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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss-Fristen GmbH

Jahresabschluss-Fristen für GmbHs in Deutschland 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer eine GmbH führt, muss drei zentrale Fristen im Blick behalten: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro und können den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Termine für 2026 und zeigt, wie Sie Ihre Pflichten fristgerecht erfüllen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

GmbHs müssen drei Fristen beachten: Aufstellung innerhalb von 6 Monaten (kleine/mittlere) bzw. 3 Monaten (große GmbH), Feststellung innerhalb von 11 Monaten (kleine) bzw. 8 Monaten (mittlere/große), Offenlegung innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister. Bei Fristversäumnissen drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Gesetzliche Grundlagen der Jahresabschluss-Fristen

Die Fristen für den Jahresabschluss einer GmbH ergeben sich aus zwei voneinander unabhängigen Rechtsquellen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die handelsrechtlichen Pflichten zur Aufstellung und Offenlegung – die genauen Aufstellungsfristen nach HGB sind dabei für alle Kaufleute verbindlich. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) konkretisiert zusätzliche Anforderungen an die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Weil beide Gesetze parallel gelten, entstehen drei verschiedene Fristen, die jeweils unterschiedliche Schritte im Jahresabschlussprozess betreffen. Eine Verwechslung oder Versäumnis kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Aufstellungsfrist ergibt sich aus § 264 Abs. 1 HGB, die Feststellungsfrist aus § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist aus § 325 HGB. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Hinweis

Wichtig: Die drei Fristen laufen unabhängig voneinander. Eine fristgerechte Aufstellung bedeutet nicht automatisch, dass auch die Feststellungs- und Offenlegungsfristen eingehalten werden.

Die drei Hauptfristen im Überblick

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht schreibt drei aufeinanderfolgende, aber rechtlich eigenständige Fristen vor. Jede Frist bezieht sich auf einen anderen Prozessschritt und hat unterschiedliche rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

Aufstellung

  • Kleine/mittlere GmbH: 6 Monate
  • Große GmbH: 3 Monate
  • Basis für alle weiteren Schritte

Feststellung

  • Kleine GmbH: 11 Monate
  • Mittlere/große GmbH: 8 Monate
  • Formaler Beschluss erforderlich

Offenlegung

  • Alle Größenklassen: 12 Monate
  • Seit DiRUG digital
  • Öffentlich einsehbar

Für ein Geschäftsjahr, das am 31.12.2025 endet, bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 30.06.2026 (kleine/mittlere) bzw. 31.03.2026 (große), Feststellung bis 30.11.2026 (kleine) bzw. 31.08.2026 (mittlere/große), Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

3

Fristen zu beachten

12

Monate für Offenlegung

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die erste und grundlegendste Pflicht der Geschäftsführung. Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Fristen aufstellen.

Die Aufstellungsfrist richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB. Während kleine und mittelgroße GmbHs sechs Monate Zeit haben, müssen große Kapitalgesellschaften bereits nach drei Monaten fertig sein.

Größenklasse Aufstellungsfrist Beispiel 31.12.2025
Kleine GmbH 6 Monate bis 30.06.2026
Mittelgroße GmbH 6 Monate bis 30.06.2026
Große GmbH 3 Monate bis 31.03.2026

Die Aufstellung umfasst die Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt der Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB hinzu.

Achtung

Achtung: Die Aufstellungsfrist ist keine formale Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Eine Versäumnis kann als Pflichtverletzung der Geschäftsführung gewertet werden und persönliche Haftungsrisiken auslösen.

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss von allen Geschäftsführern unterzeichnet werden. Diese Unterschriften dokumentieren die Verantwortungsübernahme und sind Voraussetzung für die nachfolgenden Schritte.

Frist zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach der Aufstellung durch die Geschäftsführung muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 42a Abs. 2 GmbHG und stellt einen eigenständigen Rechtsakt dar.

Die Feststellungsfrist ist abhängig von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB. Kleine Gesellschaften haben 11 Monate Zeit, während mittelgroße und große Gesellschaften die Feststellung bereits nach 8 Monaten vollzogen haben müssen.

Größenklasse Feststellungsfrist Beispiel 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate bis 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Dieser Beschluss muss in einem Protokoll dokumentiert werden, das alle anwesenden Gesellschafter und deren Stimmverhalten aufführt.

Bei einer Ein-Personen-GmbH kann der alleinige Gesellschafter den Jahresabschluss durch schriftlichen Beschluss feststellen. Auch hier ist die ordnungsgemäße Dokumentation und Einhaltung der Frist zwingend erforderlich. Nach der Feststellung muss die Frist zur Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger beachtet werden, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Wer sich speziell über die Jahresabschluss Frist 2023 und mögliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bei Versäumnissen informieren möchte, findet hierzu weiterführende Hinweise.

„Viele Gesellschafter unterschätzen die Bedeutung der Feststellungsfrist. Dabei ist der Gesellschafterbeschluss nicht nur formale Pflicht, sondern auch Voraussetzung für die rechtswirksame Offenlegung beim Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Frist zur Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB verpflichtet alle Kapitalgesellschaften, den festgestellten Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Diese Frist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die früher mögliche Papiereinreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr zulässig.

Bilanzstichtag Offenlegungsfrist Spätester Termin
31.12.2025 12 Monate 31.12.2026
30.06.2025 12 Monate 30.06.2026
31.03.2025 12 Monate 31.03.2026

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse. Kleine GmbHs können von Erleichterungen nach § 326 HGB profitieren und beispielsweise eine verkürzte Bilanz einreichen.

  • Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung festgestellt
  • Alle Pflichtbestandteile liegen in elektronischer Form vor
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vorhanden
  • Einreichung erfolgt über zertifizierten Dienstleister oder Eigeneinreichung
  • Fristen sind im Kalender eingetragen und werden überwacht

Die Offenlegung muss in strukturierter elektronischer Form erfolgen. Das Unternehmensregister akzeptiert nur validierte Formate nach XBRL-Standard (eXtensible Business Reporting Language).

Achtung

Wichtig: Auch wenn der Jahresabschluss fristgerecht aufgestellt und festgestellt wurde, droht bei verspäteter Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Die Offenlegungsfrist läuft unabhängig von den vorherigen Fristen.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Einordnung in Größenklassen nach § 267 HGB ist entscheidend für die Fristen und den Umfang der Offenlegungspflichten. Die Klassifizierung erfolgt anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Eine Gesellschaft gilt dann als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Diese Regelung verhindert kurzfristige Größenwechsel.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt nicht nur die Aufstellungs- und Feststellungsfristen, sondern auch den Umfang der zu erstellenden Unterlagen. Große Gesellschaften sind beispielsweise verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen und den Jahresabschluss prüfen zu lassen.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften: Seit 2012 gibt es zusätzlich die Kategorie der Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10). Diese profitieren von weiteren Erleichterungen bei der Aufstellung.

Bei der Größenermittlung werden verbundene Unternehmen nach § 267 Abs. 4 HGB unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen. Dies kann dazu führen, dass eine eigenständig kleine GmbH aufgrund ihrer Konzernzugehörigkeit als mittelgroß oder groß einzustufen ist.

Folgen bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der Jahresabschluss-Fristen kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Handelsgesetzbuch sieht verschiedene Sanktionsmechanismen vor, die je nach Art der Fristversäumnis greifen.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach der Dauer und Schwere der Pflichtverletzung. Bei wiederholter oder vorsätzlicher Versäumnis werden deutlich höhere Beträge festgesetzt. Das Ordnungsgeld ist ein Druckmittel und wird unabhängig von einem eventuellen Bußgeld verhängt.

Haftungsrisiken der Geschäftsführung

Die Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Fristversäumnis kann als Pflichtverletzung gewertet werden und Schadensersatzansprüche der Gesellschaft begründen.

Achtung

Persönliche Haftung: Bei mehreren Geschäftsführern haften diese gesamtschuldnerisch. Eine interne Aufgabenteilung entbindet nicht von der Überwachungspflicht. Jeder Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Fristen eingehalten werden.

Weitere Konsequenzen

  • Reputationsschaden: Öffentlich einsehbare Versäumnisse schädigen das Vertrauen von Geschäftspartnern, Banken und Kunden
  • Kreditwürdigkeit: Banken und Kreditgeber bewerten fehlende Offenlegungen negativ bei der Bonitätsprüfung
  • Gewerbeanmeldung: In einigen Fällen kann die Nichteinhaltung zur Versagung von Gewerbeanmeldungen führen
  • Insolvenzverfahren: Bei verzögerter Aufstellung kann die rechtzeitige Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO gefährdet sein

Fristen richtig verwalten und einhalten

Eine professionelle Fristenverwaltung ist für jede GmbH unverzichtbar. Mit strukturierten Prozessen und klaren Verantwortlichkeiten lassen sich alle drei Jahresabschluss-Fristen sicher einhalten.

Fristen-Checkliste für das Geschäftsjahr 2025

Schritt Verantwortlich Frist (bei 31.12.2025) Gesetzesgrundlage
Aufstellung Geschäftsführung 30.06.2026 (klein/mittel), 31.03.2026 (groß) § 264 Abs. 1 HGB
Prüfung Wirtschaftsprüfer vor Feststellung § 316 HGB (bei Prüfungspflicht)
Feststellung Gesellschafterversammlung 30.11.2026 (klein), 31.08.2026 (mittel/groß) § 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegung Geschäftsführung 31.12.2026 § 325 HGB

Praktische Empfehlungen

Interne Fristen setzen

  • Pufferzeiten von mindestens 4 Wochen vor gesetzlichen Fristen einplanen
  • Interne Meilensteine für Buchhaltungsabschluss, Inventur und Abstimmungen definieren
  • Jährlichen Projektplan mit allen Beteiligten abstimmen

Verantwortlichkeiten klären

  • Schriftliche Zuständigkeiten für jeden Prozessschritt festlegen
  • Vertretungsregelungen für Urlaubs- und Krankheitsfälle etablieren
  • Externe Dienstleister (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) frühzeitig beauftragen

„Die häufigste Ursache für Fristversäumnisse ist nicht mangelndes Wissen, sondern fehlende Prozesse. Ein verbindlicher Jahresabschluss-Fahrplan mit klaren Terminen und Verantwortlichkeiten verhindert 90 Prozent aller Probleme.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Moderne Software-Lösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen bei der automatischen Fristenüberwachung und Erinnerung. Sie berechnen alle relevanten Termine automatisch und warnen rechtzeitig vor Fristabläufen.

Sonderfälle und Ausnahmen

In bestimmten Situationen gelten Besonderheiten bei der Fristenberechnung oder dem Umfang der Offenlegungspflichten. Diese Sonderfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit und gegebenenfalls fachliche Beratung.

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Nicht alle GmbHs haben den Bilanzstichtag 31.12. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich der Fristbeginn entsprechend. Eine GmbH mit Bilanzstichtag 30.06.2025 muss beispielsweise die Offenlegung bis spätestens 30.06.2026 vornehmen.

Rumpfwirtschaftsjahre

Bei Gründung, Umwandlung oder Änderung des Wirtschaftsjahres entstehen Rumpfwirtschaftsjahre mit einer Dauer von weniger als 12 Monaten. Die Fristen beginnen auch hier mit dem Bilanzstichtag des jeweiligen Rumpfgeschäftsjahres.

Hinweis

Erstmalige Offenlegung: Bei Neugründungen ist der erste Jahresabschluss oft besonders zeitkritisch. Die gesetzlichen Fristen gelten ohne Ausnahme auch für das erste Geschäftsjahr, selbst wenn es ein Rumpfwirtschaftsjahr ist.

Befreiung von der Offenlegungspflicht

In sehr seltenen Ausnahmefällen können GmbHs von der Offenlegungspflicht befreit sein, beispielsweise wenn sie als Tochtergesellschaft in den konsolidierten Konzernabschluss einer Muttergesellschaft einbezogen werden (§ 264 Abs. 3 HGB) und weitere strenge Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Befreiung muss beim Unternehmensregister angezeigt werden und entbindet nicht von der Aufstellungs- und Feststellungspflicht. Die Befreiungsvoraussetzungen müssen jährlich neu geprüft werden.

Insolvenz und Liquidation

Auch im Insolvenzverfahren oder während der Liquidation bestehen die Pflichten zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung grundsätzlich fort. Der Insolvenzverwalter bzw. Liquidator tritt dabei an die Stelle der Geschäftsführung.

Praxistipps für die fristgerechte Umsetzung

Die Einhaltung aller Jahresabschluss-Fristen erfordert vorausschauende Planung und konsequente Umsetzung. Die folgenden Praxistipps haben sich in der täglichen Arbeit bewährt.

  • Buchhaltung zeitnah führen: Laufende Buchführung ermöglicht schnellen Jahresabschluss ohne Zeitdruck
  • Inventur vorbereiten: Inventurlisten und Bewertungsgrundlagen bereits im Dezember vorbereiten
  • Steuerberater einbinden: Frühzeitige Abstimmung und Terminvereinbarung, idealerweise bereits im Januar
  • Gesellschafterversammlung terminieren: Termin für Feststellungsbeschluss bereits bei Jahresbeginn vormerken
  • Technische Voraussetzungen prüfen: Zugang zum Unternehmensregister und XBRL-Konvertierung sicherstellen
  • Dokumentation pflegen: Alle Protokolle, Beschlüsse und Nachweise geordnet ablegen

Typische Fehler vermeiden

  • Verwechslung der Fristen: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung sind getrennte Schritte mit eigenen Terminen
  • Fehlende Feststellung: Offenlegung ohne vorherigen Gesellschafterbeschluss ist unwirksam
  • Falsche Größenklasse: Die Einordnung muss jährlich geprüft werden, da sich Schwellenwerte ändern können
  • Technische Fehler: XBRL-Dateien müssen validiert sein, sonst wird die Einreichung abgelehnt
  • Unvollständige Unterlagen: Je nach Größenklasse müssen unterschiedliche Bestandteile offengelegt werden

Digitale Tools nutzen

Professionelle Software wie OnlineBilanz.de automatisiert den gesamten Prozess von der Aufstellung bis zur elektronischen Offenlegung. Die Plattform berechnet alle Fristen automatisch, erstellt XBRL-konforme Dateien und übermittelt direkt an das Unternehmensregister.

Durch die Integration von Buchhaltungsdaten, automatischer Plausibilitätsprüfung und elektronischer Signatur lassen sich alle drei Fristen mit minimalem Aufwand sicher einhalten. Erinnerungsfunktionen und Status-Tracking geben jederzeit Überblick über offene Aufgaben.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025?

Eine kleine GmbH muss den Jahresabschluss bis 30.06.2026 aufstellen (§ 264 HGB), bis 30.11.2026 durch die Gesellschafterversammlung feststellen (§ 42a GmbHG) und bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Alle drei Fristen sind eigenständig und müssen unabhängig voneinander eingehalten werden.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist von 12 Monaten überschritten wird?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere der Pflichtverletzung. Zusätzlich entstehen Reputationsschäden und mögliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

Wo muss der Jahresabschluss seit 2022 offengelegt werden?

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die Einreichung muss in strukturierter elektronischer Form (XBRL-Format) erfolgen. Eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich und nicht mehr zulässig.

Wie unterscheiden sich die Fristen für kleine, mittelgroße und große GmbHs?

Kleine und mittelgroße GmbHs haben 6 Monate für die Aufstellung und kleine GmbHs 11 Monate für die Feststellung. Große GmbHs müssen bereits nach 3 Monaten aufstellen und nach 8 Monaten feststellen. Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate für alle Größenklassen. Die Größenklasse wird nach § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl bestimmt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater