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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss 2026

Jahresabschluss 2026: Leitfaden für GmbH, UG und AG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) ist für Kapitalgesellschaften rechtlich verpflichtend und bildet die Grundlage für Offenlegung, Steuererklärungen und unternehmerische Entscheidungen. Der buchhalterische Jahresabschluss umfasst dabei Aufbau, Fristen und rechtssichere Erstellung gemäß HGB. Neben den Pflichtangaben liefern Kennzahlen im Jahresabschluss wertvolle Einblicke in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Mit OnlineBilanz.de digitalisieren Sie den Prozess effizient.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss 2026 besteht aus Bilanz, GuV und Anhang (ggf. Lagebericht). Feststellungsfrist: 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittlere/große). Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach § 325 HGB. Bei Versäumnis droht Ordnungsgeld bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Grundlagen und Pflichten zum Jahresabschluss 2026

Jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) ist nach § 242 HGB und § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss 2026 bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025.

Der Jahresabschluss dient mehreren Zwecken: Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und muss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Damit informiert er Gesellschafter, Gläubiger, Geschäftspartner und Behörden.

Die Pflicht zur Erstellung gilt unabhängig von Gewinn oder Verlust. Auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Stilllegung muss der Abschluss erstellt und offengelegt werden. Verstöße können Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro nach sich ziehen.

Hinweis

Der Jahresabschluss 2026 muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt werden. Dazu zählen Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Periodenabgrenzung und Einzelbewertung gemäß § 246, § 252 und § 253 HGB.

Bestandteile des Jahresabschlusses 2026

Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften setzt sich aus mehreren Pflichtbestandteilen zusammen. Die genaue Zusammenstellung hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab.

  • Bilanz – Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur zum Stichtag 31.12.2025
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – Ermittlung des Jahresergebnisses
  • Anhang – Erläuterungen zu Bilanz und GuV (Pflicht ab kleinen Kapitalgesellschaften)
  • Lagebericht – Ergänzende Darstellung (Pflicht ab mittelgroßen Gesellschaften)
  • Ergebnisverwendungsrechnung – Bei AG gesondert auszuweisen

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen vollständige Gliederungen einhalten und umfassendere Angaben machen.

Alle Bestandteile müssen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Dieser sogenannte true and fair view ist zentrales Prinzip der handelsrechtlichen Rechnungslegung.

Die Bilanz zum 31.12.2025

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). Sie zeigt, welche Vermögenswerte das Unternehmen besitzt und wie diese finanziert sind.

Gliederung der Aktiva

Die Aktivseite gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst langfristig gebundene Güter wie Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen und immaterielle Vermögensgegenstände.

Das Umlaufvermögen beinhaltet kurzfristige Positionen: Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und Kassenbestände. Die Bewertung erfolgt nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen.

Gliederung der Passiva

Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft: Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss), Rückstellungen (z. B. für Pensionen, Steuern, drohende Verluste) und Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten, verbundenen Unternehmen).

Achtung

Achten Sie auf die korrekte Passivierung von Rückstellungen nach § 249 HGB. Falsch oder unterlassene Rückstellungen führen zu Bilanzfehlern und können steuerliche Nachteile zur Folge haben.

Die Bilanz muss in sich ausgeglichen sein: Die Summe der Aktiva entspricht stets der Summe der Passiva. Differenzen deuten auf Buchungsfehler oder fehlende Abgrenzungen hin.

Gewinn- und Verlustrechnung 2025

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres 2025 gegenüber. Sie zeigt, ob das Unternehmen einen Gewinn (Jahresüberschuss) oder Verlust (Jahresfehlbetrag) erwirtschaftet hat.

Nach § 275 HGB stehen zwei Darstellungsformen zur Wahl: das Gesamtkostenverfahren (Gliederung nach Aufwandsarten) und das Umsatzkostenverfahren (Gliederung nach Funktionsbereichen). Die meisten GmbHs nutzen das Gesamtkostenverfahren.

Typische Positionen der GuV

  • Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  • Materialaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Personalaufwand (Löhne, Gehälter, soziale Abgaben)
  • Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen (Miete, Versicherungen, Werbung)
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Finanzergebnis)
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Das Ergebnis der GuV (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag) wird in die Bilanz übernommen und verändert das Eigenkapital. Die GuV ist damit die zentrale Grundlage für die Beurteilung der Ertragskraft.

„Die GuV muss alle Geschäftsvorfälle periodengerecht erfassen. Rechnungsabgrenzungsposten und korrekte Umsatzrealisierung sind entscheidend, um das tatsächliche Ergebnis des Jahres 2025 korrekt abzubilden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Anhang und Lagebericht

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV um erläuternde Angaben. Er ist für alle Kapitalgesellschaften ab der Größenklasse klein verpflichtend. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten.

Typische Inhalte des Anhangs sind: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterung einzelner Bilanzposten, Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten, Angaben zu verbundenen Unternehmen, Personalstruktur sowie Angaben zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat.

Der Lagebericht nach § 289 HGB

Der Lagebericht ist ab mittelgroßen Kapitalgesellschaften verpflichtend. Er beschreibt die wirtschaftliche Lage, die Geschäftsentwicklung, Chancen und Risiken sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Der Lagebericht soll ein umfassendes Bild vermitteln, das über die reinen Zahlen hinausgeht. Er ist nicht Teil des offenzulegenden Jahresabschlusses bei kleinen Gesellschaften, muss aber bei mittleren und großen Gesellschaften mit offengelegt werden.

Hinweis

Auch wenn kleine GmbHs keinen Lagebericht erstellen müssen, kann eine interne Berichterstattung über Geschäftsentwicklung und Strategie für Gesellschafter und Geschäftsführung sinnvoll sein.

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung 2026

Der Jahresabschluss 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) unterliegt klaren gesetzlichen Fristen. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern und können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate.

Für den Jahresabschluss 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet das: Kleine GmbH/UG: Feststellung bis spätestens 30.11.2026, mittelgroße und große Gesellschaften: Feststellung bis spätestens 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss 2026 läuft die Frist bis zum 31.12.2026.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr. Verspätete oder unterlassene Offenlegung führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Größenklasse Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Kleine GmbH/UG 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Mittelgroße GmbH/AG 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Pflichten zur Bilanzierung, Prüfung und Offenlegung hängen maßgeblich von der Größenklasse ab. Die Einordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl.

Eine Gesellschaft gehört einer Größenklasse an, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Gesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleinstgesellschaften können von Erleichterungen bei Anhang und Offenlegung profitieren. Kleine Gesellschaften sind nicht prüfungspflichtig (außer bei Sondertatbeständen). Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen der Pflichtprüfung nach § 316 HGB.

Hinweis

Die Schwellenwerte wurden zuletzt durch das MicroBilG (2012) und das BilRUG (2015) angepasst. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Unternehmen noch in der bisherigen Größenklasse liegt, da sich daraus unterschiedliche Pflichten ergeben.

Jahresabschluss 2026 erstellen: Schritt für Schritt

Die Erstellung eines handelsrechtlich und steuerlich korrekten Jahresabschlusses erfordert strukturiertes Vorgehen. Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. Buchführung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 müssen vollständig und korrekt erfasst sein.
  2. Inventur durchführen: Körperliche Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden zum 31.12.2025.
  3. Periodenabgrenzungen buchen: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB.
  4. Rückstellungen bilden: Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen.
  5. Abschreibungen berechnen: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen gemäß § 253 HGB.
  6. Bilanz und GuV aufstellen: Gliederung nach § 266 und § 275 HGB, Beachtung der Größenklasse.
  7. Anhang erstellen: Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB, ggf. Lagebericht nach § 289 HGB.
  8. Prüfung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer: Rechtssichere Prüfung und Freigabe.
  9. Feststellung durch Gesellschafter: Beschluss über Jahresabschluss und Ergebnisverwendung.
  10. Offenlegung beim Unternehmensregister: Elektronische Einreichung innerhalb der 12-Monats-Frist.

„Viele Fehler entstehen bei der Periodenabgrenzung und Rückstellungsbildung. Eine saubere Dokumentation von Annahmen und Bewertungsmethoden ist essentiell – nicht nur für den Steuerberater, sondern auch für eine eventuelle Betriebsprüfung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten und Abgrenzungen im Jahresabschluss 2026

Jeder Jahresabschluss muss periodengerecht abgegrenzt werden. Das bedeutet, dass Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) entstehen, wenn Ausgaben vor dem 31.12.2025 geleistet wurden, aber wirtschaftlich erst 2026 wirken (z. B. Versicherungsprämien, Mieten, Software-Abos). Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) betreffen Einnahmen vor dem Stichtag, die wirtschaftlich erst 2026 erbracht werden.

Rückstellungen

Rückstellungen nach § 249 HGB sind für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden: drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, unterlassene Instandhaltungen, Gewährleistungen, Prozessrisiken, Steuernachzahlungen. Die Bewertung muss vorsichtig, aber realistisch erfolgen.

Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen verteilen Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei dauerhafter Wertminderung verpflichtend (§ 253 Abs. 3 HGB). Die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung bieten Orientierung für die Nutzungsdauern.

Achtung

Fehlerhafte oder unterlassene Abschreibungen führen zu überhöhten Buchwerten und verfälschen Bilanz und GuV. Prüfen Sie sämtliche Anlagegüter auf Werthaltigkeit zum Bilanzstichtag.

Latente Steuern

Bei Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz können latente Steuern nach § 274 HGB entstehen. Diese sind bei Kapitalgesellschaften zu bilanzieren, sofern sie nicht von Erleichterungen Gebrauch machen.

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

Die Erstellung des Jahresabschlusses 2026 lässt sich durch digitale Tools erheblich beschleunigen und vereinfachen. OnlineBilanz.de ist eine webbasierte Plattform, die speziell für Kapitalgesellschaften entwickelt wurde.

Funktionsumfang

  • Automatische Übernahme der Buchhaltungsdaten (DATEV, lexoffice, sevDesk u. a.)
  • Digitale Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB-Gliederung
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf fehlende Angaben
  • Automatische Größenklassen-Ermittlung nach § 267 HGB
  • Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
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Die Plattform führt durch den gesamten Prozess – von der Datenübernahme über die Erstellung bis zur rechtskonformen Offenlegung. Damit sparen Geschäftsführer und Steuerberater Zeit und reduzieren Fehlerquellen.

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„OnlineBilanz.de ersetzt nicht den Steuerberater, sondern entlastet ihn. Die digitale Vorarbeit sorgt für strukturierte Daten und reduziert den manuellen Aufwand erheblich – der Steuerberater prüft und gibt den Abschluss final frei.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Plattform ist mandantenfähig, sodass Steuerberater mehrere Mandate zentral verwalten und bearbeiten können. Alle Dokumente werden revisionssicher gespeichert und stehen jederzeit zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter Umständen auf den Anhang verzichten.

Wer muss den Jahresabschluss 2026 prüfen lassen?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Kleine GmbHs und UGs sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig, es sei denn, es liegt ein Sondertatbestand vor (z. B. Konzernzugehörigkeit, Organschaft). Eine freiwillige Prüfung ist dennoch empfehlenswert.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung wird das Bundesamt für Justiz von Amts wegen tätig und setzt ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB fest. Dieses liegt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zusätzlich können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Die Offenlegung erfolgt seit 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Offenlegung beim Bundesanzeiger
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15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater