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OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten

Steuerberater Kosten 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für die Steuererklärung beim Steuerberater folgen gesetzlichen Vorgaben und richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dieser Artikel zeigt, wie viel ein Steuerberater für die Steuererklärung bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer berechnet – und was UnternehmerInnen 2026 wirklich zahlen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert (Umsatz, Gewinn oder Einkünfte) und einem Gebührensatz. Je nach Erklärungsart zahlen UnternehmerInnen 200–2.500 EUR pro Steuererklärung.

Sie suchen einen digitalen Steuerberater mit Festpreisen? Erfahren Sie, wie ein Online-Steuerberater Jahresabschluss und Steuererklärung für GmbH & UG übernimmt.

Gesetzliche Abrechnungsgrundlage für Steuerberater

Die Kosten für die Steuererklärung beim Steuerberater sind in Deutschland nicht frei verhandelbar. Sie folgen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die seit 2020 in aktueller Fassung gilt.

Die StBVV regelt, nach welchem Schema Steuerberater ihre Leistungen abrechnen. Sie legt Tabellenwerte fest, die je nach Art der Tätigkeit und wirtschaftlichem Wert der Leistung variieren.

Jede Steuererklärung wird dabei als eigenständige Leistung behandelt. Wer als GmbH mehrere Erklärungen einreicht, erhält für jede eine separate Honorarposition.

Hinweis

Die StBVV sieht für jede Steuerart eigene Gebührentatbestände vor. Eine pauschale Abrechnung über alle Erklärungen hinweg ist nicht zulässig.

Gegenstandswert und Gebührensatz: So wird abgerechnet

Die Berechnung der Steuerberater-Kosten basiert auf zwei zentralen Größen: dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz.

Der Gegenstandswert ist die wirtschaftliche Grundlage der jeweiligen Steuererklärung. Er variiert je nach Steuerart:

  • Bei der Körperschaftsteuererklärung: Umsatz oder steuerlicher Gewinn der GmbH
  • Bei der Gewerbesteuererklärung: Gewerbeertrag nach § 7 GewStG
  • Bei der Umsatzsteuererklärung: Jahresumsatz gemäß § 1 UStG
  • Bei der Einkommensteuererklärung: Summe der Einkünfte nach § 2 EStG

Auf diesen Gegenstandswert wendet der Steuerberater einen Gebührensatz an. Dieser darf zwischen 1/10 und 10/10 des gesetzlichen Tabellenwerts liegen – abhängig von Umfang, Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand.

„Viele Mandanten sind überrascht, dass die Kosten mit steigendem Umsatz oder Gewinn steigen – selbst wenn der tatsächliche Bearbeitungsaufwand konstant bleibt. Das ist jedoch gesetzlich so vorgesehen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten pro Steuererklärung 2026: Übersicht

Die folgende Tabelle zeigt die typischen Kosten für die häufigsten Steuererklärungen beim Steuerberater – für kleine und mittelständische Unternehmen im Jahr 2026 (die Kosten für Privatpersonen unterscheiden sich davon teils erheblich):

Steuererklärung Betrifft Gegenstandswert Typische Kosten
Körperschaftsteuererklärung GmbH, UG, AG Umsatz oder Gewinn 600–2.500 EUR/Jahr
Gewerbesteuererklärung Alle Gewerbetreibenden Gewerbeertrag 200–800 EUR/Jahr
Umsatzsteuererklärung (jährlich) Umsatzsteuerpflichtige Jahresumsatz 200–600 EUR/Jahr
Einkommensteuererklärung (GF) GeschäftsführerIn Gesamteinkünfte 300–1.200 EUR/Jahr
Einkommensteuererklärung (Selbstständige) Einzelunternehmen Gesamteinkünfte inkl. Gewinn 400–1.500 EUR/Jahr
Einkommensteuererklärung (Privatperson) Angestellte Gesamteinkünfte 150–500 EUR/Jahr

Die tatsächlichen Kosten hängen vom gewählten Gebührensatz, der Komplexität und der Vorarbeit des Mandanten ab. Bei einfachen Sachverhalten liegt der Gebührensatz oft bei 2/10 bis 4/10, bei komplexen Fällen bei 6/10 bis 8/10.

Achtung

Zusätzlich fallen auf alle Honorare 19 % Umsatzsteuer an. Die in der Tabelle genannten Beträge sind Netto-Werte, die tatsächliche Rechnung liegt entsprechend höher.

Einflussfaktoren auf die Steuerberater-Kosten

Die Höhe der Kosten für die Steuererklärung wird nicht nur vom Gegenstandswert bestimmt. Mehrere Faktoren beeinflussen den angewandten Gebührensatz, die sich direkt auf die Kosten der Steuererklärung auswirken:

Schwierigkeit

Komplexe Sachverhalte wie internationale Geschäftsbeziehungen, Umstrukturierungen oder außergewöhnliche Geschäftsvorfälle rechtfertigen höhere Gebührensätze.

Umfang der Buchhaltung

Je mehr Belege, Konten und Geschäftsvorfälle zu verarbeiten sind, desto höher der zeitliche Aufwand und damit der Gebührensatz.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Region. Steuerberater in Großstädten wie München, Frankfurt oder Hamburg rechnen tendenziell höher ab als in ländlichen Regionen – auch wenn die StBVV bundesweit gilt.

1/10 – 10/10

Gebührensatz-Spanne

2–4/10

Typisch bei einfachen Fällen

6–8/10

Typisch bei komplexen Fällen

Beispielrechnung: Steuerberater-Kosten für eine GmbH

Ein praxisnahes Beispiel verdeutlicht, wie sich die Kosten für eine GmbH mit mehreren Steuererklärungen zusammensetzen:

Hinweis

Ausgangssituation: GmbH mit 350.000 EUR Jahresumsatz, 80.000 EUR Gewinn, 75.000 EUR Gewerbeertrag. Geschäftsführer mit 60.000 EUR Jahreseinkommen (Gehalt).

Erklärung Gegenstandswert Gebührensatz Netto-Kosten
Körperschaftsteuererklärung 80.000 EUR (Gewinn) 4/10 850 EUR
Gewerbesteuererklärung 75.000 EUR (Ertrag) 3/10 420 EUR
Umsatzsteuererklärung 350.000 EUR (Umsatz) 3/10 480 EUR
Einkommensteuererklärung GF 60.000 EUR (Einkünfte) 3/10 550 EUR

Die Gesamtkosten netto betragen in diesem Beispiel 2.300 EUR. Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergibt sich eine Bruttorechnung von 2.737 EUR für alle vier Steuererklärungen.

Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die laufende Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung oder die Erstellung des Jahresabschlusses – diese sind separat zu kalkulieren.

Kosten gezielt senken: Praktische Ansätze für UnternehmerInnen

Auch wenn die StBVV die Honorare regelt, haben UnternehmerInnen mehrere Möglichkeiten, die Kosten für die Steuererklärung zu reduzieren:

  • Belege digital und strukturiert ablegen (z. B. nach Monat, Kategorie)
  • Buchhaltung laufend pflegen, nicht erst zum Jahresende
  • Vorbereitende Arbeiten selbst übernehmen (Kontierung, Belegzuordnung)
  • Digitale Tools nutzen (z. B. OnlineBilanz für Jahresabschluss und E-Bilanz)
  • Steuerberater frühzeitig beauftragen, nicht kurz vor Fristende
  • Klare Vereinbarungen über den Gebührensatz vor Auftragserteilung treffen

Besonders wirkungsvoll ist eine strukturierte Belegablage und eine kontinuierliche Buchhaltung. Steuerberater belohnen gut vorbereitete Mandate oft mit niedrigeren Gebührensätzen.

„Wer seine Buchhaltung laufend digital pflegt und die Vorarbeiten für den Jahresabschluss selbst übernimmt, kann die Steuerberaterkosten um 30–50 % reduzieren – bei gleichbleibender fachlicher Qualität.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools als Ergänzung oder Alternative

Für die Erstellung von Jahresabschluss, E-Bilanz und die Offenlegung beim Unternehmensregister bieten digitale Tools wie OnlineBilanz eine effiziente Ergänzung zum Steuerberater.

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. OnlineBilanz ermöglicht die rechtssichere Erstellung und elektronische Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Jahresabschluss

Bilanz und GuV nach § 266 und § 275 HGB erstellen – digital, rechtssicher, validiert.

E-Bilanz

XBRL-Taxonomie automatisch generieren und an das Finanzamt übermitteln.

Offenlegung

Unterlagen nach § 325 HGB direkt an das Unternehmensregister übermitteln.

Die Nutzung digitaler Tools ersetzt nicht die Steuererklärung, reduziert aber den Aufwand für den Jahresabschluss und entlastet den Steuerberater bei Routineaufgaben.

Achtung

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500–25.000 EUR gemäß § 335 HGB.

Fazit: Transparenz und Planung senken Steuerberater-Kosten

Die Kosten für die Steuererklärung beim Steuerberater sind gesetzlich geregelt und orientieren sich an wirtschaftlichen Kennzahlen. UnternehmerInnen sollten mit 600–2.500 EUR für die Körperschaftsteuererklärung, 200–800 EUR für die Gewerbesteuer und weiteren Kosten für Umsatz- und Einkommensteuer rechnen.

Entscheidend für die Höhe der Kosten sind der Gegenstandswert, der Gebührensatz und die Qualität der Vorarbeit. Wer strukturiert arbeitet, digitale Tools nutzt und frühzeitig plant, kann die Kosten deutlich senken.

Für Kapitalgesellschaften ist die Kombination aus Steuerberater und digitalen Lösungen oft die effizienteste Wahl: Der Steuerberater übernimmt die Steuererklärungen, während Tools wie OnlineBilanz Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung abdecken.

2.300–4.000 EUR

Typische Gesamtkosten GmbH/Jahr

30–50 %

Mögliche Ersparnis durch Vorarbeit

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater für eine GmbH?

Die Kosten für eine GmbH setzen sich aus mehreren Erklärungen zusammen: Körperschaftsteuererklärung (600–2.500 EUR), Gewerbesteuererklärung (200–800 EUR), Umsatzsteuererklärung (200–600 EUR) und ggf. Einkommensteuererklärung für den Geschäftsführer (300–1.200 EUR). Insgesamt ist mit 2.000–5.000 EUR netto pro Jahr zu rechnen, abhängig von Umsatz, Gewinn und Komplexität.

Wie berechnet der Steuerberater die Kosten für die Steuererklärung?

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Kosten basieren auf dem Gegenstandswert (Umsatz, Gewinn oder Einkünfte) und einem Gebührensatz zwischen 1/10 und 10/10. Je höher der wirtschaftliche Wert und je komplexer der Fall, desto höher das Honorar. Jede Steuererklärung wird separat abgerechnet.

Kann ich die Steuerberater-Kosten steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für die Steuererklärung sind steuerlich absetzbar. Für Unternehmen (GmbH, UG, Einzelunternehmen) sind sie als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Privatpersonen können Steuerberaterkosten als Sonderausgaben geltend machen, allerdings nur für den Teil, der die private Einkommensteuererklärung betrifft.

Wie kann ich die Kosten für die Steuererklärung beim Steuerberater senken?

Die wirksamsten Maßnahmen sind: Belege digital und strukturiert ablegen, Buchhaltung laufend pflegen, Vorarbeiten selbst übernehmen (z. B. Kontierung), digitale Tools für Jahresabschluss und E-Bilanz nutzen (z. B. OnlineBilanz), den Steuerberater frühzeitig beauftragen und klare Vereinbarungen über den Gebührensatz treffen. So lassen sich 30–50 % der Kosten einsparen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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