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Agenda (vom StB vorbereitet):
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  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
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Forderungen142.820 €
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Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten

Steuerberater Kosten 2026: Was kostet die Steuererklärung wirklich?

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Rechnung des Steuerberaters überrascht viele Unternehmer. Doch die Kosten für Steuererklärungen sind gesetzlich geregelt – wer die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kennt, kann Gebühren prüfen und gezielt verhandeln. Dieser Artikel zeigt, wie Steuerberater abrechnen, welche Faktoren die Kosten beeinflussen und wo Einsparpotenziale liegen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Kosten hängen vom Gegenstandswert (z.B. zu versteuerndes Einkommen) und einem Gebührensatz zwischen 1/10 und 6/10 ab. Eine Einkommensteuererklärung bei 60.000 Euro Einkünften kostet typischerweise 400–900 Euro, eine Körperschaftsteuererklärung bei 100.000 Euro Gewinn 800–2.000 Euro. Detaillierte Informationen zu den Kosten der Steuererklärung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Die konkreten Steuerberater Kosten für Privatpersonen unterscheiden sich dabei deutlich von den Gebühren für Unternehmen. Für UG-Gesellschafter sind neben den Steuerberaterkosten auch die laufenden Kosten der Unternehmergesellschaft zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage: Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Abrechnung von Steuerberatern in Deutschland folgt nicht der freien Preisgestaltung, sondern einer gesetzlichen Regelung: der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese Verordnung legt für jede steuerliche Dienstleistung einen verbindlichen Gebührenrahmen fest.

Steuerberater dürfen ihre Honorare nur innerhalb der in der StBVV vorgegebenen Mindest- und Höchstsätze festlegen. Eine Abrechnung unterhalb des Mindestsatzes ist ebenso unzulässig wie eine Überschreitung des Höchstsatzes – es sei denn, es wurde eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen.

Hinweis

Den vollständigen Gesetzestext der StBVV finden Sie auf gesetze-im-internet.de. Die Verordnung wurde zuletzt 2020 grundlegend reformiert und gilt in dieser Form seit dem 1. Juli 2020.

Die StBVV gilt für alle klassischen steuerlichen Leistungen: Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Feststellungserklärungen und weitere steuerliche Beratungsleistungen. Nicht erfasst sind betriebswirtschaftliche Beratungen oder Gutachten – diese können frei vereinbart werden.

So funktioniert das Berechnungssystem der StBVV

Das Gebührensystem der StBVV basiert auf zwei zentralen Komponenten: dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz. Beide zusammen bestimmen die Höhe der Rechnung.

Der Gegenstandswert

Der Gegenstandswert ist die Berechnungsgrundlage für die Gebühr. Je nach Art der Steuererklärung wird er unterschiedlich ermittelt:

  • Einkommensteuererklärung: Summe der positiven Einkünfte (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV)
  • Körperschaftsteuererklärung: Einkommen vor Verlustabzug (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV)
  • Gewerbesteuererklärung: Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV)
  • Umsatzsteuererklärung: Summe der steuerbaren Umsätze (§ 24 Abs. 1 Nr. 6 StBVV)

Beispiel: Ein Einzelunternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb in Höhe von 80.000 Euro hat einen Gegenstandswert von 80.000 Euro für die Einkommensteuererklärung.

Die Tabellenwerte und Gebührensätze

Die StBVV enthält in der Anlage 3 (Tabelle A) Gebührentabellen, die jedem Gegenstandswert einen Basisbetrag zuordnen. Dieser Basisbetrag wird dann mit einem Faktor zwischen 1/10 und 6/10 multipliziert.

Die Spanne von 1/10 bis 6/10 entspricht der gesetzlich zulässigen Mindest- und Höchstgebühr. Der Steuerberater entscheidet in Abhängigkeit von Umfang, Schwierigkeit und Verantwortung der Tätigkeit, welchen Satz er ansetzt. In der Praxis wird häufig der mittlere Satz (etwa 2/10 bis 3/10) verwendet.

„Viele Mandanten wissen nicht, dass zwei Steuerberater für dieselbe Leistung völlig unterschiedliche Rechnungen stellen können – beide rechtlich korrekt. Die Kenntnis der StBVV ist daher essentiell, um Gebühren einordnen und verhandeln zu können.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kostenübersicht nach Erklärungsart

Die folgende Tabelle zeigt typische Kostenrichtwerte für die häufigsten Steuererklärungen. Die Angaben basieren auf mittleren Gebührensätzen (etwa 2/10 bis 4/10) und gehen von vollständigen, strukturierten Unterlagen aus.

Steuererklärung Gegenstandswert (Beispiel) Typische Kosten (Mittelwert)
Einkommensteuererklärung 60.000 € 400 – 900 €
Einkommensteuererklärung 120.000 € 700 – 1.500 €
Körperschaftsteuererklärung 100.000 € 800 – 2.000 €
Körperschaftsteuererklärung 300.000 € 1.500 – 3.500 €
Umsatzsteuererklärung 500.000 € 300 – 800 €
Gewerbesteuererklärung 100.000 € 300 – 600 €
Feststellungserklärung (GbR/OHG) 150.000 € 600 – 1.200 €

Achtung

Diese Werte sind Orientierungsrichtwerte. Die tatsächlichen Kosten hängen vom vereinbarten Gebührensatz, der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation und möglichen Zusatzleistungen ab.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) kommen häufig mehrere Erklärungen zusammen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Die Gesamtkosten liegen dann schnell im vierstelligen Bereich.

Hinzu kommen eventuell Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 266 HGB und § 275 HGB sowie für die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Diese Leistungen, die je nach Adressaten des Jahresabschlusses unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen, werden separat nach StBVV oder nach Zeithonorar abgerechnet.

Welche Faktoren treiben die Kosten in die Höhe?

Die Gebührentabelle gibt den Rahmen vor – ob Sie am unteren oder oberen Ende landen, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Aspekte beeinflussen den Gebührensatz, den der Steuerberater innerhalb der gesetzlichen Spanne ansetzt.

Unvollständige oder unstrukturierte Unterlagen

Wer seinem Steuerberater Belege unsortiert in Schuhkartons übergibt, zahlt mehr. Der Mehraufwand für Sortierung, Zuordnung und Nachfragen rechtfertigt einen höheren Gebührensatz. Digital strukturierte Buchhaltungsdaten senken den Aufwand deutlich.

Komplexität der steuerlichen Situation

Mehrere Einkunftsarten, internationale Geschäftsbeziehungen, Beteiligungen, Umstrukturierungen oder steuerliche Sonderfälle erhöhen die Komplexität. Der Steuerberater darf dies nach § 11 StBVV bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigen.

Umfang der Beratungsleistung

Reine Erstellung der Steuererklärung oder umfassende Steuergestaltungsberatung? Wer regelmäßige Beratungsgespräche, Optimierungsvorschläge und Planungsrechnungen wünscht, zahlt mehr als bei der reinen Abgabe der Erklärung.

Zeitdruck und Nachforderungen

Kurzfristige Beauftragungen kurz vor Fristablauf oder umfangreiche Änderungen nach Betriebsprüfungen können zu höheren Gebührensätzen oder Zeithonoraren führen. Rechtzeitige Vorbereitung senkt die Kosten.

  • Unterlagen digital und strukturiert bereitstellen
  • Frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen
  • Klare Abgrenzung zwischen Erstellung und Beratung vereinbaren
  • Gebührensatz vor Beauftragung schriftlich fixieren

Gebührensätze verstehen und vergleichen

Die StBVV sieht für die meisten Steuerberaterleistungen einen Gebührenrahmen von 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr vor. Innerhalb dieser Spanne kann der Steuerberater den Satz nach § 11 StBVV in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien festlegen.

Die drei Gebührenzonen

Unterer Satz (1/10 – 2/10)

Einfache Sachverhalte, vollständige digitale Unterlagen, Routinefälle ohne Besonderheiten. In der Praxis selten, meist bei langjährigen Mandanten mit perfekter Vorbereitung.

Mittlerer Satz (2/10 – 4/10)

Standardfall in der Branche. Normale Komplexität, ordentliche Unterlagen, übliche Bearbeitungszeit. Die meisten Steuerberater rechnen in diesem Bereich ab.

Oberer Satz (4/10 – 6/10)

Komplexe Sachverhalte, internationale Bezüge, umfangreiche Beratung, unvollständige Unterlagen oder hohe Haftungsrisiken. Rechtfertigung sollte nachvollziehbar sein.

Nach § 11 StBVV darf der Steuerberater bei der Bemessung der Gebühr insbesondere berücksichtigen: den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.

Hinweis

Lassen Sie sich den angesetzten Gebührensatz und dessen Begründung schriftlich bestätigen. Eine transparente Kalkulation ist Zeichen professioneller Zusammenarbeit und vermeidet spätere Missverständnisse.

Seit der StBVV-Reform 2020 sind Honorarvereinbarungen einfacher geworden. Steuerberater und Mandant können schriftlich auch pauschale Honorare oder Stundensätze vereinbaren – dies muss aber vor Beginn der Tätigkeit geschehen.

Sparpotenziale bei Steuerberaterkosten nutzen

Steuerberaterkosten lassen sich nicht beliebig drücken, aber durch strukturierte Vorbereitung und klare Vereinbarungen erheblich optimieren. Die folgenden Maßnahmen senken den Aufwand und damit die Gebühr.

Digitale Buchhaltung führen

Moderne Buchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle ermöglicht einen direkten Datenaustausch mit dem Steuerberater. Das spart Erfassungsaufwand und reduziert Fehlerquellen. Viele Steuerberater honorieren dies mit niedrigeren Gebührensätzen.

Vorbereitende Buchhaltung selbst übernehmen

Die laufende Buchführung ist nach StBVV separat abrechenbar. Wer diese Leistung selbst erbringt oder an günstigere Buchhaltungsdienstleister auslagert, spart erheblich. Der Steuerberater erhält dann nur die fertigen Monatsabschlüsse.

Gebührensatz schriftlich vereinbaren

Verhandeln Sie vor Mandatserteilung den Gebührensatz und lassen Sie ihn schriftlich fixieren. Bei mehrjähriger Zusammenarbeit sind Pauschalvereinbarungen oder reduzierte Sätze für Folgeaufträge üblich.

Leistungen klar abgrenzen

Unterscheiden Sie zwischen Pflichtleistungen (Steuererklärung) und optionalen Beratungsleistungen. Nicht jedes Beratungsgespräch ist notwendig. Eine klare Leistungsbeschreibung im Mandat verhindert unerwartete Zusatzkosten.

30–50%

Mögliche Kostenreduktion durch digitale Vorbereitung

2–4 Wochen

Zeitersparnis bei strukturierter Belegablage

500–1.500 €

Typische Ersparnis pro Jahr bei KMU

Prüfen Sie regelmäßig, ob die Gebühren angemessen sind. Ein Vergleich mit anderen Angeboten ist legitim – allerdings sollte nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität der Beratung berücksichtigt werden.

Vergleich und Alternative: Digitale Lösungen

Neben dem klassischen Steuerberater gibt es heute digitale Alternativen für Teilaufgaben. Besonders bei standardisierten Prozessen wie dem Jahresabschluss können spezialisierte Softwarelösungen Zeit und Kosten sparen – mehr Informationen zu den Jahresabschluss Steuerberater Kosten und möglichen Einsparpotenzial finden Sie in unserem detaillierten Kostenvergleich.

Jahresabschluss digital erstellen

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB, § 264 HGB sowie die Offenlegung nach § 325 HGB verpflichtend. OnlineBilanz.de bietet hierfür eine DSGVO-konforme Komplettlösung mit automatischer Plausibilitätsprüfung.

Die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB werden nach Eingabe der Buchhaltungsdaten automatisch erstellt. Die Übermittlung an das Unternehmensregister erfolgt direkt aus der Software – fristgerecht nach § 325 HGB.

Klassischer Steuerberater

  • Individuelle Beratung
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  • Kosten nach StBVV (meist 800–3.000 € für JA + Steuern)

Digitale Lösung (OnlineBilanz)

  • Standardisierte Prozesse
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  • Transparente Festpreise
  • Direkte Offenlegung ans Unternehmensregister

Viele Unternehmen kombinieren beide Ansätze: Der Steuerberater übernimmt die steuerliche Beratung und Optimierung, während standardisierte Aufgaben wie Jahresabschlusserstellung und Offenlegung digital erledigt werden.

„Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch möglich. Wer diese Pflicht versäumt, riskiert nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Digitale Lösungen stellen die fristgerechte Erfüllung sicher.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxistipps für Unternehmer im Jahr 2026

Die folgenden Praxishinweise helfen Ihnen, Steuerberaterkosten transparent zu halten, rechtliche Pflichten einzuhalten und Optimierungspotenziale zu nutzen.

Fristen im Blick behalten

Für Kapitalgesellschaften gelten strenge Fristen: Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (Kleinstgesellschaften) bzw. 8 Monaten (größere GmbH) nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate.

Beispiel: Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung spätestens zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen. Verspätungen führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro).

Größenklassen nach § 267 HGB kennen

Die Größenklasse Ihres Unternehmens bestimmt Umfang der Offenlegung und teilweise auch die Steuerberaterkosten. Nach § 267 HGB unterscheidet man kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei von drei Kriterien müssen überschritten sein. Kleine Gesellschaften können von Erleichterungen bei der Offenlegung profitieren (§ 326 HGB).

Mandatsvereinbarung schriftlich fixieren

Eine schriftliche Vereinbarung sollte enthalten: Umfang der Leistungen, Gebührensatz oder Pauschalhonorar, Regelungen zu Nebenkosten, Zahlungsziele und Kündigungsfristen. Dies schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

  • Gebührensatz vor Beauftragung schriftlich vereinbaren
  • Fristen für Jahresabschluss (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) im Kalender markieren
  • Buchhaltung digital und strukturiert führen
  • Regelmäßig Rechnungen des Steuerberaters auf Plausibilität prüfen
  • Bei standardisierten Aufgaben digitale Tools prüfen

Steuerberaterkosten sind keine Blackbox. Wer die Systematik der StBVV versteht, kann fundiert verhandeln, Gebühren einordnen und gezielt Einsparpotenziale heben – ohne auf fachliche Qualität und Rechtssicherheit zu verzichten.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert ab. Eine Einkommensteuererklärung bei 60.000 Euro Einkünften kostet typischerweise 400–900 Euro, eine Körperschaftsteuererklärung bei 100.000 Euro Gewinn 800–2.000 Euro. Der Steuerberater darf einen Gebührensatz zwischen 1/10 und 6/10 ansetzen, üblich ist der mittlere Bereich (2/10 bis 4/10).

Kann ich die Steuerberaterkosten von der Steuer absetzen?

Ja, Steuerberaterkosten für betriebliche Steuererklärungen sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Dazu zählen Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen sowie die Erstellung des Jahresabschlusses. Kosten für private Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuer von Privatpersonen) sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar, außer es handelt sich um Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen.

Was ist der Gegenstandswert bei der Steuerberatergebühr?

Der Gegenstandswert ist die Berechnungsgrundlage für die Gebühr nach StBVV. Bei der Einkommensteuererklärung ist es die Summe der positiven Einkünfte, bei der Körperschaftsteuererklärung das Einkommen vor Verlustabzug, bei der Umsatzsteuererklärung die Summe der steuerbaren Umsätze. Dieser Wert wird in der Gebührentabelle der StBVV nachgeschlagen und mit dem vereinbarten Gebührensatz multipliziert.

Wie kann ich Steuerberaterkosten senken?

Durch digitale, strukturierte Buchhaltung können Sie 30–50% der Kosten einsparen. Verhandeln Sie den Gebührensatz vor Mandatserteilung schriftlich, bereiten Sie Unterlagen vollständig vor und grenzen Sie Pflichtleistungen klar von optionalen Beratungen ab. Bei standardisierten Aufgaben wie dem Jahresabschluss können digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de den Steuerberater ergänzen und Kosten transparent halten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Einreichung beim Finanzamt
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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater