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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Fristen

Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein? Fristen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine der häufigsten Fragen von Geschäftsführern lautet: Bis wann muss der Jahresabschluss der GmbH fertig sein? Das Gesetz kennt nicht nur einen, sondern drei voneinander unabhängige Termine – Aufstellung, Feststellung und Offenlegung. Wir erklären alle Fristen für 2026 übersichtlich und praxisnah.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für GmbHs gelten drei unabhängige Fristen: Aufstellung innerhalb von 6 Monaten (kleine/mittelgroße GmbH) bzw. 3 Monaten (große GmbH) nach Geschäftsjahresende, Feststellung innerhalb von 11 bzw. 8 Monaten und Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB.

Warum gibt es drei verschiedene Fristen für den GmbH-Jahresabschluss?

Viele Geschäftsführer glauben, es gäbe nur eine einzige Antwort auf die Frage, bis wann der Jahresabschluss fertig sein muss. Tatsächlich schreibt das Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz drei voneinander unabhängige Fristen vor, die alle zwingend eingehalten werden müssen.

Die erste Frist betrifft die Aufstellung nach § 264 Abs. 1 HGB – also den Zeitpunkt, bis zu dem die Geschäftsführung den Jahresabschluss fertiggestellt haben muss. Die zweite Frist regelt die Feststellung nach § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung. Die dritte Frist betrifft die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Hinweis

Alle drei Fristen laufen unabhängig voneinander. Eine rechtzeitige Aufstellung entbindet nicht von der fristgerechten Feststellung und Offenlegung. Geschäftsführer müssen daher jeden Termin separat im Blick behalten.

Zusätzlich zu diesen handelsrechtlichen Fristen gibt es noch die steuerliche Abgabefrist für die Übermittlung der Steuererklärung samt E-Bilanz an das Finanzamt. Diese Frist läuft parallel und ist ebenfalls zwingend einzuhalten.

Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Die Länge dieser Frist hängt von der Größenklasse der Gesellschaft ab.

Größenklasse Aufstellungsfrist Beispiel (Stichtag 31.12.2025)
Kleine GmbH 6 Monate bis 30.06.2026
Mittelgroße GmbH 6 Monate bis 30.06.2026
Große GmbH 3 Monate bis 31.03.2026

Die Aufstellung umfasst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei mittelgroßen und großen Gesellschaften den Anhang. Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen gemäß § 289 HGB.

Achtung

Große GmbHs stehen unter erheblichem Zeitdruck: Sie müssen den kompletten Jahresabschluss inklusive Lagebericht bereits drei Monate nach Geschäftsjahresende fertigstellen – für das Geschäftsjahr 2025 also bis spätestens 31.03.2026.

Die Aufstellung ist Pflicht der Geschäftsführung. Sie muss den Jahresabschluss eigenverantwortlich erstellen und darf diese Pflicht nicht vollständig delegieren, auch wenn externe Berater oder Softwarelösungen wie OnlineBilanz.de die Erstellung unterstützen.

Frist zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach der Aufstellung durch die Geschäftsführung muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Diese Feststellung ist nach § 42a Abs. 2 GmbHG zwingend erforderlich und innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Fristen durchzuführen.

Größenklasse Feststellungsfrist Beispiel (Stichtag 31.12.2025)
Kleine GmbH 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate bis 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch förmlichen Gesellschafterbeschluss. Dieser muss protokolliert werden und ist Voraussetzung für die spätere Offenlegung beim Unternehmensregister.

„In der Praxis wird die Feststellungsfrist häufig übersehen, weil viele Geschäftsführer sich nur auf Aufstellung und Offenlegung konzentrieren. Dabei ist die fristgerechte Feststellung durch die Gesellschafter gesetzlich zwingend vorgeschrieben und kann bei Versäumnis zu Ordnungsgeldern führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei Einpersonen-GmbHs entfällt die Notwendigkeit einer förmlichen Versammlung nicht – auch der Alleingesellschafter muss den Jahresabschluss förmlich feststellen und dies dokumentieren.

Frist zur Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das elektronische Unternehmensregister.

Größenklasse Offenlegungsfrist Beispiel (Stichtag 31.12.2025)
Kleine GmbH 12 Monate bis 31.12.2026
Mittelgroße GmbH 12 Monate bis 31.12.2026
Große GmbH 12 Monate bis 31.12.2026

Die Offenlegungsfrist nach § 325 Abs. 1 HGB beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Abschlussstichtag. Diese Frist ist unabhängig von der Größenklasse für alle Kapitalgesellschaften gleich.

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt seit 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Einreichung muss elektronisch in einem strukturierten Format (z.B. ESEF oder XBRL) erfolgen.

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB von Erleichterungen Gebrauch machen und müssen nur eine verkürzte Bilanz offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann entfallen, wenn bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden.

  • Jahresabschluss muss vor Offenlegung festgestellt sein
  • Einreichung erfolgt elektronisch beim Unternehmensregister
  • Bei kleinen GmbHs: Prüfung, ob Offenlegungserleichterungen genutzt werden können
  • Bestätigung der erfolgreichen Einreichung archivieren

Steuerliche Abgabefrist für Steuererklärung und E-Bilanz

Parallel zu den handelsrechtlichen Fristen läuft die steuerliche Abgabefrist nach § 149 AO. Kapitalgesellschaften müssen ihre Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und E-Bilanz fristgerecht beim Finanzamt einreichen.

Ohne steuerliche Beratung

Die Abgabefrist endet 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, für das Jahr 2025 also am 31.07.2026.

Mit steuerlicher Beratung

Bei Mandatierung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch. Für 2025 läuft sie bis 30.04.2027 (Stand: 2026).

Die E-Bilanz nach § 5b EStG muss in einem strukturierten elektronischen Format (XBRL-Taxonomie) übermittelt werden. Sie ist Bestandteil der Steuererklärung und wird direkt aus dem Jahresabschluss abgeleitet.

Achtung

Auch wenn die steuerliche Frist später endet als viele handelsrechtliche Fristen, sollten beide Prozesse koordiniert werden. Eine verspätete Steuererklärung kann zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen.

In der Praxis empfiehlt es sich, Handels- und Steuerbilanz zeitgleich zu erstellen, da beide auf derselben Buchführung basieren und viele Positionen identisch sind.

Folgen bei Fristversäumnis: Ordnungsgelder und Sanktionen

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Das Handelsgesetzbuch sieht verschiedene Sanktionsmechanismen vor.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach § 335 HGB drohen Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro – sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist

Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, solange die Offenlegungspflicht nicht erfüllt ist. In der Praxis werden zunächst niedrigere Beträge festgesetzt, die bei fortgesetzter Pflichtverletzung sukzessive erhöht werden.

Weitere Konsequenzen

  • Verlust von Erleichterungen bei der Offenlegung nach § 326 HGB
  • Negative Auswirkungen auf Bonität und Geschäftsbeziehungen
  • Persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer bei grober Pflichtverletzung
  • Steuerliche Verspätungszuschläge nach § 152 AO bei verspäteter Steuererklärung

„Geschäftsführer unterschätzen häufig das Risiko eines Ordnungsgeldverfahrens. Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch und automatisiert die Einhaltung der Offenlegungsfristen. Eine verspätete Einreichung wird nahezu immer sanktioniert.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alle Termine 2026 im Überblick: Beispiel Geschäftsjahr 2025

Für eine GmbH mit dem typischen Geschäftsjahresende am 31.12.2025 ergeben sich folgende konkrete Fristen für das Jahr 2026:

Kleine GmbH (Stichtag 31.12.2025)

Schritt Rechtsgrundlage Frist Termin
Aufstellung § 264 Abs. 1 HGB 6 Monate 30.06.2026
Feststellung § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate 30.11.2026
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate 31.12.2026
Steuererklärung (mit Berater) § 149 AO verlängert 30.04.2027

Mittelgroße GmbH (Stichtag 31.12.2025)

Schritt Rechtsgrundlage Frist Termin
Aufstellung § 264 Abs. 1 HGB 6 Monate 30.06.2026
Feststellung § 42a Abs. 2 GmbHG 8 Monate 31.08.2026
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate 31.12.2026
Steuererklärung (mit Berater) § 149 AO verlängert 30.04.2027

Große GmbH (Stichtag 31.12.2025)

Schritt Rechtsgrundlage Frist Termin
Aufstellung + Lagebericht § 264 Abs. 1 HGB 3 Monate 31.03.2026
Feststellung § 42a Abs. 2 GmbHG 8 Monate 31.08.2026
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate 31.12.2026
Steuererklärung (mit Berater) § 149 AO verlängert 30.04.2027

Hinweis

Diese Termine gelten für Gesellschaften mit dem Regelgeschäftsjahr (01.01. bis 31.12.). Bei abweichendem Geschäftsjahr sind die Fristen entsprechend vom jeweiligen Abschlussstichtag zu berechnen.

Praxistipps: So halten Sie alle Fristen sicher ein

Die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen erfordert eine strukturierte Planung und klare Verantwortlichkeiten. Mit den folgenden Maßnahmen minimieren Sie das Risiko von Fristversäumnissen erheblich.

1. Jahresplanung erstellen

Erstellen Sie zu Jahresbeginn einen verbindlichen Zeitplan mit allen relevanten Terminen. Tragen Sie Aufstellung, Feststellung und Offenlegung sowie die steuerliche Abgabefrist in einen Kalender ein und setzen Sie Erinnerungen mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin.

2. Laufende Buchhaltung gewährleisten

Eine zeitnahe und vollständige Finanzbuchhaltung ist die Grundvoraussetzung für einen fristgerechten Jahresabschluss. Klären Sie monatlich alle offenen Buchungsvorgänge und führen Sie regelmäßige Kontenabstimmungen durch.

3. Verantwortlichkeiten definieren

  • Benennung eines verantwortlichen Geschäftsführers für den Jahresabschluss
  • Klare Aufgabenteilung zwischen interner Buchhaltung und externen Beratern
  • Festlegung von Meilensteinen und Zwischenterminen
  • Dokumentation aller Feststellungsbeschlüsse und Einreichungsbestätigungen

4. Digitale Hilfsmittel nutzen

Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen Sie bei der fristgerechten Erstellung und Offenlegung. Sie erstellen den Jahresabschluss nach HGB-Vorgaben, generieren automatisch die E-Bilanz und ermöglichen die direkte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister.

Aufstellung

  • § 266 HGB
  • § 275 HGB
  • § 284 ff. HGB

Feststellung

  • § 42a GmbHG
  • Dokumentation
  • Archivierung

Offenlegung

  • § 325 HGB
  • XBRL/ESEF
  • Einreichungsbestätigung

„Die häufigste Ursache für Fristversäumnisse ist nicht mangelndes Wissen, sondern fehlende Organisation. Wer die Termine kennt, rechtzeitig plant und die richtigen Werkzeuge nutzt, kann alle Fristen problemlos einhalten – auch ohne tiefgehende Bilanzierungskenntnisse.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

5. Frühzeitig beginnen

Warten Sie nicht bis kurz vor Fristablauf. Beginnen Sie mit den Vorarbeiten für die Jahresabschlusserstellung bereits im letzten Quartal des Geschäftsjahres. Klären Sie offene Fragen zur Bewertung, prüfen Sie Vollständigkeit der Belege und stimmen Sie wichtige Bilanzpositionen vor.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH aufgestellt sein?

Nach § 264 Abs. 1 HGB muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach dem Abschlussstichtag aufstellen. Bei einem Geschäftsjahr, das am 31.12.2025 endet, muss der Jahresabschluss also bis spätestens 30.06.2026 fertiggestellt sein.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim elektronischen Unternehmensregister. Die Einreichung muss in einem strukturierten elektronischen Format (XBRL oder ESEF) erfolgen. Die Frist beträgt nach § 325 HGB einheitlich 12 Monate nach dem Abschlussstichtag.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Es drohen Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro – sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer. Das Ordnungsgeld kann bei fortgesetzter Pflichtverletzung wiederholt festgesetzt werden.

Wann muss eine große GmbH den Jahresabschluss fertigstellen?

Große Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB müssen den Jahresabschluss bereits innerhalb von 3 Monaten nach dem Abschlussstichtag aufstellen. Bei Geschäftsjahresende am 31.12.2025 muss der Jahresabschluss inklusive Lagebericht also bis spätestens 31.03.2026 fertig sein.

Wann muss der Jahresabschluss festgestellt werden?

Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss nach § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH) nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Für kleine GmbHs mit Stichtag 31.12.2025 ist der Jahresabschluss also bis spätestens 30.11.2026 festzustellen.

Gelten die Fristen auch bei abweichendem Geschäftsjahr?

Ja, alle gesetzlichen Fristen gelten unabhängig vom gewählten Geschäftsjahr. Die Berechnung erfolgt immer ab dem individuellen Abschlussstichtag der Gesellschaft. Bei einem Geschäftsjahr vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 läuft beispielsweise die 6-Monats-Frist zur Aufstellung bis 31.12.2026.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater