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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogSilvester-Bilanz

Silvester-Bilanz 2026: Fristen, Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Silvester-Bilanz bezeichnet den Jahresabschluss zum 31. Dezember – dem häufigsten Bilanzstichtag in Deutschland. Kapitalgesellschaften müssen diesen Abschluss nach §§ 242, 264 HGB erstellen, feststellen und offenlegen. Dieser Artikel erklärt alle Fristen, Bestandteile und rechtlichen Anforderungen für die Silvester-Bilanz 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) im Jahr 2026. Die Erstellung erfolgt im Rahmen des Rechnungswesen Bilanz 2026, dessen Pflichten und praktische Umsetzung für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verbindlich sind. Umfassende Informationen zur Aufstellung einer Bilanz 2026 finden Sie in unserem Leitfaden zu den gesetzlichen Pflichten und Fristen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Silvester-Bilanz ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember. Kapitalgesellschaften müssen ihn nach § 264 HGB erstellen, innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und binnen 12 Monaten im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Der Abschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich einen Lagebericht.

Was ist eine Silvester-Bilanz und wer muss sie erstellen?

Als Silvester-Bilanz bezeichnet man umgangssprachlich den Jahresabschluss von Unternehmen mit Bilanzstichtag 31. Dezember. Da dieser Stichtag mit dem letzten Tag des Kalenderjahres zusammenfällt, hat sich der Begriff in der Praxis etabliert. Rechtlich handelt es sich dabei um den regulären Jahresabschluss nach § 242 HGB, der für alle Kaufleute verpflichtend ist. Die Grundlage bildet dabei das Inventar, das in die Bilanz überführt wird – dabei gilt es, den Unterschied zwischen Inventar und Bilanz zu beachten. Für eine rechtzeitige und korrekte Bilanzerstellung ist eine vorausschauende Liquiditäts- und Steuerplanung über das Geschäftsjahr hinweg essenziell. Heute sind zudem neben den klassischen Bilanzierungsgrundsätzen auch die Anforderungen der E-Bilanz und GoBD zu beachten.

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ergeben sich erweiterte Pflichten aus § 264 HGB: Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der 31. Dezember ist für die überwiegende Mehrheit der deutschen GmbHs der maßgebliche Bilanzstichtag.

Praxis-Hinweis

Der Begriff Silvester-Bilanz ist nicht normiert, sondern ein praktischer Arbeitsbegriff. In sämtlichen offiziellen Dokumenten und beim Unternehmensregister sprechen Sie von Jahresabschluss zum 31.12.2025.

Wer ist zur Erstellung verpflichtet?

  • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unabhängig von der Größenklasse nach § 264 HGB
  • Personenhandelsgesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter (GmbH & Co. KG) nach § 264a HGB
  • Einzelkaufleute und Personengesellschaften nach § 242 HGB (ohne Offenlegungspflicht bei Kleinst-Größe)
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind nicht bilanzierungspflichtig, sofern keine Schwellenwerte überschritten werden

Welche Fristen gelten für die Silvester-Bilanz 2025?

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gelten in 2026 mehrere aufeinanderfolgende Fristen, die Geschäftsführer zwingend beachten müssen. Die Nichteinhaltung kann zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro führen.

Frist Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) Mittelgroße/große GmbH (§ 267 Abs. 2, 3 HGB)
Aufstellung durch Geschäftsführer Unverzüglich, angemessene Zeit Unverzüglich, angemessene Zeit
Feststellung durch Gesellschafterversammlung Bis 30.11.2026 (11 Monate) Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung im Unternehmensregister Bis 31.12.2026 (12 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate)

Die Aufstellungsfrist ist gesetzlich nicht exakt beziffert, aber nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Folgejahres aufgestellt werden. In der Praxis bedeutet das: bis März/April 2026. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt 11 Monate für kleine und 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB endet einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Wichtig für 2026

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist seither nicht mehr möglich.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG. Gerade bei kleinen GmbHs mit 11 Monaten klingt das nach viel Zeit — doch die Aufstellung muss zuvor abgeschlossen sein, und vor der Gesellschafterversammlung sollte der Entwurf geprüft werden. Wer im November feststellt, hat oft ab September erheblichen Zeitdruck.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Bestandteile muss die Silvester-Bilanz enthalten?

Der Umfang des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 267 HGB. Die Anforderungen steigen mit der Unternehmensgröße erheblich.

Pflichtbestandteile nach Größenklasse

Kleine GmbH

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (verkürzt möglich)

Mittelgroße GmbH

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht

Große GmbH

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (erweitert)
  • Lagebericht (erweitert)
  • ggf. Konzernabschluss

Die Bilanz zeigt nach § 266 HGB das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) zum Stichtag 31.12.2025. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt nach § 275 HGB die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres 2025 gegenüber. Der Anhang nach § 284 HGB erläutert und ergänzt die Bilanz und GuV um Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen, Beteiligungen und weiteren Sachverhalten.

Größenklassen 2026 nach § 267 HGB

Kriterium Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € 6–20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € 12–40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) ≤ 50 50–250 > 250
Erfüllungsvoraussetzung 2 von 3 Merkmale an 2 aufeinanderfolgenden Stichtagen 2 von 3 Merkmale an 2 aufeinanderfolgenden Stichtagen 2 von 3 Merkmale an 2 aufeinanderfolgenden Stichtagen

Kleinstkapitalgesellschaften

GmbHs, die nach § 267a HGB als Kleinstkapitalgesellschaft gelten (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer), profitieren von weiteren Erleichterungen, etwa einer verkürzten Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB.

Wie läuft die Erstellung der Silvester-Bilanz praktisch ab?

Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 folgt einem strukturierten Prozess, der in der Praxis mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nimmt. Verantwortlich für die Aufstellung ist nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB der Geschäftsführer — die fachliche Durchführung erfolgt in den meisten Fällen durch die interne Buchhaltung oder einen externen Steuerberater.

Die sechs Phasen der Jahresabschlusserstellung

  1. Vorbereitung und Jahresabschlussbuchungen: Inventur, Abgrenzungen (ARAP), Rückstellungen, Abschreibungen, Umsatzsteuervoranmeldung Dezember
  2. Kontrollbuchführung: Abstimmung Konten, Klärung offener Posten, Plausibilisierung Salden
  3. Erstellung Bilanz und GuV: Überleitung aus der Buchhaltung, Gliederung nach § 266 und § 275 HGB
  4. Erstellung Anhang: Pflichtangaben nach § 284 HGB, Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  5. Erstellung Lagebericht (falls erforderlich): Geschäftsverlauf, Lage, Prognose nach § 289 HGB
  6. Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Beschluss nach § 42a Abs. 2 GmbHG, Protokoll

In der Praxis übernimmt ein Steuerberater häufig die gesamte Erstellung, insbesondere wenn komplexe Sachverhalte wie latente Steuern, Beteiligungen oder Währungsumrechnungen vorliegen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langwierige Suche und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direktem Zugriff auf das Steuerberater-Team.

„Die größte Herausforderung in der Praxis ist nicht die Bilanz selbst, sondern die vorbereitende Buchhaltung. Fehlerhafte oder unvollständige Buchführung führt zu Verzögerungen und Rückfragen. Eine saubere, laufende Buchhaltung ist die Grundlage für einen effizienten Jahresabschluss — und spart am Ende Zeit und Kosten.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Inventur zum 31.12.2025 durchgeführt und dokumentiert
  • Alle Bankauszüge und Kassenbücher bis Dezember 2025 vollständig
  • Offene Posten (Debitoren/Kreditoren) geklärt
  • Rückstellungen (Urlaub, ausstehende Rechnungen, Steuern) gebildet
  • Abschreibungen berechnet und gebucht
  • ARAP (aktive/passive Rechnungsabgrenzung) gebucht
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2025 eingereicht

Welche Bewertungsvorschriften gelten zum 31. Dezember?

Bei der Erstellung der Silvester-Bilanz zum 31.12.2025 sind die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB zwingend zu beachten. Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sichern die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit des Jahresabschlusses.

Zentrale Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB

  • Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip): Die Bewertung erfolgt unter der Annahme, dass die GmbH ihre Geschäftstätigkeit fortsetzt, sofern dem keine tatsächlichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.
  • Einzelbewertung: Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
  • Vorsichtsprinzip: Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Verluste und Risiken sind auch dann zu erfassen, wenn sie erst nach dem Stichtag bekannt werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
  • Stichtagsprinzip: Maßgeblich für die Bewertung sind die Verhältnisse am 31.12.2025. Wertaufhellende Tatsachen bis zur Bilanzaufstellung sind zu berücksichtigen, wertbeeinflussende nicht.
  • Stetigkeit: Bewertungsmethoden sind beizubehalten, um die Vergleichbarkeit mit Vorjahren zu gewährleisten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Ansatz- und Bewertungsregeln für wesentliche Positionen

Anlagevermögen

  • Bewertung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten
  • Planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB
  • Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung
  • Zuschreibungsgebot bei Wegfall der Gründe (§ 253 Abs. 5 HGB)

Umlaufvermögen

  • Strenges Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB
  • Bewertung zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis
  • Vorräte: Anschaffungs-/Herstellungskosten oder niedrigerer Wert
  • Forderungen: Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Rückstellungen nach § 249 HGB: Zum 31.12.2025 müssen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften sowie unterlassene Instandhaltungen passiviert werden. Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Steuerrückstellungen gehören zu den Standard-Positionen.

Bewertungsfehler vermeiden

Fehlerhafte Bewertungen — etwa überhöhte Aktivierung von Vermögen oder unterlassene Rückstellungen — führen zu einem falschen Jahresüberschuss und können bei Prüfungen durch Steuerberater, Finanzamt oder Wirtschaftsprüfer zu Korrekturen und Nachzahlungen führen.

Wie erfolgt die Offenlegung der Silvester-Bilanz 2025?

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss zum 31.12.2025 innerhalb von 12 Monaten — also bis spätestens 31.12.2026 — offenzulegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist seither nicht mehr zuständig.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Erstellung und Feststellung: Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung festgestellt sein (§ 42a GmbHG).
  2. Einreichung im strukturierten Format: Bilanz und GuV sind im ESEF-Format (European Single Electronic Format, basierend auf XHTML/iXBRL) einzureichen. Bei kleinen Gesellschaften sind Vereinfachungen möglich.
  3. Übermittlung an das Unternehmensregister: Elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de oder über einen Intermediär (Steuerberater, Software-Anbieter).
  4. Veröffentlichung: Das Unternehmensregister prüft formal und veröffentlicht die Unterlagen. Sie sind dauerhaft öffentlich einsehbar.

Die technische Einreichung erfordert qualifizierte elektronische Signaturen oder eine alternative Authentifizierung über das Unternehmenskonto. In der Praxis übernimmt der Steuerberater die Einreichung, da er über die notwendigen Zugänge und Software verfügt.

Größenklasse Offenlegungsumfang nach § 325 HGB Erleichterungen
Kleinstkapitalgesellschaft Bilanz (verkürzt möglich) Kein Anhang, keine GuV bei Hinterlegung
Kleine GmbH Bilanz, Anhang (GuV optional) GuV kann hinterlegt statt offengelegt werden
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht Keine Erleichterungen
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Konzernabschluss Erweiterte Pflichten, ggf. Prüfungspflicht

Ordnungsgeldverfahren

Wird die Offenlegungsfrist bis 31.12.2026 versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft, in schweren Fällen auch persönlich gegen den Geschäftsführer.

„Die Offenlegung ist für viele Geschäftsführer der unangenehmste Teil des Jahresabschlusses — nicht wegen der Komplexität, sondern wegen der technischen Hürden und der öffentlichen Einsehbarkeit. Wir übernehmen die komplette Einreichung inklusive ESEF-Format und Signatur, sodass sich der Mandant um nichts kümmern muss.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fehler sollten bei der Silvester-Bilanz vermieden werden?

In der Praxis zeigen sich bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Korrekturen, Verzögerungen oder Ordnungsgeldern führen können. Die folgenden Punkte sollten Sie als Geschäftsführer unbedingt beachten.

Typische Fehler in der Erstellung

  • Unvollständige oder fehlerhafte Inventur: Die Bestandsaufnahme zum 31.12.2025 ist zwingende Grundlage der Bilanz. Fehlende oder geschätzte Positionen führen zu Bewertungsfehlern.
  • Fehlende oder falsch bemessene Rückstellungen: Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen oder Gewährleistungsrückstellungen werden häufig vergessen oder unterdotiert.
  • Nicht durchgeführte Abschreibungen: Planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen müssen jährlich gebucht werden. Unterlassene Abschreibungen führen zu überhöhten Buchwerten.
  • Falsche Abgrenzungen (ARAP): Einnahmen und Ausgaben, die wirtschaftlich nicht in 2025 gehören, müssen aktiv oder passiv abgegrenzt werden.
  • Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips: Umlaufvermögen muss zum niedrigeren Wert angesetzt werden — etwa bei gesunkenen Rohstoffpreisen oder uneinbringlichen Forderungen.
  • Unzureichender Anhang: Pflichtangaben nach § 284 HGB fehlen oder sind unvollständig, insbesondere zu Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen oder Organbezügen.

Typische Fehler bei Fristen und Offenlegung

  • Versäumte Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG: Kleine GmbHs haben 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit. Wer die Frist versäumt, riskiert Haftungsansprüche und Ordnungsgelder.
  • Versäumte Offenlegungsfrist: Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB endet am 31.12.2026 — danach folgt automatisch das Ordnungsgeldverfahren.
  • Offenlegung beim falschen Adressaten: Seit DiRUG (01.08.2022) ist das Unternehmensregister zuständig, nicht mehr der Bundesanzeiger. Eine Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht möglich und führt zu Verzögerungen.
  • Falsches Dateiformat: Seit 2022 müssen Bilanz und GuV im ESEF-Format eingereicht werden. PDF allein reicht nicht mehr aus.
  • Fehlende elektronische Signatur: Die Einreichung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine alternative Authentifizierung über das Unternehmenskonto.

Praxis-Tipp

Planen Sie die Erstellung des Jahresabschlusses frühzeitig und stimmen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater ab. Wer erst im Dezember 2026 mit der Aufstellung beginnt, wird die Feststellungs- und Offenlegungsfristen nicht mehr einhalten können.

„Die meisten Ordnungsgelder ließen sich durch bessere Planung vermeiden. Wer sich frühzeitig um die Buchhaltung kümmert und rechtzeitig einen Steuerberater mandatiert, hat alle Fristen sicher im Griff. Auf OnlineBilanz koordinieren wir den gesamten Prozess digital — von der ersten Dokumentenabfrage bis zur Offenlegung im Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Warum sollte die Silvester-Bilanz durch einen Steuerberater erstellt werden?

Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31.12.2025 ist rechtlich auch durch den Geschäftsführer oder die interne Buchhaltung möglich — in der Praxis jedoch überwiegen die Vorteile einer professionellen Erstellung durch einen zugelassenen Steuerberater deutlich.

Fachliche und rechtliche Sicherheit

Ein Steuerberater verfügt über die notwendige Fachkenntnis der §§ 238–335 HGB, der GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) sowie der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Er stellt sicher, dass die Bilanz, GuV und Anhang den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vor Finanzamt und Gesellschaftern Bestand haben. Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu Haftungsrisiken für den Geschäftsführer nach § 43 GmbHG führen.

Verzahnung mit der Steuerbilanz

Die Handelsbilanz (Silvester-Bilanz) ist Grundlage für die Steuerbilanz und die Körperschaftsteuererklärung 2025. Der Steuerberater erstellt beide Bilanzen parallel, nimmt steuerliche Mehr- und Minderrechnungen vor und optimiert die Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten — etwa durch Wahlrechte bei Abschreibungen, Rückstellungen oder Bewertungsverfahren.

Fristensicherheit und Haftung

Steuerberater sind nach § 67a StBerG zur Fristenkontrolle verpflichtet und haften bei Fristversäumnissen im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht. Die Offenlegung im Unternehmensregister, die Einhaltung der Feststellungsfrist und die korrekte Formatierung (ESEF) übernimmt der Steuerberater komplett.

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Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung nach § 335 HGB

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne Steuerberater-Plattform mit transparenten Festpreisen, digitaler Kommunikation und direktem Zugriff auf zugelassene Steuerberater. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart den gesamten Prozess — von der Dokumentenabfrage über die Erstellung bis zur Offenlegung im Unternehmensregister. Das Steuerberater-Team übernimmt die fachliche Prüfung und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

„Die Silvester-Bilanz ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern das zentrale Steuerungsinstrument für Geschäftsführer und Gesellschafter. Ein professionell erstellter Jahresabschluss schafft Transparenz, Rechtssicherheit und ist die Grundlage für Finanzierungen, Gesellschafterbeschlüsse und strategische Entscheidungen. Wer hier spart, zahlt am Ende oft doppelt.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann der Bilanzstichtag nachträglich vom 31. Dezember auf ein anderes Datum geändert werden?

Ja, ein Wechsel des Bilanzstichtags ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine Satzungsänderung und muss sachlich begründet sein (z. B. Anpassung an Konzernstrukturen oder saisonale Geschäftszyklen). Der Wechsel muss im Handelsregister eingetragen werden. Für das Rumpfgeschäftsjahr entsteht eine verkürzte oder verlängerte Abrechnungsperiode, die gesondert abzuschließen ist.

Was passiert, wenn die Silvester-Bilanz zu spät eingereicht wird?

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz fordert die Gesellschaft zunächst auf und verhängt bei Nichtreaktion Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie die Verspätung zu vertreten haben. Zudem kann die Eintragung in das Handelsregister verweigert werden, solange die Offenlegungspflicht nicht erfüllt ist.

Müssen auch Einzelkaufleute eine Silvester-Bilanz erstellen?

Einzelkaufleute sind nach § 242 HGB grundsätzlich zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Anders als Kapitalgesellschaften besteht jedoch keine Pflicht zur Offenlegung der Bilanz im Unternehmensregister. Die Silvester-Bilanz dient hier primär der steuerlichen Gewinnermittlung.

Wie wirkt sich die Wahl des Wirtschaftsjahres auf die Steuererklärung aus?

Bei einem Wirtschaftsjahr, das mit dem Kalenderjahr identisch ist (Bilanzstichtag 31.12.), stimmen handelsrechtliches und steuerliches Wirtschaftsjahr überein. Die Steuererklärung für 2025 basiert dann auf dem Jahresabschluss zum 31.12.2025. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr müssen die Gewinne zeitanteilig zugeordnet werden (§ 4a EStG), was die Steuerplanung komplexer macht. Die Silvester-Bilanz vereinfacht daher die steuerliche Abwicklung erheblich.

Können Kleinunternehmer nach § 19 UStG auf eine Silvester-Bilanz verzichten?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer und befreit nicht von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Auch Kleinunternehmer, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind (z. B. UG, GmbH), müssen einen vollständigen Jahresabschluss erstellen und offenlegen. Lediglich Einzelkaufleute und Personengesellschaften unter den Schwellenwerten des § 241a HGB sind von der Bilanzierungspflicht befreit.

Welche Rolle spielt die Silvester-Bilanz bei der Ausschüttungsplanung?

Die Silvester-Bilanz ist Grundlage für die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns nach § 29 GmbHG bzw. § 58 AktG. Gesellschafter dürfen nur Beträge entnehmen, die als Bilanzgewinn (Jahresüberschuss abzüglich Verlustvortrag, Rücklagen etc.) ausgewiesen sind. Eine vorsichtige Bewertung und korrekte Rückstellungsbildung sind daher essenziell, um eine Überschuldung oder Existenzgefährdung zu vermeiden. Geschäftsführer haften persönlich für unzulässige Ausschüttungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Jahresabschluss Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater