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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogFristverlängerung Jahresabschluss

Fristverlängerung Jahresabschluss 2026: Fristen & Optionen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss gehört zu den zentralen Pflichten jeder Kapitalgesellschaft. Doch wann genau müssen Unternehmen diese Verpflichtung erfüllen und was passiert, wenn die gesetzlichen Fristen für den Jahresabschluss nicht eingehalten werden können? Die Fristverlängerung Jahresabschluss 2026 bietet verschiedene Möglichkeiten, um rechtssicher zu handeln und die Offenlegungspflichten fristgerecht zu erfüllen.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine automatische Fristverlängerung für den Jahresabschluss gibt es nicht. Die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße/große GmbHs) sowie die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB sind gesetzlich festgelegt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Handelsregister auf Antrag Fristverlängerungen gewähren.

Was bedeutet Fristverlängerung beim Jahresabschluss?

Die Fristverlängerung beim Jahresabschluss beschreibt die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Feststellung, Prüfung oder Offenlegung des Jahresabschlusses hinauszuschieben. Grundsätzlich sind diese Fristen für Kapitalgesellschaften in den §§ 42a GmbHG und 325 HGB klar definiert. Insbesondere die Fristen zur Offenlegung des Jahresabschlusses müssen GmbHs strikt beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Eine automatische oder pauschale Fristverlängerung existiert im deutschen Handelsrecht nicht. Vielmehr handelt es sich um Ausnahmeregelungen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und auf begründeten Antrag gewährt werden können.

Hinweis

Wichtig: Die Fristverlängerung betrifft verschiedene Phasen des Jahresabschlusses – von der Erstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung. Jede Phase hat eigene Fristen und eigene Regelungen.

Unternehmen sollten zwischen drei zentralen Fristen unterscheiden: der Erstellungsfrist (interne Organisation), der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Nur bei den beiden letztgenannten Fristen können unter Umständen Verlängerungen beantragt werden.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittel/groß

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Welche gesetzlichen Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 konkrete gesetzliche Fristen. Diese unterscheiden sich je nach Größenklasse der Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Die Feststellungsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden muss. Nach § 42a GmbHG gelten folgende Fristen ab Bilanzstichtag:

Größenklasse Frist Stichtag bei 31.12.2025
Kleine GmbH/UG 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Gemäß § 325 HGB beträgt diese Frist einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt somit der 31.12.2026 als Offenlegungsstichtag.

Achtung

Achtung: Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Fehlerhafte Einreichungen an veraltete Stellen werden nicht anerkannt.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Einstufung in Größenklassen bestimmt sowohl die Feststellungsfristen als auch den Umfang der Offenlegungspflichten:

Größe Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Es müssen zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt.

Welche Möglichkeiten zur Fristverlängerung existieren?

Im deutschen Handelsrecht existiert keine allgemeine, automatische Fristverlängerung für den Jahresabschluss. Dennoch gibt es in begründeten Einzelfällen Möglichkeiten, die gesetzlichen Fristen zu verlängern.

Verlängerung der Feststellungsfrist

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist grundsätzlich zwingend. Eine Verlängerung kann nur in besonderen Ausnahmefällen durch das zuständige Registergericht gewährt werden. Hierfür ist ein formeller Antrag mit überzeugender Begründung erforderlich.

Anerkannte Gründe für eine Verlängerung können sein: unvorhersehbare Erkrankung des Geschäftsführers oder Steuerberaters, außergewöhnliche Unternehmenskrise, technische Probleme bei der Datenerfassung oder komplexe Sondersachverhalte in der Bilanzierung.

Hinweis

Praxishinweis: Das Registergericht prüft Anträge auf Fristverlängerung streng. Allgemeine organisatorische Engpässe oder mangelnde Vorbereitung werden in der Regel nicht als ausreichender Grund anerkannt.

Verlängerung der Offenlegungsfrist

Auch die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB kann auf begründeten Antrag verlängert werden. Der Antrag ist beim zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) als Betreiber des Unternehmensregisters zu stellen.

Eine Fristverlängerung wird nur gewährt, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Gesellschaft glaubhaft darlegt, dass die Fristversäumnis nicht auf mangelnder Sorgfalt beruht. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch und muss aktiv vor Fristablauf beantragt werden.

Feststellungsfrist verlängern

Antrag beim zuständigen Registergericht mit detaillierter Begründung vor Fristablauf

Offenlegungsfrist verlängern

Antrag beim Bundesamt für Justiz mit Nachweis wichtiger Gründe rechtzeitig einreichen

Wie stellt man einen Antrag auf Fristverlängerung?

Ein Antrag auf Fristverlängerung muss formal korrekt, rechtzeitig und mit überzeugender Begründung gestellt werden. Die Anforderungen sind hoch, da die gesetzlichen Fristen dem Schutz von Gläubigern und der Öffentlichkeit dienen.

Formale Anforderungen

Der Antrag muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten: vollständige Firma und Registernummer der Gesellschaft, Bilanzstichtag des betreffenden Jahresabschlusses, konkrete beantragte Fristverlängerung sowie eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung.

  • Antrag schriftlich und formell korrekt verfassen
  • Vollständige Firmenbezeichnung und HRB-Nummer angeben
  • Bilanzstichtag und betroffene Frist eindeutig benennen
  • Ausführliche Begründung mit Nachweisen beifügen
  • Antrag rechtzeitig VOR Fristablauf einreichen
  • Zuständige Stelle korrekt adressieren (Registergericht oder BfJ)

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch einige Wochen vor Ablauf der jeweiligen Frist gestellt werden. Ein Antrag nach Fristablauf wird in der Regel nicht mehr berücksichtigt, da die gesetzliche Pflicht bereits verletzt wurde.

Achtung

Wichtig: Wird der Antrag erst nach Fristablauf gestellt, können bereits Ordnungsgeldverfahren eingeleitet worden sein. Eine nachträgliche Fristverlängerung hebt verhängte Sanktionen nicht automatisch auf.

„In der Praxis sehen wir immer wieder, dass Unternehmen zu spät reagieren. Wer absehen kann, dass Fristen eng werden, sollte umgehend mit dem Steuerberater oder Registerführer sprechen und proaktiv handeln. Eine frühzeitige Antragstellung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Risiken entstehen bei verspätetem Jahresabschluss?

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Der Gesetzgeber sieht verschiedene Sanktionsmechanismen vor.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach § 335 HGB kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt werden. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere der Pflichtverletzung.

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer) verhängt werden. Eine wiederholte Säumnis führt regelmäßig zu höheren Ordnungsgeldern.

500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Maximal-Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Weitere rechtliche Konsequenzen

Neben dem Ordnungsgeld können weitere Nachteile entstehen: Verlust der Gemeinnützigkeit bei gemeinnützigen GmbHs, Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe durch Banken, Reputationsverlust bei Geschäftspartnern sowie mögliche persönliche Haftung des Geschäftsführers bei grober Pflichtverletzung.

Finanzielle Sanktionen

  • Ordnungsgeld 500-25.000 €
  • Mehrfache Festsetzung möglich
  • Vollstreckung gegen GmbH und Geschäftsführer

Rechtliche Folgen

  • Registerrechtliche Maßnahmen
  • Mögliche Amtsniederlegung
  • Persönliche Haftungsrisiken

Geschäftliche Nachteile

  • Probleme bei Kreditvergabe
  • Vertrauensverlust bei Partnern
  • Erschwerte Geschäftsbeziehungen

Achtung

Haftungsrisiko: Geschäftsführer können bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fristversäumnis persönlich in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Verzögerung ein Schaden für die Gesellschaft oder Dritte entsteht.

Relevante Rechtsgrundlagen im Überblick

Die Pflichten zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im GmbH-Gesetz (GmbHG) detailliert geregelt. Ein fundiertes Verständnis der relevanten Normen ist für rechtssicheres Handeln unerlässlich.

Zentrale Vorschriften des HGB

§ 264 HGB verpflichtet Kapitalgesellschaften zur Aufstellung des Jahresabschlusses. § 325 HGB regelt die Offenlegungspflichten und definiert die 12-Monats-Frist. § 335 HGB bestimmt die Ordnungsgeldvorschriften bei Pflichtverletzungen.

§ 266 HGB gibt die Gliederung der Bilanz vor, § 267 HGB definiert die Größenklassen und § 264 Abs. 1 HGB normiert die Pflicht zur Aufstellung innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres (ohne Sanktion bei Überschreitung).

Norm Inhalt Relevanz
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung Grundnorm für alle Kaufleute
§ 264 HGB Pflichten der Kapitalgesellschaften Erweiterte Pflichten GmbH/UG/AG
§ 267 HGB Größenklassen Bestimmt Umfang und Fristen
§ 325 HGB Offenlegung 12-Monats-Frist, Unternehmensregister
§ 335 HGB Ordnungsgeldverfahren Sanktionen bei Pflichtverletzung

Vorschriften des GmbH-Gesetzes

§ 42a GmbHG normiert die Feststellungsfristen von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH). § 41 GmbHG regelt die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses.

§ 43 GmbHG definiert die Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers, wozu auch die fristgerechte Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses gehört. Verstöße können zur persönlichen Haftung führen.

Hinweis

DiRUG-Reform: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Wie optimiert man den Jahresabschlussprozess?

Die beste Strategie im Umgang mit Jahresabschlussfristen ist die proaktive Prozessgestaltung. Wer seinen Jahresabschlussprozess strukturiert und frühzeitig plant, vermeidet Fristverletzungen und reduziert den Stress erheblich.

Jahresplanung und Meilensteine

Erfolgreiche Unternehmen planen den Jahresabschluss als festen Bestandteil ihrer Unternehmensplanung. Konkrete Meilensteine sollten bereits zu Jahresbeginn definiert werden: Datenerfassung abschließen, Inventur durchführen, Abstimmung mit Steuerberater und finale Prüfung.

  • Jahresabschlusstermine zu Jahresbeginn in den Kalender eintragen
  • Verantwortlichkeiten klar zwischen Geschäftsführung und Steuerberater definieren
  • Monatliche Buchhaltung laufend und zeitnah durchführen
  • Belege fortlaufend digital archivieren und strukturieren
  • Inventurvorbereitung frühzeitig starten
  • Regelmäßige Abstimmungstermine mit Steuerberater vereinbaren

Digitalisierung nutzen

Moderne digitale Lösungen beschleunigen den Jahresabschlussprozess erheblich. Tools zur automatisierten Belegerfassung, cloudbasierte Buchhaltungssysteme und digitale Schnittstellen zum Steuerberater reduzieren manuelle Arbeitsschritte und Fehlerquellen.

Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen die direkte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister und stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Die Digitalisierung spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Rechtssicherheit.

„Mandanten, die ihre Buchhaltung digital und laufend führen, haben beim Jahresabschluss einen enormen Vorteil. Die meisten Fristverletzungen entstehen durch unvollständige Unterlagen oder fehlende Abstimmungen. Wer das ganze Jahr über strukturiert arbeitet, hat bei den Fristen keinerlei Probleme.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Eine enge und frühzeitige Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist entscheidend. Klären Sie zu Jahresbeginn, welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Form. Vereinbaren Sie verbindliche Termine für die Übergabe der Buchhaltungsunterlagen.

Je früher der Steuerberater mit der Arbeit beginnen kann, desto mehr zeitlicher Puffer bleibt für unvorhergesehene Fragen oder Korrekturen. Eine rechtzeitige Beauftragung verhindert Engpässe in der Hochphase zum Jahresende.

Best Practices für fristgerechten Jahresabschluss

Aus der jahrelangen Beratungspraxis lassen sich bewährte Vorgehensweisen ableiten, die Unternehmen dabei helfen, ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig und rechtssicher zu erstellen.

Frühzeitige Vorbereitung

Beginnen Sie bereits im vierten Quartal mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses. Prüfen Sie offene Posten, klären Sie ungeklärte Geschäftsvorfälle und stimmen Sie sich mit allen Beteiligten ab. Je mehr Sie vorab klären, desto reibungsloser läuft der eigentliche Abschlussprozess.

Oktober – November

  • Offene Posten prüfen
  • Anlagevermögen kontrollieren
  • Rückstellungen vorbereiten
  • Inventurplanung starten

Dezember – Januar

  • Inventur durchführen
  • Jahresendabstimmungen
  • Unterlagen an Steuerberater
  • Abstimmungstermin vereinbaren

Checkliste für den Jahresabschluss 2026

  • Bilanzstichtag festhalten: 31.12.2025
  • Feststellungsfrist berechnen: 31.08.2026 (mittel/groß) oder 30.11.2026 (klein)
  • Offenlegungsfrist vormerken: 31.12.2026
  • Vollständige Buchhaltungsunterlagen vorbereiten
  • Inventur zeitnah nach Bilanzstichtag durchführen
  • Gesellschafterversammlung zur Feststellung einberufen
  • Festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen
  • Bestätigung der Offenlegung archivieren

Notfallplan bei absehbarer Fristüberschreitung

Falls absehbar ist, dass die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten werden können, sollten Sie sofort handeln: Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Steuerberater, prüfen Sie die Möglichkeit eines Fristverlängerungsantrags und bereiten Sie eine fundierte Begründung vor.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Fristablauf beim zuständigen Registergericht (Feststellung) bzw. beim Bundesamt für Justiz (Offenlegung). Dokumentieren Sie alle Schritte und Kommunikation sorgfältig für mögliche Nachfragen.

Achtung

Vermeiden Sie: Abwarten und Hoffen ist keine Strategie. Wer merkt, dass Fristen eng werden, muss sofort aktiv werden. Jeder Tag Verzögerung verschlechtert die Verhandlungsposition gegenüber Behörden und erhöht das Risiko von Sanktionen.

Kontinuierliche Verbesserung

Nutzen Sie jede Jahresabschlusssaison, um Ihre Prozesse zu optimieren. Dokumentieren Sie Schwierigkeiten und Verzögerungen, analysieren Sie deren Ursachen und entwickeln Sie Gegenmaßnahmen für das nächste Jahr.

Unternehmen, die ihren Jahresabschlussprozess systematisch verbessern, stellen fest, dass der Aufwand von Jahr zu Jahr sinkt und die Qualität der Abschlüsse steigt. Dies schafft Sicherheit, reduziert Stress und minimiert rechtliche Risiken.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine automatische Fristverlängerung für den Jahresabschluss 2026?

Nein, eine automatische Fristverlängerung existiert nicht. Die gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung) sind verbindlich. Eine Verlängerung kann nur auf begründeten Antrag beim zuständigen Registergericht oder Bundesamt für Justiz gewährt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Welche Fristen gelten für kleine GmbHs beim Jahresabschluss 2025/2026?

Für kleine Kapitalgesellschaften gilt nach § 42a GmbHG eine Feststellungsfrist von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis zum 30.11.2026 festgestellt werden. Die Offenlegung muss gemäß § 325 HGB bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist nicht einhalte?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach § 335 HGB kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gegen die Gesellschaft und persönlich gegen den Geschäftsführer festgesetzt werden. Zudem können weitere rechtliche Nachteile wie Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe oder Reputationsverlust entstehen.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung für die Offenlegung?

Ein Antrag auf Fristverlängerung muss schriftlich, formell korrekt und mit ausführlicher Begründung beim Bundesamt für Justiz (für Offenlegung) oder beim zuständigen Registergericht (für Feststellung) gestellt werden. Der Antrag muss rechtzeitig vor Fristablauf eingereicht werden und wichtige Gründe darlegen, die nicht auf mangelnder Sorgfalt beruhen. Anerkannte Gründe sind z.B. unvorhersehbare Erkrankungen oder außergewöhnliche Unternehmenskrisen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater