY-Fallstricke

Fallstrick 1: Falsche AfA-Berechnung

Die Abschreibung von Anlagevermögen nach § 7 EStG ist komplexer als sie aussieht: Lineare vs. degressive AfA, Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 €, Pool-Abschreibung 250–1.000 €. Fehler hier führen zu Jahren verzerrter Bilanzen.

Fallstrick 2: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Zahlungen der GmbH an den Gesellschafter (Geschäftsführergehalt, Mieten, Darlehen) müssen einem Fremdvergleich standhalten. Überhöhtes Gehalt oder unverzinste Darlehen führen zu vGA nach § 8 Abs. 3 KStG — nachversteuerung plus Strafzinsen.

Fallstrick 3: Verwechslung Handels- vs. Steuerbilanz

Handelsrecht (HGB) und Steuerrecht (EStG, KStG) haben teilweise unterschiedliche Regeln (z.B. Rückstellungen, Bewertung). Bei Unterschieden sind zwei Bilanzen zu erstellen — oder eine Einheitsbilanz mit steuerlicher Überleitungsrechnung.

Fallstrick 4: Gewerbesteuer-Hinzurechnungen übersehen

Nach § 8 GewStG sind z.B. ein Viertel der Schuldzinsen, Mieten, Pachten über 200.000 € Freibetrag dem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen. Wer das übersieht, hat zu niedrige Gewerbesteuer berechnet.

Fallstrick 5: Fristversäumnis Offenlegung

Die 12-Monats-Frist zur Offenlegung (§ 325 HGB) muss eingehalten werden — nach § 335 HGB verhängt das BfJ bei Fristversäumnis Ordnungsgeld ab 2.500 €. DIY-Bilanzierende vergessen diese Frist gerne.

„Die ehrliche Antwort ist: Ja, Sie können den Jahresabschluss einer Kleinstkapital-UG selbst machen. Aber bei den meisten Mandanten rechnet sich das nicht. Die 40 Stunden, die Sie ins Buchhalten investieren, fehlen Ihnen im Vertrieb. Plus das Risiko eines teuren Fehlers. Bei 499,95 € Festpreis lohnt sich Outsourcing fast immer — es sei denn, Sie sind selbst Bilanzbuchhalter oder lernen die Materie bewusst.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

9. Häufige Fragen

Darf ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss meiner Kleinstkapital-GmbH selbst erstellen?

Ja. Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist nach § 41 GmbHG die Aufgabe des Geschäftsführers. Er kann sie selbst vornehmen oder delegieren. Die bezahlte Erstellung durch Dritte darf nur ein Steuerberater übernehmen (§ 3 StBerG). Die Unterscheidung ist entscheidend.

Wer darf meine GmbH-Steuererklärung erstellen?

Entweder Sie selbst als Geschäftsführer (gesetzlicher Vertreter nach § 34 AO) oder ein zugelassener Steuerberater. Eine Buchhalterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein darf das nicht. Die Grenze ist die geschäftsmäßige (bezahlte) Hilfeleistung für Dritte.

Welche Software ist am besten für den DIY-Abschluss?

Für laufende Buchhaltung: lexoffice, sevdesk oder BuchhaltungsButler (15–40 €/Monat). Für E-Bilanz: eBilanz+ (35 €/Bilanz) oder eBilanz-Online. Für Steuererklärungen: ELSTER direkt. Kein DIY-Tool bietet den kompletten Workflow inkl. KSt-Erklärung an — diese müssen Sie manuell in ELSTER erstellen.

Was ist der Vorteil der Hinterlegung gegenüber der Offenlegung?

Die Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB ist ein Privileg der Kleinstkapitalgesellschaft: Der Jahresabschluss wird beim Unternehmensregister hinterlegt, ist aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Nur Behörden oder legitimierte Anfragende erhalten Einsicht. Für kleine GmbHs ab § 267 Abs. 1 HGB ist die Hinterlegung nicht möglich — sie müssen vollständig offenlegen.

Was passiert, wenn ich bei DIY einen Fehler mache?

Hängt vom Fehler ab: (1) Buchungsfehler: Führt zu unrichtiger Bilanz — Betriebsprüfung kann Jahre rückwirkend korrigieren. (2) Falsche KSt-Erklärung: Nachzahlung + Strafzinsen (6% p.a. nach AO). (3) Fristversäumnis Offenlegung: Ordnungsgeld ab 2.500 €. (4) vGA-Verdacht: Nachversteuerung auf GmbH-Ebene + bei Gesellschafter. Die Haftung liegt bei Ihnen persönlich nach § 69 AO.

Wie lange dauert der komplette DIY-Abschluss im ersten Jahr?

Bei einer Kleinstkapital-UG mit überschaubaren Geschäftsvorfällen: 60–100 Stunden inkl. Einarbeitung und Software-Lernen. Ab dem zweiten Jahr: 25–45 Stunden. Bei komplexen Fällen (mehrere Gesellschafter, Darlehen, Beteiligungen) entsprechend mehr.

Lohnt sich OnlineBilanz bei einer Null-UG?

In der Regel ja, weil Sie selbst bei einer Null-UG offenlegungs-, ELSTER- und Steuerpflichten haben. OnlineBilanz: 499,95 € inkl. MwSt. deckt den kompletten Ablauf ab. Bei einer Null-UG ohne jegliche Transaktionen ist der DIY-Aufwand zwar gering (unter 10 Stunden), aber das Risiko eines Fristversäumnisses besteht trotzdem.

Kann ich die KSt-Erklärung über ein Online-Tool abgeben?

Nein — für Kapitalgesellschaften gibt es in Deutschland keine DIY-Assistenz-Tools wie smartsteuer oder WISO Steuer. Diese decken nur Einkommensteuer ab. Der einzige Weg zur DIY-KSt-Erklärung ist ELSTER-Direkt, ohne jede Assistenz. Details: smartsteuer GmbH Alternative.

Ab wann lohnt sich der Wechsel zum Steuerberater/Festpreis-Service?

Als Faustregel: Sobald (1) das Geschäft profitabel läuft und Ihre Zeit teuer wird, (2) Sie Komplexität bekommen (z.B. mehrere Gesellschafter, Beteiligungen, Geschäftsführer-Gehalt über 50.000 €), (3) Sie den Aufwand nicht mehr stemmen. Bei OnlineBilanz im Festpreis entstehen keine versteckten Kosten.

10. Fazit: DIY ist möglich, aber selten rational

Ja, Sie können den Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft selbst erstellen — rechtlich ist das zulässig, und die § 267a HGB-Erleichterungen machen es technisch machbar. Aber die ehrliche Rechnung zeigt: Für die meisten Geschäftsführer ist DIY teurer als Outsourcing, sobald man die eigene Arbeitszeit fair bewertet. 40–60 Stunden investierte Zeit plus Fehlerrisiko plus fehlende Berufshaftpflicht übersteigen den Festpreis-Service bei weitem.

DIY macht wirtschaftlich Sinn bei (a) fachlich qualifizierten Geschäftsführern mit Buchhaltungshintergrund, (b) ruhenden Gesellschaften ohne laufende Aktivitäten, (c) bewusstem Kompetenz-Aufbau im ersten Jahr. Für alle anderen: Der OnlineBilanz-Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. deckt den kompletten Abschluss inkl. aller Steuererklärungen, E-Bilanz und Hinterlegung rechtssicher ab.

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Hinweis: Rechtsstand April 2026. Der Artikel bietet eine allgemeine Orientierung zur DIY-Bilanzierung von Kleinstkapitalgesellschaften und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zur Selbst-Erstellung oder zum Wechsel in einen Festpreis-Service: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Standardpreis
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Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
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181,50 €
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Gewerbesteuererklärung
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Umsatzsteuererklärung
181,50 €
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Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater