Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater Jahresabschluss

Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Beauftragung eines Steuerberaters mit dem Jahresabschluss bietet Sicherheit, entlastet Geschäftsführer und gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nach HGB und Steuerrecht. Dieser Leitfaden erklärt Ablauf, Verantwortlichkeiten und rechtliche Grundlagen für Kapitalgesellschaften in 2026. Einen detaillierten Einblick in die konkrete Vorgehensweise bietet der Beitrag zur Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater, während der umfassende Überblick Jahresabschluss erstellen 2026 die Pflichten, Fristen und Bestandteile für alle Unternehmen darstellt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Steuerberater erstellt den Jahresabschluss gemäß § 242 ff. HGB und übernimmt Bilanz, GuV, Anhang sowie steuerliche Ableitungen. Alternativ können kleinere GmbHs den GmbH Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellen, wobei die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit nach § 264 Abs. 1 HGB stets bei der Geschäftsführung verbleibt. Die professionelle Unterstützung minimiert jedoch Fehlerrisiken und erfüllt alle Offenlegungs- und Feststellungspflichten.

Grundlagen und rechtliche Einordnung

Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB für alle Kaufleute verpflichtend und bildet die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zum Bilanzstichtag ab. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach § 264 ff. HGB, insbesondere bezüglich Aufstellung, Feststellung und Offenlegung.

Die Erstellung durch einen Steuerberater erfolgt auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und umfasst die fachgerechte Aufbereitung aller Abschlussbestandteile. Der Steuerberater handelt dabei als externer Dienstleister im Auftrag der Geschäftsführung.

Trotz professioneller Unterstützung verbleibt die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Diese müssen den Abschluss unterzeichnen und können sich nicht auf die Erstellung durch Dritte berufen.

Hinweis

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Abschlusspflichten. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 267a HGB von Erleichterungen profitieren, während mittelgroße und große Kapitalgesellschaften erweiterte Berichtspflichten einhalten müssen.

„Die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Steuerberater ist essenziell: Der Steuerberater liefert die fachliche Expertise, die Geschäftsführung trägt die rechtliche Verantwortung und muss alle Informationen vollständig und richtig bereitstellen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufgaben des Steuerberaters bei der Jahresabschlusserstellung

Der Steuerberater übernimmt die fachlich anspruchsvollen Tätigkeiten, die ohne tiefgehendes Rechnungswesen- und Steuerrecht-Wissen kaum zu bewältigen sind. Die Aufgaben umfassen sowohl buchhalterische als auch steuerliche Aspekte.

Prüfung und Aufbereitung der Buchhaltung

Der Steuerberater prüft die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Buchhaltungsunterlagen nach § 238 und § 239 HGB. Dazu gehört die Kontrolle, ob alle Geschäftsvorfälle erfasst, Belege vollständig und Konten korrekt geführt wurden.

Unklarheiten, fehlende Belege oder nicht plausible Buchungen werden identifiziert und mit der Geschäftsführung geklärt. Diese Vorarbeit ist entscheidend für einen fehlerfreien Jahresabschluss.

Durchführung der Abschlussbuchungen

  • Bildung und Auflösung von Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Bewertung von Vermögensgegenständen nach § 252 ff. HGB
  • Abschreibungen nach § 253 HGB (planmäßig und außerplanmäßig)
  • Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen nach § 250 HGB
  • Anpassung latenter Steuern nach § 274 HGB (bei Pflicht)

Erstellung der Abschlussbestandteile

Der Steuerberater erstellt Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB in der vorgeschriebenen Gliederung. Bei Anhangspflicht wird dieser nach § 284 ff. HGB erstellt, bei größeren Gesellschaften auch der Lagebericht nach § 289 HGB.

Steuerliche Überleitungen und Steuererklärungen

Aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss werden die steuerlichen Gewinnermittlungen abgeleitet (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer). Der Steuerberater erstellt die entsprechenden Steuererklärungen und berücksichtigt steuerliche Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten. Damit er diese Aufgaben effizient erfüllen kann, sollten Sie ihm alle relevanten Unterlagen für den Jahresabschluss vollständig zur Verfügung stellen.

Handelsrechtliche Aufgaben

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht (bei Pflicht)

Steuerliche Aufgaben

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Steuerliche Überleitungsrechnung
  • Beratung zu Wahlrechten

Verantwortung und Pflichten der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung trägt nach § 43 GmbHG die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes. Dies schließt die Verantwortung für den Jahresabschluss ein, auch wenn dieser durch einen Steuerberater erstellt wird.

Achtung

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht auf den Steuerberater übertragen werden. Bei Pflichtverletzungen drohen Schadensersatzansprüche nach § 43 Abs. 2 GmbHG.

Aufstellung und Feststellung

Die Geschäftsführung muss den Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB aufstellen. Bei einer GmbH erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a Abs. 2 GmbHG, wobei die Fristen für kleine (11 Monate) und mittelgroße/große Gesellschaften (8 Monate) zu beachten sind.

Bereitstellung vollständiger Informationen

  • Vollständige Belege und Verträge vorlegen
  • Informationen zu außerbilanziellen Verpflichtungen mitteilen
  • Geschäftsvorfälle mit Gesellschaftern offenlegen
  • Bewertungsgrundlagen und Schätzungen kommunizieren
  • Änderungen in Geschäftstätigkeit oder Struktur melden

Werden dem Steuerberater unvollständige oder falsche Informationen übermittelt, kann dies zu fehlerhaften Abschlüssen führen. Die Geschäftsführung haftet für daraus resultierende Fehler.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss die Geschäftsführung den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Verantwortung für die fristgerechte Offenlegung liegt bei der Geschäftsführung, nicht beim Steuerberater.

Ablauf der Jahresabschlusserstellung mit Steuerberater

Die professionelle Jahresabschlusserstellung folgt einem strukturierten Prozess, der klare Schnittstellen zwischen Unternehmen und Steuerberater definiert. Ein geregelter Ablauf spart Zeit und minimiert Fehlerquellen.

Phase 1: Vorbereitung und Datenübergabe

Das Unternehmen schließt die laufende Buchhaltung ab und stellt alle erforderlichen Unterlagen bereit. Dazu gehören Kontoauszüge, Beleglisten, Verträge, Inventurlisten und Informationen zu außerbilanziellen Sachverhalten.

Eine vollständige Übergabe beschleunigt den Prozess erheblich. Digitale Schnittstellen wie DATEV Unternehmen online oder automatisierte Belegerfassung reduzieren den manuellen Aufwand.

Phase 2: Prüfung und Klärung

Der Steuerberater prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit. Offene Fragen werden in Abstimmungsgesprächen geklärt, fehlende Belege nachgefordert.

Phase 3: Abschlussbuchungen und Bewertung

Es erfolgen Abschreibungen nach § 253 HGB, Rückstellungsbewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, Währungsumrechnung, Abgrenzungen und alle weiteren notwendigen Anpassungen. Bewertungswahlrechte werden besprochen und dokumentiert.

Phase 4: Erstellung der Abschlussbestandteile

Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht werden erstellt. Die Gliederung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 266, 275, 284 ff. HGB unter Berücksichtigung der Größenklasse.

Phase 5: Besprechung und Freigabe

Der Entwurf wird mit der Geschäftsführung besprochen. Ergebnisse, wesentliche Bilanzpositionen, steuerliche Auswirkungen und offene Punkte werden erläutert. Nach Klärung aller Fragen wird der Abschluss finalisiert.

Phase 6: Feststellung und Offenlegung

Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vor (§ 42a GmbHG). Nach Feststellung erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB innerhalb der 12-Monats-Frist.

Phase Verantwortlich Wichtigste Aufgaben
Vorbereitung Unternehmen Buchhaltung abschließen, Unterlagen bereitstellen
Prüfung Steuerberater Vollständigkeit prüfen, Rückfragen klären
Abschlussbuchungen Steuerberater Bewertungen, Abschreibungen, Rückstellungen
Erstellung Steuerberater Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Besprechung Beide Entwurf besprechen, Freigabe erteilen
Feststellung Geschäftsführung Gesellschafterbeschluss einholen
Offenlegung Geschäftsführung Einreichung beim Unternehmensregister

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses ist abhängig von der Rechtsform und der Größenklasse nach § 267 HGB. Kapitalgesellschaften müssen stets erweiterte Anforderungen erfüllen.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital) und folgt dem strengen Gliederungsschema des § 266 HGB.

Auf der Aktivseite werden Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A) und Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B) ausgewiesen. Die Passivseite umfasst Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A), Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B) und Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C).

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wählen.

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten, Angaben zur Anzahl der Arbeitnehmer und weitere verpflichtende Informationen.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können den Anhang unter bestimmten Voraussetzungen um Angaben unter der Bilanz ersetzen. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen, der den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft und die voraussichtliche Entwicklung darstellt. Auch Risiken und Chancen sind zu berichten.

Kleinstgesellschaften (§ 267a HGB)

  • Bilanz
  • GuV
  • Vereinfachter Anhang oder Angaben unter Bilanz

Kleine Gesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang mit Erleichterungen (§ 288 HGB)

Mittelgroße/Große (§ 267 Abs. 2+3 HGB)

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht

Fristen und Offenlegungspflichten für 2026

Kapitalgesellschaften unterliegen zeitlichen Vorgaben für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung dieser Fristen ist zwingend und wird vom Bundesamt für Justiz überwacht.

Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des neuen Geschäftsjahres aufzustellen. Für kleine Kapitalgesellschaften gelten faktisch die Feststellungsfristen als Orientierung.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Bei einer GmbH muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Gesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) nach Bilanzstichtag von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden.

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße/große GmbH bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss ist binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen. Für den Jahresabschluss 2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Einreichung ist kostenpflichtig. Bei Fristversäumnis verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt Umfang und Fristen. Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden:

  • Bilanzsumme: 6.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 12.000.000 Euro
  • Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: 50

Für mittelgroße Gesellschaften liegen die Schwellenwerte bei 20.000.000 Euro Bilanzsumme, 40.000.000 Euro Umsatz und 250 Arbeitnehmern. Werden diese Werte überschritten, gilt die Gesellschaft als groß.

Kosten und Honorargestaltung

Die Vergütung des Steuerberaters für die Jahresabschlusserstellung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe hängt vom Gegenstandswert, der Komplexität und dem Umfang der Leistung ab.

Gebührenrahmen nach StBVV

Die StBVV definiert Mindest-, Mittel- und Höchstsätze. Der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens die Gebühr nach Schwierigkeit, Umfang, Bedeutung und Haftungsrisiko festlegen.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses wird häufig eine Gebühr zwischen 5/10 und 20/10 der Mittelgebühr berechnet. Umfangreiche Anhangangaben, Lageberichte oder Sonderfragen erhöhen den Aufwand.

Einflussfaktoren auf die Kosten

  • Größenklasse der Gesellschaft (§ 267 HGB)
  • Vollständigkeit und Qualität der Buchhaltung
  • Anzahl und Komplexität der Geschäftsvorfälle
  • Notwendigkeit von Sonderbewertungen (z. B. Rückstellungen, Fremdwährung)
  • Erstellung von Lagebericht oder Prüfungsunterstützung

Eine saubere, gut vorbereitete Buchhaltung reduziert den Zeitaufwand des Steuerberaters erheblich und senkt somit die Kosten. Digitale Prozesse und strukturierte Belegablage sind kostensenkende Faktoren.

Hinweis

Viele Steuerberater bieten Pauschalvereinbarungen an, die neben dem Jahresabschluss auch die laufende Buchhaltung und Steuererklärungen umfassen. Eine transparente Honorarvereinbarung schafft Planungssicherheit.

„Eine frühzeitige Beauftragung und gut strukturierte Datenübergabe ermöglichen es dem Steuerberater, effizienter zu arbeiten. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und vermeidet Stress kurz vor Fristablauf.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile digitaler Prozesse und Tools

Die Digitalisierung verändert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberatern grundlegend. Automatisierte Datenübermittlung, digitale Belegerfassung und cloudbasierte Plattformen beschleunigen den Jahresabschluss und reduzieren Fehlerquellen.

DATEV und digitale Schnittstellen

Viele Steuerberater arbeiten mit DATEV-Systemen. Unternehmen können über DATEV Unternehmen online Belege hochladen, Kontoumsätze bereitstellen und den Bearbeitungsstand einsehen. Die Daten werden direkt in die Buchhaltung übernommen.

Automatisierte Belegerfassung

Moderne OCR-Technologie (Optical Character Recognition) liest Rechnungen und Belege automatisch ein. Kontierungsvorschläge werden automatisch generiert, was die manuelle Erfassung erheblich reduziert.

Cloudbasierte Jahresabschluss-Tools

Spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz bieten geführte Prozesse für die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Geschäftsführer erhalten Checklisten, automatisierte Erinnerungen und können den Abschluss direkt ans Unternehmensregister übermitteln.

  • Digitale Belegübermittlung spart Porto und Zeitverlust
  • Automatisierte Plausibilitätsprüfungen erkennen Fehler frühzeitig
  • Echtzeit-Einsicht in Bearbeitungsstand und offene Punkte
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD
  • Schnellere Abstimmung zwischen Geschäftsführung und Steuerberater

Die Digitalisierung ersetzt nicht die fachliche Beratung, sondern macht diese effizienter. Der Steuerberater kann sich auf komplexe Sachverhalte konzentrieren, während Routinetätigkeiten automatisiert ablaufen.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Auch bei professioneller Unterstützung durch einen Steuerberater können Fehler entstehen, die häufig auf unzureichende Vorbereitung oder Kommunikationslücken zurückzuführen sind. Die folgenden Punkte helfen, typische Probleme zu vermeiden.

Unvollständige oder verspätete Unterlagenübergabe

Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder verspätet übermittelte Informationen verzögern den gesamten Prozess. Der Steuerberater kann nur auf Basis vollständiger Daten arbeiten. Eine strukturierte Vorbereitung ist daher essenziell.

Nicht kommunizierte Geschäftsvorfälle

Gesellschafterdarlehen, verdeckte Gewinnausschüttungen, außerordentliche Geschäftsvorfälle oder Haftungsverhältnisse müssen aktiv mitgeteilt werden. Der Steuerberater kann solche Sachverhalte nur berücksichtigen, wenn er sie kennt.

Vernachlässigung der Feststellungsfrist

Die Frist nach § 42a GmbHG wird oft unterschätzt. Ohne rechtzeitigen Gesellschafterbeschluss kann der Jahresabschluss nicht offengelegt werden. Dies führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Fehlerhafte oder fehlende Inventur

Die Inventur ist Grundlage für die Bewertung von Vorräten und Vermögensgegenständen nach § 240 HGB. Fehlt eine ordnungsgemäße Inventur, sind Bilanzansätze nicht nachvollziehbar und rechtlich angreifbar.

Keine Abstimmung mit dem Steuerberater zu Bewertungsfragen

Bewertungswahlrechte (z. B. bei Abschreibungen oder Rückstellungen) haben steuerliche und bilanzielle Auswirkungen. Eine frühzeitige Abstimmung ermöglicht optimale Gestaltungen und verhindert nachträgliche Korrekturen.

Achtung

Die häufigsten Ordnungsgeldverfahren entstehen durch Fristversäumnisse bei der Offenlegung. Eine rechtzeitige Planung und Delegation der Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens ist unerlässlich.

Praktische Empfehlungen

  • Legen Sie interne Termine fest, die vor den gesetzlichen Fristen liegen
  • Erstellen Sie eine Checkliste aller benötigten Unterlagen
  • Führen Sie regelmäßige Abstimmungsgespräche mit dem Steuerberater
  • Nutzen Sie digitale Tools zur Übermittlung und Nachverfolgung
  • Dokumentieren Sie alle wesentlichen Geschäftsvorfälle zeitnah
  • Klären Sie Bewertungsfragen frühzeitig, nicht erst beim Jahresabschluss

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für den Jahresabschluss verantwortlich, wenn ein Steuerberater ihn erstellt?

Die rechtliche Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses liegt nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB immer bei der Geschäftsführung, auch wenn ein Steuerberater die Erstellung übernimmt. Die Geschäftsführung muss den Abschluss unterzeichnen und haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG für Pflichtverletzungen. Der Steuerberater handelt als beauftragter Dienstleister und haftet nur für eigene Fehler im Rahmen seines Auftrags.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025 einer kleinen GmbH?

Für eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis 30.11.2026 (11 Monate nach § 42a GmbHG) und Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert, der Größenklasse nach § 267 HGB, der Komplexität und dem Bearbeitungsaufwand ab. Typischerweise werden Gebühren zwischen 5/10 und 20/10 der Mittelgebühr berechnet. Eine saubere, vollständige Buchhaltung und digitale Prozesse reduzieren den Aufwand und damit die Kosten erheblich.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Einreichung muss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB). Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung und verhängt bei Versäumnis Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater