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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
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offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogAufgaben Steuerberater

Was macht man als Steuerberater? Aufgaben 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein Steuerberater übernimmt weit mehr als nur die jährliche Steuererklärung: Er erstellt Jahresabschlüsse, prüft Offenlegungspflichten nach § 325 HGB, vertritt Mandanten vor Finanzbehörden und berät betriebswirtschaftlich. Dabei beachtet er alle relevanten Fristen für die Einkommensteuererklärung 2025, um Mandanten rechtzeitig und ordnungsgemäß zu betreuen. Die Tätigkeit ist durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) streng geregelt und setzt umfassende fachliche Qualifikation voraus. Für seine Leistungen gelten gesetzlich festgelegte Honorare, die sich transparent über die Steuerberater Vergütungsverordnung berechnen lassen. Im Jahr 2026 gehört auch die digitale Zusammenarbeit mit modernen Plattformen zum Standard.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater erstellt Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Bilanzen, prüft Offenlegungspflichten, vertritt Mandanten vor Finanzamt und Finanzgericht und berät zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit ist durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt und darf nur von zugelassenen Berufsangehörigen ausgeübt werden.

Was sind die Kernaufgaben eines Steuerberaters?

Der Steuerberater ist gemäß § 33 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt, in Steuersachen zu beraten, Steuererklärungen zu erstellen und in steuerlichen Angelegenheiten vor Finanzbehörden zu vertreten. Die Kernaufgaben lassen sich in drei Hauptbereiche gliedern: steuerliche Beratung, Erstellung von Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftliche Beratung. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist der Steuerberater oft unverzichtbarer Partner bei der Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Pflichten.

Steuerliche Beratung und Deklaration

  • Erstellung der Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, im Einzelfall auch Lohnsteueranmeldungen
  • Steueroptimierung: Gestaltungsberatung zur legalen Minimierung der Steuerlast unter Ausschöpfung aller Freibeträge und Wahlrechte
  • Vertretung gegenüber Finanzamt: Einspruchsverfahren, Erörterungstermine, Betriebsprüfungen
  • Vorausschauende Steuerplanung: Liquiditätsplanung für Steuerzahlungen, Gewinnermittlungen, Jahresabschlussprojektionen

Jahresabschluss und Bilanzierung

Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG gelten erweiterte Anforderungen nach §§ 264 ff. HGB. Zu den Aufgaben von Steuerberatern gehört die Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, die Prüfung der handelsrechtlichen Konformität und die Sicherstellung, dass die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB (Veröffentlichung im Unternehmensregister) fristgerecht erfüllt werden. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

~47.000

zugelassene Steuerberater in Deutschland (2026)

11 Monate

Feststellungsfrist Jahresabschluss Kleinst-GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist im Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Tätigkeit des Steuerberaters?

Die Berufsausübung des Steuerberaters ist streng reglementiert und unterliegt mehreren Rechtsgrundlagen. Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) definiert Zugangsvoraussetzungen, Befugnisse und Berufspflichten. Hinzu kommen die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer sowie standesrechtliche Vorgaben der Steuerberaterkammern der Länder. Diese Regulierung dient dem Schutz der Mandanten und sichert die fachliche Qualität.

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Das StBerG regelt in § 32, wer zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. § 33 StBerG definiert den Umfang der Befugnis: unbeschränkte Hilfeleistung in allen Steuerangelegenheiten. § 57 StBerG nennt die Berufspflichten – darunter Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Fortbildungspflicht und die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 67 StBerG, Stand 2026 mindestens 500.000 Euro je Schadensfall).

Zulassungsvoraussetzungen (§ 36 StBerG)

Erfolgreich bestandene Steuerberaterprüfung, persönliche Eignung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Bestellung durch zuständige Steuerberaterkammer.

Berufspflichten (§§ 57 ff. StBerG)

Gewissenhafte Berufsausübung, Verschwiegenheit, Fortbildung (mind. 40 Std./Jahr), Verbot unlauterer Werbung, Haftpflichtversicherung, Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen.

Praxis-Hinweis

Nur zugelassene Steuerberater dürfen geschäftsmäßig Steuererklärungen erstellen und den Jahresabschluss unterzeichnen. Auch digitale Plattformen wie OnlineBilanz setzen ausschließlich zugelassene Steuerberater ein – moderne Koordination bedeutet nicht Verzicht auf gesetzliche Qualifikation, sondern effizientere Organisation.

Handelsrechtliche Vorgaben für GmbH und UG

Neben dem Steuerrecht sind für Kapitalgesellschaften die handelsrechtlichen Buchführungs- und Offenlegungspflichten maßgeblich. § 238 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Buchführung; § 242 HGB regelt die Aufstellung des Jahresabschlusses. Für GmbH und UG gelten zusätzlich die §§ 264 ff. HGB (Pflicht zur Erstellung eines Anhangs, Lageberichtspflicht je nach Größenklasse nach § 267 HGB) sowie § 325 HGB (Offenlegung im Unternehmensregister). Der Steuerberater stellt sicher, dass alle diese Vorgaben eingehalten werden.

Wie unterstützt der Steuerberater bei Jahresabschluss und Offenlegung?

Der Jahresabschluss ist für jede GmbH und UG gesetzliche Pflicht (§ 242 HGB, § 264 HGB). Er umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – je nach Größenklasse – einen Anhang und ggf. einen Lagebericht. Der Steuerberater erstellt diese Unterlagen auf Basis der Buchführung, prüft sie auf handelsrechtliche Konformität und bereitet sie zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung vor (§ 42a GmbHG). Nach Feststellung erfolgt die Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB – seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Erstellung des Jahresabschlusses

  1. Buchführungsprüfung: Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit aller Geschäftsvorfälle, Kontenabstimmung, Belegprüfung
  2. Inventur und Bewertung: Erfassung des Vermögens und der Schulden zum Bilanzstichtag (meist 31.12.), Bewertung nach §§ 252 ff. HGB (Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibung, Niederstwertprinzip)
  3. Abgrenzung und Rückstellungen: Periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen, Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB (z. B. für Urlaubsansprüche, Jahresabschlusserstellung, drohende Verluste)
  4. Erstellung Bilanz und GuV: Aufstellung gemäß Gliederungsschema nach § 266, § 275 HGB
  5. Anhang (§ 284 HGB) und ggf. Lagebericht (§ 289 HGB): bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitaufwand für die Vorbereitung des Jahresabschlusses. Vollständige, digital strukturierte Belege beschleunigen die Arbeit erheblich und senken die Kosten. Wer seine Buchhaltung laufend pflegt, spart bei der Jahresabschlusserstellung Zeit und Geld.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Feststellung und Offenlegung

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben die Gesellschafter den Jahresabschluss innerhalb von elf Monaten (Kleinst-Kapitalgesellschaften, § 267a HGB) bzw. acht Monaten (kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) nach dem Bilanzstichtag festzustellen. Der festgestellte Jahresabschluss ist anschließend nach § 325 HGB binnen zwölf Monaten nach Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB – die Höhe bewegt sich zwischen 500 und 25.000 Euro.

Fristenwarnung 2026

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Feststellungsfrist für kleine, mittelgroße und große GmbHs am 31.08.2026, für Kleinst-GmbHs am 30.11.2026. Die Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) endet für alle Größenklassen am 31.12.2026. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren und können die Geschäftsführer persönlich belasten.

Größenklasse (§ 267 HGB) Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Anhang/Lagebericht
Kleinst-Kapitalgesellschaft (§ 267a) 11 Monate 12 Monate Anhang fakultativ, kein Lagebericht
Kleine Kapitalgesellschaft 8 Monate 12 Monate Anhang Pflicht, kein Lagebericht
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 12 Monate Anhang und Lagebericht Pflicht
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 12 Monate Anhang, Lagebericht, ggf. Prüfungspflicht

Welche laufenden Steuererklärungen erstellt der Steuerberater?

Neben dem Jahresabschluss begleitet der Steuerberater Unternehmen durch das gesamte Steuerjahr. Für eine GmbH oder UG fallen regelmäßig mehrere Steuerarten an: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, bei Ausschüttungen auch Kapitalertragsteuer. Der Steuerberater erstellt die entsprechenden Voranmeldungen, Jahreserklärungen und überwacht Fristen sowie Zahlungstermine.

Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung

Die Körperschaftsteuer (KSt) besteuert den Gewinn der Kapitalgesellschaft mit einem einheitlichen Satz von 15 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die KSt, Stand 2026). Grundlage ist der steuerliche Gewinn nach Handelsrecht, korrigiert um außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen (z. B. nach § 8 KStG). Die Gewerbesteuer wird auf Basis des Gewerbeertrags erhoben, der Hebesatz variiert je nach Gemeinde (typisch 200–500 %). Der Steuerberater optimiert durch geschickte Gestaltungen (z. B. Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG, Hinzurechnungen nach § 8 GewStG minimieren) und erstellt die jährliche Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärung

Die Umsatzsteuer (USt) wird in der Regel monatlich (bei Kleinunternehmen ggf. quartalsweise oder jährlich) als Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht. Der Steuerberater überwacht Vorsteuerberechtigung, prüft Rechnungen auf Formvorschriften (§ 14 UStG), klärt Sonderfälle wie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Reverse-Charge-Verfahren und erstellt die Jahreserklärung. Eine fehlerhafte USt-Voranmeldung kann zu Nachzahlungen, Zinsen oder sogar Steuerhinterziehungsvorwurf führen – deshalb ist fachliche Prüfung essenziell.

  • Monatliche/quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht einreichen (10. des Folgemonats, Dauerfristverlängerung möglich)
  • USt-Jahreserklärung bis 31.07. des Folgejahres (mit Steuerberater-Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres)
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung bis 31.07. des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar übernächstes Jahr, Stand 2026)
  • Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1 oder § 5 EStG) als Grundlage für KSt und GewSt
  • Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen: 25 % plus Soli auf Gewinnausschüttung an Gesellschafter

„Die korrekte und fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen ist nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch Liquiditätsinstrument. Vorauszahlungen lassen sich durch realistische Gewinnschätzungen steuern, Erstattungen rechtzeitig vereinnahmen. Wir koordinieren alle Fristen zentral, damit unsere Mandanten sich auf ihr Geschäft konzentrieren können.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche betriebswirtschaftliche Beratung bietet der Steuerberater?

Moderne Steuerberater verstehen sich nicht nur als reine Steuerfachleute, sondern als betriebswirtschaftliche Berater. Sie analysieren Kennzahlen, erarbeiten Finanzierungskonzepte, unterstützen bei Investitionsentscheidungen und begleiten Unternehmen in Wachstums- oder Krisenphasen. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist diese Rolle oft genauso wertvoll wie die rein steuerliche Beratung.

Controlling und Kennzahlenanalyse

Der Steuerberater erstellt betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), errechnet Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Umsatzrendite, Cash-Flow, EBITDA und analysiert diese im Zeitverlauf oder Branchenvergleich. Er erkennt frühzeitig finanzielle Schieflagen (z. B. sinkende Liquidität, schleichende Überschuldung nach § 19 InsO) und empfiehlt Gegenmaßnahmen. Gerade für GmbH-Geschäftsführer, die persönlich für Insolvenzverschleppung haften (§ 15b InsO), ist diese Früherkennung existenziell.

Liquiditätsplanung

Vorschau auf Zahlungsströme, Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, Planung von Steuerzahlungen, Identifikation von Finanzierungsbedarf.

Investitionsrechnung

Bewertung geplanter Investitionen, Vergleich Leasing vs. Kauf, steuerliche Optimierung von Abschreibungen (§ 7 EStG, Sonderabschreibungen).

Kostenstrukturanalyse

Identifikation von Einsparmöglichkeiten, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Preiskalkulation.

Unternehmensplanung und Finanzierungsberatung

Bei Gründung, Expansion oder Nachfolge begleitet der Steuerberater die strategische Planung: Businesspläne, Rentabilitätsvorschauen, Kapitalbedarfsrechnungen. Er unterstützt bei Bankgesprächen, erstellt Finanzierungskonzepte und prüft Fördermöglichkeiten (KfW-Kredite, öffentliche Zuschüsse). Auch bei Umstrukturierungen (z. B. Verschmelzung, Spaltung nach UmwG) oder Rechtsformwechseln (z. B. von UG zu GmbH, von GmbH zur GmbH & Co. KG) berät der Steuerberater zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Folgen.

Praxis-Hinweis

Viele Banken verlangen bei Kreditanträgen aktuelle, steuerberatergeprüfte Jahresabschlüsse und Planzahlen. Ein transparentes, professionelles Reporting erhöht die Kreditwürdigkeit und ermöglicht bessere Konditionen. OnlineBilanz-Mandanten erhalten ihre Abschlüsse digital und jederzeit abrufbar – ideal für spontane Bankgespräche oder Investorenrunden.

Wie vertritt der Steuerberater vor Finanzamt und Behörden?

Der Steuerberater ist nach § 33 StBerG zur unbeschränkten Vertretung in Steuerangelegenheiten befugt. Das umfasst die Kommunikation mit dem Finanzamt, Einsprüche gegen fehlerhafte Steuerbescheide, die Begleitung von Betriebsprüfungen sowie die Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren (bis zum Bundesfinanzhof). Für Unternehmen bedeutet dies Rechtssicherheit und Entlastung – der Geschäftsführer muss nicht selbst mit Behörden verhandeln.

Einspruchsverfahren und Rechtsbehelfe

Steuerbescheide sind nicht immer fehlerfrei. Der Steuerberater prüft jeden Bescheid auf formale und materielle Richtigkeit und legt bei Bedarf innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein (§ 355 AO). Er formuliert Einspruchsbegründungen, reicht Nachweise nach, führt Erörterungstermine mit dem Finanzamt und erreicht häufig außergerichtliche Einigungen. Bei erfolglosem Einspruch vertritt er den Mandanten vor dem Finanzgericht – oder übergibt an spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht.

Betriebsprüfung (§ 193 AO)

Betriebsprüfungen durch das Finanzamt sind für größere GmbHs keine Seltenheit (§ 193 AO: Anlass- und Regelprüfungen). Der Steuerberater bereitet die Prüfung vor, stellt Unterlagen zusammen, nimmt an Prüfungsgesprächen teil und vertritt die Interessen des Mandanten. Er kennt typische Prüfungsschwerpunkte (z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG, Geschäftsführergehälter, Reisekosten, Bewirtungen) und kann streitige Punkte fachlich diskutieren. Nach Abschluss prüft er den Prüfungsbericht und entscheidet über Rechtsmittel.

  • Vorbereitung: Vollständige Buchführungsunterlagen, Verträge, Belege digital und geordnet bereitstellen
  • Begleitung: Teilnahme an Schlussbesprechungen, Erläuterung komplexer Sachverhalte, Vermeidung spontaner Zusagen
  • Nachbereitung: Prüfung des Betriebsprüfungsberichts, Einspruch gegen unrichtige Feststellungen, Verhandlung über Kompromisse
  • Dokumentation: Rechtssichere Archivierung aller Prüfungsvorgänge für spätere Verfahren oder Anschlussprüfungen

Achtung: Selbstanzeige nach § 371 AO

Bei Entdeckung steuerlicher Fehler (z. B. vergessene Umsätze, fehlerhafte Vorsteuerabzüge) kann eine strafbefreiende Selbstanzeige notwendig sein. Diese muss vollständig, rechtzeitig und formal korrekt erfolgen – der Steuerberater prüft die Voraussetzungen und koordiniert die Einreichung. Fehlgeschlagene Selbstanzeigen können strafrechtliche Folgen haben.

„Betriebsprüfungen sind kein Grund zur Panik, wenn die Buchführung sauber ist. Unsere Mandanten wissen: Wir begleiten jede Prüfung von Anfang bis Ende, erklären jeden Schritt und sorgen dafür, dass nur das gezahlt wird, was rechtlich geschuldet ist – keinen Cent mehr.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie arbeitet man heute digital mit einem Steuerberater zusammen?

Die Digitalisierung verändert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater grundlegend. Papierstapel und Ordnerberge gehören zunehmend der Vergangenheit an. Belege werden digital erfasst (Scanner-App, E-Rechnung), Buchhaltungssoftware läuft cloudbasiert, Kommunikation erfolgt per E-Mail, Chat oder Videocall. Der persönliche Kontakt bleibt möglich, ist aber keine zwingende Voraussetzung mehr. Gerade für moderne GmbH-Geschäftsführer ist diese Flexibilität ein Gewinn: schneller, transparenter, jederzeit und von überall zugreifbar.

Digitale Belegerfassung und Cloud-Buchhaltung

Moderne Buchhaltungsprogramme (DATEV Unternehmen Online, Lexoffice, sevDesk etc.) ermöglichen die direkte digitale Erfassung von Belegen. Fotos per Smartphone-App, automatisierte Texterkennung (OCR), Bankanbindung und Vorkontierung erleichtern die laufende Buchhaltung erheblich. Der Steuerberater erhält Zugriff auf die Daten, prüft, korrigiert und erstellt daraus monatliche BWAs, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und am Jahresende den Jahresabschluss. Diese Arbeitsweise spart Zeit, reduziert Fehler und ermöglicht Echtzeit-Controlling.

Vorteile digitale Zusammenarbeit

  • Keine Papierbelege mehr – alles digital archiviert (GoBD-konform nach § 147 AO, § 257 HGB)
  • Jederzeit Zugriff auf Zahlen, Berichte, Steuerbescheide
  • Schnellere Bearbeitung, kürzere Rückfragen
  • Transparente Festpreise, keine versteckten Kosten

Was der Mandant beitragen sollte

  • Regelmäßige, saubere Belegerfassung (wöchentlich/monatlich)
  • Schnelle Rückmeldung auf Rückfragen des Steuerberaters
  • Strukturierte Ablage von Verträgen, Rechnungen, Kontoauszügen
  • Nutzung bereitgestellter Tools und Portale

Steuerberater-Plattformen: OnlineBilanz als Beispiel

Klassische Steuerberaterkanzleien arbeiten oft lokal, mit persönlichen Terminen und langjährigen Mandantenbeziehungen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die Vorteile beider Welten: Sie setzen ausschließlich zugelassene Steuerberater ein, die den Jahresabschluss erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen – aber die Koordination und Kommunikation erfolgt digital, zentral und transparent. Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss zum Festpreis, ohne Wartezeiten, ohne langes Suchen nach einem Steuerberater vor Ort. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert dabei die Schnittstelle zwischen Mandant und Steuerberater-Team und sorgt für reibungslose Abläufe.

OnlineBilanz-Prozess

Mandant lädt digital Belege und Kontodaten hoch → Servet Gündogan prüft Vollständigkeit und koordiniert → Steuerberater-Team erstellt und prüft Jahresabschluss → Geschäftsführer erhält fertigen, unterzeichneten Jahresabschluss inkl. Offenlegungsdatei für das Unternehmensregister. Alles digital, alles transparent, alles fristgerecht.

100%

digitale Belegverarbeitung

Festpreis

ohne versteckte Kosten

24/7

Zugriff auf Dokumente und Status

Was kostet ein Steuerberater und wie wird das Honorar berechnet?

Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen für verschiedene Tätigkeiten fest – etwa für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder Buchführungsarbeiten. Innerhalb dieser Rahmen kann der Steuerberater je nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung die konkrete Gebühr festlegen (§ 11 StBVV: 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr). Alternativ sind Pauschal- oder Festpreisvereinbarungen möglich und werden von modernen Steuerberatern zunehmend angeboten – gerade digitale Plattformen wie OnlineBilanz setzen auf transparente Festpreise ohne Überraschungen.

Gebührenrahmen nach StBVV (Auszug Stand 2026)

Leistung Bemessungsgrundlage Gebührenrahmen (Beispiel) Anmerkung
Jahresabschluss GmbH (§ 35 StBVV) Bilanzsumme / Umsatz 10/10 bis 40/10 der Tabelle Je nach Komplexität, Größe, Branche
Körperschaftsteuererklärung (§ 24 StBVV) Gewinn / Einkommen 1/10 bis 6/10 der Tabelle Zzgl. Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuer-Jahreserklärung (§ 24 StBVV) Umsatz 1/10 bis 6/10 der Tabelle Voranmeldungen separat abrechenbar
Laufende Buchführung (§ 33 StBVV) Monatlicher Geschäftsumfang 2/10 bis 12/10 je Monat Je nach Beleganzahl und Komplexität

Festpreise und Pauschalen

Viele Mandanten bevorzugen Festpreise, weil sie Planungssicherheit bieten und böse Überraschungen vermeiden. Moderne Steuerberater – besonders digitale Plattformen – kalkulieren auf Basis typischer Unternehmensgrößen und Aufwände klare Pauschalpreise. Beispiel: Jahresabschluss für Kleinst-GmbH mit einfacher Struktur ab 800 Euro, für kleine GmbH mit wenigen Buchungen ab 1.500 Euro, inklusive Offenlegung und Steuererklärungen. Der Preis wird vorab vereinbart, es gibt keine nachträglichen Zuschläge – außer bei erheblichen Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang (z. B. zusätzliche Sachverhalte, Sonderprojekte).

„Transparenz ist das A und O. Bei OnlineBilanz kennt jeder Mandant seinen Preis von Anfang an – kein Kleingedrucktes, keine Stundenabrechnung, keine Überraschungen. Das schafft Vertrauen und ermöglicht es dem Geschäftsführer, sein Budget exakt zu planen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Vor Beauftragung: Klare Leistungsbeschreibung und Honorarvereinbarung einholen (schriftlich!)
  • Bei StBVV-Abrechnung: Gebührensatz und Bemessungsgrundlage prüfen
  • Bei Festpreis: Leistungsumfang genau definieren (was ist inkludiert, was nicht?)
  • Vergleich: Mehrere Angebote einholen – Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidet, nicht nur der niedrigste Preis
  • Digitale Plattformen oft günstiger dank Skaleneffekten und automatisierter Prozesse

Worauf sollte man bei der Auswahl eines Steuerberaters achten?

Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist eine strategische Entscheidung. Ein guter Steuerberater ist nicht nur Dienstleister, sondern langfristiger Partner, der das Unternehmen versteht, proaktiv berät und in kritischen Situationen zur Seite steht. Für GmbH- und UG-Geschäftsführer sind mehrere Kriterien wichtig: fachliche Kompetenz, Branchenerfahrung, Erreichbarkeit, Kommunikationsstil und natürlich das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Fachliche Qualifikation und Spezialisierung

Jeder Steuerberater ist grundsätzlich zur Beratung in allen Steuerangelegenheiten befugt. Dennoch gibt es Unterschiede in Erfahrung und Schwerpunkten. Für Kapitalgesellschaften ist ein Steuerberater mit Erfahrung in Bilanzierung nach HGB, Körperschaftsteuer und GmbH-Recht klar von Vorteil. Auch Branchenkenntnisse können wertvoll sein (z. B. Handel, Handwerk, IT, E-Commerce). Zertifikate (Fachberater für Unternehmensnachfolge, Internationales Steuerrecht etc.) oder Mitgliedschaften in Fachverbänden sind Indizien für besondere Expertise.

Erreichbarkeit und Kommunikation

Ein Steuerberater, der nie erreichbar ist oder Wochen braucht, um auf E-Mails zu antworten, ist im Geschäftsalltag eine Belastung. Moderne Mandanten erwarten schnelle, klare Kommunikation – per E-Mail, Telefon, Chat oder Videocall. Digitale Steuerberater-Plattformen bieten hier oft Vorteile: zentrale Ansprechpartner (wie Servet Gündogan bei OnlineBilanz), transparente Statusupdates und strukturierte Kommunikationswege sorgen dafür, dass keine Anfrage untergeht.

Fachliche Kompetenz

  • Zulassung als Steuerberater (prüfbar über Steuerberaterkammer)
  • Erfahrung mit GmbH/UG und Kapitalgesellschaften
  • Branchenkenntnisse (falls relevant)
  • Fortbildungsnachweise, Spezialisierungen

Service und Erreichbarkeit

  • Reaktionszeit auf Anfragen
  • Verfügbarkeit (auch digital/remote)
  • Verständliche, klare Kommunikation
  • Proaktive Beratung, nicht nur reaktiv

Preis-Leistung und Transparenz

  • Klare, vorab vereinbarte Honorare
  • Festpreise oder nachvollziehbare StBVV-Abrechnung
  • Keine versteckten Kosten
  • Faire, marktübliche Preise

Persönlich vor Ort oder digital?

Traditionell arbeiten Steuerberater lokal – Mandant und Berater kennen sich persönlich, treffen sich vor Ort. Das hat Vorteile (persönlicher Draht, kurze Wege), aber auch Nachteile (eingeschränkte Auswahl, oft lange Wartezeiten, starre Öffnungszeiten). Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten eine moderne Alternative: Der Mandant arbeitet mit zugelassenen Steuerberatern zusammen, erhält dieselbe fachliche Qualität, aber die Koordination erfolgt digital und bundesweit. Das bedeutet: keine Wartezeiten, keine unnötigen Termine, transparente Festpreise – und trotzdem die volle rechtliche Sicherheit durch zugelassene Steuerberater.

Praxis-Tipp

Viele Geschäftsführer scheuen den Wechsel des Steuerberaters aus Gewohnheit – selbst wenn sie unzufrieden sind. Dabei ist ein Wechsel jederzeit möglich (Kündigung nach § 627 BGB) und oft der erste Schritt zu mehr Effizienz und besserer Beratung. OnlineBilanz übernimmt die Übernahme der Buchhaltungsdaten und koordiniert den nahtlosen Übergang.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch ohne Steuerberater meinen Jahresabschluss erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer oder Unternehmer den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern Sie über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Verpflichtend ist ein Steuerberater nur bei prüfungspflichtigen Gesellschaften gemäß § 316 HGB – dort muss ein Wirtschaftsprüfer die Prüfung übernehmen. In der Praxis empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters wegen der Komplexität von Bilanzierung, Steuerrecht und Offenlegungspflichten.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Steuerberater zu werden?

Um Steuerberater zu werden, müssen Sie das Steuerberaterexamen bestehen – eine der anspruchsvollsten Berufsprüfungen in Deutschland mit einer Durchfallquote von über 50 %. Voraussetzung zur Zulassung ist ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium sowie mehrjährige praktische Tätigkeit im Steuerwesen, alternativ eine abgeschlossene steuerliche Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung.

Darf ein Steuerberater auch Rechtsberatung übernehmen?

Nur eingeschränkt. Steuerberater dürfen gemäß § 3 StBerG in steuerrechtlichen Angelegenheiten rechtsberatend tätig sein, ebenso in eng damit verbundenen Bereichen wie Buchführungs- und Bilanzrecht. Allgemeine zivilrechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung bleibt Rechtsanwälten vorbehalten. Bei Überschneidungen – etwa im Gesellschaftsrecht – ist eine klare Abgrenzung nötig.

Haftet der Steuerberater für Fehler im Jahresabschluss?

Ja. Der Steuerberater haftet gemäß § 280 BGB für Pflichtverletzungen im Mandatsverhältnis, etwa fehlerhafte Bilanzierung oder versäumte Fristen. Deshalb sind Steuerberater verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen (§ 67 StBerG) mit Mindestdeckungssummen von 250.000 Euro. Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen gesetzliche Offenlegungspflichten kann auch eine Mithaftung für Ordnungsgelder entstehen.

Wann lohnt sich ein Steuerberater für Kleinunternehmer?

Auch bei Kleinunternehmern lohnt sich ein Steuerberater häufig ab dem ersten Jahr, insbesondere wenn Sie Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, Betriebsausgaben optimieren oder Investitionsabzugsbeträge nutzen möchten. Selbst bei einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) spart professionelle Beratung oft mehr Steuern, als das Honorar kostet – und Sie vermeiden riskante Fehler bei der Steuererklärung.

Kann ich meinen Steuerberater während des Jahres wechseln?

Ja, Sie können das Mandat jederzeit kündigen, sofern vertraglich keine besonderen Kündigungsfristen vereinbart wurden. Zu beachten ist, dass der bisherige Steuerberater Anspruch auf Honorar für bereits erbrachte Leistungen hat und die Unterlagen erst nach vollständiger Bezahlung herausgeben muss (§ 66 StBerG). Ein Wechsel mitten im Geschäftsjahr erfordert saubere Übergabe der Buchhaltungsdaten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Bundessteuerberaterkammer. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
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Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
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Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

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Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

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Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

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    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater