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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater Jahresabschluss

Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Beauftragung eines Steuerberaters mit dem Jahresabschluss bietet Sicherheit, entlastet Geschäftsführer und gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nach HGB und Steuerrecht. Dieser Leitfaden erklärt Ablauf, Verantwortlichkeiten und rechtliche Grundlagen für Kapitalgesellschaften in 2026. Wer sich zunächst über die grundlegenden Schritte und Anforderungen informieren möchte, findet im Beitrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses eine praxisnahe Übersicht. Ergänzend dazu zeigt der Artikel zur Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater die konkrete Vorgehensweise bei der professionellen Beauftragung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Steuerberater erstellt den Jahresabschluss gemäß § 242 ff. HGB und übernimmt Bilanz, GuV, Anhang sowie steuerliche Ableitungen. Alternativ können kleinere GmbHs den GmbH Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellen, wobei die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit nach § 264 Abs. 1 HGB stets bei der Geschäftsführung verbleibt. Die professionelle Unterstützung minimiert jedoch Fehlerrisiken und erfüllt alle Offenlegungs- und Feststellungspflichten.

Grundlagen und rechtliche Einordnung

Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB für alle Kaufleute verpflichtend und bildet die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zum Bilanzstichtag ab. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach § 264 ff. HGB, insbesondere bezüglich Aufstellung, Feststellung und Offenlegung.

Die Erstellung durch einen Steuerberater erfolgt auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und umfasst die fachgerechte Aufbereitung aller Abschlussbestandteile. Der Steuerberater handelt dabei als externer Dienstleister im Auftrag der Geschäftsführung.

Trotz professioneller Unterstützung verbleibt die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Diese müssen den Abschluss unterzeichnen und können sich nicht auf die Erstellung durch Dritte berufen.

Hinweis

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Abschlusspflichten. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 267a HGB von Erleichterungen profitieren, während mittelgroße und große Kapitalgesellschaften erweiterte Berichtspflichten einhalten müssen.

„Die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Steuerberater ist essenziell: Der Steuerberater liefert die fachliche Expertise, die Geschäftsführung trägt die rechtliche Verantwortung und muss alle Informationen vollständig und richtig bereitstellen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufgaben des Steuerberaters bei der Jahresabschlusserstellung

Der Steuerberater übernimmt die fachlich anspruchsvollen Tätigkeiten, die ohne tiefgehendes Rechnungswesen- und Steuerrecht-Wissen kaum zu bewältigen sind. Die Aufgaben umfassen sowohl buchhalterische als auch steuerliche Aspekte.

Prüfung und Aufbereitung der Buchhaltung

Der Steuerberater prüft die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Buchhaltungsunterlagen nach § 238 und § 239 HGB. Dazu gehört die Kontrolle, ob alle Geschäftsvorfälle erfasst, Belege vollständig und Konten korrekt geführt wurden.

Unklarheiten, fehlende Belege oder nicht plausible Buchungen werden identifiziert und mit der Geschäftsführung geklärt. Diese Vorarbeit ist entscheidend für einen fehlerfreien Jahresabschluss.

Durchführung der Abschlussbuchungen

  • Bildung und Auflösung von Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Bewertung von Vermögensgegenständen nach § 252 ff. HGB
  • Abschreibungen nach § 253 HGB (planmäßig und außerplanmäßig)
  • Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen nach § 250 HGB
  • Anpassung latenter Steuern nach § 274 HGB (bei Pflicht)

Erstellung der Abschlussbestandteile

Der Steuerberater erstellt Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB in der vorgeschriebenen Gliederung. Bei Anhangspflicht wird dieser nach § 284 ff. HGB erstellt, bei größeren Gesellschaften auch der Lagebericht nach § 289 HGB.

Steuerliche Überleitungen und Steuererklärungen

Aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss werden die steuerlichen Gewinnermittlungen abgeleitet (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer). Der Steuerberater erstellt die entsprechenden Steuererklärungen und berücksichtigt steuerliche Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten. Damit er diese Aufgaben effizient erfüllen kann, sollten Sie ihm alle relevanten Unterlagen für den Jahresabschluss vollständig zur Verfügung stellen.

Handelsrechtliche Aufgaben

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht (bei Pflicht)

Steuerliche Aufgaben

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Steuerliche Überleitungsrechnung
  • Beratung zu Wahlrechten

Verantwortung und Pflichten der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung trägt nach § 43 GmbHG die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes. Dies schließt die Verantwortung für den Jahresabschluss ein, auch wenn dieser durch einen Steuerberater erstellt wird.

Achtung

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht auf den Steuerberater übertragen werden. Bei Pflichtverletzungen drohen Schadensersatzansprüche nach § 43 Abs. 2 GmbHG.

Aufstellung und Feststellung

Die Geschäftsführung muss den Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB aufstellen. Bei einer GmbH erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a Abs. 2 GmbHG, wobei die Fristen für kleine (11 Monate) und mittelgroße/große Gesellschaften (8 Monate) zu beachten sind.

Bereitstellung vollständiger Informationen

  • Vollständige Belege und Verträge vorlegen
  • Informationen zu außerbilanziellen Verpflichtungen mitteilen
  • Geschäftsvorfälle mit Gesellschaftern offenlegen
  • Bewertungsgrundlagen und Schätzungen kommunizieren
  • Änderungen in Geschäftstätigkeit oder Struktur melden

Werden dem Steuerberater unvollständige oder falsche Informationen übermittelt, kann dies zu fehlerhaften Abschlüssen führen. Die Geschäftsführung haftet für daraus resultierende Fehler.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss die Geschäftsführung den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Verantwortung für die fristgerechte Offenlegung liegt bei der Geschäftsführung, nicht beim Steuerberater.

Ablauf der Jahresabschlusserstellung mit Steuerberater

Die professionelle Jahresabschlusserstellung folgt einem strukturierten Prozess, der klare Schnittstellen zwischen Unternehmen und Steuerberater definiert. Ein geregelter Ablauf spart Zeit und minimiert Fehlerquellen.

Phase 1: Vorbereitung und Datenübergabe

Das Unternehmen schließt die laufende Buchhaltung ab und stellt alle erforderlichen Unterlagen bereit. Dazu gehören Kontoauszüge, Beleglisten, Verträge, Inventurlisten und Informationen zu außerbilanziellen Sachverhalten.

Eine vollständige Übergabe beschleunigt den Prozess erheblich. Digitale Schnittstellen wie DATEV Unternehmen online oder automatisierte Belegerfassung reduzieren den manuellen Aufwand.

Phase 2: Prüfung und Klärung

Der Steuerberater prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit. Offene Fragen werden in Abstimmungsgesprächen geklärt, fehlende Belege nachgefordert.

Phase 3: Abschlussbuchungen und Bewertung

Es erfolgen Abschreibungen nach § 253 HGB, Rückstellungsbewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, Währungsumrechnung, Abgrenzungen und alle weiteren notwendigen Anpassungen. Bewertungswahlrechte werden besprochen und dokumentiert.

Phase 4: Erstellung der Abschlussbestandteile

Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht werden erstellt. Die Gliederung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 266, 275, 284 ff. HGB unter Berücksichtigung der Größenklasse.

Phase 5: Besprechung und Freigabe

Der Entwurf wird mit der Geschäftsführung besprochen. Ergebnisse, wesentliche Bilanzpositionen, steuerliche Auswirkungen und offene Punkte werden erläutert. Nach Klärung aller Fragen wird der Abschluss finalisiert.

Phase 6: Feststellung und Offenlegung

Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vor (§ 42a GmbHG). Nach Feststellung erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB innerhalb der 12-Monats-Frist.

Phase Verantwortlich Wichtigste Aufgaben
Vorbereitung Unternehmen Buchhaltung abschließen, Unterlagen bereitstellen
Prüfung Steuerberater Vollständigkeit prüfen, Rückfragen klären
Abschlussbuchungen Steuerberater Bewertungen, Abschreibungen, Rückstellungen
Erstellung Steuerberater Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Besprechung Beide Entwurf besprechen, Freigabe erteilen
Feststellung Geschäftsführung Gesellschafterbeschluss einholen
Offenlegung Geschäftsführung Einreichung beim Unternehmensregister

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses ist abhängig von der Rechtsform und der Größenklasse nach § 267 HGB. Kapitalgesellschaften müssen stets erweiterte Anforderungen erfüllen.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital) und folgt dem strengen Gliederungsschema des § 266 HGB.

Auf der Aktivseite werden Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A) und Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B) ausgewiesen. Die Passivseite umfasst Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A), Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B) und Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C).

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wählen.

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten, Angaben zur Anzahl der Arbeitnehmer und weitere verpflichtende Informationen.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können den Anhang unter bestimmten Voraussetzungen um Angaben unter der Bilanz ersetzen. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen, der den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft und die voraussichtliche Entwicklung darstellt. Auch Risiken und Chancen sind zu berichten.

Kleinstgesellschaften (§ 267a HGB)

  • Bilanz
  • GuV
  • Vereinfachter Anhang oder Angaben unter Bilanz

Kleine Gesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang mit Erleichterungen (§ 288 HGB)

Mittelgroße/Große (§ 267 Abs. 2+3 HGB)

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht

Fristen und Offenlegungspflichten für 2026

Kapitalgesellschaften unterliegen zeitlichen Vorgaben für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung dieser Fristen ist zwingend und wird vom Bundesamt für Justiz überwacht.

Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des neuen Geschäftsjahres aufzustellen. Für kleine Kapitalgesellschaften gelten faktisch die Feststellungsfristen als Orientierung.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Bei einer GmbH muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Gesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) nach Bilanzstichtag von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden.

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße/große GmbH bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss ist binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen. Für den Jahresabschluss 2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Einreichung ist kostenpflichtig. Bei Fristversäumnis verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt Umfang und Fristen. Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden:

  • Bilanzsumme: 6.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 12.000.000 Euro
  • Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: 50

Für mittelgroße Gesellschaften liegen die Schwellenwerte bei 20.000.000 Euro Bilanzsumme, 40.000.000 Euro Umsatz und 250 Arbeitnehmern. Werden diese Werte überschritten, gilt die Gesellschaft als groß.

Kosten und Honorargestaltung

Die Vergütung des Steuerberaters für die Jahresabschlusserstellung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe hängt vom Gegenstandswert, der Komplexität und dem Umfang der Leistung ab.

Gebührenrahmen nach StBVV

Die StBVV definiert Mindest-, Mittel- und Höchstsätze. Der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens die Gebühr nach Schwierigkeit, Umfang, Bedeutung und Haftungsrisiko festlegen.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses wird häufig eine Gebühr zwischen 5/10 und 20/10 der Mittelgebühr berechnet. Umfangreiche Anhangangaben, Lageberichte oder Sonderfragen erhöhen den Aufwand.

Einflussfaktoren auf die Kosten

  • Größenklasse der Gesellschaft (§ 267 HGB)
  • Vollständigkeit und Qualität der Buchhaltung
  • Anzahl und Komplexität der Geschäftsvorfälle
  • Notwendigkeit von Sonderbewertungen (z. B. Rückstellungen, Fremdwährung)
  • Erstellung von Lagebericht oder Prüfungsunterstützung

Eine saubere, gut vorbereitete Buchhaltung reduziert den Zeitaufwand des Steuerberaters erheblich und senkt somit die Kosten. Digitale Prozesse und strukturierte Belegablage sind kostensenkende Faktoren.

Hinweis

Viele Steuerberater bieten Pauschalvereinbarungen an, die neben dem Jahresabschluss auch die laufende Buchhaltung und Steuererklärungen umfassen. Eine transparente Honorarvereinbarung schafft Planungssicherheit.

„Eine frühzeitige Beauftragung und gut strukturierte Datenübergabe ermöglichen es dem Steuerberater, effizienter zu arbeiten. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und vermeidet Stress kurz vor Fristablauf.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile digitaler Prozesse und Tools

Die Digitalisierung verändert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberatern grundlegend. Automatisierte Datenübermittlung, digitale Belegerfassung und cloudbasierte Plattformen beschleunigen den Jahresabschluss und reduzieren Fehlerquellen.

DATEV und digitale Schnittstellen

Viele Steuerberater arbeiten mit DATEV-Systemen. Unternehmen können über DATEV Unternehmen online Belege hochladen, Kontoumsätze bereitstellen und den Bearbeitungsstand einsehen. Die Daten werden direkt in die Buchhaltung übernommen.

Automatisierte Belegerfassung

Moderne OCR-Technologie (Optical Character Recognition) liest Rechnungen und Belege automatisch ein. Kontierungsvorschläge werden automatisch generiert, was die manuelle Erfassung erheblich reduziert.

Cloudbasierte Jahresabschluss-Tools

Spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz bieten geführte Prozesse für die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Geschäftsführer erhalten Checklisten, automatisierte Erinnerungen und können den Abschluss direkt ans Unternehmensregister übermitteln.

  • Digitale Belegübermittlung spart Porto und Zeitverlust
  • Automatisierte Plausibilitätsprüfungen erkennen Fehler frühzeitig
  • Echtzeit-Einsicht in Bearbeitungsstand und offene Punkte
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD
  • Schnellere Abstimmung zwischen Geschäftsführung und Steuerberater

Die Digitalisierung ersetzt nicht die fachliche Beratung, sondern macht diese effizienter. Der Steuerberater kann sich auf komplexe Sachverhalte konzentrieren, während Routinetätigkeiten automatisiert ablaufen.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Auch bei professioneller Unterstützung durch einen Steuerberater können Fehler entstehen, die häufig auf unzureichende Vorbereitung oder Kommunikationslücken zurückzuführen sind. Die folgenden Punkte helfen, typische Probleme zu vermeiden.

Unvollständige oder verspätete Unterlagenübergabe

Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder verspätet übermittelte Informationen verzögern den gesamten Prozess. Der Steuerberater kann nur auf Basis vollständiger Daten arbeiten. Eine strukturierte Vorbereitung ist daher essenziell.

Nicht kommunizierte Geschäftsvorfälle

Gesellschafterdarlehen, verdeckte Gewinnausschüttungen, außerordentliche Geschäftsvorfälle oder Haftungsverhältnisse müssen aktiv mitgeteilt werden. Der Steuerberater kann solche Sachverhalte nur berücksichtigen, wenn er sie kennt.

Vernachlässigung der Feststellungsfrist

Die Frist nach § 42a GmbHG wird oft unterschätzt. Ohne rechtzeitigen Gesellschafterbeschluss kann der Jahresabschluss nicht offengelegt werden. Dies führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Fehlerhafte oder fehlende Inventur

Die Inventur ist Grundlage für die Bewertung von Vorräten und Vermögensgegenständen nach § 240 HGB. Fehlt eine ordnungsgemäße Inventur, sind Bilanzansätze nicht nachvollziehbar und rechtlich angreifbar.

Keine Abstimmung mit dem Steuerberater zu Bewertungsfragen

Bewertungswahlrechte (z. B. bei Abschreibungen oder Rückstellungen) haben steuerliche und bilanzielle Auswirkungen. Eine frühzeitige Abstimmung ermöglicht optimale Gestaltungen und verhindert nachträgliche Korrekturen.

Achtung

Die häufigsten Ordnungsgeldverfahren entstehen durch Fristversäumnisse bei der Offenlegung. Eine rechtzeitige Planung und Delegation der Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens ist unerlässlich.

Praktische Empfehlungen

  • Legen Sie interne Termine fest, die vor den gesetzlichen Fristen liegen
  • Erstellen Sie eine Checkliste aller benötigten Unterlagen
  • Führen Sie regelmäßige Abstimmungsgespräche mit dem Steuerberater
  • Nutzen Sie digitale Tools zur Übermittlung und Nachverfolgung
  • Dokumentieren Sie alle wesentlichen Geschäftsvorfälle zeitnah
  • Klären Sie Bewertungsfragen frühzeitig, nicht erst beim Jahresabschluss

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für den Jahresabschluss verantwortlich, wenn ein Steuerberater ihn erstellt?

Die rechtliche Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses liegt nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB immer bei der Geschäftsführung, auch wenn ein Steuerberater die Erstellung übernimmt. Die Geschäftsführung muss den Abschluss unterzeichnen und haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG für Pflichtverletzungen. Der Steuerberater handelt als beauftragter Dienstleister und haftet nur für eigene Fehler im Rahmen seines Auftrags.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025 einer kleinen GmbH?

Für eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis 30.11.2026 (11 Monate nach § 42a GmbHG) und Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert, der Größenklasse nach § 267 HGB, der Komplexität und dem Bearbeitungsaufwand ab. Typischerweise werden Gebühren zwischen 5/10 und 20/10 der Mittelgebühr berechnet. Eine saubere, vollständige Buchhaltung und digitale Prozesse reduzieren den Aufwand und damit die Kosten erheblich.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Einreichung muss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB). Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung und verhängt bei Versäumnis Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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