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Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogESt 2025 Frist

ESt 2025 Frist Steuerberater 2026 – Abgabetermine

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einkommensteuererklärung 2025 muss im Jahr 2026 abgegeben werden – doch die Fristen unterscheiden sich erheblich je nachdem, ob Sie die ESt selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen. Für GmbH-Geschäftsführer gelten besondere Regelungen, die Sie kennen sollten. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Abgabefristen ESt 2025 mit Steuerberater, notwendige Unterlagen und wie Sie häufige Fehler vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Die Einkommensteuererklärung 2025 muss ohne Steuerberater bis zum 31.07.2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 28.02.2027, bei entsprechender Begründung auch bis 31.08.2027. Für das Steuerjahr 2023 gelten ähnliche Regelungen mit entsprechend angepassten Terminen – Details zu den Steuererklärungen 2023 Frist Steuerberater finden Sie im zugehörigen Beitrag. GmbH-Geschäftsführer müssen neben der ESt auch die Fristen für den Jahresabschluss der GmbH beachten, da beide Erklärungen eng verzahnt sind.

ESt 2025: Was ist das und wer muss sie abgeben?

Die Einkommensteuererklärung (ESt) 2025 betrifft alle Einkünfte, die im Kalenderjahr 2025 erzielt wurden. Für GmbH-Geschäftsführer ist sie insbesondere relevant, wenn sie neben der Geschäftsführervergütung weitere Einkünfte beziehen oder wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach § 46 EStG erfüllt sind. Die Abgabefrist richtet sich dabei nach unterschiedlichen Parametern – je nachdem, ob ein Steuerberater beauftragt ist oder nicht.

Pflichtveranlagung nach § 46 EStG

Eine Pflichtveranlagung liegt unter anderem vor, wenn:

  • der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung keinen Lohnsteuerabzug vorgenommen hat (z. B. bei ausländischen Arbeitgebern)
  • neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit weitere Einkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer) von mehr als 410 Euro erzielt wurden
  • Ehegatten beide Arbeitslohn bezogen haben und einer die Steuerklasse V oder VI hat
  • Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld) über 410 Euro bezogen wurden

Praxishinweis für GmbH-Geschäftsführer

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer beziehen neben der Geschäftsführervergütung (nichtselbständige Arbeit) auch Gewinnausschüttungen oder Vermietungseinkünfte aus der Betriebs-GmbH. In diesen Fällen greift die Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG automatisch – die ESt-Erklärung ist dann zwingend abzugeben.

Abgabefrist ESt 2025 ohne Steuerberater

Für Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung 2025 selbst erstellen und nicht durch einen Steuerberater vertreten werden, gilt nach § 149 Abs. 2 AO die gesetzliche Grundfrist: 31. Juli 2026. Diese Frist ist seit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (2017) bundesweit einheitlich.

Verlängerung bei besonderen Härtefällen

Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist verlängern, wenn besondere Umstände vorliegen (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, fehlende Unterlagen). Ein solcher Antrag sollte rechtzeitig – spätestens vor Ablauf der Grundfrist – gestellt werden. Die Verlängerung erfolgt jedoch nicht automatisch und liegt im Ermessen der Finanzbehörde.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Wird die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung – bei höheren Steuerbeträgen kann der Zuschlag auf 0,25 % der festgesetzten Steuer ansteigen, maximal jedoch 25.000 Euro nach § 152 Abs. 2 AO.

Abgabefrist ESt 2025 mit Steuerberater

Mandanten, die einen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beauftragt haben, profitieren von verlängerten Abgabefristen. Nach § 149 Abs. 3 AO i. V. m. § 108 Abs. 1 StBerG gelten für steuerlich beratene Steuerpflichtige die sogenannten Dauerfristverlängerungen, die durch die Bundessteuerberaterkammer und die Finanzverwaltung koordiniert werden.

Verlängerte Frist: 30. April 2027

Für die Einkommensteuererklärung 2025 gilt bei steuerlicher Vertretung die Abgabefrist bis zum 30. April 2027. Diese Fristverlängerung setzt voraus, dass der Steuerberater eine Vollmacht zur steuerlichen Vertretung beim Finanzamt eingereicht hat und die Erklärung auch tatsächlich durch ihn erstellt wird.

Veranlagungsjahr Grundfrist (ohne StB) Verlängerte Frist (mit StB)
2025 31. Juli 2026 30. April 2027
2024 31. Juli 2025 30. April 2026
2023 31. Juli 2024 30. April 2025

„Die verlängerte Frist verschafft nicht nur mehr Zeit für die sorgfältige Bearbeitung, sondern ist auch notwendig, um alle relevanten Belege – insbesondere Spendenbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen und Handwerkerrechnungen – vollständig zusammenzutragen. Gerade GmbH-Geschäftsführer mit mehreren Einkunftsarten profitieren von dieser strukturierten Vorgehensweise.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer die Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange nach einem geeigneten Berater suchen zu müssen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direkter Mandatsübernahme.

Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer bei der ESt 2025

GmbH-Geschäftsführer befinden sich steuerlich in einer besonderen Situation: Sie sind in der Regel Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts (§ 19 EStG), können aber zugleich Gesellschafter sein und Gewinnausschüttungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielen. Diese Doppelrolle erfordert eine genaue Prüfung der Einkünfte und eine sorgfältige Zusammenstellung der Unterlagen.

Geschäftsführergehalt: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers unterliegt dem Lohnsteuerabzug und wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung erfasst. Relevant sind hier unter anderem:

  • Bruttoarbeitslohn laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung
  • Geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen, nach 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch)
  • Arbeitgeberdarlehen mit vergünstigtem Zinssatz
  • Tantiemen oder variable Vergütungsbestandteile

Gewinnausschüttungen und Kapitalerträge

Wird der Geschäftsführer auch als Gesellschafter an der GmbH beteiligt, sind Dividenden in der Anlage KAP anzugeben. Hier greift in der Regel die Abgeltungsteuer nach § 32d EStG (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Alternativ kann auf Antrag die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erfolgen, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist.

Teileinkünfteverfahren (> 25 % Beteiligung oder > 1 % + berufliche Tätigkeit)

  • Anwendung bei substantieller Beteiligung
  • Antrag auf Teileinkünfteverfahren erforderlich
  • Günstig bei hohen Werbungskosten

Abgeltungsteuer (< 25 % Beteiligung ohne berufliche Tätigkeit)

  • Einfache Abwicklung über depotführende Bank
  • Keine weiteren Nachweise erforderlich
  • Günstig bei niedrigen Werbungskosten

Praxishinweis: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt regelmäßig, ob Leistungen der GmbH an den Gesellschafter angemessen sind. Unangemessene Vorteile (z. B. überhöhte Mieten, nicht marktübliche Darlehenskonditionen) können als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden und unterliegen dann sowohl der Körperschaftsteuer auf Ebene der GmbH als auch der Einkommensteuer beim Gesellschafter (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG).

Welche Unterlagen und Nachweise benötigen Sie für die ESt 2025?

Eine vollständige und korrekte Einkommensteuererklärung setzt voraus, dass alle relevanten Belege und Bescheinigungen vorliegen. Gerade bei GmbH-Geschäftsführern mit mehreren Einkunftsarten ist eine strukturierte Sammlung entscheidend, um Fristen einzuhalten und Steuerpotenziale optimal zu nutzen.

Kernunterlagen für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt, sollte dennoch vorliegen)
  • Fahrtenbuch oder Nachweis für Dienstwagen (bei 1-%-Regelung automatisch in Lohnabrechnung enthalten)
  • Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge (Riester, bAV)
  • Nachweise über Fortbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel (Werbungskosten nach § 9 EStG)
  • Reisekostenabrechnungen für Auswärtstätigkeiten (soweit nicht vom Arbeitgeber erstattet)

Kapitalerträge und Beteiligungseinkünfte

  • Jahressteuerbescheinigungen der depotführenden Banken (Anlage KAP)
  • Bescheinigung über Dividendenzahlungen der GmbH (bei Gesellschafter-Geschäftsführern)
  • Nachweise über ausländische Kapitalerträge und anrechenbare Quellensteuern
  • Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen (falls vorhanden)

Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen

  • Bescheinigungen der Kranken- und Pflegeversicherung (Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG)
  • Spendenbescheinigungen (bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar)
  • Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)
  • Kinderbetreuungskosten (2/3 der Kosten, max. 4.000 Euro je Kind)
  • Nachweise über außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten)

„Gerade bei der Zusammenstellung der Unterlagen zeigt sich der Vorteil einer digitalen Steuerberater-Plattform: Mandanten können Belege direkt hochladen, das System prüft die Vollständigkeit, und unsere Steuerberater übernehmen die fachliche Einordnung. Das spart Zeit und reduziert Rückfragen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenspiel ESt 2025 und Jahresabschluss der GmbH

Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind die Einkommensteuererklärung und der Jahresabschluss der Gesellschaft eng miteinander verknüpft. Die korrekte Abgrenzung zwischen Gesellschafterebene (Einkommensteuer) und Gesellschaftsebene (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Gewinnverwendungsbeschluss und Dividendenbesteuerung

Der Jahresabschluss der GmbH wird durch die Gesellschafterversammlung festgestellt (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Erst nach diesem Feststellungsbeschluss kann über die Ergebnisverwendung entschieden werden – also ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Für die Einkommensteuererklärung 2025 sind nur jene Dividenden relevant, die im Kalenderjahr 2025 zugeflossen sind (Zufluss nach § 11 EStG).

Beschluss über Jahresabschluss 2024 Gewinnverwendung Zufluss für ESt 2025
Gesellschafterversammlung März 2025 Ausschüttung von 50.000 € Zahlung April 2025 → ESt 2025
Gesellschafterversammlung Januar 2026 Ausschüttung von 40.000 € Zahlung Februar 2026 → ESt 2026
Gesellschafterversammlung Juni 2025 Thesaurierung (keine Ausschüttung) Kein Zufluss → keine ESt

Fristen für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss von kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag festgestellt werden (bei mittelgroßen und großen GmbHs: 8 Monate). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt somit:

  • Kleine GmbH: Feststellung bis 30. November 2026
  • Mittelgroße/große GmbH: Feststellung bis 31. August 2026
  • Offenlegung im Unternehmensregister: innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag, also bis 31. Dezember 2026 (§ 325 HGB)

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister offengelegt, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt regelmäßige Prüfungen durch und leitet Verfahren automatisiert ein.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langwierige Recherche und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de eine Steuerberater-Plattform mit digitaler Abwicklung und transparenten Festpreisen – vom E-Bilanz-Export bis zur rechtssicheren Offenlegung.

Häufige Fehler bei der ESt 2025 und wie Sie diese vermeiden

Selbst bei sorgfältiger Vorbereitung können bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung Fehler auftreten, die zu Rückfragen, Nachforderungen oder sogar zu steuerlichen Risiken führen. Die folgenden Punkte zeigen typische Fehlerquellen und wie Sie diese vermeiden.

Fehlerquelle 1: Unvollständige Angaben zu Kapitalerträgen

Viele Steuerpflichtige gehen davon aus, dass Kapitalerträge, die bereits durch die Bank mit Abgeltungsteuer belastet wurden, nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Das ist grundsätzlich falsch: Alle Kapitalerträge sind in der Anlage KAP anzugeben, auch wenn keine weitere Steuernachzahlung entsteht. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG in Frage kommt.

Fehlerquelle 2: Verspätete Berücksichtigung von Verlusten

Verluste aus Kapitalvermögen (z. B. Aktienverkäufe mit Verlust) können nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Werden Verlustbescheinigungen der Bank nicht rechtzeitig angefordert (Antrag bis 15. Dezember des Folgejahres), können diese nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden. Für 2025 erzielte Verluste ist der Antrag somit bis 15. Dezember 2026 zu stellen.

Fehlerquelle 3: Falsche Zuordnung von Werbungskosten bei Dienstwagen

Wird ein Dienstwagen nach der 1-%-Regelung versteuert, sind individuelle Fahrtkosten (z. B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) bereits durch den pauschalen geldwerten Vorteil abgegolten. Eine zusätzliche Absetzung der Entfernungspauschale führt zu Doppelerfassung und wird vom Finanzamt korrigiert. Anders bei Nutzung eines Fahrtenbuchs: Hier können tatsächliche Kosten angesetzt werden.

Fehler: Doppelte Haushaltsführung ohne Nachweis

Kosten für doppelte Haushaltsführung (z. B. Zweitwohnung am Beschäftigungsort) sind nur absetzbar, wenn ein eigener Hausstand am Hauptwohnort nachgewiesen wird (z. B. gemeinsame Wohnung mit Ehepartner). Fehlt dieser Nachweis, werden die Kosten gestrichen.

Fehler: Fehlende Nachweise bei außergewöhnlichen Belastungen

Krankheitskosten, Pflegekosten oder Beerdigungskosten sind nur absetzbar, wenn sie die zumutbare Belastung nach § 33 EStG überschreiten. Ohne detaillierte Nachweise (Rezepte, Rechnungen, ärztliche Verordnungen) werden diese vom Finanzamt nicht anerkannt.

Fehler: Verspätete Fristverlängerungsanträge

Wer ohne Steuerberater eine Fristverlängerung benötigt, muss den Antrag rechtzeitig – also vor Ablauf der Grundfrist 31. Juli 2026 – stellen. Anträge, die erst nach Fristablauf eingehen, werden in der Regel abgelehnt, und es droht ein Verspätungszuschlag.

„Viele Fehler entstehen durch Unkenntnis der aktuellen Rechtsprechung oder durch fehlerhafte Vorjahreswerte, die unreflektiert übernommen werden. Ein professioneller Steuerberater prüft nicht nur die formale Vollständigkeit, sondern auch die materielle Richtigkeit – und weist auf Optimierungsmöglichkeiten hin, die dem Mandanten oft gar nicht bewusst sind.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Abwicklung: Wie Steuerberater-Plattformen die ESt 2025 vereinfachen

Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist für viele GmbH-Geschäftsführer zeitaufwendig und komplex. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit modernen digitalen Prozessen – ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und rechtssicherer Abwicklung.

Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen

Transparente Festpreise

  • Planbare Kosten für Buchhaltung und Steuererklärung
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  • Vergleichbarkeit mit klassischen Steuerberatern

Digitale Belegerfassung und Plausibilitätsprüfung

  • OCR-gestützte Belegerfassung
  • Automatische Zuordnung zu Einkunftsarten
  • Echtzeit-Übersicht über den Bearbeitungsstand

Rollen und Verantwortung bei OnlineBilanz

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform. Das bedeutet: Die Einkommensteuererklärung wird nicht von einer Software erstellt, sondern von zugelassenen Steuerberatern fachlich geprüft, bearbeitet und rechtsverbindlich unterzeichnet. Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart koordiniert die Kommunikation zwischen Mandanten und dem Steuerberater-Team, sodass alle Anfragen schnell und kompetent beantwortet werden.

Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz

OnlineBilanz verbindet das Beste aus beiden Welten: Die rechtliche Sicherheit und fachliche Expertise eines zugelassenen Steuerberaters mit der Geschwindigkeit und Transparenz einer modernen digitalen Plattform. Mandanten erhalten ihre Einkommensteuererklärung pünktlich, fachlich korrekt und zu einem fairen Festpreis.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich die ESt 2025 rückwirkend für mehrere Jahre gleichzeitig einreichen?

Ja, grundsätzlich können Sie mehrere Einkommensteuererklärungen gleichzeitig nachreichen. Die Abgabepflicht besteht nach § 25 EStG für vier Jahre rückwirkend. Allerdings können bei verspäteter Abgabe Verspätungszuschläge nach § 152 AO anfallen. Bei freiwilligen Erklärungen haben Sie ebenfalls vier Jahre Zeit. Ein Steuerberater kann die Erklärungen gebündelt vorbereiten und einreichen.

Was passiert, wenn ich die Frist trotz Steuerberater-Mandat verpasse?

Auch bei Steuerberater-Mandat kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen, wenn die verlängerte Frist nicht eingehalten wird. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Die Verantwortung liegt beim Steuerpflichtigen, auch wenn der Steuerberater beauftragt ist. Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, ob alle Unterlagen vorliegen.

Muss ich die ESt 2025 abgeben, wenn ich nur Gehalt als Geschäftsführer beziehe?

Ja, wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen und keine weiteren Einkünfte haben, besteht Abgabepflicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, falls Ihr Gehalt über 12.000 Euro liegt und Sie weitere Voraussetzungen erfüllen (z. B. Steuerklasse VI, Freibeträge). Auch bei Nebeneinkünften über 410 Euro oder mehreren Arbeitgebern ist die Erklärung verpflichtend.

Kann ich zwischen ELSTER und Steuerberater-Software wechseln?

Ja, Sie können für unterschiedliche Jahre verschiedene Abgabewege nutzen. Wenn Sie die ESt 2024 selbst per ELSTER eingereicht haben, können Sie die ESt 2025 durch einen Steuerberater einreichen lassen. Der Wechsel hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung durch das Finanzamt. Wichtig ist nur, dass Sie bei Steuerberater-Beauftragung die verlängerte Frist rechtzeitig in Anspruch nehmen.

Wie lange dauert die Bearbeitung der ESt 2025 durch das Finanzamt?

Die Bearbeitungsdauer variiert stark nach Finanzamt und Komplexität der Erklärung. Einfache Arbeitnehmer-Erklärungen werden oft innerhalb von 4–8 Wochen bearbeitet. Bei GmbH-Geschäftsführern mit Kapitaleinkünften, Vermietung oder ausländischen Einkünften kann die Bearbeitung 3–6 Monate dauern. Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten verlängert sich die Frist entsprechend.

Welche Vorteile bietet die Fristverlängerung durch einen Steuerberater konkret?

Die Fristverlängerung bis 28.02.2027 (bzw. 31.08.2027) gibt Ihnen erheblich mehr Zeit, alle Unterlagen vollständig zusammenzustellen und steuerliche Gestaltungen zu prüfen. Gerade für GmbH-Geschäftsführer ist dies wertvoll, da der Jahresabschluss der GmbH oft erst im Frühjahr 2026 fertig wird und erst dann alle Daten (Gehalt, Tantiemen, Dividenden) final feststehen. Zudem minimieren Sie das Risiko kostspieliger Fehler durch professionelle Prüfung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater