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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten


OnlineBilanzBlogAufbau Anhang

Aufbau Anhang Jahresabschluss 2026: Pflichtinhalte & Struktur

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Anhang gehört zum Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften. Er ergänzt Bilanz und GuV um wesentliche Erläuterungen, Bewertungsmethoden und Hintergrundinformationen. Ein korrekt strukturierter Anhang schafft Transparenz und vermeidet rechtliche Probleme.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Anhang ist ein eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 1 HGB. Er erläutert Bilanz und GuV durch Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten und sonstigen Pflichtangaben. Die Gliederung des Anhangs orientiert sich an den Vorgaben nach § 284 ff. HGB, wobei Umfang und Detailgrad von der Unternehmensgröße abhängen. Für die praktische Umsetzung bietet sich die Verwendung einer Anhang Jahresabschluss Vorlage an, die alle wesentlichen Pflichtbestandteile bereits strukturiert enthält.

Funktion und Bedeutung des Anhangs im Jahresabschluss

Der Anhang ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB ein verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften. Er ergänzt die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung um qualitative Informationen, die für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich sind.

Während Bilanz und GuV die wirtschaftliche Situation primär in Zahlen darstellen, liefert der Anhang die notwendigen Erläuterungen zu diesen Zahlen. Er erklärt, nach welchen Methoden bewertet wurde, welche Schätzungen zugrunde liegen und welche wesentlichen Sachverhalte nicht unmittelbar aus den Zahlenwerken ersichtlich sind.

§ 264

HGB regelt Anhangspflicht

§ 284-288

HGB Pflichtangaben

3

Funktionen: Information, Erläuterung, Transparenz

Der Anhang erfüllt drei zentrale Funktionen: Er macht den Jahresabschluss verständlich auch für Nicht-Experten, schafft Transparenz über nicht-bilanzielle Sachverhalte und sorgt für Nachvollziehbarkeit aller wesentlichen Bewertungsentscheidungen.

Hinweis

Ein vollständiger und korrekter Anhang ist Voraussetzung für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Fehlt der Anhang oder ist er unvollständig, drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Wann ist ein Anhang Pflicht?

Die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs besteht grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens – allerdings unterscheidet sich der Umfang der erforderlichen Angaben erheblich.

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können von zahlreichen Erleichterungen nach § 288 HGB profitieren. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den Anhang vollumfänglich nach §§ 284-286 HGB erstellen.

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Reduzierte Pflichtangaben
  • Keine Segmentberichterstattung
  • Vereinfachte Darstellung möglich

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Alle Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Erläuterungen zu allen Posten
  • Zusätzliche Angaben nach § 285 HGB

Große Kapitalgesellschaften

  • Alle Angaben wie mittelgroße KapGes
  • Zusätzliche Berichtspflichten
  • Kapitalflussrechnung separat

Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschaftsstruktur (z.B. GbR, OHG, KG) sind grundsätzlich nicht zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet, sofern sie nicht als Kapitalgesellschaft & Co. strukturiert sind oder freiwillig einen Anhang erstellen.

Achtung

Auch wenn kleine Kapitalgesellschaften Erleichterungen nutzen können, besteht dennoch eine Anhangspflicht. Ein vollständiges Fehlen des Anhangs ist nicht zulässig und führt zu einem unvollständigen Jahresabschluss.

Struktur und Aufbau des Anhangs nach HGB

Das HGB gibt keine zwingende Gliederung für den Anhang vor. In der Praxis hat sich jedoch eine systematische Struktur etabliert, die den Anforderungen der §§ 284-286 HGB folgt und eine logische Reihenfolge der Informationen sicherstellt.

Die klassische Gliederung orientiert sich an der Abfolge: Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu Bilanzposten, Erläuterungen zur GuV, sonstige Pflichtangaben. Diese Struktur gewährleistet Übersichtlichkeit und Vollständigkeit.

Empfohlener Aufbau des Anhangs

  1. Allgemeine Angaben: Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht, Geschäftsjahr, Größenklasse nach § 267 HGB
  2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Darstellung der angewandten Methoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
  3. Abweichungen von Bewertungsmethoden: Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-3 HGB bei Methodenwechsel
  4. Erläuterungen zu Bilanzposten: Aufgliederungen, Entwicklungen, Bewertungsdetails nach § 284 Abs. 3 HGB
  5. Erläuterungen zur GuV: Aufschlüsselungen nach § 285 Nr. 8, 9 HGB
  6. Sonstige Pflichtangaben: Haftungsverhältnisse, Organvergütungen, Mitarbeiteranzahl, Beteiligungen nach § 285 HGB
  7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag: Wesentliche Vorgänge nach § 285 Nr. 33 HGB
  8. Nachtragsbericht: Falls erforderlich

„Ein systematischer Aufbau des Anhangs erleichtert nicht nur die Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sondern auch die Offenlegung beim Unternehmensregister. Wir empfehlen, die Gliederung jährlich beizubehalten, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Größenklasse und den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab. Wichtig ist, dass alle nach §§ 284 ff. HGB erforderlichen Angaben enthalten sind und der Anhang eine klare, nachvollziehbare Struktur aufweist.

Pflichtangaben im Anhang nach § 284 HGB

§ 284 HGB definiert die Mindestangaben, die der Anhang einer Kapitalgesellschaft enthalten muss. Diese Pflichtangaben sind zwingend erforderlich und bilden das Grundgerüst des Anhangs.

Kernpflichtangaben nach § 284 Abs. 2 HGB

Pflichtangabe Rechtsgrundlage Inhalt
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Darstellung der angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden
Abweichungen von Methoden § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Begründung und Auswirkung bei Methodenwechsel
Währungsumrechnung § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Methoden bei Fremdwährungsgeschäften
Abweichungen wegen True-and-Fair-View § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Begründung außergewöhnlicher Abweichungen

Erläuterungspflichten nach § 284 Abs. 3 HGB

Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben müssen einzelne Posten der Bilanz und GuV erläutert werden, soweit diese nicht bereits in der Bilanz aufgegliedert sind. Dies betrifft insbesondere:

  • Entwicklung des Anlagevermögens: Anlagenspiegel mit Angaben zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, Zugängen, Abgängen, Umbuchungen und Abschreibungen
  • Aufgliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten: Nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, 1-5 Jahre, über 5 Jahre)
  • Eigenkapitalentwicklung: Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalposten
  • Rückstellungen: Aufgliederung nach Arten und Entwicklung
  • Haftungsverhältnisse: Angaben zu nicht bilanzierten Verpflichtungen nach § 251 HGB

Hinweis

Der Anlagenspiegel ist eine der wichtigsten Pflichtangaben im Anhang. Er muss die Entwicklung aller Anlagepositionen vollständig und nachvollziehbar darstellen – von den Anschaffungskosten bis zu den Restbuchwerten.

Größenabhängige Erleichterungen und Zusatzpflichten

Der Umfang der Anhangangaben hängt wesentlich von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Kleine Kapitalgesellschaften können erhebliche Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch nehmen, während große Gesellschaften zusätzliche Angaben nach § 286 HGB machen müssen.

Größenklassen nach § 267 HGB (2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse wird erreicht, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 HGB)

  • Vereinfachte Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Keine Angabepflicht zu Umsatzerlösen nach geografischen Märkten (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Keine Angabe durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Vereinfachte Angaben zu Organbezügen (keine Individualisierung)
  • Keine Segmentberichterstattung
  • Reduzierte Anforderungen bei Beteiligungsangaben

Zusatzpflichten für große Kapitalgesellschaften (§ 286 HGB)

  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografisch (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen
  • Detaillierte Angaben zu Organvergütungen (individualisiert)
  • Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB
  • Erweiterte Berichtspflichten bei Konzernstrukturen

Achtung

Die Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 288 HGB ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für kleine Kapitalgesellschaften erfüllt sind. Eine fehlerhafte Einordnung kann zur Unvollständigkeit des Jahresabschlusses führen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang

Die Darstellung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist eine der wichtigsten Kernpflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Sie erklärt, nach welchen Grundsätzen und Verfahren die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden bewertet wurden.

Diese Angaben ermöglichen es Lesern des Jahresabschlusses nachzuvollziehen, wie die ausgewiesenen Werte zustande gekommen sind. Besonders relevant sind Bewertungsmethoden bei Anlagevermögen, Vorräten, Forderungen und Rückstellungen.

Typische Bewertungsmethoden nach HGB

Anlagevermögen

  • Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB
  • Planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB (linear, degressiv)
  • Außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
  • Zuschreibungsgebot bei Wegfall der Gründe § 253 Abs. 5 HGB

Umlaufvermögen

  • Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten § 253 Abs. 1 HGB
  • Strenges Niederstwertprinzip § 253 Abs. 4 HGB
  • Bewertungsvereinfachungen (FIFO, LIFO, Durchschnitt) § 256 HGB
  • Einzelbewertung oder Gruppenbewertung § 240 Abs. 4 HGB

Beispielformulierung für Bewertungsmethoden

Hinweis

Mustertext Anlagevermögen: Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Bei dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Entfallen die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen, wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Bei der Darstellung der Bewertungsmethoden ist darauf zu achten, dass alle wesentlichen Vermögensgruppen berücksichtigt werden: Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, flüssige Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

  • Bewertungsgrundsätze für alle wesentlichen Bilanzposten angegeben
  • Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern dokumentiert
  • Bewertungsvereinfachungen (z.B. FIFO) benannt
  • Rückstellungsbewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB erläutert
  • Fremdwährungsumrechnung bei Bedarf dargestellt

Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten

Neben den allgemeinen Bewertungsmethoden sind nach § 284 Abs. 3 HGB Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz erforderlich. Diese Angaben dienen der Aufgliederung und Konkretisierung der zusammengefassten Bilanzpositionen.

Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB

Der Anlagenspiegel ist die wichtigste Erläuterung zum Anlagevermögen. Er zeigt die Entwicklung der einzelnen Anlagepositionen im Geschäftsjahr in tabellarischer Form:

Position Anschaffungskosten 01.01. Zugänge Abgänge Anschaffungskosten 31.12. Abschreibungen kumuliert Buchwert 31.12.
Grundstücke 500.000 0 0 500.000 0 500.000
Gebäude 800.000 50.000 0 850.000 200.000 650.000
Techn. Anlagen 300.000 40.000 20.000 320.000 180.000 140.000
BGA 150.000 30.000 10.000 170.000 90.000 80.000

Der Anlagenspiegel muss für jede Position des Anlagevermögens die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, kumulierte Abschreibungen und den Restbuchwert ausweisen.

Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten

Forderungen und Verbindlichkeiten sind nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB nach Restlaufzeiten aufzugliedern. Diese Angabe ermöglicht eine Beurteilung der Liquiditätssituation:

  • Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  • Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren
  • Restlaufzeit über fünf Jahre

Eigenkapitalentwicklung

Die Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalposten ist nach § 284 Abs. 3 HGB darzustellen. Dies umfasst gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn/-verlust mit Angabe der Anfangsbestände, Veränderungen und Endbestände.

„Erläuterungen zu Bilanzposten dürfen nicht als lästige Pflicht verstanden werden. Sie bieten die Chance, die wirtschaftliche Entwicklung transparent darzustellen und Vertrauen bei Banken, Gesellschaftern und Geschäftspartnern aufzubauen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

§ 285 HGB enthält einen umfangreichen Katalog sonstiger Pflichtangaben, die über die Erläuterung von Bilanzposten hinausgehen. Diese Angaben betreffen unter anderem Haftungsverhältnisse, Organvergütungen, Arbeitnehmerzahl und weitere wesentliche Sachverhalte.

Wichtigste sonstige Pflichtangaben

Pflichtangabe Rechtsgrundlage Inhalt
Haftungsverhältnisse § 285 Nr. 3 HGB Bürgschaften, Garantien, sonstige Verpflichtungen nach § 251 HGB
Umsatzerlöse § 285 Nr. 4 HGB Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen (bei großen KapGes)
Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Personalaufwand § 285 Nr. 8 HGB Aufgliederung in Löhne/Gehälter und soziale Abgaben
Organvergütungen § 285 Nr. 9 HGB Bezüge Geschäftsführer, Aufsichtsrat
Beteiligungen § 285 Nr. 11 HGB Angaben zu Beteiligungen > 20%
Abschlussprüferhonorar § 285 Nr. 17 HGB Aufgliederung Prüfungs-, Steuerberatungs-, sonstige Leistungen
Ereignisse nach Bilanzstichtag § 285 Nr. 33 HGB Wesentliche Vorgänge nach dem 31.12.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse sind Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, weil die Inanspruchnahme unwahrscheinlich ist. Sie müssen im Anhang angegeben werden, wenn sie wesentlich sind. Dazu gehören:

  • Bürgschaften und Garantieverpflichtungen
  • Haftung aus Wechselverbindlichkeiten
  • Gewährleistungen gegenüber Dritten
  • Bestellobligo (bestellte, aber noch nicht gelieferte Waren)

Arbeitnehmerzahl und Personalaufwand

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres ist nach § 285 Nr. 7 HGB anzugeben (außer bei kleinen Gesellschaften mit Erleichterung). Der Personalaufwand ist nach § 285 Nr. 8 HGB in Löhne/Gehälter und soziale Abgaben aufzugliedern.

Hinweis

Die Angabe der Organvergütungen nach § 285 Nr. 9 HGB kann bei kleinen Kapitalgesellschaften entfallen, wenn dadurch Rückschlüsse auf die Bezüge einzelner Personen möglich wären (§ 286 Abs. 4 HGB).

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, müssen nach § 285 Nr. 33 HGB im Anhang erläutert werden. Dies können sein:

  • Wesentliche Investitionen oder Desinvestitionen
  • Außergewöhnliche Schadensfälle
  • Wichtige Vertragsabschlüsse
  • Wesentliche Änderungen in der Unternehmensstruktur
  • Gesellschafterwechsel oder Kapitalmaßnahmen

Häufige Fehler bei der Anhangerstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Erstellung des Anhangs immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen, Verzögerungen bei der Offenlegung oder sogar zu rechtlichen Problemen führen können. Mit systematischer Vorbereitung lassen sich diese Fehler vermeiden.

Die 10 häufigsten Fehler im Anhang

  1. Fehlender oder unvollständiger Anlagenspiegel: Der Anlagenspiegel ist Pflichtbestandteil und muss vollständig sein
  2. Keine Angabe der Bewertungsmethoden: § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB verlangt zwingend die Darstellung
  3. Fehlende Restlaufzeitangaben: Forderungen und Verbindlichkeiten müssen nach Fristen aufgegliedert werden
  4. Nicht angepasste Textbausteine: Standardtexte aus Vorjahren ohne aktuelle Anpassung übernommen
  5. Haftungsverhältnisse nicht angegeben: Bürgschaften und Garantien fehlen häufig
  6. Falsche Größenklasse: Fehlerhafte Einordnung führt zu falschen Erleichterungen
  7. Ereignisse nach Bilanzstichtag fehlen: Wesentliche Vorgänge nach dem 31.12. nicht erwähnt
  8. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen: Angaben nicht nachvollziehbar oder unklar
  9. Fehlende Angaben zu Organbezügen: Geschäftsführervergütung nicht oder falsch angegeben
  10. Keine Prüfung auf Vollständigkeit: Checkliste nach §§ 284-286 HGB nicht durchgegangen

Achtung

Ein unvollständiger Anhang führt dazu, dass der gesamte Jahresabschluss als nicht ordnungsgemäß gilt. Dies kann die Offenlegung beim Unternehmensregister verzögern und Ordnungsgelder nach § 335 HGB auslösen.

Checkliste zur Fehlervermeidung

  • Größenklasse nach § 267 HGB korrekt ermittelt
  • Alle Pflichtangaben nach § 284 HGB enthalten
  • Anlagenspiegel vollständig und korrekt
  • Bewertungsmethoden für alle Vermögensgruppen dokumentiert
  • Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten aufgegliedert
  • Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag berücksichtigt
  • Arbeitnehmerzahl und Personalaufwand angegeben (falls erforderlich)
  • Organvergütungen angegeben (falls erforderlich)
  • Anhang auf Konsistenz mit Bilanz und GuV geprüft

„Die meisten Fehler im Anhang entstehen nicht aus fehlendem Wissen, sondern aus Zeitdruck und mangelnder Systematik. Eine strukturierte Checkliste und professionelle Prüfung durch einen Steuerberater schaffen Sicherheit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxistipps für die effiziente Anhangerstellung

Die Erstellung eines vollständigen und korrekten Anhangs muss nicht aufwendig sein, wenn Sie systematisch vorgehen und die richtigen Werkzeuge nutzen. Mit einer strukturierten Vorbereitung sparen Sie Zeit und minimieren Fehlerquellen.

Vorbereitung und Datenbeschaffung

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Sammlung aller erforderlichen Informationen. Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  • Anlagenbuchhaltung mit allen Bewegungen des Geschäftsjahres
  • Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten
  • Dokumentation aller Bürgschaften, Garantien und Haftungsverhältnisse
  • Personalstatistik (Durchschnittliche Mitarbeiterzahl)
  • Gesellschafterbeschlüsse zu Gewinnverwendung und Kapitalmaßnahmen
  • Übersicht über wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nutzung von Vorlagen und Software

Professionelle Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz.de bietet vorgefertigte Anhangstrukturen, die automatisch an die Größenklasse angepasst werden. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass keine Pflichtangaben vergessen werden.

Manuelle Erstellung

  • Hoher Zeitaufwand für Recherche
  • Risiko fehlender Pflichtangaben
  • Jährliche Neuformatierung nötig
  • Keine automatische Konsistenzprüfung
  • Fehleranfällig bei Größenwechsel

Mit OnlineBilanz.de

  • Automatische Größenklassenprüfung
  • Vorgefertigte Gliederung nach HGB
  • Integrierter Anlagenspiegel
  • Automatische Plausibilitätsprüfung
  • Steuerberaterprüfung inklusive

Zeitplan für die Anhangerstellung

Planen Sie ausreichend Zeit für die Anhangerstellung ein. Ein typischer Zeitplan für eine kleine bis mittelgroße GmbH:

  1. Woche 1-2 nach Jahresende: Datenbeschaffung, Abstimmung Anlagenbuchhaltung
  2. Woche 3-4: Erstellung Rohfassung Anhang, Anlagenspiegel
  3. Woche 5-6: Ergänzung sonstiger Pflichtangaben, Abstimmung mit Bilanz/GuV
  4. Woche 7-8: Prüfung durch Steuerberater, Korrekturen
  5. Bis Monat 5: Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  6. Bis Monat 12: Offenlegung beim Unternehmensregister

Hinweis

Die Feststellungsfrist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate nach § 42a GmbHG. Die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister endet 12 Monate nach Bilanzstichtag nach § 325 HGB.

Professionelle Unterstützung nutzen

Der Anhang ist ein rechtlich anspruchsvolles Dokument. Auch wenn Sie die Erstellung selbst vornehmen, sollte eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater erfolgen. OnlineBilanz.de bietet die Kombination aus effizienter Software und obligatorischer Steuerberaterprüfung.

  • Früh mit Datenbeschaffung beginnen (ab Januar)
  • Strukturierte Vorlage oder Software nutzen
  • Anlagenspiegel als erstes erstellen
  • Konsistenz mit Bilanz und GuV sicherstellen
  • Fachliche Prüfung durch Steuerberater einplanen
  • Ausreichend Puffer bis zur Feststellungsfrist einplanen

Häufig gestellte Fragen

Welche Kapitalgesellschaften müssen einen Anhang erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Anhang zum Jahresabschluss zu erstellen. Die Pflicht besteht unabhängig von der Größenklasse. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können jedoch von Erleichterungen nach § 288 HGB profitieren und müssen weniger umfangreiche Angaben machen als mittelgroße oder große Gesellschaften.

Was muss zwingend im Anhang einer kleinen GmbH enthalten sein?

Auch bei Erleichterungen nach § 288 HGB muss der Anhang einer kleinen GmbH folgende Pflichtangaben enthalten: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB, Anlagenspiegel mit Entwicklung des Anlagevermögens, Aufgliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten, Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sowie Ereignisse nach dem Bilanzstichtag nach § 285 Nr. 33 HGB, sofern wesentlich.

Was ist der Anlagenspiegel und warum ist er so wichtig?

Der Anlagenspiegel ist eine tabellarische Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr. Er zeigt für jede Position die Anschaffungs-/Herstellungskosten zu Jahresbeginn, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, kumulierte Abschreibungen und den Restbuchwert zum Jahresende. Der Anlagenspiegel ist nach § 284 Abs. 3 HGB eine Pflichtangabe für alle Kapitalgesellschaften und darf nicht fehlen, da er die wesentlichen Vermögensbewegungen transparent macht.

Was passiert, wenn der Anhang unvollständig ist oder fehlt?

Ein fehlender oder unvollständiger Anhang führt dazu, dass der gesamte Jahresabschluss als nicht ordnungsgemäß gilt. Dies kann die Offenlegung beim Unternehmensregister verzögern oder unmöglich machen. Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann ein unvollständiger Anhang steuerrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben, etwa bei Gesellschafterbeschlüssen oder Kreditverhandlungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 284 HGB – Erläuterung der Bilanz und GuV, § 285 HGB – Sonstige Pflichtangaben, § 288 HGB – Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater