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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten 2026

Steuerberater Kosten Steuererklärung 2026: Gebühren & Alternativen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für eine Steuererklärung durch einen Steuerberater variieren je nach Unternehmensform, Umsatz und Komplexität erheblich. Für GmbH und UG sind zwischen 1.500 und 12.000 Euro pro Jahr realistisch. Online-Händler sollten dabei beachten, dass spezialisierte E-Commerce Buchhalter oft besser mit den Besonderheiten des Onlinehandels vertraut sind. Grundlage für die Berechnung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), deren konkrete Anwendung im Honorar für Steuerberater 2026 ausführlich erläutert wird. Eine detaillierte Übersicht zu allen Gebührenfaktoren finden Sie in unserem Artikel Steuerberaterkosten 2026: Was kostet eine Steuererklärung wirklich?, der zeigt, wie sich die Gebühren zusammensetzen, welche Faktoren die Kosten beeinflussen und welche rechtssicheren Alternativen verfügbar sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Kosten für eine Steuererklärung durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und basieren auf dem Gegenstandswert – meist Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für eine GmbH liegen die Gesamtkosten (Jahresabschluss plus alle Steuererklärungen) zwischen 1.500 und 12.000 Euro jährlich. Einfachere Fälle sind günstiger, komplexe Strukturen teurer.

Was umfasst die Steuererklärung für Unternehmen?

Der Begriff Steuererklärung für Unternehmen umfasst je nach Rechtsform mehrere einzelne Erklärungen, die alle fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Die Komplexität und der Umfang variieren erheblich zwischen verschiedenen Unternehmensformen.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sind nach § 5 KStG mehrere Steuererklärungen verpflichtend. Diese umfassen die Körperschaftsteuererklärung gemäß § 31 KStG, die Gewerbesteuererklärung nach § 14a GewStG sowie die Umsatzsteuererklärung gemäß § 18 UStG.

Körperschaftsteuer

  • Pflicht für GmbH, UG, AG
  • Frist: 31.07.2026
  • Basis: Jahresüberschuss

Gewerbesteuer

  • Abhängig vom Standort
  • Freibetrag: 24.500 EUR
  • Hebesatz variabel

Umsatzsteuer

  • Monatliche/quartalsweise Voranmeldung
  • Jahreserklärung
  • Vorsteuerabzug § 15 UStG

Einzelunternehmer und Freiberufler haben andere steuerliche Pflichten. Sie reichen eine Einkommensteuererklärung nach § 25 EStG ein, in der die betrieblichen Einkünfte nach § 2 EStG erfasst werden. Auch hier kommen Gewerbesteuer (bei Gewerbetreibenden) und Umsatzsteuer hinzu.

Hinweis

Zusätzlich zu den Jahreserklärungen sind in den meisten Fällen monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 18 Abs. 1 UStG verpflichtend. Diese müssen elektronisch über ELSTER übermittelt werden und erhöhen den laufenden Beratungsbedarf erheblich.

Kosten Steuererklärung Steuerberater: Realistischer Überblick

Die Kosten für eine Steuererklärung durch einen Steuerberater sind in Deutschland nicht einheitlich festgelegt. Steuerberater dürfen ihre Leistungen innerhalb des durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgegebenen Rahmens frei berechnen.

Die folgende Übersicht zeigt typische Preisspannen für verschiedene Unternehmensformen und steuerliche Leistungen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Gegenstandswert, der Komplexität und dem individuellen Gebührensatz der Kanzlei ab.

Unternehmensform / Erklärung Kostenrahmen (einfach) Kostenrahmen (komplex)
Einkommensteuererklärung (Einzelunternehmer) 300 – 700 EUR 700 – 1.500 EUR
Körperschaftsteuererklärung (GmbH/UG) 600 – 1.500 EUR 1.500 – 4.000 EUR
Gewerbesteuererklärung 200 – 500 EUR 500 – 1.500 EUR
Umsatzsteuererklärung (jährlich) 150 – 400 EUR 400 – 1.000 EUR
Jahresabschluss + alle Steuererklärungen 1.500 – 4.000 EUR 4.000 – 12.000 EUR
Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich) 50 – 150 EUR 150 – 300 EUR

Achtung

Bei komplexen Unternehmensstrukturen mit mehreren Gesellschaften, internationalen Geschäftsbeziehungen oder besonderen steuerlichen Sachverhalten können die Kosten deutlich höher liegen. Eine frühzeitige Klärung des Leistungsumfangs mit dem Steuerberater ist daher essentiell.

1.500–4.000 €

Einfache GmbH-Jahresabschlüsse

4.000–12.000 €

Komplexe Jahresabschlüsse

50–300 €

Monatliche UStVA

Wie werden Steuerberater-Gebühren berechnet?

Die rechtliche Grundlage für die Abrechnung von Steuerberatern bildet die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie legt fest, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen und definiert Mindest- und Höchstsätze für verschiedene Tätigkeiten.

Die Abrechnung basiert in der Regel auf einem Gegenstandswert. Dieser ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich definiert – häufig handelt es sich um den Jahresumsatz, die Bilanzsumme oder den zu versteuernden Betrag.

Grundprinzip der Gebührenberechnung

Nach der StBVV werden für jede Tätigkeit Gebührentabellen herangezogen. Der Steuerberater ermittelt zunächst den Gegenstandswert und entnimmt aus der entsprechenden Tabelle die Gebühr. Innerhalb der gesetzlichen Spanne (meist 1/10 bis 6/10 der Mittelgebühr) kann er den konkreten Satz nach Schwierigkeit und Umfang festlegen.

Gegenstandswert

  • Jahresumsatz (bei UStVA und UStE)
  • Bilanzsumme (bei Jahresabschluss)
  • Gewerbeertrag (bei Gewerbesteuererklärung)
  • Einkommen (bei ESt-Erklärung)

Gebührensatz

  • 1/10 bis 6/10 der Mittelgebühr möglich
  • Abhängig von Komplexität
  • Zeitaufwand und Haftungsrisiko
  • Individuelle Vereinbarung möglich

Beispiel: Bei einer GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro beträgt die Mittelgebühr für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 35 StBVV etwa 835 Euro. Je nach Schwierigkeitsgrad kann der Steuerberater zwischen 167 Euro (1/10) und 5.010 Euro (6/10) abrechnen. In der Praxis liegen die Gebühren meist zwischen 2/10 und 4/10.

„Viele Mandanten sind überrascht, dass die Steuerberatergebühren auch bei gleichem Gegenstandswert erheblich variieren können. Der Unterschied liegt oft im Grad der Vorbereitung: Wer seine Buchhaltung sauber führt und strukturierte Unterlagen liefert, zahlt deutlich weniger als bei chaotischer Belegführung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Die tatsächlichen Kosten für steuerliche Leistungen hängen von zahlreichen Faktoren ab, die weit über den reinen Gegenstandswert hinausgehen. Ein Verständnis dieser Faktoren hilft, Kostentreiber zu identifizieren und gezielt zu steuern.

Hauptkostenfaktoren im Überblick

  • Unternehmensgröße: Höhere Umsätze und Bilanzsummen führen automatisch zu höheren Gegenstandswerten und damit höheren Gebühren nach StBVV
  • Komplexität der Geschäftsvorfälle: Internationale Transaktionen, komplexe Verträge oder besondere Bilanzierungsfragen erhöhen den Zeitaufwand erheblich
  • Qualität der Buchführung: Eine saubere, laufende Finanzbuchhaltung reduziert den Aufwand des Steuerberaters deutlich
  • Anzahl der Geschäftsvorfälle: Mehr Belege, Rechnungen und Buchungen bedeuten höheren Bearbeitungsaufwand
  • Regionale Unterschiede: Kanzleien in Ballungsräumen wie München oder Hamburg verlangen oft höhere Stundensätze als in ländlichen Regionen
  • Erfahrung und Spezialisierung: Spezialisierte Kanzleien oder Partnergesellschaften verlangen höhere Honorare als kleinere Kanzleien

Hinweis

Ein wesentlicher Kostentreiber ist der Zeitpunkt der Beauftragung. Wer kurz vor Fristende beim Steuerberater erscheint, muss oft mit Eilzuschlägen rechnen. Eine frühzeitige Planung und kontinuierliche Zusammenarbeit senkt die Kosten nachweislich.

Zusätzliche Kostenposten

Neben den eigentlichen Steuerberaterhonoraren nach StBVV fallen häufig weitere Kosten an, die in der Planung berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören Auslagen für Porto, Telefon und Kopien, die nach § 16 StBVV gesondert berechnet werden dürfen.

  • Auslagen und Nebenkosten nach § 16 StBVV (Porto, Kopien, Fahrtkosten)
  • Umsatzsteuer auf alle Steuerberaterleistungen (19% auf das Nettohonorar)
  • Software-Gebühren für ELSTER-Übermittlung oder Mandantenportale
  • Gebühren für Registeranmeldungen oder Beglaubigungen

Wie lassen sich Steuerberaterkosten senken?

Steuerberaterkosten lassen sich durch gezielte Maßnahmen deutlich reduzieren, ohne die Qualität oder Rechtssicherheit der steuerlichen Beratung zu gefährden. Der Schlüssel liegt in einer effizienten Vorbereitung und klaren Aufgabenteilung.

  • Laufende, saubere Buchführung durch qualifiziertes Personal oder digitale Tools
  • Vollständige, sortierte und digitalisierte Belege bereitstellen
  • Standardisierte Prozesse für wiederkehrende Geschäftsvorfälle etablieren
  • Klare Kommunikation und gebündelte Anfragen statt häufiger Einzelabstimmungen
  • Vorabklärung des Leistungsumfangs und Festpreisvereinbarungen treffen
  • Digitale Zusammenarbeit nutzen (Mandantenportale, Cloud-Buchhaltung)
  • Einfache Tätigkeiten selbst übernehmen (Belegerfassung, Vorkontierung)
  • Frühzeitige Planung statt Last-Minute-Beauftragung mit Eilzuschlägen

Eine besonders effektive Methode ist die Vorerfassung der Buchhaltung im eigenen Unternehmen. Wenn Belege bereits digitalisiert, sortiert und vorkontiert sind, reduziert sich der Aufwand des Steuerberaters erheblich – was sich direkt in niedrigeren Gebühren niederschlägt.

„Mandanten, die ihre Buchhaltung digital und strukturiert führen, zahlen bei uns oft 30 bis 50 Prozent weniger als Unternehmen mit chaotischer Belegführung. Der Unterschied liegt nicht im Gegenstandswert, sondern im Bearbeitungsaufwand – und genau dort liegt das größte Einsparpotenzial.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verhandlung und Festpreisvereinbarungen

Steuerberatergebühren sind innerhalb des durch die StBVV vorgegebenen Rahmens verhandelbar. Bei wiederkehrenden, standardisierten Leistungen bieten viele Kanzleien Festpreisvereinbarungen an, die Planungssicherheit schaffen und böse Überraschungen vermeiden.

Eine transparente Honorarvereinbarung sollte den Leistungsumfang präzise definieren, klare Preise für Standardleistungen nennen und regeln, wie Zusatzaufwand abgerechnet wird. Diese Vereinbarung kann schriftlich nach § 4 StBVV getroffen werden und schützt beide Seiten.

Welche Alternativen zum klassischen Steuerberater gibt es?

Neben der klassischen Steuerberaterkanzlei existieren heute verschiedene Alternativen, die für bestimmte Unternehmensformen und Anforderungen kostengünstiger und effizienter sein können. Wichtig ist dabei stets die Wahrung der Rechtssicherheit.

Online-Steuerberatung und digitale Kanzleien

Digitale Steuerberatungskanzleien arbeiten vollständig online und verzichten auf lokale Präsenz. Durch standardisierte Prozesse, digitale Kommunikation und effiziente Workflows können sie oft günstigere Preise anbieten als traditionelle Kanzleien vor Ort.

Vorteile digitaler Steuerberatung

  • Oft 20-40% günstiger durch digitale Prozesse
  • Ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich
  • Transparente Festpreismodelle
  • Moderne digitale Tools und Schnittstellen
  • Schnellere Kommunikation via Chat/E-Mail

Nachteile digitaler Steuerberatung

  • Kein persönlicher Kontakt vor Ort
  • Weniger geeignet für komplexe Spezialfälle
  • Standardisierung kann Grenzen haben
  • Vertrauensaufbau schwieriger
  • Individuelle Betreuung teils eingeschränkt

Buchhaltungssoftware und Selbsterstellung

Für Einzelunternehmer und kleine Unternehmen mit einfachen Strukturen kann eine Buchhaltungssoftware eine kostengünstige Alternative sein. Moderne Tools unterstützen bei der Belegerfassung, Kategorisierung und können teilweise sogar Steuererklärungen vorbereiten.

Achtung

Achtung: Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Dritte ist nach § 2 StBerG grundsätzlich Steuerberatern vorbehalten. Unternehmer dürfen nur ihre eigenen Steuererklärungen erstellen. Bei GmbH und UG ist zudem die Einhaltung der handelsrechtlichen Vorschriften nach §§ 264 ff. HGB zwingend erforderlich.

Digitale Lösungen für Jahresabschluss und Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG besteht nach § 325 HGB die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese muss seit dem Digitale-Rechnungslegungs-Update-Gesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister erfolgen.

Spezialisierte digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die rechtssichere Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen ohne laufende Steuerberaterkosten. Dies ist besonders für kleine GmbHs und UGs mit überschaubarer Komplexität eine wirtschaftliche Alternative.

Funktionsumfang digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Geführte Erstellung von Bilanz und GuV nach § 266 und § 275 HGB
  • Automatische Größenklassenprüfung nach § 267 HGB
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB für mittelgroße Gesellschaften
  • Lagebericht-Assistent für große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB
  • Direkte elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB
  • Fristenkontrolle und Erinnerungen an gesetzliche Deadlines
  • Einhaltung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (8-11 Monate)

Hinweis

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Geschäftsjahre, die am 31.12.2025 enden, muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8-11 Monate

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

500-25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß § 335 HGB

Wann ist eine digitale Lösung geeignet?

Digitale Jahresabschluss-Tools eignen sich besonders für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB mit standardisierten Geschäftsvorfällen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 239 HGB und grundlegendes kaufmännisches Verständnis.

Geeignet für

  • Kleine GmbH/UG nach § 267 Abs. 1 HGB
  • Standardisierte Geschäftsmodelle
  • Vorhandene Buchhaltung
  • Kostenbewusste Geschäftsführer

Weniger geeignet für

  • Große Kapitalgesellschaften § 267 Abs. 3 HGB
  • Konzernstrukturen
  • Internationale Verflechtungen
  • Komplexe Bilanzierungsfragen

Voraussetzungen

  • Ordnungsgemäße Buchführung § 239 HGB
  • Vollständige Buchhaltungsdaten
  • Kaufmännisches Grundverständnis
  • Zeitliche Ressourcen

„Viele kleine GmbHs zahlen Jahr für Jahr mehrere tausend Euro für Jahresabschlüsse, die in ihrer Komplexität keine intensive steuerliche Beratung erfordern. Digitale Tools ermöglichen es diesen Unternehmen, die gesetzlichen Pflichten rechtssicher und kostengünstig zu erfüllen – bei voller Transparenz und Kontrolle.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerliche Absetzbarkeit der Steuerberaterkosten

Steuerberaterkosten sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich vollständig steuerlich abzugsfähig. Dies gilt sowohl für die laufende Buchhaltung als auch für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit reduziert die effektive Kostenbelastung erheblich. Bei einer GmbH mit 15% Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag (insgesamt 15,825%) und einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400% (effektiv ca. 14%) beträgt die Steuerersparnis rund 30% der Steuerberaterkosten.

Abgrenzung betrieblich vs. privat

Während betriebliche Steuerberatungskosten vollständig absetzbar sind, gelten für private Steuerberatungskosten (z.B. für die private Einkommensteuererklärung des Gesellschafter-Geschäftsführers) andere Regeln. Diese können nur noch in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Voll abzugsfähig (betrieblich)

  • Buchführung und laufende Beratung
  • Erstellung Jahresabschluss nach § 242 HGB
  • Körperschaftsteuererklärung § 31 KStG
  • Gewerbesteuererklärung § 14a GewStG
  • Umsatzsteuererklärung § 18 UStG
  • Betriebsprüfungen und Einsprüche

Eingeschränkt/nicht abzugsfähig

  • Private Einkommensteuererklärung
  • Private Vermögensverwaltung
  • Erbschaftsteuerberatung (privat)
  • Schenkungsteuerberatung (privat)
  • Private Kapitalerträge
  • Allgemeine Lebensführung

Bei gemischten Leistungen (z.B. wenn der Steuerberater sowohl die betriebliche als auch die private Steuererklärung erstellt) ist eine sachgerechte Aufteilung erforderlich. Die Rechnung sollte die einzelnen Positionen separat ausweisen, um die Abzugsfähigkeit nachzuweisen.

Zeitpunkt der Geltendmachung

Steuerberaterkosten werden steuerlich in dem Jahr als Betriebsausgaben erfasst, in dem sie bezahlt wurden (Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden (bei Bilanzierung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

Hinweis

Für bilanzierende Kapitalgesellschaften gilt das Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Steuerberaterkosten für die Erstellung des Jahresabschlusses 2025 werden als Aufwand im Geschäftsjahr 2025 erfasst, auch wenn die Rechnung erst 2026 bezahlt wird. Dies erfolgt durch Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung nach § 249 Abs. 1 HGB.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Steuererklärung für eine GmbH beim Steuerberater?

Die Kosten für eine vollständige Steuerberatung einer GmbH (Jahresabschluss plus Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung) liegen zwischen 1.500 und 12.000 Euro jährlich. Bei einfachen Strukturen und sauberer Buchführung sind 1.500 bis 4.000 Euro realistisch, bei komplexen Sachverhalten können 4.000 bis 12.000 Euro oder mehr anfallen. Die Berechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf Basis des Gegenstandswerts (meist Bilanzsumme oder Umsatz).

Wie kann ich Steuerberaterkosten reduzieren, ohne auf Beratung zu verzichten?

Die effektivsten Maßnahmen zur Kostensenkung sind: (1) Laufende, saubere Buchführung statt chaotischer Belegsammlungen, (2) digitalisierte und vorsortierte Belege, (3) standardisierte Prozesse für wiederkehrende Vorgänge, (4) Festpreisvereinbarungen mit dem Steuerberater, (5) frühzeitige Beauftragung ohne Zeitdruck, (6) Nutzung digitaler Mandantenportale und (7) Selbsterledigung einfacher Tätigkeiten wie Belegerfassung. Mandanten mit guter Vorbereitung zahlen oft 30-50% weniger als bei unstrukturierter Zusammenarbeit.

Sind Steuerberaterkosten steuerlich absetzbar?

Ja, Steuerberaterkosten für betriebliche Leistungen sind nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies umfasst Buchführung, Jahresabschluss, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen. Bei einer GmbH führt dies zu einer Steuerersparnis von rund 30% (Körperschaftsteuer 15,825% plus Gewerbesteuer ca. 14%). Private Steuerberatungskosten sind hingegen seit 2006 nur noch in Ausnahmefällen absetzbar.

Welche Alternativen gibt es zum klassischen Steuerberater?

Für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften mit standardisierten Geschäftsvorfällen gibt es mehrere Alternativen: (1) Online-Steuerberatung mit digitalen Kanzleien, oft 20-40% günstiger durch effiziente Prozesse, (2) digitale Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz.de für rechtssichere Selbsterstellung und Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB, (3) Buchhaltungssoftware für die laufende Finanzbuchhaltung. Bei komplexen Strukturen, Konzernverbünden oder internationalen Geschäften ist weiterhin ein klassischer Steuerberater empfehlenswert.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 325 HGB Offenlegung, § 267 HGB Größenklassen, § 42a GmbHG Feststellungsfrist. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater