Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlog Bilanzierungspflicht GmbH: Grenzen

Bilanzierungspflicht GmbH: Grenzen und Größenklassen nach §§ 242, 267 HGB

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft immer bilanzierungspflichtig — unabhängig von Umsatz oder Gewinn (§ 242 HGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 HGB). Die Befreiung für Einzelkaufleute nach § 241a HGB (Umsatz < 800.000 €, Gewinn < 80.000 €) gilt nicht für GmbH und UG. Was von der Größe abhängt, ist der Umfang der Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten: § 267 HGB definiert drei Größenklassen (klein, mittelgroß, groß), § 267a HGB dazu die Kleinstkapitalgesellschaft. Schwellenwerte 2026: Kleinstkapitalgesellschaft: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter. Kleine GmbH: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio €, Umsatz ≤ 15 Mio €, ≤ 50 Mitarbeiter (angehoben durch Zweites Gesetz zur Änderung des HGB vom April 2024). Darüber: mittelgroß oder groß.

Die Bilanzierungspflicht bei der GmbH ist häufig missverstanden: Viele Gründer denken, sie müssten erst ab bestimmten Umsatzgrenzen bilanzieren. Für Kapitalgesellschaften stimmt das nicht. Dieser Leitfaden erklärt die Grundpflicht, die relevanten Größenklassen nach § 267 HGB, die aktuellen Schwellenwerte 2026 und die praktischen Unterschiede für Ihre Buchführungs- und Offenlegungspflichten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 242 HGB

Grundpflicht zur Bilanzierung für Kaufleute

4 Größenklassen

Kleinstkap., klein, mittelgroß, groß

Immer bilanzieren

Bei GmbH/UG — unabhängig vom Umsatz

1. Die Grundpflicht: GmbH bilanziert immer

Der wichtigste Ausgangspunkt: Jede GmbH ist bilanzierungspflichtig — und zwar ab Gründung, unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Unternehmensgröße. Rechtsgrundlage ist § 242 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 HGB:

§ 6 Abs. 1 HGB — Formkaufleute

„Die in Bezug auf Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung.“ — Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) gelten als Formkaufleute kraft Rechtsform (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG). Sie unterliegen damit automatisch den kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten des HGB, ohne Rücksicht auf die Größe.

Konkret bedeutet das: Eine GmbH mit 0 € Umsatz im ersten Jahr hat genauso eine Bilanzierungspflicht wie eine GmbH mit 50 Mio € Umsatz. Die Art und Tiefe der Bilanz unterscheiden sich, aber die Pflicht an sich ist identisch.

Was zur Bilanzierungspflicht gehört

  • Doppelte Buchführung nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern)
  • Jahresabschluss bestehend aus Bilanz + GuV + ggf. Anhang (bei mittelgroßen/großen auch Lagebericht)
  • E-Bilanz-Übermittlung elektronisch an ELSTER nach § 5b EStG
  • Offenlegung oder Hinterlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB: 10 Jahre (ab 2025 auf 8 Jahre verkürzt für Buchungsbelege nach dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz)

2. Warum § 241a HGB nicht für GmbH gilt

Eine häufige Verwechslung: § 241a HGB erlaubt bestimmten Kleinunternehmen die Befreiung von der Bilanzierung — aber diese Regel gilt ausdrücklich nicht für Kapitalgesellschaften.

§ 241a HGB im Überblick

Einzelkaufleute können auf die Aufstellung eines Jahresabschlusses verzichten, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:

Umsatzerlöse ≤ 800.000 € und
Jahresüberschuss ≤ 80.000 €

(Schwellen angehoben durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz 2024) Sie erstellen dann nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Für GmbH, UG und andere Kapitalgesellschaften nicht relevant

Selbst wenn Ihre GmbH unter diesen Schwellenwerten liegt: Die Bilanzierungspflicht bleibt bestehen. Grund: § 241a HGB gilt ausdrücklich nur für Einzelkaufleute — also Einzelunternehmer, die als eingetragene Kaufleute (e.K.) tätig sind. Kapitalgesellschaften bleiben nach §§ 242, 264 HGB bilanzierungspflichtig, auch wenn die Umsatzschwellen unterschritten werden.

Das bedeutet praktisch: Eine Dormant-UG ohne jedes Geschäft muss eine Bilanz erstellen (Null-Bilanz + Null-GuV + E-Bilanz + Offenlegung). Das Argument „wir haben keinen Umsatz“ entbindet nicht von der Pflicht.

3. Größenklassen nach § 267 HGB

Während die Grundpflicht zur Bilanzierung für jede GmbH gilt, unterscheidet § 267 HGB drei Größenklassen, die den Umfang der Pflichten steuern. Die vierte Klasse — Kleinstkapitalgesellschaften — ist in § 267a HGB geregelt.

Stufe 1

Kleinstkapital-gesellschaft

§ 267a HGB

  • Bilanzsumme≤ 450.000 €
  • Umsatzerlöse≤ 900.000 €
  • Arbeitnehmer≤ 10 im Jahresdurchschnitt

Stufe 2

Kleine Kapital-gesellschaft

§ 267 Abs. 1 HGB

  • Bilanzsumme≤ 7,5 Mio €
  • Umsatzerlöse≤ 15 Mio €
  • Arbeitnehmer≤ 50 im Jahresdurchschnitt

Stufe 3

Mittelgroße Kapital-gesellschaft

§ 267 Abs. 2 HGB

  • Bilanzsumme≤ 25 Mio €
  • Umsatzerlöse≤ 50 Mio €
  • Arbeitnehmer≤ 250 im Jahresdurchschnitt

Stufe 4

Große Kapital-gesellschaft

§ 267 Abs. 3 HGB

  • Bilanzsumme> 25 Mio €
  • Umsatzerlöse> 50 Mio €
  • Arbeitnehmer> 250 im Jahresdurchschnitt

Aktuelle Schwellen seit April 2024

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 12. April 2024 wurden die Schwellenwerte für die Größenklassen § 267 HGB erhöht — als Umsetzung der EU-Delegierten-Richtlinie 2023/2775. Die alten Schwellen für kleine Kapitalgesellschaften lagen bei Bilanzsumme ≤ 6 Mio € und Umsatz ≤ 12 Mio €. Die neuen Schwellen können rückwirkend für Geschäftsjahre ab 1.1.2023 angewendet werden (Wahlrecht). Für § 267a HGB (Kleinstkapitalgesellschaft) bleibt die Schwelle unverändert.

4. Kleinstkapitalgesellschaft: Die wichtigste Klasse für Gründer

Die Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB ist für die meisten frisch gegründeten GmbHs und UGs relevant. Sie bringt erhebliche Erleichterungen:

  • Stark verkürzte Bilanz: Nur die Hauptposten der §§ 266 und 275 HGB müssen ausgewiesen werden
  • Verkürzte GuV: Vereinfachte Darstellung nach § 275 Abs. 5 HGB
  • Kein Anhang erforderlich, wenn bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz ergänzt werden (§ 264 Abs. 1 S. 5 HGB)
  • Hinterlegung statt Offenlegung möglich (§ 326 Abs. 2 HGB) — Bilanzzahlen bleiben der Öffentlichkeit verborgen
  • 12-Monats-Frist für Einreichung (wie kleine Kapitalgesellschaft)

Hinterlegung als strategischer Vorteil

Die wichtigste Erleichterung ist in der Praxis die Hinterlegung statt Offenlegung: Ihre Bilanzzahlen sind nicht öffentlich im Unternehmensregister einsehbar, sondern werden nur hinterlegt und auf Antrag mit berechtigtem Interesse herausgegeben. Details: Hinterlegung oder Offenlegung.

5. Die Zwei-Kriterien-Regel verstehen

Ein zentraler Punkt, der häufig missverstanden wird: Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt nicht nach einzelnen Kriterien, sondern nach der Zwei-von-drei-Regel.

§ 267 Abs. 4 HGB — Zwei-Kriterien-Regel

Eine Kapitalgesellschaft gehört der kleineren Größenklasse an, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Schwellenwerte der kleineren Klasse nicht überschreitet.

Praktisches Beispiel

Eine GmbH hat folgende Werte zum 31.12.2024:

  • Bilanzsumme: 8 Mio € (über 7,5 Mio €)
  • Umsatz: 14 Mio € (unter 15 Mio €)
  • Mitarbeiter: 40 (unter 50)

Ergebnis: Zwei von drei Kriterien sind unterschritten → die GmbH ist kleine Kapitalgesellschaft, obwohl die Bilanzsumme über der Schwelle liegt. Erst wenn zwei der drei Kriterien überschritten werden und das an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen, wechselt die Gesellschaft in die nächstgrößere Klasse.

Achtung: Zwei aufeinanderfolgende Stichtage

Einmaliges Überschreiten führt nicht zum Wechsel. Eine GmbH, die 2024 erstmals die Schwellen der mittelgroßen Klasse überschreitet, aber 2025 wieder darunter liegt, bleibt klein. Das gilt ebenso umgekehrt: Wer 2024 die Schwellen unterschreitet, aber 2023 noch darüber lag, bleibt für 2024 noch in der alten Klasse — erst ab 2025 (wenn auch dort die Schwellen unterschritten bleiben) erfolgt der Wechsel.

6. Konsequenzen der Größenklasse

Warum ist die Einordnung wichtig? Die Größenklasse bestimmt erhebliche Unterschiede in den Pflichten:

MerkmalKleinstkap.KleinMittelGroß
Bilanz-UmfangVerkürztVerkürztVollständigVollständig
GuV-UmfangVerkürztVerkürztVollständigVollständig
AnhangOptionalPflicht, reduziertPflicht, vollPflicht, voll
LageberichtNicht nötigNicht nötigPflichtPflicht
AbschlussprüfungNicht nötigNicht nötigPflichtPflicht
Offenlegungs-Frist12 Monate12 Monate4 Monate4 Monate
Einreichung UmfangNur Bilanz (Hinterlegung)Bilanz + AnhangKomplettKomplett + Prüfbericht
Öffentlich einsehbarNein (Hinterlegung)JaJaJa

Die Abschlussprüfung ab mittelgroß

Ab der Größenklasse mittelgroß wird nach § 316 Abs. 1 HGB eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer Pflicht. Das ist ein erheblicher Kostenfaktor — typische Prüfungshonorare beginnen bei 5.000 € für kleine mittelgroße GmbHs und können bei komplexen Strukturen deutlich über 25.000 € liegen. Ein Anreiz, unter den Schwellen zur mittelgroßen Klasse zu bleiben, ist also durchaus wirtschaftlich motiviert.

7. Bei Wachstum: Wechsel der Größenklasse

Was passiert, wenn Ihre GmbH in eine größere Klasse hinein wächst? Nach § 267 Abs. 4 HGB gilt:

Die „Zwei-Stichtage-Regel“

Die neue, höhere Größenklasse greift erst, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden. Das gibt wachsenden Unternehmen eine Anpassungszeit: Sie müssen nicht sofort die neuen Pflichten erfüllen, sondern erst ab dem darauffolgenden Geschäftsjahr.

Zeitlicher Ablauf bei Wachstum

Beispiel-GmbH, die in 2024 die Schwellen der kleinen Klasse überschreitet und mittelgroß wird:

  • 2023:Kleine GmbH, Umsatz 12 Mio €
  • 2024:Umsatz 16 Mio € — erstmals über Schwelle. Noch nicht mittelgroß (nur ein Stichtag)
  • 2025:Umsatz 18 Mio € — zweiter Stichtag über Schwelle. Ab 2025 mittelgroß.
  • 2026:Abschlussprüfung nun Pflicht, vollständiger Anhang und Lagebericht, 4-Monats-Frist zur Offenlegung

Strategische Planung wichtig

Der Übergang zur mittelgroßen Klasse ist mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden (Prüfungshonorar, komplexere Abschlussvorbereitung). Wer in Sichtweite der Schwelle operiert, sollte die Wachstumsplanung mit dem Steuerberater rechtzeitig durchsprechen — nicht nur Steuer-, sondern auch Bilanzstrategie.

8. Die EU-Anpassung 2024: Höhere Schwellen

Die aktuellen Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden durch das Zweite Gesetz zur Änderung des HGB vom 12. April 2024 angehoben. Rechtsgrund: EU-Delegierte-Richtlinie 2023/2775, die die inflationsbedingte Anpassung der Schwellen ermöglicht.

Alt vs. Neu im Vergleich

KlasseKriteriumAlt (bis 2023)Neu (ab 2024)
KleinBilanzsumme≤ 6 Mio €≤ 7,5 Mio €
Umsatzerlöse≤ 12 Mio €≤ 15 Mio €
MittelgroßBilanzsumme≤ 20 Mio €≤ 25 Mio €
Umsatzerlöse≤ 40 Mio €≤ 50 Mio €

Rückwirkende Anwendung möglich

Das Gesetz räumt ein Wahlrecht ein: Die neuen, höheren Schwellen können bereits rückwirkend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 angewendet werden. Das ermöglicht es wachsenden GmbHs, mit der neuen Schwellenwerten die längeren Übergangsfristen zu nutzen und die Abschlussprüfung hinauszuzögern. Die Schwellen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB blieben dagegen unverändert bei 450.000 € / 900.000 € / 10 Mitarbeiter.

9. Praxis-Beispiele: Typische Einordnungen

Die theoretischen Schwellen sind das eine — hier einige realistische Einordnungen aus unserer Praxis:

Beispiel 1: IT-Beratungs-UG (Solo)

  • Umsatz 180.000 €, Bilanzsumme 45.000 €, 1 Mitarbeiter
  • Einordnung: Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB)
  • Erleichterungen: Verkürzte Bilanz, keine GuV-Detail, Hinterlegung möglich

Beispiel 2: Online-Shop-GmbH

  • Umsatz 1,2 Mio €, Bilanzsumme 380.000 €, 5 Mitarbeiter
  • Einordnung: 2 von 3 Kriterien unter § 267a HGB (Bilanzsumme + Mitarbeiter). Umsatz zwar über 900.000 €, aber 2-von-3-Regel erfüllt → noch Kleinstkapitalgesellschaft
  • Hinweis: Nah an der Schwelle — bei weiterem Wachstum kann Status kippen

Beispiel 3: Mittlere Handels-GmbH

  • Umsatz 5 Mio €, Bilanzsumme 2,5 Mio €, 25 Mitarbeiter
  • Einordnung: Alle Kriterien unter § 267 Abs. 1 HGB → Kleine Kapitalgesellschaft
  • Folge: Vollständige Offenlegung Bilanz + Anhang, keine Abschlussprüfung nötig

Beispiel 4: Wachsende Tech-GmbH

  • Umsatz 18 Mio €, Bilanzsumme 12 Mio €, 120 Mitarbeiter
  • Einordnung: Alle 3 Kriterien über Kleine-Schwellen → Mittelgroß (bei 2 aufeinanderfolgenden Jahren)
  • Folge: Abschlussprüfungspflicht, Lagebericht, 4-Monats-Frist

„Die meisten unserer Mandanten sind Kleinstkapitalgesellschaften oder kleine GmbHs. Beide Klassen haben erhebliche Erleichterungen — vor allem die Kleinstkapitalgesellschaft mit der Hinterlegungs-Möglichkeit. Was viele Gründer nicht wissen: Die Einordnung prüft man konkret pro Geschäftsjahr, und zwar an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Einmaliges Überschreiten führt nicht zum Klassenwechsel — das gibt Planungsspielraum.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

10. Häufige Fragen

Muss eine GmbH ohne Umsatz bilanzieren?

Ja. Die Bilanzierungspflicht für Kapitalgesellschaften ergibt sich aus der Rechtsform, nicht aus Umsatz oder Gewinn. Auch eine Dormant-UG ohne jede wirtschaftliche Aktivität muss einen Jahresabschluss erstellen, die E-Bilanz einreichen und offenlegen/hinterlegen. Die Bilanz wird dann einfach eine Null- oder Minimal-Bilanz — aber sie muss erstellt werden.

Gilt § 241a HGB auch für meine GmbH?

Nein. § 241a HGB gilt ausschließlich für Einzelkaufleute (e.K.) — also Einzelunternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG sind davon ausgenommen. Sie bleiben nach §§ 242, 264 HGB immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von den § 241a-Schwellen.

Wie wird die Bilanzsumme für die Größenklasse bestimmt?

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktivpositionen zum Abschlussstichtag. Das schließt Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten und aktive latente Steuern ein. Ein auf der Aktivseite ausgewiesener nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag erhöht die Bilanzsumme.

Was zu den Umsatzerlösen gehört

Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB sind Erträge aus dem Verkauf und der Vermietung von Erzeugnissen und Waren sowie aus Dienstleistungen der Gesellschaft. Sonstige betriebliche Erträge (z.B. Verkauf von Anlagevermögen) zählen nicht dazu. Das BilRUG (2015) hat die Definition der Umsatzerlöse erweitert — seither sind alle Umsätze aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einzubeziehen.

Wie wird die Arbeitnehmerzahl berechnet?

Die Arbeitnehmerzahl ist der Jahresdurchschnitt — gemessen als Durchschnitt der Zahl der Arbeitnehmer zu vier Stichtagen (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.). Teilzeitkräfte zählen anteilig. Geschäftsführer, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind (klassischer Gesellschafter-Geschäftsführer), werden nicht mitgezählt.

Kann ich die Einordnung selbst wählen?

Nein. Die Einordnung in die Größenklasse ergibt sich zwingend aus den tatsächlichen Zahlen. Es gibt kein Wahlrecht zwischen den Klassen. Ein Wahlrecht besteht nur insofern, als dass die Erleichterungen der kleineren Klasse genutzt werden dürfen (z.B. Hinterlegung statt Offenlegung). Wer freiwillig höhere Pflichten erfüllen möchte (z.B. freiwillige Abschlussprüfung), kann das tun.

Gelten die Schwellenwerte auch für UG?

Ja. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH nach § 5a GmbHG. Für sie gelten dieselben Größenklassen und Schwellenwerte wie für die GmbH. In der Praxis sind fast alle UGs Kleinstkapitalgesellschaften — aber rechtlich ist die Einordnung genau gleich wie bei der GmbH.

Was ändert sich bei der Neugründung?

Bei Neugründungen wird die Einordnung in die Größenklasse anhand der Zahlen des ersten Geschäftsjahres vorgenommen (§ 267 Abs. 4 S. 4 HGB). Die Zwei-Stichtage-Regel kann hier naturgemäß nicht angewendet werden — es gilt der Stichtag zum Ende des ersten Geschäftsjahres.

Ist die Abschlussprüfung bei mittelgroßen GmbHs wirklich Pflicht?

Ja. § 316 Abs. 1 HGB schreibt für alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vor. Der ungeprüfte Jahresabschluss ist unwirksam — er kann nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 S. 2 HGB). Das ist ein weiterer Grund, die Schwellen im Auge zu behalten: Der Prüfungsaufwand ist erheblich.

11. Fazit: Bilanzierung ist bei GmbH Pflicht — Unterschiede in der Tiefe

Die Bilanzierungspflicht bei der GmbH ist absolut — sie ergibt sich aus der Rechtsform und gilt unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Größe. Die vielzitierten „Grenzen“ sind nicht Grenzen zur Bilanzierungspflicht, sondern Schwellenwerte zwischen den Größenklassen nach § 267 HGB und § 267a HGB.

Für typische kleine GmbHs und UGs gilt: Die meisten sind Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB oder kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB — und profitieren damit von erheblichen Erleichterungen bei Bilanzumfang, GuV-Detail und Offenlegung. Die mit dem Zweiten HGB-Änderungsgesetz 2024 angehobenen Schwellen (Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio €, Umsatz ≤ 15 Mio € für kleine GmbH) geben wachsenden Unternehmen mehr Spielraum.

OnlineBilanz erstellt für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften den kompletten Jahresabschluss zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. — inklusive E-Bilanz, allen Steuererklärungen und Offenlegung/Hinterlegung. Für mittelgroße GmbHs mit Abschlussprüfungspflicht: Einzelfall-Prüfung.

Die Bilanzierungspflicht erfüllen — rechtssicher, günstig, komplett.

OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, GuV, Anhang, Anlagespiegel, E-Bilanz an ELSTER, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung, Offenlegung/Hinterlegung im Unternehmensregister, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht, 12 Monate Finanzamtsvertretung und 1 Jahr kostenlose Steuerberatung.
GmbH · UG · GmbH & Co. KG · Holdings · Kleinstkapital · Kleine KapitalgesellschaftJetzt beauftragen →

Hinweis: Die Schwellenwerte beziehen sich auf den Rechtsstand April 2026 nach dem Zweiten HGB-Änderungsgesetz vom 12.04.2024 und der EU-Delegierten-Richtlinie 2023/2775. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung — insbesondere bei Konzernstrukturen, mittelgroßen Gesellschaften mit Prüfungspflicht oder Sonderkonstellationen (Umwandlung, Verschmelzung, Holding) ist fachliche Beratung unerlässlich. Rechtsgrundlagen: § 242 HGB, § 267 HGB, § 267a HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater