Steuererklärungen 2023 Frist Steuerberater 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Für Steuererklärungen 2023 gelten auch im Jahr 2026 klare Abgabefristen: 31. Juli 2024 für Selbstabgeber, 28. Februar 2025 bei steuerlicher Beratung – bzw. verlängert bis 28. Februar 2027, wenn der Steuerberater rechtzeitig Fristverlängerung beantragt. Wir erklären, welche Steuererklärungen GmbH und UG für 2023 erstellen müssen, wie Jahresabschluss und Steuererklärung zusammenhängen und welche Sanktionen bei verspäteter Abgabe drohen. Weitere Details zu den Fristen für Selbständige mit Steuerberater sowie zu den entsprechenden Regelungen für die Steuererklärung 2025 Frist mit Steuerberater finden Sie in den verlinkten Beiträgen.
Kurzantwort
Steuererklärungen für das Wirtschaftsjahr 2023 müssen GmbH und UG grundsätzlich bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist auf den 28. Februar 2025, bei rechtzeitiger Fristverlängerung sogar bis 28. Februar 2027. Grundlage hierfür ist der handelsrechtliche Jahresabschluss, dessen Frist zur Aufstellung nach § 264 Abs. 1 HGB für Kapitalgesellschaften beachtet werden muss. Zu den Pflichtabgaben zählen Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung sowie ggf. Feststellungserklärungen. Verspätete Abgabe führt zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern.
Inhaltsverzeichnis
- Steuererklärungen 2023: Welche Fristen gelten im Jahr 2026?
- Welche Steuererklärungen müssen GmbH und UG für 2023 abgeben?
- Warum verlängert sich die Frist mit Steuerberater bis Februar 2027?
- Was droht bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen 2023?
- Wie hängen Jahresabschluss 2023 und Steuererklärung zusammen?
- Welche Vorteile bietet die Beauftragung eines Steuerberaters für die Steuererklärungen 2023?
- Gibt es ab 2024 verschärfte Fristen oder neue Regelungen?
- Checkliste: Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärungen 2023?
Steuererklärungen 2023: Welche Fristen gelten im Jahr 2026?
Für Geschäftsführer von GmbH und UG ist die korrekte Einhaltung der Abgabefristen für Steuererklärungen 2023 essenziell. Nach § 149 Abs. 2 AO endet die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen am 31. Juli des Folgejahres – für das Wirtschaftsjahr 2023 also am 31.07.2024. Diese Frist ist jedoch bereits verstrichen. Im Jahr 2026 sind wir nun in einer Situation, in der nachträgliche Abgaben oder verlängerte Fristen relevant werden. Neben der Steuererklärung müssen GmbH-Geschäftsführer auch die Jahresabschluss-Fristen für GmbHs in Deutschland im Blick behalten, da beide Pflichten eng miteinander verknüpft sind.
Wer seine Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von der gesetzlich verlängerten Frist gemäß § 149 Abs. 3 AO. Für Steuererklärungen 2023 wurde die Abgabefrist bei steuerlicher Beratung bis zum 28. Februar 2025 verlängert. Detaillierte Informationen zur Steuer 2023 Frist Steuerberater zeigen, dass auch diese Frist Stand 2026 abgelaufen ist. Verspätete Abgaben können Verspätungszuschläge nach § 152 AO sowie Zwangsgelder nach sich ziehen.
Praxis-Hinweis: Verlängerungsanträge
Liegt ein triftiger Grund vor – etwa unvollständige Unterlagen oder außergewöhnliche Verzögerungen bei der Buchführung –, kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Dieser sollte frühzeitig, schriftlich und mit Begründung eingereicht werden. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen.
31.07.
Reguläre Abgabefrist ohne Steuerberater (Folgejahr)
28.02.
Verlängerte Frist mit Steuerberater für Steuerjahr 2023
§ 149 AO
Gesetzliche Grundlage der Abgabefristen
Welche Steuererklärungen müssen GmbH und UG für 2023 abgeben?
Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegen grundsätzlich mehreren steuerlichen Erklärungspflichten. Die wichtigsten Erklärungen für das Steuerjahr 2023 sind die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und ggf. die Umsatzsteuererklärung.
Körperschaftsteuererklärung
Nach § 31 Abs. 1 KStG sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Diese basiert auf dem Jahresabschluss und der steuerlichen Gewinnermittlung. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen nach Korrektur um steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen.
Gewerbesteuererklärung
Gemäß § 14 GewStG ist jeder Gewerbebetrieb verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Da GmbH und UG kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb gelten (§ 2 Abs. 2 GewStG), ist die Abgabe obligatorisch – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Umsatzsteuererklärung
Sofern die Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, ist nach § 18 Abs. 3 UStG eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Bei Dauerfristverlängerung sind zudem unterjährig Voranmeldungen vorzulegen.
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Körperschaftsteuererklärung (§ 31 KStG)
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Gewerbesteuererklärung (§ 14 GewStG)
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Umsatzsteuererklärung (§ 18 UStG)
-
Ggf. Anlage zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
-
Ggf. gesonderte und einheitliche Feststellung (bei Beteiligungen)
Warum verlängert sich die Frist mit Steuerberater bis Februar 2027?
Die gesetzliche Verlängerung der Abgabefrist für steuerlich beratene Mandanten ist in § 149 Abs. 3 AO geregelt. Diese Regelung berücksichtigt, dass Steuerberater eine Vielzahl von Mandaten betreuen und komplexe Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen erstellen. Um eine fachlich fundierte Bearbeitung sicherzustellen, gewährt der Gesetzgeber eine Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Für Steuererklärungen des Jahres 2023 bedeutet dies: Statt der regulären Frist 31. Juli 2024 endet die Frist bei steuerlicher Beratung am 28. Februar 2025. Für Steuererklärungen 2024 entsprechend am 28. Februar 2026 – und für Steuererklärungen 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt die verlängerte Frist bis zum 28. Februar 2027.
„Die verlängerte Abgabefrist ist ein wichtiges Instrument, um Mandanten und Steuerberatern ausreichend Zeit für eine rechtssichere und vollständige Erstellung zu geben. Gerade bei komplexen Sachverhalten oder fehlenden Unterlagen ist diese Fristverlängerung entscheidend.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Achtung: Automatische Verlängerung gilt nicht immer
Die Fristverlängerung nach § 149 Abs. 3 AO greift nur, wenn der Steuerberater tatsächlich mandatiert ist und dies dem Finanzamt angezeigt wurde. Wird die Erklärung in Eigenregie erstellt oder der Steuerberater erst nach Fristablauf beauftragt, kann die verlängerte Frist nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden.
Was droht bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen 2023?
Werden Steuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht, sieht das Gesetz verschiedene Sanktionen vor. Diese reichen von Verspätungszuschlägen über Zwangsgelder bis hin zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt.
Verspätungszuschlag nach § 152 AO
Gemäß § 152 Abs. 2 AO wird bei verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag festgesetzt – mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer festgesetzten Körperschaftsteuer von 20.000 Euro beträgt der Zuschlag somit mindestens 50 Euro pro Monat Verspätung. Der Zuschlag kann durch das Finanzamt aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden.
Zwangsgeld nach § 328 AO
Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, um die Abgabe der Steuererklärung zu erzwingen. Das Zwangsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen und wird unabhängig von einem bereits festgesetzten Verspätungszuschlag erhoben.
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Wird die Steuererklärung auch nach Fristsetzung nicht eingereicht, ist das Finanzamt nach § 162 AO berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Schätzung fällt in der Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus.
| Rechtsfolge | Rechtsgrundlage | Höhe/Umfang |
|---|---|---|
| Verspätungszuschlag | § 152 AO | 0,25 % pro Monat, mind. 25 € pro Monat |
| Zwangsgeld | § 328 AO | Bis zu 25.000 € |
| Schätzung | § 162 AO | Nach Ermessen des Finanzamts |
Wie hängen Jahresabschluss 2023 und Steuererklärung zusammen?
Für GmbH und UG ist der handelsrechtliche Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang und Lagebericht (§ 264 HGB).
Die handelsrechtliche Gewinnermittlung wird für steuerliche Zwecke um außerbilanzielle Korrekturen ergänzt. Diese ergeben sich aus unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerrecht, etwa bei Abschreibungen, Rückstellungen oder nicht abziehbaren Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG, § 8 KStG).
Ablauf in der Praxis
- Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, ggf. Anhang)
- Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG: 11 Monate bei Kleinstgesellschaften, 8 Monate bei mittelgroßen/großen Gesellschaften)
- Steuerliche Überleitungsrechnung: Korrektur des handelsrechtlichen Gewinns um steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen
- Erstellung der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung auf Basis der steuerlichen Gewinnermittlung
- Abgabe der Steuererklärungen beim Finanzamt (Frist: § 149 AO)
„Viele Geschäftsführer unterschätzen den zeitlichen Vorlauf: Ohne festgestellten Jahresabschluss kann die Steuererklärung nicht finalisiert werden. Gerade bei fehlenden Belegen oder offenen Buchungsfragen kann sich die Erstellung erheblich verzögern. Deshalb empfehlen wir, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Vorteile bietet die Beauftragung eines Steuerberaters für die Steuererklärungen 2023?
Die Beauftragung eines Steuerberaters für die Erstellung der Steuererklärungen bringt mehrere rechtliche und praktische Vorteile mit sich. Neben der verlängerten Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO profitieren Mandanten von der fachlichen Expertise, der Haftung des Steuerberaters sowie der rechtssicheren Aufbereitung komplexer Sachverhalte.
Verlängerte Abgabefrist
Wie bereits erläutert, verlängert sich die Abgabefrist bei steuerlicher Beratung bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Für Steuererklärungen 2023 bedeutet das eine Frist bis 28. Februar 2025, für 2024 bis 28. Februar 2026 und für 2025 bis 28. Februar 2027.
Rechtssichere Erstellung und steuerliche Optimierung
Steuerberater sind nach § 3 StBerG zur gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet. Sie kennen die aktuellen Rechtsprechungen, Verwaltungsanweisungen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. So können Betriebsausgaben korrekt abgegrenzt, Abschreibungen optimal gewählt und steuerliche Wahlrechte sachgerecht ausgeübt werden.
Haftung und Berufshaftpflichtversicherung
Steuerberater haften für fehlerhafte Beratung und sind nach § 67 StBerG verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Mandanten sind damit gegen finanzielle Schäden durch Beratungsfehler abgesichert.
Eigenständige Erstellung
- Reguläre Frist: 31. Juli Folgejahr
- Kein automatischer Haftungsschutz
- Hoher Zeitaufwand und Risiko von Fehlern
- Keine steuerliche Optimierung
Mit Steuerberater
- Verlängerte Frist: 28. Februar übernächstes Jahr
- Berufshaftpflicht des Steuerberaters
- Fachlich fundierte Erstellung
- Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen 2023 durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche und mit transparenten Kosten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen und direkter Koordination durch unser Team in Stuttgart.
Gibt es ab 2024 verschärfte Fristen oder neue Regelungen?
Die Abgabefristen nach § 149 AO sind seit mehreren Jahren stabil. Die verlängerte Frist für steuerlich beratene Steuerpflichtige bis Ende Februar des übernächsten Jahres gilt weiterhin. Es gibt jedoch immer wieder politische Diskussionen über eine mögliche Verkürzung oder Verschärfung der Fristen, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung.
Aktueller Stand 2026
Zum Stand 2026 sind keine gesetzlichen Änderungen der Abgabefristen in Kraft getreten. Die Fristen nach § 149 AO gelten unverändert. Steuerberater sind jedoch angehalten, die Bearbeitung effizienter zu gestalten, um auch bei steigendem Mandantenaufkommen fristgerecht abgeben zu können.
Digitalisierung und elektronische Übermittlung
Seit vielen Jahren sind Steuererklärungen von Kapitalgesellschaften zwingend elektronisch zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 18 Abs. 3 UStG). Die Finanzverwaltung setzt zunehmend auf digitale Prozesse, etwa durch die vorausgefüllte Steuererklärung oder automatisierte Plausibilitätsprüfungen. Dies erhöht die Anforderungen an die Qualität der Daten und die Vollständigkeit der Angaben.
Hinweis zur digitalen Abgabe
Die elektronische Übermittlung erfolgt über die ELSTER-Schnittstelle. Steuerberater nutzen dafür zertifizierte Software. Mandanten sollten darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise digital vorliegen und zeitnah an den Steuerberater übermittelt werden.
Trotz zunehmender Automatisierung bleibt die fachliche Prüfung und Beurteilung durch den Steuerberater unverzichtbar. Gerade bei komplexen Sachverhalten, steuerlichen Wahlrechten oder außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen ist die persönliche Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater weiterhin erforderlich.
Checkliste: Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärungen 2023?
Eine zügige und fehlerfreie Erstellung der Steuererklärungen 2023 setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und strukturiert vorliegen. Geschäftsführer sollten frühzeitig mit der Sammlung und Aufbereitung der Dokumente beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Grundlegende Unterlagen
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Vollständige Buchführung 2023 (Journal, Hauptbuch, Kontenblätter)
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Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2023
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Protokoll der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
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Eröffnungsbilanz 2023 (entspricht Schlussbilanz 2022)
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Saldenlisten und Kontensalden zum 31.12.2023
Nachweise und Belege
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Bankauszüge aller Geschäftskonten
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Kassen- und Belegberichte
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Rechnungen, Quittungen, Verträge
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Nachweise über Investitionen und Abschreibungen (Anlageverzeichnis)
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Kreditverträge und Darlehensvereinbarungen
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Leasingverträge und Mietverträge
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Versicherungspolicen und Beitragsnachweise
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Nachweise zu Verbindlichkeiten und Forderungen
Steuerliche Sondertatbestände
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Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2023
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Lohnsteueranmeldungen und Lohnkonten (sofern Arbeitnehmer beschäftigt)
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Nachweise über verdeckte Gewinnausschüttungen oder Gesellschafterdarlehen
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Unterlagen zu steuerlichen Organschaften oder Beteiligungen
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Bescheide über Vorauszahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
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Verlustvorträge und Bescheide aus Vorjahren
„Je vollständiger und strukturierter die Unterlagen vorliegen, desto schneller können wir die Steuererklärungen erstellen. Fehlende Belege oder unvollständige Buchführungen führen zu Rückfragen und Verzögerungen – und erhöhen das Risiko, die Frist zu versäumen.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Auf OnlineBilanz.de können Mandanten Unterlagen digital hochladen und den Bearbeitungsstand jederzeit einsehen. Unser Büroleiter Servet Gündogan koordiniert die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater-Team und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorliegen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als GmbH die Steuererklärung 2023 auch selbst erstellen?
Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer die Steuererklärungen selbst erstellen und digital über ELSTER einreichen. Allerdings entfällt dann die automatische Fristverlängerung bis Februar 2027, und Sie müssen die Frist 31. Juli 2024 einhalten. Zudem besteht ein höheres Fehlerrisiko ohne steuerliche Fachkenntnis, was zu Nachforderungen oder Haftungsrisiken führen kann.
Was passiert, wenn der Steuerberater die Frist nicht einhält?
Wenn Ihr Steuerberater die Frist schuldhaft versäumt, kann er Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig werden. Die Verspätungszuschläge und Zwangsgelder, die das Finanzamt verhängt, können Sie unter Umständen vom Steuerberater zurückfordern. Wichtig ist eine klare schriftliche Beauftragung und rechtzeitige Übermittlung aller Unterlagen Ihrerseits.
Gilt die Fristverlängerung automatisch für alle Steuerarten?
Nein, die Fristverlängerung bis Februar 2027 gilt nur für die Jahressteuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen haben eigene Abgabefristen und werden nicht automatisch verlängert. Auch die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss beim Unternehmensregister bleibt davon unberührt.
Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn die Frist bereits läuft?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber mit Risiken verbunden. Der neue Steuerberater benötigt Zeit zur Einarbeitung, und die beantragte Fristverlängerung des alten Beraters bleibt bestehen. Klären Sie vorab schriftlich, welcher Berater für die fristgerechte Abgabe verantwortlich ist, und übergeben Sie alle Unterlagen vollständig, um Fristen nicht zu gefährden.
Muss ich auch bei Verlust oder Nullergebnis eine Steuererklärung 2023 abgeben?
Ja, auch bei Verlust oder ohne steuerpflichtigen Gewinn sind GmbH und UG zur Abgabe aller Steuererklärungen verpflichtet. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung müssen unabhängig vom Ergebnis fristgerecht eingereicht werden. Nur so kann das Finanzamt die Verlustvorträge feststellen und für künftige Jahre berücksichtigen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


