Handelsrecht · § 242 HGB · § 267 HGB · § 267a HGB
Bilanzierungspflicht GmbH: Grenzen und Größenklassen nach §§ 242, 267 HGB
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten
Kurzantwort
Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft immer bilanzierungspflichtig — unabhängig von Umsatz oder Gewinn (§ 242 HGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 HGB). Die Befreiung für Einzelkaufleute nach § 241a HGB (Umsatz < 800.000 €, Gewinn < 80.000 €) gilt nicht für GmbH und UG. Was von der Größe abhängt, ist der Umfang der Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten: § 267 HGB definiert drei Größenklassen (klein, mittelgroß, groß), § 267a HGB dazu die Kleinstkapitalgesellschaft. Schwellenwerte 2026: Kleinstkapitalgesellschaft: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter. Kleine GmbH: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio €, Umsatz ≤ 15 Mio €, ≤ 50 Mitarbeiter (angehoben durch Zweites Gesetz zur Änderung des HGB vom April 2024). Darüber: mittelgroß oder groß.
Die Bilanzierungspflicht bei der GmbH ist häufig missverstanden: Viele Gründer denken, sie müssten erst ab bestimmten Umsatzgrenzen bilanzieren. Für Kapitalgesellschaften stimmt das nicht. Dieser Leitfaden erklärt die Grundpflicht, die relevanten Größenklassen nach § 267 HGB, die aktuellen Schwellenwerte 2026 und die praktischen Unterschiede für Ihre Buchführungs- und Offenlegungspflichten.
Inhaltsverzeichnis
- Die Grundpflicht: GmbH bilanziert immer
- Warum § 241a HGB nicht für GmbH gilt
- Größenklassen nach § 267 HGB
- Kleinstkapitalgesellschaft § 267a HGB
- Die Zwei-Kriterien-Regel verstehen
- Konsequenzen der Größenklasse
- Bei Wachstum: Wechsel der Größenklasse
- Die EU-Anpassung 2024: Höhere Schwellen
- Praxis-Beispiele: Typische Einordnungen
- Häufige Fragen
- Fazit
§ 242 HGB
Grundpflicht zur Bilanzierung für Kaufleute
4 Größenklassen
Kleinstkap., klein, mittelgroß, groß
Immer bilanzieren
Bei GmbH/UG — unabhängig vom Umsatz
1. Die Grundpflicht: GmbH bilanziert immer
Der wichtigste Ausgangspunkt: Jede GmbH ist bilanzierungspflichtig — und zwar ab Gründung, unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Unternehmensgröße. Rechtsgrundlage ist § 242 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 HGB:
§ 6 Abs. 1 HGB — Formkaufleute
„Die in Bezug auf Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung.“ — Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) gelten als Formkaufleute kraft Rechtsform (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG). Sie unterliegen damit automatisch den kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten des HGB, ohne Rücksicht auf die Größe.
Konkret bedeutet das: Eine GmbH mit 0 € Umsatz im ersten Jahr hat genauso eine Bilanzierungspflicht wie eine GmbH mit 50 Mio € Umsatz. Die Art und Tiefe der Bilanz unterscheiden sich, aber die Pflicht an sich ist identisch.
Was zur Bilanzierungspflicht gehört
- Doppelte Buchführung nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern)
- Jahresabschluss bestehend aus Bilanz + GuV + ggf. Anhang (bei mittelgroßen/großen auch Lagebericht)
- E-Bilanz-Übermittlung elektronisch an ELSTER nach § 5b EStG
- Offenlegung oder Hinterlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB
- Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB: 10 Jahre (ab 2025 auf 8 Jahre verkürzt für Buchungsbelege nach dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz)
2. Warum § 241a HGB nicht für GmbH gilt
Eine häufige Verwechslung: § 241a HGB erlaubt bestimmten Kleinunternehmen die Befreiung von der Bilanzierung — aber diese Regel gilt ausdrücklich nicht für Kapitalgesellschaften.
§ 241a HGB im Überblick
Einzelkaufleute können auf die Aufstellung eines Jahresabschlusses verzichten, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
• Umsatzerlöse ≤ 800.000 € und
• Jahresüberschuss ≤ 80.000 €
(Schwellen angehoben durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz 2024) Sie erstellen dann nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Für GmbH, UG und andere Kapitalgesellschaften nicht relevant
Selbst wenn Ihre GmbH unter diesen Schwellenwerten liegt: Die Bilanzierungspflicht bleibt bestehen. Grund: § 241a HGB gilt ausdrücklich nur für Einzelkaufleute — also Einzelunternehmer, die als eingetragene Kaufleute (e.K.) tätig sind. Kapitalgesellschaften bleiben nach §§ 242, 264 HGB bilanzierungspflichtig, auch wenn die Umsatzschwellen unterschritten werden.
Das bedeutet praktisch: Eine Dormant-UG ohne jedes Geschäft muss eine Bilanz erstellen (Null-Bilanz + Null-GuV + E-Bilanz + Offenlegung). Das Argument „wir haben keinen Umsatz“ entbindet nicht von der Pflicht.
3. Größenklassen nach § 267 HGB
Während die Grundpflicht zur Bilanzierung für jede GmbH gilt, unterscheidet § 267 HGB drei Größenklassen, die den Umfang der Pflichten steuern. Die vierte Klasse — Kleinstkapitalgesellschaften — ist in § 267a HGB geregelt.
Stufe 1
Kleinstkapital-gesellschaft
§ 267a HGB
- Bilanzsumme≤ 450.000 €
- Umsatzerlöse≤ 900.000 €
- Arbeitnehmer≤ 10 im Jahresdurchschnitt
Stufe 2
Kleine Kapital-gesellschaft
§ 267 Abs. 1 HGB
- Bilanzsumme≤ 7,5 Mio €
- Umsatzerlöse≤ 15 Mio €
- Arbeitnehmer≤ 50 im Jahresdurchschnitt
Stufe 3
Mittelgroße Kapital-gesellschaft
§ 267 Abs. 2 HGB
- Bilanzsumme≤ 25 Mio €
- Umsatzerlöse≤ 50 Mio €
- Arbeitnehmer≤ 250 im Jahresdurchschnitt
Stufe 4
Große Kapital-gesellschaft
§ 267 Abs. 3 HGB
- Bilanzsumme> 25 Mio €
- Umsatzerlöse> 50 Mio €
- Arbeitnehmer> 250 im Jahresdurchschnitt
Aktuelle Schwellen seit April 2024
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 12. April 2024 wurden die Schwellenwerte für die Größenklassen § 267 HGB erhöht — als Umsetzung der EU-Delegierten-Richtlinie 2023/2775. Die alten Schwellen für kleine Kapitalgesellschaften lagen bei Bilanzsumme ≤ 6 Mio € und Umsatz ≤ 12 Mio €. Die neuen Schwellen können rückwirkend für Geschäftsjahre ab 1.1.2023 angewendet werden (Wahlrecht). Für § 267a HGB (Kleinstkapitalgesellschaft) bleibt die Schwelle unverändert.
4. Kleinstkapitalgesellschaft: Die wichtigste Klasse für Gründer
Die Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB ist für die meisten frisch gegründeten GmbHs und UGs relevant. Sie bringt erhebliche Erleichterungen:
- Stark verkürzte Bilanz: Nur die Hauptposten der §§ 266 und 275 HGB müssen ausgewiesen werden
- Verkürzte GuV: Vereinfachte Darstellung nach § 275 Abs. 5 HGB
- Kein Anhang erforderlich, wenn bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz ergänzt werden (§ 264 Abs. 1 S. 5 HGB)
- Hinterlegung statt Offenlegung möglich (§ 326 Abs. 2 HGB) — Bilanzzahlen bleiben der Öffentlichkeit verborgen
- 12-Monats-Frist für Einreichung (wie kleine Kapitalgesellschaft)
Hinterlegung als strategischer Vorteil
Die wichtigste Erleichterung ist in der Praxis die Hinterlegung statt Offenlegung: Ihre Bilanzzahlen sind nicht öffentlich im Unternehmensregister einsehbar, sondern werden nur hinterlegt und auf Antrag mit berechtigtem Interesse herausgegeben. Details: Hinterlegung oder Offenlegung.
5. Die Zwei-Kriterien-Regel verstehen
Ein zentraler Punkt, der häufig missverstanden wird: Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt nicht nach einzelnen Kriterien, sondern nach der Zwei-von-drei-Regel.
§ 267 Abs. 4 HGB — Zwei-Kriterien-Regel
Eine Kapitalgesellschaft gehört der kleineren Größenklasse an, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Schwellenwerte der kleineren Klasse nicht überschreitet.
Praktisches Beispiel
Eine GmbH hat folgende Werte zum 31.12.2024:
- →Bilanzsumme: 8 Mio € (über 7,5 Mio €)
- →Umsatz: 14 Mio € (unter 15 Mio €)
- →Mitarbeiter: 40 (unter 50)
Ergebnis: Zwei von drei Kriterien sind unterschritten → die GmbH ist kleine Kapitalgesellschaft, obwohl die Bilanzsumme über der Schwelle liegt. Erst wenn zwei der drei Kriterien überschritten werden und das an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen, wechselt die Gesellschaft in die nächstgrößere Klasse.
Achtung: Zwei aufeinanderfolgende Stichtage
Einmaliges Überschreiten führt nicht zum Wechsel. Eine GmbH, die 2024 erstmals die Schwellen der mittelgroßen Klasse überschreitet, aber 2025 wieder darunter liegt, bleibt klein. Das gilt ebenso umgekehrt: Wer 2024 die Schwellen unterschreitet, aber 2023 noch darüber lag, bleibt für 2024 noch in der alten Klasse — erst ab 2025 (wenn auch dort die Schwellen unterschritten bleiben) erfolgt der Wechsel.
6. Konsequenzen der Größenklasse
Warum ist die Einordnung wichtig? Die Größenklasse bestimmt erhebliche Unterschiede in den Pflichten:
| Merkmal | Kleinstkap. | Klein | Mittel | Groß |
|---|---|---|---|---|
| Bilanz-Umfang | Verkürzt | Verkürzt | Vollständig | Vollständig |
| GuV-Umfang | Verkürzt | Verkürzt | Vollständig | Vollständig |
| Anhang | Optional | Pflicht, reduziert | Pflicht, voll | Pflicht, voll |
| Lagebericht | Nicht nötig | Nicht nötig | Pflicht | Pflicht |
| Abschlussprüfung | Nicht nötig | Nicht nötig | Pflicht | Pflicht |
| Offenlegungs-Frist | 12 Monate | 12 Monate | 4 Monate | 4 Monate |
| Einreichung Umfang | Nur Bilanz (Hinterlegung) | Bilanz + Anhang | Komplett | Komplett + Prüfbericht |
| Öffentlich einsehbar | Nein (Hinterlegung) | Ja | Ja | Ja |
Die Abschlussprüfung ab mittelgroß
Ab der Größenklasse mittelgroß wird nach § 316 Abs. 1 HGB eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer Pflicht. Das ist ein erheblicher Kostenfaktor — typische Prüfungshonorare beginnen bei 5.000 € für kleine mittelgroße GmbHs und können bei komplexen Strukturen deutlich über 25.000 € liegen. Ein Anreiz, unter den Schwellen zur mittelgroßen Klasse zu bleiben, ist also durchaus wirtschaftlich motiviert.
7. Bei Wachstum: Wechsel der Größenklasse
Was passiert, wenn Ihre GmbH in eine größere Klasse hinein wächst? Nach § 267 Abs. 4 HGB gilt:
Die „Zwei-Stichtage-Regel“
Die neue, höhere Größenklasse greift erst, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden. Das gibt wachsenden Unternehmen eine Anpassungszeit: Sie müssen nicht sofort die neuen Pflichten erfüllen, sondern erst ab dem darauffolgenden Geschäftsjahr.
Zeitlicher Ablauf bei Wachstum
Beispiel-GmbH, die in 2024 die Schwellen der kleinen Klasse überschreitet und mittelgroß wird:
- 2023:Kleine GmbH, Umsatz 12 Mio €
- 2024:Umsatz 16 Mio € — erstmals über Schwelle. Noch nicht mittelgroß (nur ein Stichtag)
- 2025:Umsatz 18 Mio € — zweiter Stichtag über Schwelle. Ab 2025 mittelgroß.
- 2026:Abschlussprüfung nun Pflicht, vollständiger Anhang und Lagebericht, 4-Monats-Frist zur Offenlegung
Strategische Planung wichtig
Der Übergang zur mittelgroßen Klasse ist mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden (Prüfungshonorar, komplexere Abschlussvorbereitung). Wer in Sichtweite der Schwelle operiert, sollte die Wachstumsplanung mit dem Steuerberater rechtzeitig durchsprechen — nicht nur Steuer-, sondern auch Bilanzstrategie.
8. Die EU-Anpassung 2024: Höhere Schwellen
Die aktuellen Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden durch das Zweite Gesetz zur Änderung des HGB vom 12. April 2024 angehoben. Rechtsgrund: EU-Delegierte-Richtlinie 2023/2775, die die inflationsbedingte Anpassung der Schwellen ermöglicht.
Alt vs. Neu im Vergleich
| Klasse | Kriterium | Alt (bis 2023) | Neu (ab 2024) |
|---|---|---|---|
| Klein | Bilanzsumme | ≤ 6 Mio € | ≤ 7,5 Mio € |
| Umsatzerlöse | ≤ 12 Mio € | ≤ 15 Mio € | |
| Mittelgroß | Bilanzsumme | ≤ 20 Mio € | ≤ 25 Mio € |
| Umsatzerlöse | ≤ 40 Mio € | ≤ 50 Mio € |
Rückwirkende Anwendung möglich
Das Gesetz räumt ein Wahlrecht ein: Die neuen, höheren Schwellen können bereits rückwirkend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 angewendet werden. Das ermöglicht es wachsenden GmbHs, mit der neuen Schwellenwerten die längeren Übergangsfristen zu nutzen und die Abschlussprüfung hinauszuzögern. Die Schwellen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB blieben dagegen unverändert bei 450.000 € / 900.000 € / 10 Mitarbeiter.
9. Praxis-Beispiele: Typische Einordnungen
Die theoretischen Schwellen sind das eine — hier einige realistische Einordnungen aus unserer Praxis:
Beispiel 1: IT-Beratungs-UG (Solo)
- →Umsatz 180.000 €, Bilanzsumme 45.000 €, 1 Mitarbeiter
- →Einordnung: Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB)
- →Erleichterungen: Verkürzte Bilanz, keine GuV-Detail, Hinterlegung möglich
Beispiel 2: Online-Shop-GmbH
- →Umsatz 1,2 Mio €, Bilanzsumme 380.000 €, 5 Mitarbeiter
- →Einordnung: 2 von 3 Kriterien unter § 267a HGB (Bilanzsumme + Mitarbeiter). Umsatz zwar über 900.000 €, aber 2-von-3-Regel erfüllt → noch Kleinstkapitalgesellschaft
- →Hinweis: Nah an der Schwelle — bei weiterem Wachstum kann Status kippen
Beispiel 3: Mittlere Handels-GmbH
- →Umsatz 5 Mio €, Bilanzsumme 2,5 Mio €, 25 Mitarbeiter
- →Einordnung: Alle Kriterien unter § 267 Abs. 1 HGB → Kleine Kapitalgesellschaft
- →Folge: Vollständige Offenlegung Bilanz + Anhang, keine Abschlussprüfung nötig
Beispiel 4: Wachsende Tech-GmbH
- →Umsatz 18 Mio €, Bilanzsumme 12 Mio €, 120 Mitarbeiter
- →Einordnung: Alle 3 Kriterien über Kleine-Schwellen → Mittelgroß (bei 2 aufeinanderfolgenden Jahren)
- →Folge: Abschlussprüfungspflicht, Lagebericht, 4-Monats-Frist
„Die meisten unserer Mandanten sind Kleinstkapitalgesellschaften oder kleine GmbHs. Beide Klassen haben erhebliche Erleichterungen — vor allem die Kleinstkapitalgesellschaft mit der Hinterlegungs-Möglichkeit. Was viele Gründer nicht wissen: Die Einordnung prüft man konkret pro Geschäftsjahr, und zwar an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Einmaliges Überschreiten führt nicht zum Klassenwechsel — das gibt Planungsspielraum.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
Weiterführende Artikel
- Hinterlegung oder Offenlegung: Entscheidungshilfe für Kleinstkapitalgesellschaften.
- Offenlegung kleine Kapitalgesellschaften: Detailregeln nach § 267 Abs. 1 HGB.
- § 325 HGB Offenlegung: Die Grundnorm der Offenlegungspflicht.
- Buchhaltung einer GmbH: Was die Bilanzierungspflicht praktisch bedeutet.
- Buchhaltung UG: UG-spezifische Besonderheiten.
- Ordnungsgeld Bundesamt für Justiz: Sanktionen bei Versäumnis.
Rechtsgrundlagen & Quellen
10. Häufige Fragen
Muss eine GmbH ohne Umsatz bilanzieren?
Ja. Die Bilanzierungspflicht für Kapitalgesellschaften ergibt sich aus der Rechtsform, nicht aus Umsatz oder Gewinn. Auch eine Dormant-UG ohne jede wirtschaftliche Aktivität muss einen Jahresabschluss erstellen, die E-Bilanz einreichen und offenlegen/hinterlegen. Die Bilanz wird dann einfach eine Null- oder Minimal-Bilanz — aber sie muss erstellt werden.
Gilt § 241a HGB auch für meine GmbH?
Nein. § 241a HGB gilt ausschließlich für Einzelkaufleute (e.K.) — also Einzelunternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG sind davon ausgenommen. Sie bleiben nach §§ 242, 264 HGB immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von den § 241a-Schwellen.
Wie wird die Bilanzsumme für die Größenklasse bestimmt?
Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktivpositionen zum Abschlussstichtag. Das schließt Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten und aktive latente Steuern ein. Ein auf der Aktivseite ausgewiesener nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag erhöht die Bilanzsumme.
Was zu den Umsatzerlösen gehört
Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB sind Erträge aus dem Verkauf und der Vermietung von Erzeugnissen und Waren sowie aus Dienstleistungen der Gesellschaft. Sonstige betriebliche Erträge (z.B. Verkauf von Anlagevermögen) zählen nicht dazu. Das BilRUG (2015) hat die Definition der Umsatzerlöse erweitert — seither sind alle Umsätze aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einzubeziehen.
Wie wird die Arbeitnehmerzahl berechnet?
Die Arbeitnehmerzahl ist der Jahresdurchschnitt — gemessen als Durchschnitt der Zahl der Arbeitnehmer zu vier Stichtagen (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.). Teilzeitkräfte zählen anteilig. Geschäftsführer, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind (klassischer Gesellschafter-Geschäftsführer), werden nicht mitgezählt.
Kann ich die Einordnung selbst wählen?
Nein. Die Einordnung in die Größenklasse ergibt sich zwingend aus den tatsächlichen Zahlen. Es gibt kein Wahlrecht zwischen den Klassen. Ein Wahlrecht besteht nur insofern, als dass die Erleichterungen der kleineren Klasse genutzt werden dürfen (z.B. Hinterlegung statt Offenlegung). Wer freiwillig höhere Pflichten erfüllen möchte (z.B. freiwillige Abschlussprüfung), kann das tun.
Gelten die Schwellenwerte auch für UG?
Ja. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH nach § 5a GmbHG. Für sie gelten dieselben Größenklassen und Schwellenwerte wie für die GmbH. In der Praxis sind fast alle UGs Kleinstkapitalgesellschaften — aber rechtlich ist die Einordnung genau gleich wie bei der GmbH.
Was ändert sich bei der Neugründung?
Bei Neugründungen wird die Einordnung in die Größenklasse anhand der Zahlen des ersten Geschäftsjahres vorgenommen (§ 267 Abs. 4 S. 4 HGB). Die Zwei-Stichtage-Regel kann hier naturgemäß nicht angewendet werden — es gilt der Stichtag zum Ende des ersten Geschäftsjahres.
Ist die Abschlussprüfung bei mittelgroßen GmbHs wirklich Pflicht?
Ja. § 316 Abs. 1 HGB schreibt für alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vor. Der ungeprüfte Jahresabschluss ist unwirksam — er kann nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 S. 2 HGB). Das ist ein weiterer Grund, die Schwellen im Auge zu behalten: Der Prüfungsaufwand ist erheblich.
11. Fazit: Bilanzierung ist bei GmbH Pflicht — Unterschiede in der Tiefe
Die Bilanzierungspflicht bei der GmbH ist absolut — sie ergibt sich aus der Rechtsform und gilt unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Größe. Die vielzitierten „Grenzen“ sind nicht Grenzen zur Bilanzierungspflicht, sondern Schwellenwerte zwischen den Größenklassen nach § 267 HGB und § 267a HGB.
Für typische kleine GmbHs und UGs gilt: Die meisten sind Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB oder kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB — und profitieren damit von erheblichen Erleichterungen bei Bilanzumfang, GuV-Detail und Offenlegung. Die mit dem Zweiten HGB-Änderungsgesetz 2024 angehobenen Schwellen (Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio €, Umsatz ≤ 15 Mio € für kleine GmbH) geben wachsenden Unternehmen mehr Spielraum.
OnlineBilanz erstellt für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften den kompletten Jahresabschluss zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. — inklusive E-Bilanz, allen Steuererklärungen und Offenlegung/Hinterlegung. Für mittelgroße GmbHs mit Abschlussprüfungspflicht: Einzelfall-Prüfung.
Die Bilanzierungspflicht erfüllen — rechtssicher, günstig, komplett.
OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, GuV, Anhang, Anlagespiegel, E-Bilanz an ELSTER, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung, Offenlegung/Hinterlegung im Unternehmensregister, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht, 12 Monate Finanzamtsvertretung und 1 Jahr kostenlose Steuerberatung.Hinweis: Die Schwellenwerte beziehen sich auf den Rechtsstand April 2026 nach dem Zweiten HGB-Änderungsgesetz vom 12.04.2024 und der EU-Delegierten-Richtlinie 2023/2775. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung — insbesondere bei Konzernstrukturen, mittelgroßen Gesellschaften mit Prüfungspflicht oder Sonderkonstellationen (Umwandlung, Verschmelzung, Holding) ist fachliche Beratung unerlässlich. Rechtsgrundlagen: § 242 HGB, § 267 HGB, § 267a HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.


