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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlog smartsteuer GmbH Alternative

smartsteuer GmbH Alternative: Warum DIY-Steuertools für Kapitalgesellschaften nicht funktionieren

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kurzantwort

smartsteuer ist ein DIY-Steuertool für private Einkommensteuer — es unterstützt keine GmbH-Jahresabschlüsse, keine Körperschaftsteuer-Erklärungen und keine E-Bilanz. Für eine GmbH ist smartsteuer schlicht das falsche Tool. Die Alternative: Entweder ein klassischer Steuerberater (800–2.500 € pro Jahr) oder ein Komplett-Service wie OnlineBilanz (499,95 € inkl. MwSt. Festpreis) — letzteres deckt Bilanz, GuV, E-Bilanz, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung sowie Offenlegung rechtssicher ab. Der Grund: Nach § 3 StBerG dürfen steuerliche Pflichten einer GmbH nur durch einen Steuerberater vorgenommen werden — DIY-Tools dokumentieren, aber sie beraten nicht.

Wer nach „smartsteuer für GmbH“ sucht, hat meist ein Missverständnis: smartsteuer ist ein beliebtes Tool, aber es ist auf private Einkommensteuer-Erklärungen ausgelegt — nicht auf Kapitalgesellschaften. Eine GmbH braucht Jahresabschluss mit Bilanz, E-Bilanz, Körperschaftsteuer-Erklärung und StB-Signatur. Dieser Artikel erklärt, warum DIY-Steuertools für GmbHs nicht funktionieren — und welche Alternativen wirklich passen.

SG
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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 3 StBerG

StB-Vorbehalt für GmbH-Steuern

15%

KSt-Satz + 5,5% Soli nach § 23 KStG

0%

GmbH-Abdeckung von smartsteuer

1. Was smartsteuer tatsächlich kann — und was nicht

smartsteuer ist eine etablierte Steuer-Software der smartsteuer GmbH aus Hannover — seit Jahren einer der führenden Anbieter für DIY-Einkommensteuer-Erklärungen in Deutschland. Das Tool hat sich einen guten Ruf erarbeitet, ist benutzerfreundlich und kostet pro Steuererklärung ca. 35 €. Für den Anwendungsbereich, für den es konzipiert ist, ist es ausgezeichnet.

Entscheidend ist aber: Dieser Anwendungsbereich ist die private Einkommensteuer — also die Steuererklärung natürlicher Personen mit Einnahmen aus Angestelltenverhältnis, Kapitalvermietung oder einfacher selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler mit EÜR).

Was smartsteuer kann

  • Einkommensteuer-Erklärung (ESt)
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Werbungskosten-Erfassung
  • EÜR für Freiberufler (bis zu Bilanzierungsgrenze)
  • Kleinunternehmer-Regelung
  • ELSTER-Übermittlung der ESt

Was smartsteuer NICHT kann

  • Körperschaftsteuer-Erklärung (KSt)
  • Bilanz + GuV einer Kapitalgesellschaft
  • Jahresabschluss nach HGB
  • E-Bilanz-Übermittlung (§ 5b EStG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Anhang-Erstellung nach § 284 HGB
  • StB-Signatur (mangels Steuerberater)
  • Gewerbesteuer-Erklärung mit Hinzurechnungen

2. Warum smartsteuer für GmbHs nicht reicht

Eine GmbH ist steuerlich ein eigenständiges Rechtssubjekt — sie zahlt selbst Steuern, nicht ihr Geschäftsführer oder Gesellschafter privat. Daraus folgen grundsätzlich andere Pflichten als bei Privatpersonen:

Pflicht 1: Körperschaftsteuer-Erklärung nach KStG

Der Gewinn der GmbH unterliegt nach § 23 KStG der Körperschaftsteuer (aktuell 15% + 5,5% Solidaritätszuschlag = effektiv 15,825%). Die Erklärung erfolgt über das ELSTER-Formular KSt 1 mit den Anlagen GK, ZöEK, WA, AEV und weiteren — deutlich komplexer als eine private ESt. Diese Formulare bietet smartsteuer schlicht nicht an.

Pflicht 2: Jahresabschluss nach HGB

Nach §§ 242, 264 HGB ist die GmbH verpflichtet, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen: Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. Die Vorschriften der §§ 266, 275, 284 HGB definieren die Gliederung. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht nicht. DIY-Tools haben weder die Gliederungs-Templates noch die Validierungs-Logik der HGB-Konformität.

Pflicht 3: E-Bilanz nach § 5b EStG

Seit 2013 ist die elektronische Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt in XBRL-Format verpflichtend (§ 5b EStG). Die aktuelle Taxonomie 6.8/6.9 (BMF 23.07.2024/2025) erfordert spezielle Software. smartsteuer hat diese Funktion nicht — dafür braucht man Tools wie eBilanz+ (35 €) oder eBilanz-Online oder einen Steuerberater mit DATEV-Zugang.

Pflicht 4: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss die GmbH ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten (klein) bzw. 4 Monaten (mittelgroß/groß) beim Unternehmensregister offenlegen. DIY-Tools haben keine Schnittstelle zu diesem Register.

Pflicht 5: Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen

GmbHs unterliegen der Gewerbesteuer nach §§ 7 ff. GewStG — mit komplexen Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z.B. ein Viertel der Schuldzinsen, Mieten, Pachten über 200.000 € Freibetrag) und Kürzungen (§ 9 GewStG). Diese Logik ist weitaus komplexer als bei Einkommensteuer-Gewerbetreibenden. smartsteuer fokussiert auf Einfachheit — was hier fehlt.

3. Die rechtliche Grenze: § 3 StBerG

Selbst wenn ein Tool technisch in der Lage wäre, all diese Dinge zu leisten — es bliebe ein rechtliches Problem: Die Erstellung von Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften ist nach § 3 StBerG den Steuerberatern vorbehalten.

§ 3 StBerG — Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen

„Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt: 1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer […]“

Das bedeutet praktisch: Die Geschäftsfüherin einer GmbH kann ihre eigene GmbH-Steuererklärung zwar selbst unterschreiben und einreichen (§ 80 AO) — aber sie kann sie nicht durch einen Laien-Dienstleister erstellen lassen. Auch eine befreundete Buchhalterin ohne StB-Zulassung darf das nicht übernehmen. Nur ein zugelassener Steuerberater oder eine Kanzlei mit entsprechenden Berufsträgern darf die Erstellung bezahlt übernehmen.

Der Unterschied Dokumentation vs. Erstellung

DIY-Tools wie smartsteuer bewegen sich in einer Grauzone: Sie dokumentieren Eingaben und übermitteln sie an ELSTER — das ist rechtlich zulässig, weil die Steuerpflichtige (die natürliche Person) selbst die Erklärung abgibt. Bei GmbH-Steuererklärungen ist das zwar technisch ebenfalls möglich, aber für den Geschäftsführer praktisch ein Haftungsrisiko: Fehler bei der Körperschaftsteuer haben erhebliche Konsequenzen — von Nachzahlungen bis zum Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung.

4. 3 Alternativen für GmbH-Geschäftsführer

Wenn smartsteuer nicht passt — was dann? Für GmbH-Geschäftsführer gibt es drei praxistaugliche Alternativen:

Alternative 1: Klassischer Steuerberater vor Ort

Der traditionelle Weg: Man beauftragt einen Steuerberater oder eine Kanzlei in der eigenen Stadt. Pros: Persönlicher Kontakt, branchenspezifische Beratung, langfristige Begleitung. Contras: Honorare nach StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) können je nach Geschäftsvorfällen erheblich sein (800–2.500 € pro Jahresabschluss bei Kleinst-GmbHs, mehrere Tausend bei größeren), oft versteckte Zusatzkosten (Telefonate, Schriftverkehr), Abhängigkeit von persönlicher Verfügbarkeit.

Alternative 2: Online-Steuerberatung (Festpreis-Modell)

Digitale Steuerberatungen wie OnlineBilanz kombinieren die Vorteile beider Welten: Ein zugelassener Steuerberater übernimmt rechtssicher die Erstellung — aber zum planbaren Festpreis. OnlineBilanz: 499,95 € inkl. MwSt. für den kompletten GmbH-Jahresabschluss inkl. Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, KSt/GewSt/USt-Erklärung, Offenlegung, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht und 12 Monate Finanzamtsvertretung.

Alternative 3: Buchhaltungssoftware + Steuerberater-Kooperation

Für aktive Mitarbeiter-getriebene GmbHs: Laufende Buchhaltung mit Software wie lexoffice, sevdesk oder BuchhaltungsButler, Jahresabschluss dann durch den Steuerberater. Vorteil: Transparente laufende Zahlen im Unternehmen. Nachteil: Zwei Kostenpositionen (Software ca. 15–40 €/Monat + StB-Honorar).

5. Kostenvergleich der Alternativen

LösungKosten/JahrLeistungsumfangZielgruppe
smartsteuer— (ungeeignet)Keine GmbH-UnterstützungNicht für GmbH
Klassischer Steuerberater1.500–3.500 €Individualbetreuung + AbschlussBei komplexen Fällen
OnlineBilanz Festpreis499,95 €Kompletter JahresabschlussStandard-GmbHs, UGs
sevdesk + StB~2.000–4.000 €Software + StB-HonorarAktive Buchhaltung
lexoffice + StB~1.800–3.500 €Software + StB-HonorarGründer mit eigenem Team

Warum Festpreis-Modelle so attraktiv geworden sind

Für eine typische Solo-GmbH oder kleine Kapitalgesellschaft (Kleinstkapital- oder kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB) deckt ein Festpreis-Service wie OnlineBilanz praktisch alle Anforderungen ab. Nur bei komplexen Fällen (Konzernstruktur, ausländische Töchter, Abschlussprüfungspflicht, Sonderthemen wie Steuer-Holding) ist die klassische Kanzlei oft die bessere Wahl.

6. Wann smartsteuer trotzdem Sinn macht

Eine wichtige Differenzierung: smartsteuer ist nicht für die GmbH selbst geeignet, aber durchaus für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer:

Use Case 1: Persönliche ESt des Geschäftsführers

Das Gehalt des Geschäftsführers wird persönlich versteuert. Wenn keine komplexen Nebeneinkünfte vorliegen, kann smartsteuer für die private Einkommensteuer-Erklärung des Geschäftsführers perfekt sein — die GmbH-Themen laufen separat beim Steuerberater.

Use Case 2: Dividenden und Ausschüttungen

Gewinnausschüttungen aus der GmbH an den Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer (25% + Soli) oder optional dem Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). smartsteuer unterstützt beide Varianten für die private ESt.

Use Case 3: Freiberufler-EStr (vor GmbH-Gründung)

Wer vor der GmbH-Gründung als Freiberufler mit EÜR arbeitet, kann smartsteuer weiter nutzen — bis zum Wechsel in die GmbH. Dann muss der Workflow komplett umgestellt werden.

„Typisches Muster: Ein Freelancer nutzt smartsteuer seit Jahren erfolgreich und gründet dann eine GmbH. Plötzlich stellt er fest, dass sein bewährtes Tool nicht mehr passt — weil GmbH eine völlig andere steuerliche Welt ist. In dieser Phase kommen die Anfragen bei uns: ‚Habe smartsteuer für meine Einzelunternehmung genutzt, brauche jetzt was für die GmbH.’ Für die GmbH empfehlen wir die Trennung: smartsteuer weiter für die private ESt, OnlineBilanz für den GmbH-Abschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

7. Umstieg: Wenn die GmbH gegründet ist

Wer von einer einzelunternehmerischen Tätigkeit oder Freiberuflichkeit zur GmbH wechselt, sollte von Anfang an die Weichen richtig stellen:

Schritt 1: Trennung der Steuer-Workflows

Die private ESt des Geschäftsführers und die GmbH-Steuern sind zwei getrennte Welten. Sie sollten nicht im gleichen Tool, nicht im gleichen Ordner und am besten auch nicht beim gleichen Dienstleister gemischt werden. Klare Trennung beugt Fehlern vor.

Schritt 2: Laufende Buchhaltung einrichten

Vor dem Jahresabschluss muss die laufende Buchhaltung laufen. Tools wie BuchhaltungsButler, sevdesk oder lexoffice sind gängige Optionen — sie sind für die laufende Buchhaltung geeignet, nicht für den Abschluss selbst.

Schritt 3: Jahresabschluss beim StB oder Festpreis-Service

Am Jahresende wird die Buchhaltung an den Steuerberater oder OnlineBilanz übergeben, der den Jahresabschluss erstellt, die E-Bilanz übermittelt und alle Steuererklärungen abgibt.

Schritt 4: Offenlegung organisieren

Innerhalb der Frist (12 Monate bei kleinen GmbHs, 4 Monate bei mittelgroßen) ist der Abschluss beim Unternehmensregister einzureichen. Bei OnlineBilanz im Festpreis enthalten.

Weiterführende Artikel

8. Häufige Fragen

Kann ich smartsteuer für meine GmbH nutzen, wenn ich nur die KSt-Erklärung brauche?

Nein. smartsteuer bietet das Körperschaftsteuer-Formular KSt 1 nicht an. Die Software ist ausschließlich auf Einkommensteuer-Formulare (ESt 1) für natürliche Personen ausgelegt. Für GmbH-KSt-Erklärungen brauchen Sie entweder einen Steuerberater oder ELSTER direkt — letzteres setzt aber profundes Steuerwissen voraus.

Warum ist smartsteuer nicht einfach erweiterbar für GmbHs?

Der Markt für GmbH-Steuererklärungen ist deutlich komplexer und kleiner als der für private ESt. Dazu kommen: (1) § 3 StBerG-Restriktion (nur StBs dürfen erstellen), (2) HGB-Jahresabschluss-Komplexität, (3) E-Bilanz-Taxonomie-Updates. Für smartsteuer wäre das eine komplette Neuentwicklung ohne Marktsicherheit.

Gibt es überhaupt ein „DIY-Tool“ für GmbH-Steuererklärungen?

De facto nein. ELSTER selbst bietet das KSt 1-Formular, aber ohne Assistenz oder Validierung. Für eine GmbH ist der Weg: Buchhaltungssoftware (laufend) + Steuerberater oder Festpreis-Service (Abschluss + Erklärungen). Reine DIY wird durch § 3 StBerG (für Erstellung durch Dritte) und die hohe Komplexität (für Selbst-Erstellung) verhindert.

Was kostet OnlineBilanz im Vergleich zu klassischem StB?

OnlineBilanz: 499,95 € inkl. MwSt. — Festpreis für den kompletten Jahresabschluss. Klassischer StB: 800–2.500 € für vergleichbare Leistung bei einer Kleinst- oder kleinen GmbH, dazu oft Zusatzkosten für Steuererklärungen, Offenlegung, Beratungen. Die Gesamtersparnis ist in der Regel 500–1.500 € pro Jahr.

Kann smartsteuer für GmbH-Töchter einer Einzelunternehmer-Holding genutzt werden?

Nein. Jede GmbH (auch eine Tochter) ist steuerlich eigenständig und braucht eine eigene Körperschaftsteuer-Erklärung. Auch die Beteiligungserträge bei der Holding unterliegen § 8b KStG-Regelungen, die smartsteuer nicht abdeckt.

Kann ich die GmbH-Daten von smartsteuer in ein anderes Tool exportieren?

Da smartsteuer keine GmbH-Daten verarbeitet, stellt sich die Frage nicht. Wenn Sie private ESt-Daten exportieren wollen (z.B. für den Übergang zum Steuerberater): smartsteuer bietet Export-Funktionen in ELSTER-Standards. Die Daten helfen aber nicht für die GmbH-Seite.

Könnte ich als Geschäftsführer die GmbH-Steuererklärung selbst über ELSTER einreichen?

Technisch ja, über ELSTER-Direkt-Eingabe. Praktisch sehr riskant: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung sind komplex. Fehler können zu Nachzahlungen, Zinsen und im Extremfall zum Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen. Die Haftung liegt persönlich beim Geschäftsführer (§ 69 AO).

Welche Buchhaltungssoftware empfiehlt sich in Kombination mit OnlineBilanz?

OnlineBilanz ist mit allen gängigen Buchhaltungssoftwares (DATEV, lexoffice, sevdesk, BuchhaltungsButler) kompatibel. Die Import-Formate werden unterstützt, auch manuelle Excel-Zusammenstellungen. Details: Siehe sevdesk-Workflow und Lexware-Workflow.

Was ist mit UGs (haftungsbeschränkt)?

Die UG ist nach § 5a GmbHG eine Variante der GmbH und unterliegt den gleichen Regeln: Körperschaftsteuer, HGB-Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung. Auch hier ist smartsteuer nicht geeignet. OnlineBilanz erstellt UG-Jahresabschlüsse zum gleichen Festpreis von 499,95 €.

9. Fazit: Richtiges Tool für richtige Aufgabe

Die Kernbotschaft: smartsteuer ist ein ausgezeichnetes Tool für die private Einkommensteuer — aber nicht für GmbH-Steuern. Wer als GmbH-Geschäftsführer nach „smartsteuer für GmbH“ sucht, sollte die Aufgabenbereiche sauber trennen: smartsteuer (oder ein vergleichbares Tool) für die eigene private ESt, und ein Steuerberater oder ein Festpreis-Service für die GmbH.

Die wirtschaftlichste Lösung für Kleinst- und kleine GmbHs ist fast immer ein Festpreis-Service wie OnlineBilanz: 499,95 € inkl. MwSt. für den kompletten Jahresabschluss, alle Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und StB-Signatur. Das ist deutlich günstiger als klassische Kanzlei-Honorare und rechtssicher nach § 3 StBerG.

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Hinweis: smartsteuer ist eine eingetragene Marke der smartsteuer GmbH und wird hier nur zur Beschreibung der Markt­landschaft genannt. OnlineBilanz steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu smartsteuer. Die genannten Eigenschaften spiegeln den Kenntnisstand von April 2026 wider — Produkteigenschaften können sich ändern. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für konkrete Fragen: Kontakt zu OnlineBilanz.

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15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater