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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten


OnlineBilanzBlogVeröffentlichte Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Jahresabschlüsse 2026: Leitfaden für Unternehmer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gesetzliche Pflicht. Seit dem DiRUG 2022 erfolgt die Veröffentlichung ausschließlich beim Unternehmensregister. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Fristen gelten, welche Unterlagen einzureichen sind und wie Sie Ordnungsgelder vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Die Offenlegungstiefe richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB.

Warum Jahresabschlüsse veröffentlicht werden müssen

Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses dient der Transparenz im Geschäftsverkehr. Externe Stakeholder wie Geschäftspartner, Banken, Lieferanten und potenzielle Investoren sollen ein objektives Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens erhalten.

Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung in § 325 HGB verankert. Kapitalgesellschaften genießen den Vorteil der beschränkten Haftung – im Gegenzug müssen sie ihre wirtschaftliche Situation öffentlich darlegen. Die Hintergründe, warum Jahresabschlüsse öffentlich einsehbar sind, liegen in diesem Transparenzgebot für alle Marktteilnehmer begründet. Wer sich über die Bonität von Geschäftspartnern informieren möchte, kann veröffentlichte Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger einsehen.

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die früher übliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Hinweis

Das Unternehmensregister wird vom Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers geführt, ist jedoch ein eigenständiges elektronisches Informationssystem gemäß § 8b HGB. Alle Offenlegungen erfolgen ausschließlich digital über das Portal www.unternehmensregister.de.

Die Offenlegung ist keine Kann-Bestimmung, sondern gesetzliche Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB sowie reputationsschädigende Eintragungen im Unternehmensregister.

Welche Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet sind

Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • GmbH & Co. KG (sofern eine Kapitalgesellschaft Komplementärin ist)
  • Genossenschaften nach § 336 HGB

Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschafter (z. B. OHG, klassische KG) und Einzelunternehmen sind grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig, selbst wenn sie buchführungspflichtig sind.

Achtung

Bei der GmbH & Co. KG ist entscheidend: Ist die Komplementär-GmbH geschäftsführend, unterliegt die GmbH & Co. KG der Offenlegungspflicht nach § 264a HGB. Die Größenklasse richtet sich nach den Schwellenwerten der KG selbst, nicht der GmbH.

Auch ausländische Kapitalgesellschaften mit Zweigniederlassung in Deutschland müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen gemäß § 325a HGB offenlegen.

Unternehmensgrößen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Offenlegungstiefe hängt von der Unternehmensgröße ab. Der Gesetzgeber unterscheidet in § 267 HGB vier Größenklassen, die auf Basis von drei Schwellenwerten definiert werden:

  • Bilanzsumme
  • Umsatzerlöse (in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag)
  • Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Schwellenwerte
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 2 von 3
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 2 von 3
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 2 von 3
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 2 von 3

Ein Unternehmen gilt als klein, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreitet. Dies gilt analog für alle anderen Größenklassen.

Hinweis

Die Größenklasse bestimmt nicht nur die Offenlegungstiefe, sondern auch den Umfang der Prüfungspflicht, Erleichterungen bei der Bilanzierung und die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG.

Kleinstkapitalgesellschaften können von weitreichenden Erleichterungen nach § 326 Abs. 2 HGB profitieren, etwa durch vereinfachte Bilanzgliederung und Verzicht auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche Unterlagen offenzulegen sind

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Unternehmensgröße. Grundsätzlich sind folgende Bestandteile des Jahresabschlusses relevant:

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzlage zum Abschlussstichtag dar. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital und Schulden).

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB offenlegen, bei der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage des Unternehmens. Sie kann nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.

Kleine Kapitalgesellschaften können die GuV verkürzt bis zur Ebene des Rohergebnisses darstellen. Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen ganz auf die Offenlegung der GuV verzichten.

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Informationen aus Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB und müssen deutlich weniger Angaben machen als mittelgroße oder große Gesellschaften.

Lagebericht nach § 289 HGB

Der Lagebericht ist nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften aufzustellen und offenzulegen. Er beschreibt die Geschäftsentwicklung, Risiken, Chancen und die voraussichtliche Entwicklung.

Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Lageberichtspflicht nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB befreit.

Bestätigungsvermerk und Bericht des Aufsichtsrats

Prüfungspflichtige Gesellschaften müssen den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers nach § 322 HGB offenlegen. Bei Vorhandensein eines Aufsichtsrats ist auch dessen Bericht einzureichen.

  • Bilanz (ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (ggf. verkürzt oder entfallend)
  • Anhang (mit größenabhängigen Erleichterungen)
  • Lagebericht (nur mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht)
  • Bericht des Aufsichtsrats (falls vorhanden)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Die Offenlegungspflicht ist eng mit der Feststellung des Jahresabschlusses verbunden. Beide Fristen sind strikt einzuhalten, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Frist hängt von der Unternehmensgröße ab:

Kleine Kapitalgesellschaften

11 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 30.11.2026.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

8 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.08.2026.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Bei kleinen GmbHs reicht häufig ein Umlaufbeschluss nach § 48 Abs. 2 GmbHG.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

31.12.2025

Bilanzstichtag

31.12.2026

Offenlegungsfrist

500-25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß

Für einen Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Wird diese Frist versäumt, drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Achtung

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten ist nicht verlängerbar. Bei Fristversäumnis erfolgt zunächst eine Erinnerung durch das Bundesamt für Justiz, anschließend wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

Praxistipp: Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein. Die technische Übermittlung, eventuelle Rückfragen des Registergerichts und interne Abstimmungsprozesse können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Offenlegung beim Unternehmensregister: So funktioniert es

Seit dem DiRUG 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich digital über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Prozess ist standardisiert und erfordert bestimmte technische Voraussetzungen.

Technische Anforderungen

Die Unterlagen müssen im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF übermittelt werden. XBRL ist ein XML-basierter Standard zur elektronischen Übermittlung von Geschäftsdaten.

Zusätzlich ist eine elektronische Signatur erforderlich. Dies kann eine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung oder eine Authentifizierung über ELSTER sein.

Ablauf der Offenlegung

  1. Registrierung beim Unternehmensregister und Einrichtung eines Benutzerkontos
  2. Aufbereitung der Unterlagen im XBRL-Format (Taxonomie HGB)
  3. Upload der Unterlagen über das Portal
  4. Elektronische Signatur durch vertretungsberechtigte Person
  5. Übermittlung an das Registerportal
  6. Prüfung durch das Bundesamt für Justiz (formale Vollständigkeit)
  7. Veröffentlichung im Unternehmensregister (öffentlich einsehbar)

Nach erfolgreicher Offenlegung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Hinterlegungsnummer. Bewahren Sie diese als Nachweis auf.

Hinweis

Die Veröffentlichung im Unternehmensregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Unternehmensgröße und liegen zwischen ca. 35 und 75 Euro. Zusätzlich können Kosten für XBRL-Software oder Dienstleister anfallen.

„Die XBRL-Taxonomie wird jährlich angepasst. Verwenden Sie stets die für Ihren Abschlussstichtag gültige Version. Für Abschlüsse zum 31.12.2025 gilt die Taxonomie 6.8 oder neuer. Falsche Taxonomien führen zur Zurückweisung der Einreichung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ordnungsgelder und Sanktionen bei Verstößen

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht ist keine Bagatelle. Der Gesetzgeber hat empfindliche Sanktionen vorgesehen, um die Transparenz im Geschäftsverkehr durchzusetzen.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Schwere und Dauer des Verstoßes.

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft selbst verhängt. Zusätzlich können die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer, Vorstand) persönlich mit einem Ordnungsgeld belegt werden.

Achtung

Das Ordnungsgeld ist wiederholbar. Wird die Offenlegung auch nach Festsetzung des ersten Ordnungsgelds nicht nachgeholt, kann das Bundesamt für Justiz weitere Ordnungsgelder in zunehmender Höhe festsetzen.

Veröffentlichung im Unternehmensregister

Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht nicht nachkommen, werden im Unternehmensregister mit einem Vermerk über die Nichteinhaltung gekennzeichnet. Dies ist für jeden einsehbar und schädigt die Reputation erheblich.

Geschäftspartner, Banken und Lieferanten können diese Information abrufen. In der Praxis führt dies häufig zu Vertrauensverlust, Bonitätsverschlechterung und erschwerten Finanzierungsbedingungen.

Weitere Folgen

  • Löschung aus dem Handelsregister: Nach § 394 FamFG kann die Gesellschaft bei beharrlicher Pflichtverletzung von Amts wegen gelöscht werden
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei vorsätzlicher Täuschung oder Verschleierung kann der Tatbestand der Bilanzfälschung nach § 283b StGB erfüllt sein

500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Maximal-Ordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass kleine Unternehmen nicht denselben Publizitätsanforderungen unterliegen sollten wie Konzerne. Daher gibt es umfangreiche Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz: Ausweis nur der mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Verkürzte GuV: Ausweis nur bis zum Rohergebnis nach § 276 HGB
  • Reduzierter Anhang: Weniger Pflichtangaben nach § 288 HGB
  • Keine Lageberichtspflicht: Befreiung nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
  • Längere Feststellungsfrist: 11 Monate statt 8 Monate nach § 42a GmbHG

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von den weitestgehenden Erleichterungen nach § 326 Abs. 2 HGB:

  • Offenlegung nur der Bilanz (GuV kann entfallen)
  • Stark reduzierte Gliederungstiefe der Bilanz
  • Minimaler Anhang (nur wenige Pflichtangaben)
  • Keine Prüfungspflicht (außer bei freiwilliger Prüfung)
  • Verzicht auf Lagebericht
  • Vereinfachte Bewertungsvorschriften nach § 274a HGB

Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei Schwellenwerte (350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatz, 10 Arbeitnehmer) nicht überschreitet.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können von der Offenlegung der GuV absehen, wenn sie im Anhang Angaben zur Umsatzentwicklung und zum Personalaufwand machen. In der Praxis wird diese Option häufig genutzt, um Wettbewerbsinformationen zu schützen.

„Viele kleine GmbHs unterschätzen die Erleichterungen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte unbedingt die verkürzte Offenlegung nutzen. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern schützt auch sensible Unternehmensdaten vor der Öffentlichkeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Offenlegung vermeiden

In der Praxis treten bei der Offenlegung immer wieder typische Fehler auf, die zu Verzögerungen, Zurückweisungen oder Ordnungsgeldern führen. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese vermeiden.

Fehler 1: Falsche Taxonomie-Version

Für jeden Abschlussstichtag gilt eine bestimmte XBRL-Taxonomie. Die Verwendung einer veralteten oder falschen Version führt zur automatischen Zurückweisung durch das System.

Lösung: Prüfen Sie vor der Übermittlung, welche Taxonomie-Version für Ihren Bilanzstichtag vorgeschrieben ist. Für Abschlüsse 2025 gilt mindestens die Version 6.8.

Fehler 2: Fehlende oder falsche Unterschriften

Die Unterlagen müssen von allen vertretungsberechtigten Personen elektronisch signiert werden. Bei Gesamtvertretung müssen alle Geschäftsführer unterzeichnen.

Lösung: Klären Sie vorab die Vertretungsregelung laut Handelsregister und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Personen Zugang zur Signatur haben.

Fehler 3: Unvollständige Unterlagen

Häufig werden nicht alle erforderlichen Bestandteile eingereicht. Besonders oft fehlen der Ergebnisverwendungsbeschluss, der Bestätigungsvermerk oder Teile des Anhangs.

Lösung: Nutzen Sie Checklisten und prüfen Sie vor der Einreichung, ob alle größenabhängigen Pflichtbestandteile vollständig sind.

Fehler 4: Fristversäumnis durch zu späte Planung

Viele Unternehmen beginnen erst kurz vor Fristende mit der Vorbereitung. Bei technischen Problemen oder Rückfragen bleibt dann keine Zeit mehr.

Lösung: Planen Sie mindestens 4-6 Wochen Vorlaufzeit vor Fristende ein. So haben Sie ausreichend Puffer für Korrekturen.

Formale Prüfung

  • Korrekte Taxonomie-Version
  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Gültige elektronische Signatur
  • Korrekte Registerdaten

Inhaltliche Prüfung

  • Einhaltung der HGB-Gliederung
  • Pflichtangaben im Anhang
  • Übereinstimmung Bilanz/GuV
  • Ergebnisverwendung dokumentiert

Organisatorische Prüfung

  • Gesellschafterbeschluss vorhanden
  • Alle Unterschriften eingeholt
  • Fristen im Blick
  • Zahlungsdaten hinterlegt

Achtung

Wird die Einreichung wegen formaler Mängel zurückgewiesen, läuft die 12-Monats-Frist dennoch weiter. Eine Zurückweisung gewährt keine Fristverlängerung. Achten Sie daher bereits bei der ersten Einreichung auf Vollständigkeit.

Wie OnlineBilanz Sie bei der Offenlegung unterstützt

OnlineBilanz.de ist eine spezialisierte Software zur Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften. Die Lösung richtet sich an Steuerberater, Buchhalter und Unternehmen, die rechtssichere Jahresabschlüsse erstellen und publizieren möchten. Darüber hinaus ermöglicht die Plattform, Jahresabschlüsse anderer Unternehmen einzusehen und zu prüfen.

Funktionen für die Offenlegung

  • Automatische XBRL-Generierung: Die Software erstellt XBRL-Dateien nach aktueller Taxonomie ohne manuelle Programmierung
  • Größenklassen-Assistent: Automatische Ermittlung der Unternehmensgröße und Auswahl der passenden Erleichterungen
  • Vollständigkeitsprüfung: Integrierte Plausibilitätsprüfung warnt vor fehlenden Pflichtangaben
  • Direkte Übermittlung: Schnittstelle zum Unternehmensregister für die direkte elektronische Einreichung
  • Fristenmanagement: Automatische Erinnerungen an Feststellungs- und Offenlegungsfristen
  • Dokumentation: Lückenlose Protokollierung aller Schritte und Nachweise

Rechtssicherheit durch Aktualität

OnlineBilanz wird kontinuierlich an Gesetzesänderungen und neue Taxonomie-Versionen angepasst. Sie arbeiten stets mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben und vermeiden Fehler durch veraltete Standards.

Die Software berücksichtigt alle größenabhängigen Erleichterungen nach HGB und schlägt automatisch die optimale Darstellungsform vor – von der Kleinstkapitalgesellschaft bis zur großen AG.

„Die Offenlegung ist kein komplizierter Prozess – wenn man die richtigen Werkzeuge nutzt. OnlineBilanz automatisiert die technischen Hürden und lässt Sie sich auf die inhaltliche Qualität konzentrieren. So erfüllen Sie Ihre Pflichten sicher und effizient.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Support und Beratung

Das OnlineBilanz-Team steht Ihnen bei Fragen zur Offenlegung, zu rechtlichen Anforderungen und technischen Details zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Support-Portal.

Hinweis

OnlineBilanz ist keine Steuerberatung, sondern ein technisches Werkzeug zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Bei komplexen bilanzrechtlichen Fragestellungen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.

Häufig gestellte Fragen

Wo müssen Jahresabschlüsse 2026 veröffentlicht werden?

Seit dem DiRUG vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Die früher übliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich. Die Übermittlung muss elektronisch im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF erfolgen.

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Für einen Jahresabschluss mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Müssen kleine GmbHs die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte GuV offenlegen (nur bis zum Rohergebnis nach § 276 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen ganz auf die Offenlegung der GuV verzichten, wenn sie im Anhang Angaben zu Umsatz und Personalaufwand machen (§ 326 Abs. 2 HGB).

Welche Strafen drohen bei nicht fristgerechter Offenlegung?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld ist wiederholbar und wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer verhängt. Zusätzlich erfolgt ein negativer Vermerk im Unternehmensregister, der öffentlich einsehbar ist.

Was ist XBRL und warum ist es für die Offenlegung erforderlich?

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein XML-basierter Standard zur strukturierten elektronischen Übermittlung von Geschäftsdaten. Das Unternehmensregister verlangt die Einreichung im XBRL-Format nach der jeweils aktuellen HGB-Taxonomie. Dies ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung und Vergleichbarkeit der Daten. Für jeden Bilanzstichtag gilt eine bestimmte Taxonomie-Version.

Können Einzelunternehmen oder GbR von der Offenlegungspflicht befreit sein?

Ja, Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschafter (GbR, OHG, klassische KG) sind grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig, auch wenn sie buchführungspflichtig sind. Die Offenlegungspflicht betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften mit Kapitalgesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater