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Datum

Lesedauer

10–16 Minuten


OnlineBilanzBlogFristen Jahresabschluss GmbH

Frist Erstellung Jahresabschluss GmbH 2026: Pflichten & Termine

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer einer GmbH müssen den Jahresabschluss innerhalb gesetzlicher Fristen erstellen, feststellen und offenlegen. Die Fristen hängen von der Unternehmensgröße ab und reichen von 3 bis 6 Monaten für die Erstellung. Wie bereits bei der Frist Jahresabschluss 2023 galten vergleichbare Regelungen, die auch für künftige Geschäftsjahre maßgeblich bleiben. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern und rechtlichen Konsequenzen. Besondere Regelungen gelten im Krisenfall: Der Insolvenz Jahresabschluss unterliegt eigenständigen Pflichten, die zusätzlich zur regulären Bilanzierung zu beachten sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH beträgt 6 Monate für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sowie 3 Monate für mittelgroße und große GmbHs nach dem Bilanzstichtag gemäß § 264 HGB. Bei Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: kleine GmbHs bis 30.06.2026, mittelgroße und große bis 31.03.2026.

Gesetzliche Grundlagen zur Jahresabschlusserstellung

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich für die GmbH aus § 242 HGB in Verbindung mit § 264 HGB. Jede Kapitalgesellschaft muss für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Gesellschaft operativ tätig war – auch eine UG ohne Umsatz muss ihre Jahresabschlusspflichten erfüllen.

Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Je nach Größenklasse der GmbH kommen gemäß § 264 Abs. 1 HGB auch ein Anhang und nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Lagebericht hinzu.

Hinweis

Die handelsrechtliche Pflicht zur Jahresabschlusserstellung besteht unabhängig von der steuerlichen Gewinnermittlung. Auch wenn die Steuererklärung noch nicht eingereicht wurde, muss der Jahresabschluss fristgerecht erstellt werden.

Die Aufstellungsfristen sind in § 264 Abs. 1 HGB geregelt und differenzieren nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Geschäftsführer sind persönlich für die fristgerechte Erstellung verantwortlich.

Erstellung vs. Feststellung: Wichtige Unterscheidung

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Erstellung und Aufstellung des Jahresabschlusses synonym verwendet. Juristisch korrekt ist der Begriff Aufstellung, der in § 264 HGB verwendet wird.

Die Aufstellung bezeichnet den buchhalterischen Prozess, bei dem alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Jahres in Bilanz und GuV zusammengeführt werden. Dies ist die Aufgabe der Geschäftsführung.

Die Feststellung ist hingegen ein gesellschaftsrechtlicher Akt. Nach § 42a GmbHG müssen die Gesellschafter den aufgestellten Jahresabschluss durch Beschluss anerkennen. Erst dadurch wird er rechtsverbindlich.

„Viele Geschäftsführer verwechseln Aufstellung und Feststellung. Die Aufstellung muss innerhalb von 3 oder 6 Monaten erfolgen, die Feststellung durch die Gesellschafter innerhalb von 8 oder 11 Monaten. Beide Fristen sind zwingend einzuhalten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufstellung / Erstellung

Buchhalterischer Prozess durch die Geschäftsführung. Bilanz und GuV werden zusammengestellt. Frist: 3 oder 6 Monate je nach Größe.

Feststellung

Gesellschaftsrechtlicher Beschluss durch die Gesellschafter. Der Jahresabschluss wird rechtsverbindlich. Frist: 8 oder 11 Monate nach § 42a GmbHG.

Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses 2026

Die gesetzlichen Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind in § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB geregelt und unterscheiden sich je nach Größenklasse der GmbH erheblich.

Größenklasse Frist für Erstellung Stichtag bei GJ = Kalenderjahr
Kleinstkapitalgesellschaft 6 Monate 30.06.2026
Kleine GmbH 6 Monate 30.06.2026
Mittelgroße GmbH 3 Monate 31.03.2026
Große GmbH 3 Monate 31.03.2026

Bei einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht (Bilanzstichtag 31.12.2025), gelten folgende konkrete Fristen für 2026:

  • Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften: Jahresabschluss muss bis spätestens 30.06.2026 aufgestellt sein
  • Mittelgroße und große GmbHs: Jahresabschluss muss bis spätestens 31.03.2026 aufgestellt sein

Achtung

Die Erstellungsfrist beginnt mit dem Abschlussstichtag, nicht mit dem Jahreswechsel. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschieben sich die Fristen entsprechend. Ein Geschäftsjahr vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 hat als Stichtag den 30.06.2026.

Die kürzere Frist von 3 Monaten für mittelgroße und große GmbHs trägt der Tatsache Rechnung, dass diese Unternehmen in der Regel über professionelle Buchhaltungsstrukturen verfügen.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Zuordnung zu einer Größenklasse erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl.

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Die Größenklasse wird jeweils rückwirkend für zwei Jahre festgeschrieben.

Kriterium Kleinstgesellschaft Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanzsumme ≤ 350.000 € ≤ 6 Mio. € ≤ 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 700.000 € ≤ 12 Mio. € ≤ 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer ≤ 10 ≤ 50 ≤ 250 > 250

Für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB müssen alle drei Merkmale in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterschritten werden.

Hinweis

Die Größenklasse entscheidet nicht nur über die Erstellungsfrist, sondern auch über Umfang und Detaillierungsgrad des Jahresabschlusses sowie über Erleichterungen bei Anhang, Lagebericht und Offenlegung.

Eine Änderung der Größenklasse wird erst wirksam, wenn die neuen Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Dies schafft Rechtssicherheit und verhindert häufige Wechsel.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Nach der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung muss dieser gemäß § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Auch hier gelten größenabhängige Fristen.

11 Monate

Frist für kleine GmbHs

8 Monate

Frist für mittelgroße/große GmbHs

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate und für mittelgroße sowie große Kapitalgesellschaften 8 Monate nach dem Abschlussstichtag.

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies konkret:

  • Kleine GmbH: Feststellung bis spätestens 30.11.2026
  • Mittelgroße und große GmbH: Feststellung bis spätestens 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, der protokolliert werden muss. Bei Einpersonen-GmbHs reicht eine schriftliche Feststellungserklärung des alleinigen Gesellschafters.

Achtung

Die Feststellungsfrist ist eine zwingende gesetzliche Frist. Eine spätere Feststellung ist rechtswidrig und kann zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Geschäftsführer müssen die Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen.

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1a HGB. Bei Stichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse unterschiedliche Unterlagen:

  • Bilanz (verpflichtend für alle Größenklassen)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (außer Kleinstgesellschaften mit Erleichterung)
  • Anhang (ab kleinen GmbHs verpflichtend)
  • Lagebericht (ab mittelgroßen GmbHs verpflichtend)
  • Bestätigungsvermerk bei Prüfungspflicht (mittelgroße und große GmbHs)

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Die Übermittlung kann direkt oder über Dienstleister wie OnlineBilanz.de erfolgen. Eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG nicht mehr vorgesehen.

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 2 HGB von Offenlegungserleichterungen Gebrauch machen und nur eine verkürzte Bilanz einreichen. Die GuV muss dann nicht offengelegt werden.

Steuerliche Fristen: Steuererklärung und E-Bilanz

Parallel zu den handelsrechtlichen Pflichten bestehen steuerliche Abgabefristen für Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und E-Bilanz. Diese richten sich nach der Abgabenordnung (AO) und sind unabhängig von den HGB-Fristen. Für UGs gelten dabei spezifische Fristen bei der Gewerbesteuererklärung, die ebenfalls beachtet werden müssen.

Die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen endet für das Veranlagungsjahr 2025 am 31.07.2026. Bei steuerlicher Beratung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28.02.2027 (bzw. 31.05.2027 bei weiterer Fristverlängerung).

Körperschaftsteuererklärung

Frist: 31.07.2026 (ohne Steuerberater) bzw. 28.02.2027 (mit Steuerberater) für das Veranlagungsjahr 2025.

Gewerbesteuererklärung

Frist identisch mit Körperschaftsteuererklärung. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO.

E-Bilanz

Elektronische Übermittlung der Bilanz und GuV an das Finanzamt. Frist entspricht der Steuererklärungsfrist gemäß § 5b EStG.

Die E-Bilanz muss in einem standardisierten XML-Format (XBRL) übermittelt werden. Die steuerliche Übermittlung ersetzt nicht die handelsrechtliche Offenlegung beim Unternehmensregister.

Achtung

Die handelsrechtliche Erstellungsfrist (3 oder 6 Monate) ist kürzer als die steuerliche Abgabefrist. Geschäftsführer dürfen sich nicht allein an den steuerlichen Fristen orientieren, da sonst handelsrechtliche Pflichtverletzungen drohen.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen für Erstellung, Feststellung oder Offenlegung des Jahresabschlusses hat erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die GmbH und ihre Geschäftsführer.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterbliebener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Auch nach nachträglicher Offenlegung kann das Ordnungsgeld nicht mehr abgewendet werden – es wird lediglich bei der Höhe berücksichtigt.

Steuerliche Verspätungszuschläge

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Diese betragen mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.

Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Die Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Jahresabschlusserstellung kann eine Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG darstellen. Geschäftsführer können der Gesellschaft gegenüber schadensersatzpflichtig werden.

In Insolvenzfällen kann die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses als Indiz für eine zu späte Insolvenzanmeldung gewertet werden. Dies kann zu persönlicher Haftung nach § 15a InsO führen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Jahresabschlüsse. Das Ordnungsgeld ist nur die Spitze des Eisbergs – viel gravierender sind potenzielle Haftungsrisiken und die Gefahr, eine Überschuldung zu spät zu erkennen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxistipps für Geschäftsführer

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen erfordert sorgfältige Planung und rechtzeitige Vorbereitung. Mit den folgenden Praxistipps können Geschäftsführer den Jahresabschlussprozess strukturiert angehen.

Frühzeitige Planung und Zeitpuffer

Beginnen Sie mit der Jahresabschlusserstellung nicht erst kurz vor Fristablauf. Planen Sie Zeitpuffer ein für Rückfragen, Korrekturen und unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit oder fehlende Belege.

Eine realistische Zeitplanung sieht vor, dass die vorbereitende Buchhaltung bereits 2-3 Monate nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen ist. Anschließend bleiben 1-2 Monate für die eigentliche Jahresabschlusserstellung.

Dokumentation und Belegwesen

Stellen Sie sicher, dass alle Belege vollständig und geordnet vorliegen. Fehlende Rechnungen oder Kontoauszüge verzögern den Abschlussprozess erheblich. Eine laufende digitale Belegerfassung erleichtert die Arbeit.

Checkliste für die Jahresabschlusserstellung

  • Alle Geschäftsvorfälle vollständig verbucht
  • Bankkonten abgestimmt und abgeglichen
  • Kasse gezählt und Kassenberichte erstellt
  • Offene Posten (Forderungen und Verbindlichkeiten) geprüft
  • Inventur durchgeführt und bewertet
  • Abgrenzungen (ARAP, PRAP) gebildet
  • Rückstellungen bewertet und gebucht
  • Anlagenspiegel aktualisiert und Abschreibungen gebucht
  • Bilanz und GuV erstellt
  • Anhang und ggf. Lagebericht verfasst
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung vorbereitet
  • Offenlegung beim Unternehmensregister vorbereitet

Professionelle Unterstützung nutzen

Bei komplexen Sachverhalten oder zeitlichen Engpässen ist die Beauftragung eines Steuerberaters oder die Nutzung spezialisierter Software wie OnlineBilanz.de sinnvoll. Dies sichert die fachliche Qualität und die Fristwahrung.

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt GmbHs bei der effizienten Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Software berücksichtigt automatisch die größenabhängigen Fristen und Formvorschriften.

Fristenkalender führen

Erstellen Sie einen Fristenkalender mit allen relevanten Terminen: Aufstellung, Feststellung, Offenlegung und steuerliche Abgabe. Setzen Sie sich eigene, frühere Termine als die gesetzlichen Fristen, um Puffer zu haben.

Meilenstein Kleine GmbH (Stichtag 31.12.2025) Mittelgroße GmbH (Stichtag 31.12.2025)
Buchhaltung abgeschlossen ca. 28.02.2026 ca. 28.02.2026
Jahresabschluss erstellt bis 30.06.2026 bis 31.03.2026
Jahresabschluss festgestellt bis 30.11.2026 bis 31.08.2026
Offenlegung erfolgt bis 31.12.2026 bis 31.12.2026
Steuererklärung abgegeben bis 31.07.2026 (ohne StB) bis 31.07.2026 (ohne StB)

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH für 2025 erstellt sein?

Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag erstellen. Bei einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht (Stichtag 31.12.2025), muss die Erstellung bis spätestens 30.06.2026 erfolgen. Dies ergibt sich aus § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Erstellung (bzw. Aufstellung) ist der buchhalterische Prozess durch die Geschäftsführung, bei dem Bilanz und GuV zusammengestellt werden. Die Feststellung ist der nachfolgende gesellschaftsrechtliche Beschluss der Gesellschafter nach § 42a GmbHG, durch den der Jahresabschluss rechtsverbindlich wird. Beide Schritte haben unterschiedliche Fristen.

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter oder unterbliebener Offenlegung beim Unternehmensregister droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer. Auch eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1a HGB.

Wie wird die Größenklasse einer GmbH bestimmt?

Die Größenklasse wird nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine GmbH gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreitet. Die Einstufung ist maßgeblich für Erstellungsfristen, Umfang des Jahresabschlusses und Offenlegungspflichten.

Welche Frist gilt für mittelgroße GmbHs bei der Jahresabschlusserstellung?

Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag erstellen. Bei Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Frist bis spätestens 31.03.2026. Die Feststellung durch die Gesellschafter muss bis 31.08.2026 erfolgen (8 Monate), die Offenlegung bis 31.12.2026 (12 Monate).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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