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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogE-Commerce Buchhalter

E-Commerce Buchhalter 2026: Kosten, Aufgaben & Alternativen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Online-Händler starten mit der Buchhaltung selbst – bis die Verkaufskanäle zunehmen und die steuerlichen Anforderungen komplexer werden. Spätestens bei der professionellen Erstellung des Jahresabschlusses mit einem Bilanzbuchhalter stellt sich die Frage nach dem richtigen Partner. Wann ist ein E-Commerce Buchhalter notwendig und wie lassen sich Kosten sparen? Dieser Artikel zeigt, was spezialisierte Buchhalter leisten, wann Sie externe Unterstützung brauchen und welche digitalen Alternativen existieren. Insbesondere bei GmbH-Strukturen im E-Commerce kann die Steuerberatung für die GmbH zusätzliche Anforderungen mit sich bringen. Einen detaillierten Überblick zu Jahresabschluss Kosten beim Steuerberater und verfügbaren Optionen finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein E-Commerce Buchhalter ist bei EU-Verkäufen, mehreren Verkaufskanälen und komplexen Umsatzsteuerfragen sinnvoll. Er kennt OSS-Verfahren, Plattformprovisionen und Retourenbuchung. Digitale Tools können als kostengünstige Alternative dienen, wenn die Prozesse standardisiert sind.

Was macht ein E-Commerce Buchhalter?

Ein E-Commerce Buchhalter ist ein Buchführungsspezialist mit Kenntnissen im Online-Handel. Er kennt die besonderen buchhalterischen Anforderungen des E-Commerce und hilft dabei, diese nach § 238 HGB und § 145 AO korrekt umzusetzen.

Anders als ein allgemeiner Buchhalter beherrscht er nicht nur die Grundlagen der doppelten Buchführung, sondern versteht die spezifischen Prozesse des Online-Handels: Plattformerlöse, Provisionsabrechnung, Retouren und internationale Umsatzsteuer.

  • Laufende Erfassung aller Einnahmen aus verschiedenen Verkaufskanälen (Amazon, eBay, Shopify, eigener Shop)
  • Korrekte Verbuchung von Plattformprovisionen, Versandkosten und Retouren
  • Behandlung der Umsatzsteuer bei In- und Auslandsverkäufen nach § 3a UStG
  • Abwicklung des OSS-Verfahrens für EU-Verkäufe gemäß § 18j UStG
  • Vorbereitung und Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB

Hinweis

Ein E-Commerce Buchhalter ist besonders wertvoll, wenn das Unternehmen wächst, mehrere Kanäle bespielt werden und die steuerlichen Anforderungen durch grenzüberschreitenden Handel zunehmen.

Was unterscheidet einen E-Commerce Buchhalter von einem allgemeinen Buchhalter?

Ein allgemeiner Buchhalter beherrscht die Grundlagen der Buchführung nach § 238 ff. HGB. Im E-Commerce reicht das jedoch oft nicht aus, da der Online-Handel buchhalterische Besonderheiten aufweist, die spezifisches Fachwissen erfordern.

Die folgende Übersicht zeigt, wo sich die Kompetenzprofile unterscheiden:

Thema Allgemeiner Buchhalter E-Commerce Buchhalter
Plattformerlöse verarbeiten Grundkenntnisse Spezialisiertes Wissen
OSS-Verfahren für EU-Verkäufe Oft nicht vertraut Kernkompetenz
Retouren korrekt verbuchen Grundkenntnisse Routiniert
Mehrere Umsatzsteuersätze Bekannt Automatisiert
Warenbestand und Inventur im Online-Handel Grundkenntnisse Branchenspezifisch
Plattformprovisionen als Ausgabe trennen Manuell möglich Prozessoptimiert

Diese Unterschiede zeigen: Wer intensiv im E-Commerce tätig ist, profitiert von einem Buchhalter oder Steuerberater mit konkreter Erfahrung im Online-Handel. Die Spezialisierung auf E-Commerce spart Zeit, vermeidet Fehler und sichert die Einhaltung der steuerlichen Pflichten.

Wann brauchen Sie einen E-Commerce Buchhalter?

Nicht jeder Online-Händler braucht von Anfang an einen spezialisierten E-Commerce Buchhalter. Es gibt jedoch klare Situationen, in denen professionelle Unterstützung sinnvoll oder notwendig wird.

Wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen

Sobald Ihre Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern die Schwellenwerte nach § 3a Abs. 5 UStG überschreiten (10.000 Euro pro Jahr), müssen Sie das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) nach § 18j UStG anwenden. Ein E-Commerce Buchhalter kennt diese Regelungen und sorgt für korrekte Meldungen.

Wenn Sie auf mehreren Plattformen verkaufen

Je mehr Verkaufskanäle Sie nutzen (Amazon, eBay, Shopify, eigener Shop), desto komplexer wird die Buchführung. Jede Plattform hat eigene Abrechnungslogiken, Provisionsstrukturen und Zahlungsströme. Ein Spezialist kann diese Datenquellen effizient zusammenführen.

Wenn Sie buchführungspflichtig sind

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden nach § 141 AO buchführungspflichtig, wenn sie über 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn im Jahr erzielen. In diesen Fällen ist fachkundige Unterstützung oft unerlässlich.

  • Verkäufe in mehrere EU-Länder mit OSS-Pflicht
  • Mehr als zwei Verkaufskanäle parallel
  • Umsatz über 600.000 Euro oder Gewinn über 60.000 Euro
  • Rechtsform GmbH oder UG mit Bilanzpflicht nach § 242 HGB
  • Komplexe Retourenabwicklung und Gutschriftenprozesse

Aufgaben eines E-Commerce Buchhalters im Detail

Ein E-Commerce Buchhalter übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die über die klassische Buchführung hinausgehen. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die laufende Buchhaltung als auch die Jahresabschlusserstellung.

Laufende Buchhaltung

  • Erfassung aller Einnahmen aus verschiedenen Verkaufskanälen
  • Verbuchung von Plattformprovisionen, Zahlungsgebühren und Versandkosten
  • Korrekte Behandlung von Retouren, Gutschriften und Stornierungen
  • Überwachung offener Forderungen und Zahlungseingänge
  • Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung nach § 18 UStG

Umsatzsteuer und OSS-Verfahren

Die korrekte Behandlung der Umsatzsteuer ist im E-Commerce besonders komplex. Bei Verkäufen in andere EU-Länder greift das OSS-Verfahren nach § 18j UStG. Der Buchhalter meldet die Umsätze quartalsweise ans Bundeszentralamt für Steuern und sorgt für die richtige Zuordnung der Steuersätze.

Jahresabschluss und Bilanzierung

Bei buchführungspflichtigen Unternehmen erstellt der E-Commerce Buchhalter den Jahresabschluss nach § 242 HGB. Dieser umfasst die Bilanz (§ 266 HGB) und die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB). Bei Kapitalgesellschaften muss der Abschluss zudem nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Kosten und Preismodelle für E-Commerce Buchhalter

Die Kosten für einen E-Commerce Buchhalter variieren je nach Umfang der Tätigkeit, Unternehmensgröße und Abrechnungsmodell. Es gibt verschiedene Preisstrukturen, die jeweils Vor- und Nachteile haben.

Übliche Preismodelle

Monatspauschale

  • Typisch: 300–800 Euro/Monat
  • Abhängig von Beleganzahl
  • Planbare Kosten

Stundensatz

  • Typisch: 60–120 Euro/Stunde
  • Flexibel bei schwankendem Aufwand
  • Weniger Planungssicherheit

Umsatzbasiert

  • Typisch: 0,5–2 % vom Umsatz
  • Skaliert mit Unternehmensgröße
  • Nur bei klarer Leistungsdefinition

Zusätzliche Kosten

  • Jahresabschluss: 800–2.500 Euro zusätzlich
  • Steuerberatung: nach Steuerberatergebührenverordnung (StBVV)
  • Software-Lizenzen: 20–100 Euro/Monat
  • Einrichtung und Onboarding: 200–500 Euro einmalig

„Viele Online-Händler unterschätzen den Zeitaufwand für die manuelle Buchführung. Ein spezialisierter E-Commerce Buchhalter amortisiert sich oft schon ab 50.000 Euro Jahresumsatz durch Zeitersparnis und vermiedene Fehler.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Alternativen zum klassischen Buchhalter

Nicht jedes E-Commerce-Unternehmen benötigt einen fest angestellten oder extern beauftragten Buchhalter. Digitale Tools und Software-Lösungen können eine kostengünstige Alternative darstellen, wenn die Prozesse standardisiert sind.

Buchhaltungssoftware für E-Commerce

Moderne Buchhaltungssoftware kann Verkaufsdaten aus verschiedenen Plattformen automatisch importieren, Belege digitalisieren und Umsatzsteuervoranmeldungen vorbereiten. Viele Lösungen bieten Schnittstellen zu Amazon, eBay, Shopify und anderen Plattformen.

  • Automatischer Import von Transaktionsdaten aus Verkaufsplattformen
  • Digitale Belegerfassung per App oder E-Mail
  • Automatische Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
  • Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung nach § 18 UStG
  • Export für Steuerberater oder DATEV-Schnittstelle

Wann digitale Tools ausreichen

Digitale Buchhaltungstools sind besonders geeignet für kleine bis mittlere Online-Händler mit überschaubarer Komplexität. Sie funktionieren gut bei standardisierten Prozessen, klaren Belegstrukturen und wenn keine komplexen Sonderfälle auftreten.

Digitale Tools geeignet bei:

  • Umsatz unter 200.000 Euro/Jahr
  • Verkauf hauptsächlich in Deutschland
  • Standardisierte Produktpalette
  • Wenige Retouren und Sonderfälle
  • Grundkenntnisse in Buchhaltung vorhanden

Buchhalter notwendig bei:

  • Umsatz über 600.000 Euro/Jahr
  • EU-weite Verkäufe mit OSS-Pflicht
  • Komplexe Retourenabwicklung
  • Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB
  • Keine Zeit oder Kenntnisse vorhanden

Hinweis

OnlineBilanz bietet eine digitale Lösung speziell für die Jahresabschlusserstellung von Kapitalgesellschaften. Das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 ff. HGB und erstellt automatisch die Offenlegungsdokumente für das Unternehmensregister.

Rechtliche Anforderungen an die E-Commerce Buchführung

Die Buchführung im E-Commerce unterliegt denselben gesetzlichen Vorschriften wie in anderen Branchen. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Pflichten nach HGB und AO.

Buchführungspflicht nach § 238 HGB

Alle Kaufleute im Sinne des HGB sind zur Buchführung verpflichtet. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind grundsätzlich buchführungspflichtig. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden nach § 141 AO buchführungspflichtig, wenn sie im Vorjahr mehr als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn erzielt haben.

Jahresabschluss und Offenlegung

Kapitalgesellschaften müssen nach § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Dieser umfasst Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich einen Anhang (§ 264 HGB).

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335 HGB)

Aufbewahrungspflichten

Nach § 257 HGB müssen Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege müssen ebenfalls 10 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre aufbewahrt werden.

Achtung

Bei Verstößen gegen die Buchführungspflicht oder verspäteter Offenlegung drohen nicht nur Ordnungsgelder nach § 335 HGB, sondern auch steuerliche Konsequenzen wie Schätzungsbescheide oder der Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Auswahl und Zusammenarbeit mit einem E-Commerce Buchhalter

Die Wahl des richtigen Buchhalters ist eine strategische Entscheidung. Spezialisierung, Erfahrung und die richtige technische Ausstattung sind entscheidend für eine effiziente Zusammenarbeit.

Auswahlkriterien

  • Nachweisbare Erfahrung im E-Commerce (Referenzen prüfen)
  • Kenntnisse im OSS-Verfahren und internationaler Umsatzsteuer
  • Vertrautheit mit gängigen Plattformen (Amazon, eBay, Shopify)
  • Einsatz moderner Buchhaltungssoftware mit Schnittstellen
  • Transparente Preisstruktur und klare Leistungsbeschreibung
  • Erreichbarkeit und Kommunikationsbereitschaft

Organisatorische Zusammenarbeit

Eine effiziente Zusammenarbeit erfordert klare Prozesse und digitale Workflows. Belege sollten digital erfasst, Zugänge zu Plattformen sicher geteilt und regelmäßige Abstimmungen vereinbart werden.

  • Digitale Belegübermittlung per App, E-Mail oder Cloud
  • Sichere Weitergabe von Plattform-API-Zugängen oder Berichten
  • Monatliche oder quartalsweise Abstimmungsgespräche
  • Klare Verantwortlichkeiten für Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss
  • Dokumentation aller Prozesse und Vereinbarungen

„Eine gute Zusammenarbeit mit einem E-Commerce Buchhalter spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch steuerliche Risiken. Klare Absprachen und digitale Prozesse sind der Schlüssel zu einer effizienten Buchhaltung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alternative: Kombination aus Software und Steuerberater

Viele Online-Händler nutzen eine Kombination aus Buchhaltungssoftware für die laufende Erfassung und einem Steuerberater für komplexe Fragen, Jahresabschluss und steuerliche Optimierung. Diese Hybridlösung vereint Kosteneffizienz mit fachlicher Sicherheit.

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und der Offenlegung beim Unternehmensregister. Das Tool führt Sie durch alle Schritte und erstellt automatisch die notwendigen Dokumente nach aktuellen rechtlichen Vorgaben.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein E-Commerce Buchhalter im Monat?

Die monatlichen Kosten für einen E-Commerce Buchhalter liegen typischerweise zwischen 300 und 800 Euro, abhängig von der Beleganzahl, Anzahl der Verkaufskanäle und Komplexität. Zusätzlich fallen Kosten für den Jahresabschluss (800–2.500 Euro) an. Stundensätze liegen bei 60–120 Euro.

Wann brauche ich einen spezialisierten E-Commerce Buchhalter?

Ein spezialisierter E-Commerce Buchhalter ist sinnvoll bei EU-Verkäufen mit OSS-Pflicht nach § 18j UStG, mehreren Verkaufskanälen, Buchführungspflicht nach § 238 HGB oder § 141 AO sowie bei Umsätzen über 600.000 Euro oder Gewinnen über 60.000 Euro pro Jahr.

Können digitale Tools einen Buchhalter ersetzen?

Digitale Buchhaltungstools können bei standardisierten Prozessen, Umsätzen unter 200.000 Euro und überwiegend inländischen Verkäufen ausreichen. Bei komplexen EU-Verkäufen, Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB oder fehlenden Buchhaltungskenntnissen ist ein spezialisierter Buchhalter empfehlenswert.

Was unterscheidet einen E-Commerce Buchhalter von einem normalen Buchhalter?

Ein E-Commerce Buchhalter kennt die spezifischen Anforderungen des Online-Handels: OSS-Verfahren nach § 18j UStG, Plattformprovisionen, Retourenbuchung, mehrere Umsatzsteuersätze und automatisierte Datenimporte aus verschiedenen Verkaufskanälen. Ein allgemeiner Buchhalter verfügt meist nicht über diese Spezialisierung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater