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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss erstellen

Jahresabschluss erstellen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist die wichtigste buchhalterische Pflicht für Kapitalgesellschaften. Er umfasst Bilanz, GuV und je nach Unternehmensgröße weitere Bestandteile. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Jahresabschluss Schritt für Schritt erstellen, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Sie benötigen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang und ggf. Lagebericht. Er muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG festgestellt und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist die vollständige buchhalterische Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres. Er dokumentiert nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), was das Unternehmen besitzt und schuldet sowie wie sich das Vermögen im Geschäftsjahr verändert hat.

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere wichtige Funktionen: Er dient als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung, als Rechenschaftsinstrument gegenüber Gesellschaftern und Gläubigern sowie als Basis für unternehmerische Entscheidungen. Bei Kapitalgesellschaften muss er zudem beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Hinweis

Der Jahresabschluss bildet zusammen mit der Buchführung das zentrale Element des Rechnungswesens. Während die Buchführung die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle umfasst, stellt der Jahresabschluss das zusammenfassende Ergebnis zum Bilanzstichtag dar.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 238 ff. HGB für die Buchführungspflicht sowie in den §§ 242 ff. HGB für den Jahresabschluss. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses richtet sich nach der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sind nach § 264 HGB grundsätzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen – unabhängig von ihrer Größe.

Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG) unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten: mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss.

Immer buchführungspflichtig

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • KGaA, SE und weitere Kapitalgesellschaften
  • Eingetragene Genossenschaften

Unter bestimmten Voraussetzungen

  • Einzelkaufleute (ab Schwellenwerten)
  • OHG und KG (ab Schwellenwerten)
  • GbR bei gewerblicher Tätigkeit
  • Land- und Forstwirte (ab 60.000 € Gewinn)

Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Schwellenwerte nicht überschreiten, können ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Sie sind nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.

„Viele Gesellschafter unterschätzen die Bedeutung des Jahresabschlusses. Er ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern bietet wichtige Einblicke in die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Eine rechtzeitige und sorgfältige Erstellung verhindert Ordnungsgelder und schafft Planungssicherheit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses

Die Bestandteile des Jahresabschlusses variieren je nach Rechtsform und Unternehmensgröße. Während für alle buchführungspflichtigen Unternehmen mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtend sind, müssen Kapitalgesellschaften zusätzliche Bestandteile erstellen.

Bestandteil Inhalt Pflicht für
Bilanz Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag nach § 266 HGB Alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Erträge und Aufwendungen nach § 275 HGB Alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Anhang Erläuterungen zu Bilanz und GuV nach §§ 284 ff. HGB Kapitalgesellschaften (verkürzt bei kleinen)
Lagebericht Wirtschaftliche Lage und Prognose nach § 289 HGB Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
Eigenkapitalspiegel Entwicklung der Eigenkapitalpositionen Freiwillig (empfohlen)

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie zeigt die Mittelherkunft und Mittelverwendung und muss nach dem in § 266 HGB vorgeschriebenen Gliederungsschema erstellt werden.

Auf der Aktivseite werden Anlagevermögen und Umlaufvermögen ausgewiesen, auf der Passivseite Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Bilanz muss stets ausgeglichen sein – die Summe der Aktiva entspricht der Summe der Passiva.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und zeigt, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat. Sie kann nach § 275 HGB entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden.

Das Gesamtkostenverfahren gliedert die Aufwendungen nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand etc.). Das Umsatzkostenverfahren ordnet die Aufwendungen nach Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten etc.).

Der Anhang nach §§ 284 ff. HGB

Der Anhang ergänzt und erläutert die Angaben in Bilanz und GuV. Kleine Kapitalgesellschaften können einen verkürzten Anhang erstellen. Er enthält unter anderem Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) und zu Haftungsverhältnissen.

Der Lagebericht nach § 289 HGB

Der Lagebericht ist nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Er beschreibt den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft, geht auf Risiken und Chancen ein und gibt eine Prognose zur voraussichtlichen Entwicklung ab.

Jahresabschluss erstellen: Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Vorbereitung und systematisches Vorgehen erfordert. Die einzelnen Schritte bauen aufeinander auf und sollten in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden.

  • Buchführung vollständig bis zum Bilanzstichtag führen
  • Inventur durchführen und Inventar erstellen
  • Vorbereitende Abschlussbuchungen vornehmen
  • Rechnungsabgrenzungsposten buchen
  • Rückstellungen bilden und bewerten
  • Forderungen und Verbindlichkeiten prüfen
  • Anlagevermögen bewerten und Abschreibungen buchen
  • Umlaufvermögen bewerten
  • Bilanz und GuV erstellen
  • Anhang und ggf. Lagebericht erstellen
  • Jahresabschluss von Gesellschafterversammlung feststellen lassen
  • Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen

Schritt 1: Buchführung abschließen

Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen vollständig erfasst und verbucht sein. Prüfen Sie, ob alle Belege vorliegen und alle Konten korrekt geführt wurden. Offene Posten sollten geklärt und fehlende Buchungen nachgeholt werden.

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB muss zum Bilanzstichtag eine Bestandsaufnahme (Inventur) aller Vermögensgegenstände und Schulden erfolgen. Dies umfasst die körperliche Bestandsaufnahme von Waren, Rohstoffen und Betriebsmitteln sowie die buchmäßige Erfassung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Bankguthaben.

Schritt 3: Abschlussbuchungen vornehmen

Verschiedene vorbereitende Buchungen sind erforderlich: Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB für Aufwendungen und Erträge, die unterschiedliche Geschäftsjahre betreffen, Rückstellungen nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste sowie Abschreibungen auf das Anlagevermögen nach § 253 HGB.

Schritt 4: Bewertung vornehmen

Alle Vermögensgegenstände und Schulden müssen bewertet werden. Dabei sind die Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB zu beachten: Anschaffungskostenprinzip, Vorsichtsprinzip, Einzelbewertung und Stichtagsprinzip. Forderungen sind auf Werthaltigkeit zu prüfen, bei Umlaufvermögen ist das Niederstwertprinzip anzuwenden.

Schritt 5: Bilanz und GuV erstellen

Aus den abgeschlossenen Konten werden nun Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den gesetzlichen Gliederungsschemata erstellt. Die Bilanz muss nach § 266 HGB, die GuV nach § 275 HGB aufgebaut sein. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen verkürzte Formen nutzen.

Schritt 6: Anhang erstellen

Kapitalgesellschaften müssen einen Anhang erstellen, der die Bilanz und GuV erläutert. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang mit reduzierten Angabepflichten erstellen.

Schritt 7: Feststellung durch Gesellschafter

Der aufgestellte Jahresabschluss muss nach § 42a GmbHG von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Erst mit der Feststellung wird er rechtsverbindlich.

Schritt 8: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Fristen und Termine für den Jahresabschluss 2026

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind verschiedene gesetzliche Fristen einzuhalten. Deren Nichteinhaltung kann zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen. Die Fristen hängen von der Größe der Kapitalgesellschaft ab.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Für eine kleine GmbH mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis zum 30.11.2026 von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur 8 Monate Zeit, also bis zum 31.08.2026.

Die Offenlegungsfrist nach § 325 Abs. 1 HGB beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss 2025 ist dies der 31.12.2026. Die Einreichung erfolgt elektronisch beim Unternehmensregister.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz verhängt diese Ordnungsgelder automatisiert. Eine Mahnung ergeht in der Regel nicht vorab.

Frist Kleine GmbH (Bilanzstichtag 31.12.2025) Mittelgroße/große GmbH (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Aufstellung Angemessene Zeit nach Bilanzstichtag Angemessene Zeit nach Bilanzstichtag
Feststellung (§ 42a GmbHG) Bis 30.11.2026 (11 Monate) Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung (§ 325 HGB) Bis 31.12.2026 (12 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate)

Zusätzlich zu den handelsrechtlichen Fristen sind die steuerlichen Abgabefristen zu beachten. Die Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung sind grundsätzlich bis zum 31.07.2026 abzugeben, bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28.02.2027.

Benötigte Unterlagen für den Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind zahlreiche Unterlagen und Informationen erforderlich. Eine vollständige Zusammenstellung aller Belege und Nachweise bereits vor Beginn der Abschlussarbeiten spart Zeit und vermeidet Fehler.

Buchführungsunterlagen

  • Vollständige Finanzbuchhaltung
  • Kontoauszüge aller Bankkonten
  • Kassenbuch (falls Bargeschäfte)
  • Offene-Posten-Listen
  • Saldenliste zum Bilanzstichtag

Belege und Nachweise

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Inventurlisten und Bestandsaufnahmen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Verträge und Vereinbarungen
  • Anlageverzeichnis mit Zu- und Abgängen

Bewertungsgrundlagen

  • Nachweise über Anschaffungskosten
  • Abschreibungstabellen
  • Bewertungsgutachten
  • Verträge über Rückstellungen
  • Versicherungspolicen

Für bestimmte Bilanzpositionen sind spezielle Nachweise erforderlich: Bei Forderungen müssen Fälligkeiten und Bonitäten geprüft werden, bei Rückstellungen sind Berechnungsgrundlagen zu dokumentieren, bei Verbindlichkeiten sind Verträge und Kreditvereinbarungen vorzulegen.

Hinweis

Eine digitale Belegverwaltung erleichtert die Jahresabschlusserstellung erheblich. Wenn alle Belege bereits während des Jahres digital erfasst und kategorisiert werden, reduziert sich der Aufwand zum Jahresende deutlich.

Zusätzlich werden folgende Informationen benötigt: Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführern, Informationen über wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, Details zu Haftungsverhältnissen und Eventualverbindlichkeiten sowie Angaben zu Arbeitnehmerzahlen für die Größenklassifizierung nach § 267 HGB.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Pflichten beim Jahresabschluss hängen wesentlich von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Eine Gesellschaft gehört einer Größenklasse an, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet (Hochstufung) bzw. unterschreitet (Abstufung). Dies verhindert, dass kurzfristige Schwankungen zu ständigen Wechseln der Größenklasse führen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von zahlreichen Erleichterungen: Sie dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang erstellen und sind von der Lageberichtspflicht befreit. Auch bei der Offenlegung gelten Vereinfachungen.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen einen vollständigen Jahresabschluss einschließlich Lagebericht erstellen. Einige Erleichterungen bei der Gliederung und den Angabepflichten bleiben jedoch erhalten. Große Kapitalgesellschaften unterliegen den umfassendsten Pflichten, einschließlich erweiterter Offenlegung.

Achtung

Kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten unabhängig von den Schwellenwerten immer als große Kapitalgesellschaften und unterliegen erweiterten Publizitätspflichten. Dies betrifft auch Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren.

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) können weitere Vereinfachungen nutzen. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines Anhangs verzichten und von der Offenlegungspflicht befreit werden.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses unterlaufen Unternehmen regelmäßig typische Fehler, die zu Korrekturen, Nachfragen des Finanzamts oder sogar Ordnungsgeldern führen können. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese Fehlerquellen vermeiden.

Fehler 1: Unvollständige oder verspätete Buchführung

Viele Unternehmen beginnen erst kurz vor Ablauf der Fristen mit der Buchführung für das abgelaufene Jahr. Dies führt zu Zeitdruck und erhöht die Fehleranfälligkeit. Die laufende, zeitnahe Buchführung ist die Grundlage für einen reibungslosen Jahresabschluss.

Fehler 2: Fehlerhafte Inventur

Eine unsorgfältige oder unvollständige Inventur führt zu falschen Bestandswerten in der Bilanz. Die Inventur muss nach § 240 HGB alle Vermögensgegenstände und Schulden umfassen. Eine lückenhafte Dokumentation erschwert spätere Nachweise gegenüber Prüfern.

Fehler 3: Falsche Bewertung

Bewertungsfehler gehören zu den häufigsten Mängeln: zu hohe oder zu niedrige Abschreibungen, falsche Anschaffungskosten, nicht berücksichtigte Wertminderungen oder fehlende Rückstellungen. Die Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB sind strikt einzuhalten.

Fehler 4: Fehlende oder unvollständige Rechnungsabgrenzung

Aufwendungen und Erträge müssen dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden. Häufig werden Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB vergessen oder falsch gebucht, etwa bei Versicherungsbeiträgen, Mieten oder Zinsen.

Fehler 5: Unzureichende Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste oder unterlassene Instandhaltung werden oft vergessen oder zu niedrig angesetzt. Nach § 249 HGB besteht für bestimmte Verpflichtungen eine Rückstellungspflicht.

Fehler 6: Verstöße gegen Gliederungsvorschriften

Bilanz und GuV müssen nach den gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB aufgebaut sein. Abweichungen oder eigene Gliederungen sind nicht zulässig. Auch verkürzte Formen für kleine Kapitalgesellschaften müssen die gesetzliche Struktur einhalten.

Fehler 7: Fehlende oder falsche Anhangangaben

Der Anhang wird häufig stiefmütterlich behandelt. Dabei sind viele Angaben nach §§ 284 ff. HGB verpflichtend. Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen einen verkürzten Anhang erstellen und können nicht vollständig darauf verzichten (außer Kleinstkapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen).

Fehler 8: Fristversäumnis bei Feststellung und Offenlegung

Die gesetzlichen Fristen werden unterschätzt oder vergessen. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB müssen zwingend eingehalten werden. Versäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

„Die meisten Fehler entstehen durch mangelnde Vorbereitung und Zeitdruck. Wer die Buchführung das ganze Jahr über sorgfältig führt, eine strukturierte Inventur durchführt und sich frühzeitig mit den Bewertungsfragen befasst, vermeidet die typischen Stolperfallen. Professionelle Unterstützung durch digitale Tools oder Steuerberater lohnt sich in jedem Fall.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Buchführung laufend und zeitnah führen
  • Inventur sorgfältig planen und dokumentieren
  • Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB beachten
  • Rechnungsabgrenzung vollständig vornehmen
  • Rückstellungen vollständig bilden und begründen
  • Gliederungsschemata §§ 266, 275 HGB einhalten
  • Anhangangaben nach §§ 284 ff. HGB vollständig erstellen
  • Fristen für Feststellung und Offenlegung im Blick behalten
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung protokollieren
  • Offenlegung elektronisch beim Unternehmensregister einreichen

Häufig gestellte Fragen

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sind nach § 264 HGB grundsätzlich verpflichtet, unabhängig von ihrer Größe. Einzelkaufleute und Personengesellschaften unterliegen der Buchführungspflicht ab bestimmten Schwellenwerten (über 600.000 € Umsatz oder über 60.000 € Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Freiberufler und Kleingewerbetreibende können eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Für eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis zum 30.11.2026 festgestellt werden (11 Monate nach § 42a GmbHG). Mittelgroße und große Gesellschaften haben 8 Monate Zeit (bis 31.08.2026). Die Offenlegungsfrist beträgt für alle Kapitalgesellschaften 12 Monate, also bis 31.12.2026 nach § 325 HGB. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister.

Was gehört alles zum Jahresabschluss einer GmbH?

Jede GmbH muss mindestens Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellen. Kleine GmbHs benötigen zusätzlich einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB. Mittelgroße und große GmbHs müssen einen vollständigen Anhang (§§ 284 ff. HGB) und einen Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften können unter Umständen auf den Anhang verzichten.

Welche Strafen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größe des Unternehmens und Dauer der Fristüberschreitung. Das Ordnungsgeldverfahren läuft automatisiert, eine vorherige Mahnung erfolgt in der Regel nicht. Zusätzlich zum Ordnungsgeld bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater