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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBescheinigung Steuerberater

Bescheinigung Jahresabschluss Steuerberater 2026 – Pflichten & Vorteile

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmen fragen sich: Brauche ich eine Bescheinigung vom Steuerberater für meinen Jahresabschluss? Diese fachliche Bestätigung schafft Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern und bildet die Grundlage für fundierte Unternehmensentscheidungen. Die Anforderungen variieren dabei je nach Rechtsform – während für Kapitalgesellschaften strenge handelsrechtliche Vorgaben gelten, müssen auch Vereine spezifische Pflichten nach BGB und Abgabenordnung beachten. Manche GmbH-Geschäftsführer erwägen auch, den GmbH-Jahresabschluss ohne Steuerberater zu erstellen, sollten jedoch die rechtlichen Risiken und Anforderungen sorgfältig abwägen. Wichtig ist dabei auch die rechtzeitige Planung, denn die Fristen für den Jahresabschluss müssen eingehalten werden, um Sanktionen zu vermeiden. Hier erfahren Sie, wann eine solche Bescheinigung notwendig ist, welche Vorteile sie bietet und wie der Prozess konkret abläuft.

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Bescheinigung Jahresabschluss Steuerberater ist eine fachliche Bestätigung, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt wurde. Sie ist für Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung im Unternehmensregister erforderlich und schafft Rechtssicherheit sowie Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern.

Was ist eine Bescheinigung Jahresabschluss Steuerberater?

Die Bescheinigung Jahresabschluss Steuerberater ist eine fachliche Bestätigung durch einen zugelassenen Steuerberater, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens ordnungsgemäß erstellt wurde. Der Steuerberater prüft die vorgelegten Unterlagen und bestätigt, dass die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach den geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurden.

Diese Bescheinigung ist nicht zu verwechseln mit einer Abschlussprüfung nach § 316 HGB, wie sie Wirtschaftsprüfer bei größeren Kapitalgesellschaften durchführen. Vielmehr handelt es sich um eine qualifizierte Plausibilitätsbestätigung auf Basis der vom Mandanten bereitgestellten Belege und Buchführungsunterlagen.

Hinweis

Die Bescheinigung des Steuerberaters wird bei der Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister benötigt. Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber dem Registeramt, dass der eingereichte Jahresabschluss von einem fachkundigen Dritten geprüft und für ordnungsgemäß befunden wurde. Dies ist insbesondere für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften relevant, die keiner gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht unterliegen.

Inhalt und Umfang der Bescheinigung

Eine ordnungsgemäße Bescheinigung des Steuerberaters umfasst mehrere wesentliche Bestätigungen, die sich auf die formelle und materielle Richtigkeit des Jahresabschlusses beziehen. Der konkrete Umfang richtet sich nach den Anforderungen des Unternehmensregisters und den berufsrechtlichen Vorgaben der Steuerberaterkammer.

  • Bestätigung der Erstellung nach § 242 HGB und § 264 HGB (Bilanz und GuV)
  • Einhaltung der Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB und § 275 HGB
  • Übereinstimmung mit der ordnungsgemäßen Buchführung nach § 238 HGB
  • Plausibilität der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden nach § 252 ff. HGB
  • Vollständigkeit der erforderlichen Anhangsangaben nach § 284 HGB (soweit erforderlich)
  • Zuordnung zur korrekten Größenklasse nach § 267 HGB

Der Steuerberater bescheinigt dabei nicht die absolute Richtigkeit jeder einzelnen Position, sondern die ordnungsgemäße Erstellung auf Grundlage der ihm vorgelegten Unterlagen. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ausgangsdaten verbleibt beim gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

„Die Bescheinigung des Steuerberaters ist mehr als eine Formalität. Sie dokumentiert, dass der Jahresabschluss nach fachlichen Standards erstellt wurde und gibt dem Unternehmen wie auch externen Dritten Sicherheit über die Qualität der Rechnungslegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Pflichten

Die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses ergibt sich für Kapitalgesellschaften aus mehreren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Die Bescheinigung durch einen Steuerberater ist dabei Teil des Offenlegungsprozesses.

Rechtsgrundlage Inhalt Relevanz
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses Grundlegende Verpflichtung
§ 264 HGB Pflichten für Kapitalgesellschaften Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
§ 325 HGB Offenlegungspflicht 12 Monate Frist nach Bilanzstichtag
§ 42a GmbHG Feststellungsfrist 11 Monate (klein), 8 Monate (mittel/groß)
§ 335 HGB Ordnungsgeldverfahren 500 bis 25.000 Euro bei Versäumnis

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist somit am 31.12.2026.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Registeramt kann das Verfahren von Amts wegen einleiten – eine Bescheinigung des Steuerberaters schützt vor formellen Mängeln bei der Einreichung.

Vorteile der Bescheinigung für Ihr Unternehmen

Eine Bescheinigung des Steuerberaters bietet weit mehr als nur die Erfüllung formeller Pflichten. Sie schafft konkrete Vorteile für die Unternehmensführung, die Außenwirkung und die wirtschaftliche Planungssicherheit.

Rechtssicherheit

  • Formelle Korrektheit geprüft
  • Gliederungsvorschriften eingehalten
  • Fristgerechte Offenlegung möglich

Vertrauen bei Dritten

  • Bessere Kreditkonditionen
  • Erhöhte Bonität
  • Professioneller Außenauftritt

Interne Kontrolle

  • Qualitätssicherung
  • Fehlerminimierung
  • Fundierte Entscheidungsgrundlage

Gerade bei Finanzierungsgesprächen mit Banken oder bei Due-Diligence-Prüfungen im Rahmen von Unternehmenskäufen wird eine professionell bescheinigte Rechnungslegung als Qualitätsmerkmal gewertet. Sie dokumentiert, dass das Unternehmen seine gesetzlichen Pflichten ernst nimmt und über ein funktionierendes Rechnungswesen verfügt.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

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Wann ist eine Bescheinigung notwendig?

Die Notwendigkeit einer Bescheinigung hängt von der Rechtsform, der Größenklasse und den individuellen Anforderungen Dritter ab. Während für manche Unternehmen eine gesetzliche Pflicht besteht, ist die Bescheinigung für andere eine freiwillige Maßnahme zur Qualitätssicherung.

Gesetzliche Offenlegungspflicht

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen nach § 325 HGB der Offenlegungspflicht im Unternehmensregister. Bei der elektronischen Einreichung wird regelmäßig eine Bescheinigung oder ein Bestätigungsvermerk verlangt, um die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Unterlagen nachzuweisen.

Bescheinigung erforderlich

  • GmbH ohne Prüfungspflicht
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • Kleine AG ohne Börsennotierung
  • Bei Offenlegung im Unternehmensregister
  • Auf Anforderung von Banken
  • Bei Investorengesprächen

Prüfung nach § 316 HGB

  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
  • Börsennotierte Unternehmen
  • Unternehmen über bestimmten Schwellenwerten
  • Hier: Bestätigungsvermerk statt Bescheinigung
  • Durchführung durch Wirtschaftsprüfer
  • Umfangreichere Prüfungshandlungen

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Zuordnung zur Größenklasse bestimmt sowohl den Umfang der Offenlegungspflichten als auch die Notwendigkeit einer Abschlussprüfung. Für kleine Kapitalgesellschaften reicht in der Regel eine Bescheinigung des Steuerberaters aus.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Prüfungspflicht
Kleinstgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 Nein
Kleine KapG ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein (Bescheinigung)
Mittelgroße KapG ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja (§ 316 HGB)
Große KapG > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja (§ 316 HGB)

Ablauf und Prozess der Bescheinigung

Der Prozess zur Erlangung einer Bescheinigung folgt einem strukturierten Ablauf, bei dem eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater erforderlich ist. Eine gute Vorbereitung verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Buchführung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen vollständig und ordnungsgemäß nach § 238 HGB erfasst sein.
  2. Unterlagen bereitstellen: Summen- und Saldenlisten, Bankkontoauszüge, Anlageverzeichnis, Inventurlisten und weitere Nachweise zusammenstellen.
  3. Jahresabschluss erstellen: Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB aufstellen, ggf. Anhang nach § 284 HGB ergänzen.
  4. Steuerberater beauftragen: Unterlagen an den Steuerberater übermitteln, der eine Plausibilitätsprüfung durchführt.
  5. Rückfragen klären: Unklarheiten und eventuelle Korrekturen zeitnah mit dem Steuerberater abstimmen.
  6. Bescheinigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Steuerberater die Bescheinigung aus.
  7. Feststellung: Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG innerhalb der Feststellungsfrist herbeiführen.
  8. Offenlegung: Elektronische Einreichung im Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB.

Hinweis

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine KapG) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große KapG), Offenlegung bis 31.12.2026.

Die elektronische Einreichung im Unternehmensregister erfolgt über standardisierte Schnittstellen. Viele Steuerberater und spezialisierte Softwareanbieter wie OnlineBilanz übernehmen diesen Schritt direkt, sodass das Unternehmen keine manuelle Übermittlung vornehmen muss.

Unterschied zwischen Bescheinigung und Abschlussprüfung

Häufig werden die Bescheinigung des Steuerberaters und die Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei grundlegend verschiedene Dienstleistungen mit unterschiedlichem Umfang, unterschiedlicher Rechtsgrundlage und unterschiedlichem Aufwand.

Merkmal Bescheinigung Steuerberater Abschlussprüfung WP
Rechtsgrundlage Berufsrecht Steuerberater § 316 ff. HGB
Durchführung Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Prüfungstiefe Plausibilitätsprüfung Umfassende Prüfung
Prüfungsstandards Individuelle Prüfungshandlungen IDW Prüfungsstandards (PS)
Pflicht Freiwillig oder bei Offenlegung Gesetzlich für mittelgroße/große KapG
Ergebnis Bescheinigung Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB
Kosten Moderat Deutlich höher
Zeitaufwand Gering bis mittel Hoch

Die Abschlussprüfung nach § 316 HGB ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Sie umfasst eine systematische Untersuchung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Die Bescheinigung des Steuerberaters ist hingegen eine Plausibilitätsbestätigung auf Basis der vorgelegten Unterlagen. Sie bestätigt die ordnungsgemäße Erstellung, ersetzt aber keine tiefgehende Prüfung. Für kleine Kapitalgesellschaften ist sie ausreichend und deutlich wirtschaftlicher als eine vollständige Abschlussprüfung.

„Die Bescheinigung ist für kleine GmbHs und UGs die richtige Wahl: Sie erfüllt die Anforderungen der Offenlegung, schafft Vertrauen und ist kostengünstiger als eine Abschlussprüfung, die für diese Unternehmen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und beeinflussende Faktoren

Die Kosten für eine Bescheinigung des Steuerberaters variieren je nach Komplexität des Jahresabschlusses, Unternehmensgröße und Umfang der erforderlichen Prüfungshandlungen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder auf Honorarbasis.

Faktoren der Kostenbildung

  • Unternehmensgröße: Bilanzsumme, Umsatz und Komplexität der Geschäftsvorfälle beeinflussen den Prüfungsaufwand erheblich.
  • Qualität der Buchführung: Eine saubere, lückenlose Buchführung reduziert Rückfragen und damit den Zeitaufwand des Steuerberaters.
  • Anzahl der Geschäftsvorfälle: Je mehr Buchungen und Belege zu prüfen sind, desto höher der Aufwand.
  • Besonderheiten: Sondersachverhalte wie Umstrukturierungen, Beteiligungen oder Rückstellungen erhöhen die Komplexität.
  • Terminplanung: Kurzfristige Beauftragungen kurz vor Fristablauf können zu Eilzuschlägen führen.
  • Vorarbeiten: Wenn der Steuerberater auch die Erstellung des Jahresabschlusses übernimmt, werden die Leistungen meist gebündelt.

Typischerweise liegen die Kosten für eine Bescheinigung bei kleinen Kapitalgesellschaften im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Bei komplexeren Sachverhalten oder größeren Unternehmen können die Kosten entsprechend steigen. Eine Abschlussprüfung nach § 316 HGB ist dagegen deutlich teurer und bewegt sich meist im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Hinweis

Viele Steuerberater bieten Paketpreise an, die sowohl die Erstellung des Jahresabschlusses als auch die Bescheinigung und die Offenlegung im Unternehmensregister umfassen. Dies sorgt für Transparenz und vermeidet überraschende Zusatzkosten.

Häufige Fehler vermeiden

In der Praxis treten bei der Bescheinigung und Offenlegung des Jahresabschlusses immer wieder typische Fehler auf, die zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Beanstandungen durch das Registeramt führen. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese Probleme vermeiden.

Typische Fehlerquellen

Achtung

Achten Sie besonders auf die Fristen nach § 325 HGB: 12 Monate nach Bilanzstichtag für die Offenlegung. Versäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Beträgen zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Verspätete Beauftragung: Wird der Steuerberater erst kurz vor Fristablauf beauftragt, bleibt oft nicht genug Zeit für eine ordentliche Prüfung und Korrekturschleifen.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Belege, unvollständige Kontenauszüge oder fehlende Inventurlisten verzögern den Prozess erheblich.
  • Falsche Größenklassifizierung: Die Zuordnung nach § 267 HGB beeinflusst den Umfang der Offenlegungspflichten und die Notwendigkeit einer Prüfung.
  • Formfehler bei der Gliederung: Nichteinhaltung der Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB oder § 275 HGB führt zur Zurückweisung durch das Registeramt.
  • Fehlende Feststellung: Der Jahresabschluss muss vor der Offenlegung durch Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG festgestellt werden.
  • Falsche Einreichungsstelle: Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.
  • Unklare Kommunikation: Missverständnisse zwischen Geschäftsführung und Steuerberater über Bewertungsansätze oder Sachverhalte.

Best Practices für einen reibungslosen Ablauf

  • Frühzeitige Beauftragung des Steuerberaters (mindestens 3-4 Monate vor Fristablauf)
  • Vollständige und geordnete Unterlagen bereitstellen
  • Regelmäßige Abstimmung während der laufenden Buchführung
  • Klärung von Sondersachverhalten bereits während des Geschäftsjahres
  • Rechtzeitige Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung
  • Nutzung digitaler Tools für effiziente Kommunikation und Datenübermittlung
  • Prüfung der Größenklassifizierung zu Beginn des Prozesses

Ein strukturierter Jahresabschlussprozess mit klaren Zuständigkeiten, festen Terminen und einer professionellen Vorbereitung spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern minimiert auch das Risiko von Fehlern und rechtlichen Konsequenzen. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater und die Nutzung moderner Software zur Jahresabschlusserstellung und Offenlegung sind dabei entscheidende Erfolgsfaktoren.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Bescheinigung des Steuerberaters für den Jahresabschluss Pflicht?

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die nicht prüfungspflichtig nach § 316 HGB sind, ist eine Bescheinigung bei der Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB in der Regel erforderlich. Sie bestätigt die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses. Kleine Kapitalgesellschaften unterliegen keiner gesetzlichen Prüfungspflicht, müssen aber dennoch ihren Jahresabschluss offenlegen – hierfür wird die Bescheinigung verlangt.

Was kostet eine Bescheinigung vom Steuerberater für den Jahresabschluss?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfungshandlungen, der Unternehmensgröße und der Komplexität der Buchführung. Bei kleinen Kapitalgesellschaften liegen die Kosten typischerweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Die Abrechnung erfolgt nach StBVV oder auf Honorarbasis. Viele Steuerberater bieten Paketpreise an, die Erstellung, Bescheinigung und Offenlegung umfassen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die elektronische Einreichung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen, also für das Geschäftsjahr 2025 bis zum 31.12.2026. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Beträgen zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Bescheinigung und Abschlussprüfung?

Die Bescheinigung des Steuerberaters ist eine Plausibilitätsbestätigung auf Basis der vorgelegten Unterlagen und bestätigt die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses. Die Abschlussprüfung nach § 316 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer ist eine umfassende, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften mit deutlich höherem Aufwand, strengeren Prüfungsstandards (IDW PS) und einem Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB als Ergebnis.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater