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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlog Aktiva Passiva einfach erklärt

Aktiva und Passiva einfach erklärt: Aufbau der Bilanz in 5 Minuten verstanden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kurzantwort

Aktiva (linke Seite) zeigen, was das Unternehmen besitzt — also Maschinen, Fahrzeuge, Waren, Forderungen, Bankguthaben. Passiva (rechte Seite) zeigen, woher das Geld stammt, mit dem die Aktiva finanziert wurden — also Eigenkapital, Schulden, Rückstellungen. Beide Seiten einer Bilanz sind immer gleich hoch („zählen sich“), weil jeder Vermögenswert eine Finanzierungsquelle haben muss. Die Bilanzgleichung lautet: Aktiva = Passiva. Das ist der Kern der doppelten Buchführung.

Wer zum ersten Mal eine Bilanz sieht, wundert sich oft: Warum stehen links Dinge wie Maschinen und Bankkonten, und rechts Begriffe wie Eigenkapital und Rückstellungen? Warum sind beide Seiten gleich hoch? Dieser Artikel erklärt Aktiva und Passiva ohne Fachjargon — so, dass auch Nicht-Betriebswirte den Aufbau einer Bilanz in 5 Minuten verstehen.

SG
Servet Gündogan

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Aktiva

Links: Was gehört dem Unternehmen?

=

Die Bilanz ist immer ausgeglichen

Passiva

Rechts: Wer hat das Geld gegeben?

1. Die Grundidee: Zwei Seiten, eine Wahrheit

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto für 20.000 €. Auf der einen Seite haben Sie jetzt ein Auto (das gehört Ihnen). Auf der anderen Seite haben Sie 20.000 € weniger auf dem Konto — oder, wenn Sie das Auto finanziert haben, 20.000 € Schulden bei der Bank (das Geld stammt aus einer bestimmten Quelle).

Genau das ist die Grundidee einer Bilanz: Jeder Vermögenswert eines Unternehmens (Aktiva) muss irgendwie bezahlt worden sein (Passiva). Man nennt das auch die Zwei-Seiten-Logik: Links steht, was das Unternehmen hat, rechts steht, wer das Geld dafür bereitgestellt hat.

Die einfachste Regel

Aktiva = Was das Unternehmen hat
Passiva = Wer das Geld dafür gab

2. Aktiva: Was das Unternehmen hat

Die Aktivseite der Bilanz (immer links) listet alles auf, was dem Unternehmen gehört oder was andere dem Unternehmen schulden. Die Aktiva unterteilen sich in zwei Hauptgruppen:

Anlagevermögen

Das sind Dinge, die längerfristig im Unternehmen bleiben — üblicherweise mehrere Jahre. Beispiele:

  • Gebäude und Grundstücke: z.B. die Büro-Immobilie, das Lagergrundstück
  • Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge: Produktionsanlagen, Firmenwagen
  • Technische Ausstattung: Computer, Server, Drucker, Möbel
  • Immaterielle Vermögensgegenstände: z.B. Software, Patente, Lizenzen
  • Finanzanlagen: Beteiligungen an anderen Unternehmen, langfristige Wertpapiere

Umlaufvermögen

Das sind Dinge, die sich kurzfristig bewegen — also entweder kurz im Unternehmen bleiben oder schnell wieder zu Geld werden. Beispiele:

  • Waren und Vorräte: Produkte im Lager, Rohstoffe
  • Forderungen: Geld, das Kunden dem Unternehmen noch schulden (offene Rechnungen)
  • Bankguthaben: Geld auf Geschäftskonten
  • Kasse: Bargeld in der Firmenkasse

Eselsbrücke: Anlage- vs. Umlaufvermögen

Anlagevermögen = bleibt länger „angelegt“ (mehrere Jahre). Umlaufvermögen = ist im „Umlauf“ (dreht sich schnell um, wird verbraucht oder verkauft).

3. Passiva: Wer das Geld dafür gegeben hat

Die Passivseite (immer rechts) beantwortet die Frage: Wer hat eigentlich das Geld bereitgestellt, mit dem die Aktiva finanziert wurden? Zwei Gruppen:

Eigenkapital

Das Geld der Eigentümer — bei einer GmbH also das Stammkapital der Gesellschafter plus angesammelte Gewinne. Beispiele:

  • Stammkapital: Bei GmbH 25.000 € Mindesteinlage, bei UG 1 € Mindestbetrag
  • Kapitalrücklage: Einlagen über das Stammkapital hinaus
  • Gewinnrücklage: Einbehaltene Gewinne aus Vorjahren
  • Jahresüberschuss: Der aktuelle Jahresgewinn

Fremdkapital

Das Geld, das andere (externe Kapitalgeber) zur Verfügung gestellt haben — also Schulden gegenüber Dritten. Dieses Geld muss das Unternehmen irgendwann zurückzahlen.

  • Bankdarlehen: Langfristige Kredite von der Bank
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen: Offene Rechnungen bei Lieferanten
  • Steuerverbindlichkeiten: Noch nicht bezahlte Steuern (z.B. USt, LSt)
  • Rückstellungen: Rücklagen für künftige Zahlungen, deren Höhe noch nicht feststeht (z.B. Gewährleistungen, Pensionsverpflichtungen)

Eselsbrücke: Eigen- vs. Fremdkapital

Eigenkapital = Geld der Gesellschafter (die Eigentümer). Fremdkapital = Geld von Fremden (Banken, Lieferanten, Finanzamt). Fremdkapital muss zurückgezahlt werden, Eigenkapital in der Regel nicht.

4. Die Bilanzgleichung: Aktiva = Passiva

Das entscheidende Prinzip jeder Bilanz: Die Summe der Aktiva ist immer gleich der Summe der Passiva. Warum? Weil jeder Vermögenswert eine Finanzierungsquelle haben muss — und die Gesamt-Finanzierung kann nicht größer oder kleiner sein als das, was finanziert wurde.

Die Bilanzgleichung

Aktiva = Passiva
(Anlage- + Umlaufvermögen) = (Eigen- + Fremdkapital)

Wenn eine Bilanz nicht ausgeglichen ist, liegt ein Buchungsfehler vor. In der doppelten Buchhaltung ist jeder Buchungssatz so aufgebaut, dass Aktiva und Passiva stets übereinstimmen.

5. Konkretes Beispiel: Die GmbH „Meier IT-Service“

Stellen Sie sich vor, Sie gründen am 1. Januar die Meier IT-Service GmbH mit 25.000 € Stammkapital. Nach einem Jahr sieht die Bilanz zum 31.12. so aus:

Linke Seite

Aktiva

Was die GmbH besitzt

  • Anlagevermögen
    3 Laptops + Server: 5.000 €
    Dienstwagen: 20.000 €
  • Umlaufvermögen
    Forderungen (offene Kundenrechnungen): 15.000 €
    Bankguthaben: 38.000 €
    Kasse: 2.000 €
  • Summe Aktiva: 80.000 €

Rechte Seite

Passiva

Wer das Geld dafür gab

  • Eigenkapital
    Stammkapital: 25.000 €
    Jahresüberschuss: 30.000 €
  • Fremdkapital
    Bankdarlehen (Autokauf): 15.000 €
    Verbindlichkeiten Lieferanten: 8.000 €
    Rückstellung Steuern: 2.000 €
  • Summe Passiva: 80.000 €

Beide Seiten sind 80.000 € — genau so soll es sein. Was erzählt diese Bilanz? Die GmbH besitzt Vermögen im Wert von 80.000 € (links). Davon wurden 55.000 € durch eigenes Kapital finanziert (25.000 € Stammkapital + 30.000 € im ersten Jahr erwirtschafteter Gewinn), 25.000 € kommen von Externen (Bank, Lieferanten, Finanzamt).

6. Die wichtigsten Merkregeln

Regel 1: Links ist „Mittelverwendung“, rechts ist „Mittelherkunft“

Aktiva zeigen, wofür das Geld ausgegeben wurde (Autos, Maschinen, Ware). Passiva zeigen, woher das Geld gekommen ist (Gesellschafter, Bank, Lieferanten).

Regel 2: Sortierung nach Liquidität bzw. Fälligkeit

Aktiva werden nach zunehmender Liquidität sortiert (oben: lange gebunden — unten: schnell flüssig). Also: Anlagevermögen oben, Kasse unten. Passiva werden nach zunehmender Fälligkeit sortiert (oben: lange gebunden — unten: schnell fällig). Also: Eigenkapital oben, kurzfristige Verbindlichkeiten unten.

Regel 3: Gesetzliche Gliederung nach § 266 HGB

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Gliederung der Bilanz gesetzlich in § 266 HGB vorgeschrieben. Kleine und Kleinstkapital­gesellschaften dürfen eine verkürzte Form nutzen — Details: Siehe Kleine GmbH § 267 HGB.

Regel 4: Bilanzsumme verstehen

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktiva (= gleich der Summe aller Passiva). Sie gibt einen groben Eindruck von der Größe des Unternehmens. Bei GmbHs ist die Bilanzsumme relevant für die Einteilung in Größenklassen nach § 267 HGB (bis 7,5 Mio € = klein, darunter 450.000 € = Kleinstkapital).

7. Unterschiede zwischen Rechtsformen

Die Grundstruktur Aktiva-Passiva gilt für alle bilanzierenden Unternehmen — aber die Detail-Gliederung unterscheidet sich je nach Rechtsform:

RechtsformEigenkapital-StrukturBesonderheit
GmbHStammkapital, Rücklagen, JahresüberschussStammkapital min. 25.000 €
UG (haftungsbeschränkt)Wie GmbH, aber 25% RücklagenpflichtStammkapital ab 1 €
AGGrundkapital, Rücklagen, BilanzgewinnGrundkapital min. 50.000 €
Einzelunternehmer (bilanzierend)Nur „Kapital“ (ein Posten)Privateinlagen/-entnahmen erhöhen/senken Kapital
OHG / KGJe Gesellschafter ein KapitalkontoEinzelne Konten pro Partner

Wichtige Unterscheidung: Bilanz vs. EÜR

Nicht alle Unternehmen müssen bilanzieren. Freiberufler, kleine Einzelunternehmer und Kleinunternehmer können oft eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG machen — das ist einfacher, kennt aber keine Aktiva/Passiva-Logik. Bilanzieren müssen: alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften ab bestimmten Größen.

„In Kundengesprächen sage ich gerne: ‚Die Bilanz ist wie ein Familienfoto vom Unternehmen zum Stichtag.‘ Links sehen wir, was da ist — Autos, Computer, Forderungen. Rechts sehen wir, wer es mitfinanziert hat — die Gesellschafter (Eigenkapital) und die Kreditgeber (Fremdkapital). Das hilft vielen Gründern, den abstrakten Begriff ‚Bilanz‘ sofort zu verstehen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

8. Häufige Fragen

Warum sind Aktiva und Passiva immer gleich hoch?

Weil jeder Vermögenswert (Aktiva) irgendwie finanziert worden sein muss (Passiva). Die Summe dessen, was man hat, entspricht immer der Summe dessen, was investiert oder geliehen wurde. Wenn die Zahlen nicht gleich sind, liegt ein Buchungsfehler vor. In der doppelten Buchhaltung sorgt jeder Buchungssatz automatisch für die Ausgeglichenheit.

Ist Eigenkapital etwas Schlechtes, weil es auf der „Schulden-Seite“ steht?

Nein — das ist ein häufiger Denkfehler. Die Passivseite sind keine „Schulden“, sondern die Finanzierungsquelle. Eigenkapital bedeutet: Die Gesellschafter haben Geld eingebracht, das das Unternehmen nutzt. Aus Sicht der GmbH ist das Eigenkapital ihrer Gesellschafter auch eine „Verpflichtung“ — aber eine vorteilhafte, weil sie nicht zurückgezahlt werden muss wie Kredite.

Was passiert, wenn die Passiva größer sind als die Aktiva?

Das ist rechnerisch nicht möglich, solange die Bilanz korrekt aufgestellt ist. Aber: Wenn das Eigenkapital negativ wird (weil die Schulden größer sind als das Vermögen), spricht man von Überschuldung. Das ist ein Insolvenzgrund nach § 19 InsO und muss innerhalb von 6 Wochen gemeldet werden.

Wo steht der Gewinn in der Bilanz?

Der Jahresüberschuss ist Teil des Eigenkapitals auf der Passivseite. Logik: Der Gewinn gehört den Gesellschaftern (so wie das Stammkapital) — bis er ausgeschüttet oder den Rücklagen zugeführt wird. Die Gewinn-Berechnung selbst findet aber nicht in der Bilanz statt, sondern in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung).

Was ist der Unterschied zwischen Rückstellung und Rücklage?

Rückstellungen sind auf der Fremdkapital-Seite und stehen für ungewisse Verbindlichkeiten — z.B. wegen Gewährleistungen, Pensionen, Steuernachzahlungen. Die Höhe und der genaue Zeitpunkt sind noch nicht klar. Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals und stehen für einbehaltene Gewinne aus Vorjahren.

Gehört Bargeld zu den Aktiva oder Passiva?

Zu den Aktiva — Bargeld ist Vermögen des Unternehmens, das sofort verfügbar ist. Es wird im Posten „Kasse“ unten im Umlaufvermögen ausgewiesen (oder „Finanzmittel“ / „Liquide Mittel“).

Was sind Rechnungsabgrenzungsposten?

Das sind spezielle Posten, die sicherstellen, dass Ausgaben und Einnahmen im richtigen Geschäftsjahr verbucht werden. Beispiel: Sie zahlen die Miete für Januar 2027 schon im Dezember 2026. Diese Ausgabe ist wirtschaftlich dem Jahr 2027 zuzuordnen, daher kommt sie als „aktiver Rechnungsabgrenzungsposten“ in die Aktiva. Passive Abgrenzungsposten existieren analog.

Ist die Summe der Bilanz = Unternehmenswert?

Nein. Die Bilanzsumme ist eine Rechengröße, kein Wert des Unternehmens. Der Unternehmenswert ergibt sich aus Ertragskraft, Markenwert, Zukunftsaussichten etc. — diese Werte tauchen in der Bilanz meist gar nicht auf. Zum Beispiel kann ein selbst geschaffener Markenname extrem wertvoll sein, darf aber nach § 248 Abs. 2 HGB nicht in der Bilanz aktiviert werden.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer meine Bilanz selbst verstehen?

Ja, zumindest grob — das ist Teil Ihrer Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Sie müssen den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG den Gesellschaftern zur Feststellung vorlegen. Dabei sollten Sie erklären können, was in der Bilanz steht. Die Erstellung darf der Steuerberater übernehmen — das Verständnis dagegen nicht.

9. Fazit: Zwei Seiten, ein Prinzip

Die Bilanz einer GmbH ist im Kern einfach aufgebaut: Links stehen die Aktiva — alles, was das Unternehmen besitzt. Rechts stehen die Passiva — alles, was das Unternehmen dieses Vermögen ermöglicht hat. Beide Seiten sind immer gleich hoch. Das klingt einfach, und ist es im Grunde auch — die Komplexität entsteht erst, wenn man die Feingliederung nach § 266 HGB, die Bewertungsregeln und die handelsrechtlichen Vorschriften dazu nimmt.

Für GmbH-Geschäftsführer genügt es zu Beginn, die Grundlogik zu verstehen: Aktiva = Was habe ich? Passiva = Wer hat’s bezahlt? Die detaillierte Bilanz-Erstellung mit HGB-Konformität, E-Bilanz-Übermittlung und Steuererklärungen übernimmt dann am besten ein Steuerberater oder ein Festpreis-Service wie OnlineBilanz.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet eine didaktische Einführung in die Grundlagen der Bilanzierung. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Bilanzberatung. Je nach Rechtsform und Größenklasse gelten unterschiedliche Vorschriften und Erleichterungen — im Zweifel fragen Sie einen Steuerberater oder nutzen Sie den Kontakt zu OnlineBilanz.

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    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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    KI-Steuerberater