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Sachanlagen218.400 €
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Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss für Firmen

Jahresabschluss für Firmen: Anleitung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und gleichzeitig ein unverzichtbares Steuerungsinstrument. Dieser Leitfaden erklärt präzise, wie Sie den Jahresabschluss Ihrer Firma rechtskonform erstellen – von den gesetzlichen Grundlagen über die einzelnen Bestandteile wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister. Wenn Sie die GuV selbst erstellen möchten, hilft Ihnen unsere praxisorientierte Schritt-für-Schritt-Anleitung. Insbesondere für Kapitalgesellschaften gelten dabei besondere Anforderungen; eine detaillierte Anleitung für den GmbH Jahresabschluss finden Sie in unserem spezialisierten Ratgeber.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jedes Unternehmen muss nach § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Die Einreichung erfolgt beim Unternehmensregister.

Warum der Jahresabschluss für Firmen unverzichtbar ist

Der Jahresabschluss bildet den wirtschaftlichen Abschluss eines Geschäftsjahres ab und dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Er ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichterfüllung – er dient als Steuerungsinstrument, Entscheidungsgrundlage und Vertrauensbasis.

Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zum Schluss eines Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB, die zusätzlich einen Anhang und gegebenenfalls einen Lagebericht erfordern.

§ 242 HGB

Aufstellungspflicht für alle Kaufleute

§ 264 HGB

Erweiterte Pflicht für Kapitalgesellschaften

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der Jahresabschluss zeigt Ihnen konkret, wie profitabel Ihr Unternehmen arbeitet, welche Bereiche Kosten verursachen und ob Liquidität gesichert ist. Banken, Investoren und Geschäftspartner nutzen ihn als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen und Bonitätsprüfungen.

„Ein präzise erstellter Jahresabschluss ist nicht nur rechtlich notwendig, sondern liefert Geschäftsführern konkrete Kennzahlen für strategische Entscheidungen. Wer seinen Jahresabschluss versteht, steuert sein Unternehmen deutlich sicherer.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Grundlagen der Jahresabschlusserstellung

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich nach Rechtsform und Unternehmensgröße.

Einzelkaufleute und Personengesellschaften

Nach § 242 HGB müssen Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Die Aufstellung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Eine Offenlegungspflicht besteht grundsätzlich nicht.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Für Kapitalgesellschaften gelten strengere Vorschriften nach § 264 HGB. Der Jahresabschluss muss zusätzlich einen Anhang enthalten. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen außerdem einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB).

Der Jahresabschluss ist innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen, festzustellen und beim Unternehmensregister offenzulegen. Verstöße können mit Ordnungsgeldern nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro geahndet werden.

Rechtsform Bilanz GuV Anhang Lagebericht Offenlegung
Einzelkaufmann Ja Ja Nein Nein Nein
OHG / KG Ja Ja Nein Nein Nein
Kleine GmbH / UG Ja Ja Ja Nein Ja
Mittelgroße GmbH Ja Ja Ja Ja Ja
Große GmbH / AG Ja Ja Ja Ja Ja

Die Bestandteile des Jahresabschlusses im Überblick

Der Jahresabschluss setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die je nach Rechtsform und Größenklasse variieren. Für Kapitalgesellschaften sind die Anforderungen am umfangreichsten.

Bilanz (§ 266 HGB)

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie gibt Auskunft über die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens. Kapitalgesellschaften müssen die Gliederung nach § 266 HGB einhalten.

Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres und ermittelt das Jahresergebnis. Kapitalgesellschaften können zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren wählen (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB).

Anhang (§ 284 HGB)

Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschreibungen, Forderungen, Verbindlichkeiten sowie zu Haftungsverhältnissen. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

Lagebericht (§ 289 HGB)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen, der die Geschäftsentwicklung, Risiken, Chancen und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens darstellt. Kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Pflicht befreit.

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang mit Erläuterungen nach § 284 HGB (Kapitalgesellschaften)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Feststellungsvermerk der Gesellschafter

Die Bilanz: Aufbau und Struktur nach § 266 HGB

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Abschlussstichtag. Sie zeigt, welche Vermögenswerte das Unternehmen besitzt und wie diese finanziert sind – durch Eigenkapital oder Fremdkapital.

Aktivseite: Vermögen des Unternehmens

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde. Sie gliedert sich in Anlagevermögen (langfristig gebundene Vermögenswerte) und Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbare Mittel).

Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen)
  • Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

Umlaufvermögen

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren)
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens
  • Kassenbestand, Bankguthaben

Passivseite: Finanzierung des Vermögens

Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt. Sie unterteilt sich in Eigenkapital (von den Gesellschaftern eingebracht oder erwirtschaftet) und Fremdkapital (Schulden gegenüber Dritten).

Eigenkapital

  • Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH)
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinnvortrag / Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Fremdkapital

  • Rückstellungen (z.B. für Pensionen, Steuern)
  • Verbindlichkeiten (Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten)
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Hinweis

Die Bilanzsumme (Summe der Aktiva) muss immer der Summe der Passiva entsprechen. Diese Bilanzgleichung ist ein Grundprinzip der doppelten Buchführung und stellt sicher, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst sind.

Gewinn- und Verlustrechnung: Erfolgsermittlung nach § 275 HGB

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt das Jahresergebnis durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Sie zeigt, wie erfolgreich das Unternehmen gewirtschaftet hat.

Kapitalgesellschaften können nach § 275 HGB zwischen zwei Darstellungsformen wählen: dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB). Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung.

Gesamtkostenverfahren

Beim Gesamtkostenverfahren werden alle Erträge und alle Aufwendungen des Geschäftsjahres erfasst – unabhängig davon, ob die hergestellten Produkte verkauft wurden. Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen werden gesondert ausgewiesen.

  • Umsatzerlöse
  • Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse
  • Andere aktivierte Eigenleistungen
  • Sonstige betriebliche Erträge
  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen

Umsatzkostenverfahren

Beim Umsatzkostenverfahren werden nur die Aufwendungen erfasst, die auf die tatsächlich verkauften Produkte entfallen (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen). Dieses Verfahren entspricht international üblichen Standards.

  • Umsatzerlöse
  • Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
  • Vertriebskosten
  • Allgemeine Verwaltungskosten
  • Sonstige betriebliche Erträge
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen

Achtung

Die einmal gewählte Gliederungsform sollte aus Gründen der Vergleichbarkeit beibehalten werden. Ein Wechsel zwischen den Verfahren ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber im Anhang begründet werden (§ 265 Abs. 1 HGB).

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Pflichten gelten 2026?

Die Größenklasse Ihres Unternehmens bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und mögliche Erleichterungen. Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erreicht oder überschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen: Sie müssen keinen Lagebericht erstellen, können die Bilanz und GuV in verkürzter Form aufstellen (§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB) und genießen Erleichterungen beim Anhang nach § 288 HGB.

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) mit Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlösen ≤ 700.000 € und ≤ 10 Arbeitnehmern können weitere Vereinfachungen in Anspruch nehmen, wenn alle Gesellschafter zustimmen.

Hinweis

Die Größenklasse wird immer am Abschlussstichtag ermittelt. Bei erstmaliger Überschreitung oder Unterschreitung der Schwellenwerte gilt die neue Größenklasse erst, wenn die Werte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Fristen und Termine für den Jahresabschluss 2026

Die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses unterliegen gesetzlichen Fristen. Für Kapitalgesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Termine im Jahr 2026.

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen – also bis spätestens 31. März 2026.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss innerhalb einer bestimmten Frist feststellen. Nach § 42a GmbHG gilt für kleine Kapitalgesellschaften eine Frist von 11 Monaten nach Bilanzstichtag. Für mittelgroße und große Gesellschaften beträgt die Frist 8 Monate.

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag bei Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Unternehmensregister überwacht die Fristen automatisch und leitet bei Verstößen ein Ordnungsgeldverfahren ein.

31.03.2026

Aufstellung durch Geschäftsführer

30.11.2026

Feststellung kleine Gesellschaften

31.12.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Offenlegung beim Unternehmensregister: So funktioniert’s 2026

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Das Unternehmensregister wird vom Bundesamt für Justiz betrieben und ist unter www.unternehmensregister.de erreichbar. Die Einreichung erfolgt in elektronischer Form über das Einreichungsportal.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften können von Offenlegungserleichterungen profitieren.

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (verkürzt möglich)
  • Anhang (mit Erleichterungen)
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • GuV kann entfallen (§ 326 Abs. 1 HGB)

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht

Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht)

Technische Anforderungen

Die Unterlagen müssen im strukturierten Datenformat XBRL (eXtensible Business Reporting Language) eingereicht werden. Alternativ kann für kleine Gesellschaften eine Einreichung im PDF-Format erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

„Die digitale Einreichung im XBRL-Format erscheint zunächst komplex, wird aber durch spezialisierte Software wie OnlineBilanz.de vollständig automatisiert. Die Plausibilitätsprüfung erfolgt in Echtzeit, sodass Fehler vor der Einreichung erkannt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Vollständigen Jahresabschluss gemäß Größenklasse vorbereiten
  • Feststellungsvermerk der Gesellschafterversammlung beifügen
  • Unterlagen im XBRL-Format oder PDF aufbereiten
  • Elektronisch beim Unternehmensregister einreichen
  • Bestätigung der erfolgreichen Einreichung archivieren

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses treten in der Praxis immer wieder typische Fehler auf, die zu Korrekturen, Verzögerungen oder sogar zu Ordnungsgeldern führen können.

Verstoß gegen Gliederungsvorschriften

Die Bilanz muss bei Kapitalgesellschaften der Gliederung nach § 266 HGB entsprechen. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und müssen im Anhang erläutert werden. Häufige Fehler sind fehlende Posten oder falsche Zuordnungen.

Unvollständiger oder fehlerhafter Anhang

Der Anhang muss alle nach § 284 HGB erforderlichen Angaben enthalten. Häufig fehlen Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr oder Angaben zu Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen.

Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

Anlagevermögen muss nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt werden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei dauerhafter Wertminderung zwingend vorzunehmen.

Versäumte Fristen

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist ist der häufigste Grund für Ordnungsgelder. Besonders kritisch: Das Unternehmensregister überwacht die Fristen automatisch und leitet Ordnungsgeldverfahren ohne vorherige Mahnung ein.

Achtung

Ein einmal offengelegter Jahresabschluss kann nicht einfach zurückgezogen werden. Korrekturen sind nur durch Veröffentlichung eines berichtigten Jahresabschlusses möglich. Daher sollte vor der Einreichung eine sorgfältige Prüfung erfolgen.

Fehlende Dokumentation

Die Grundlagen für Bilanzansätze und Bewertungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Bei Betriebsprüfungen kann das Fehlen einer ordnungsgemäßen Dokumentation zu Schätzungen durch das Finanzamt führen.

Hinweis

Eine professionelle Jahresabschlusssoftware wie OnlineBilanz.de enthält automatische Plausibilitätsprüfungen, die typische Fehler bereits bei der Erfassung erkennen und verhindern. So werden Fehlerquellen systematisch minimiert.

Digitale Jahresabschlusserstellung mit OnlineBilanz.de

Die Erstellung eines rechtskonformen Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse der handelsrechtlichen Vorschriften und erheblichen Zeitaufwand. Moderne digitale Lösungen automatisieren wiederkehrende Prozesse und reduzieren Fehlerquellen.

OnlineBilanz.de ist eine spezialisierte Software zur Jahresabschlusserstellung für Kapitalgesellschaften. Die Lösung unterstützt den gesamten Prozess von der Dateneingabe über die Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Kernfunktionen

  • Automatische Gliederung nach § 266 HGB und § 275 HGB
  • Intelligente Vorschlagswerte basierend auf Vorjahresdaten
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Automatische Erstellung des Anhangs mit allen Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • XBRL-Export für die elektronische Offenlegung
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Vorteile der digitalen Lösung

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Die Software richtet sich sowohl an Geschäftsführer, die den Jahresabschluss eigenständig erstellen möchten, als auch an Steuerberater und Buchhalter, die den Prozess für Mandanten effizient abwickeln.

„Die Digitalisierung der Jahresabschlusserstellung ist keine Zukunftsvision mehr, sondern Standard. Wer heute noch manuell arbeitet, verschenkt wertvolle Zeit und erhöht das Fehlerrisiko unnötig. OnlineBilanz.de verbindet fachliche Präzision mit maximaler Effizienz.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

OnlineBilanz.de wird kontinuierlich an gesetzliche Änderungen angepasst. Updates erfolgen automatisch, sodass Sie stets mit der aktuellen Rechtslage arbeiten – ohne manuelle Nacharbeit oder Schulungsaufwand.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile muss ein Jahresabschluss einer GmbH enthalten?

Eine GmbH muss nach § 264 HGB einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang erstellen. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine GmbHs sind von der Lageberichtspflicht befreit und können von Erleichterungen bei Bilanz, GuV und Anhang Gebrauch machen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag am 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (12-Monats-Frist nach § 325 HGB). Die Feststellung durch die Gesellschafter muss bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026 (11 Monate), bei mittelgroßen und großen bis 31.08.2026 (8 Monate) erfolgen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 eingereicht werden?

Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als PDF (bei kleinen Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen).

Welche Strafen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verschuldensgrad und Dauer der Verspätung. Das Unternehmensregister überwacht die Fristen automatisch und leitet Ordnungsgeldverfahren ohne vorherige Mahnung ein.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater