Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Selbstständige

Jahresabschluss Selbstständige 2026: Pflichten, Fristen & Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Welche Jahresabschluss-Pflichten haben Selbstständige wirklich? Die Antwort hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab. Während für Einzelunternehmer und Freiberufler oft die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht, gelten für Kapitalgesellschaften deutlich strengere Anforderungen – der Jahresabschluss für GmbH und UG umfasst stets eine Bilanz mit GuV. Dieser Leitfaden erklärt, wann welche Form erforderlich ist und wie Sie als Selbstständiger rechtssicher vorgehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Selbstständige müssen je nach Rechtsform und Größe entweder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende unter 600.000 Euro Umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn dürfen die EÜR nutzen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind immer zur Bilanzierung verpflichtet.

Wer gilt als selbstständig im Sinne des Jahresabschlusses?

Der Begriff selbstständig umfasst verschiedene Unternehmensformen und Tätigkeitsarten. Nicht jede selbstständige Person hat dieselben Jahresabschluss-Pflichten.

Die rechtlichen Verpflichtungen hängen primär von der Rechtsform, der Art der Tätigkeit (freiberuflich oder gewerblich) sowie der Unternehmensgröße ab.

Freiberufler

  • Keine Gewerbeanmeldung
  • Keine doppelte Buchführung
  • EÜR ausreichend

Gewerbetreibende

  • Gewerbeanmeldung erforderlich
  • EÜR oder Bilanz je nach Größe
  • Grenzen beachten

Kapitalgesellschaften

  • Immer bilanzierungspflichtig
  • Unabhängig von Umsatz/Gewinn
  • Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Hinweis

Die steuerliche Einordnung (freiberuflich vs. gewerblich) erfolgt durch das Finanzamt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, um die korrekte Einstufung zu klären.

Jahresabschluss-Pflichten nach Rechtsform

Die Jahresabschluss-Pflichten unterscheiden sich grundlegend zwischen Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften. Die Rechtsform ist der entscheidende Faktor.

Freiberufler: Privilegierte Regelung

Freiberufler nach § 18 EStG sind von der Buchführungspflicht nach § 238 HGB befreit. Sie müssen keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen.

  • Keine Pflicht zur doppelten Buchführung
  • Keine Bilanz erforderlich
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ausreichend
  • Erfassung mit Anlage EÜR zur Steuererklärung

Gewerbetreibende: Größenabhängige Pflichten

Gewerbetreibende unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, sobald sie die gesetzlichen Schwellenwerte überschreiten. Bis dahin dürfen sie die EÜR verwenden.

Die Buchführungspflicht beginnt ab dem Geschäftsjahr, das auf die Grenzüberschreitung folgt. Eine rückwirkende Änderung ist nicht erforderlich.

Kapitalgesellschaften: Immer bilanzierungspflichtig

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG sind unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Mitarbeiterzahl zur Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses verpflichtet.

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (ab Kleinstkapitalgesellschaft)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (bei mittelgroßen und großen GmbH)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Verstöße können mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro geahndet werden.

EÜR vs. Bilanz: Die zwei Grundformen

Für Selbstständige gibt es zwei grundlegende Formen der Gewinnermittlung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und den Jahresabschluss mit Bilanz und GuV.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, wenn sie tatsächlich zufließen oder abfließen.

  • Keine doppelte Buchführung erforderlich
  • Keine Bilanz, kein Inventar
  • Gegenüberstellung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben
  • Anlage EÜR muss elektronisch mit der Steuererklärung übermittelt werden
  • Geeignet für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende

Jahresabschluss mit Bilanz und GuV

Der handelsrechtliche Jahresabschluss nach § 242 HGB besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Er basiert auf dem Prinzip der doppelten Buchführung und dem Realisationsprinzip.

  • Doppelte Buchführung nach § 238 HGB
  • Bilanz nach § 266 HGB (Vermögen und Schulden zum Stichtag)
  • GuV nach § 275 HGB (Erträge und Aufwendungen der Periode)
  • Inventur nach § 240 HGB
  • Bei Kapitalgesellschaften zusätzlich: Anhang und ggf. Lagebericht

Vorteile EÜR

  • Einfache Handhabung
  • Geringerer Zeitaufwand
  • Keine Inventurpflicht
  • Überschaubare Kosten
  • Für kleine Betriebe ausreichend

Vorteile Bilanz

  • Präziseres Bild der Vermögenslage
  • Periodengerechte Erfolgsermittlung
  • Bessere Grundlage für Kreditentscheidungen
  • Erfüllt gesetzliche Pflichten
  • Transparenz für Gesellschafter

Grenzen und Schwellenwerte für Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht für Gewerbetreibende hängt von zwei zentralen Schwellenwerten ab. Wird einer dieser Werte überschritten, entsteht die Pflicht zur doppelten Buchführung.

600.000 €

Jahresumsatz

60.000 €

Jahresgewinn

Diese Grenzen gelten für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre. Bei erstmaliger Überschreitung beginnt die Buchführungspflicht ab dem folgenden Geschäftsjahr.

Hinweis

Beispiel: Ein Einzelunternehmer erzielt 2024 einen Umsatz von 650.000 Euro. Ab dem 01.01.2025 ist er zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss für 2025 erstmals einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen.

Größenklassen bei Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften werden nach § 267 HGB in Größenklassen eingeteilt. Diese bestimmen den Umfang der Berichtspflichten und Offenlegung.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, damit eine höhere Größenklasse gilt.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von Rechtsform und Größenklasse ab. Für Kapitalgesellschaften gelten strengere Anforderungen als für Einzelunternehmer.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie folgt einem gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema.

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (immateriell, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, liquide Mittel)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Passivseite

  • A. Eigenkapital (Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen.

  • Umsatzerlöse
  • Material- und Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
  • Finanzergebnis
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten.

Pflichtangaben umfassen u.a.: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten, Haftungsverhältnisse, Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführung.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Er beinhaltet die Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage und der voraussichtlichen Entwicklung.

„Viele Selbstständige unterschätzen den Umfang der Jahresabschluss-Pflichten bei Kapitalgesellschaften. Die Pflichten und Fristen für Unternehmen erfordern eine sorgfältige Planung. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von einer frühzeitigen digitalen Dokumentation und systematischen Belegerfassung, die die Erstellung erheblich erleichtern und Fehler vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Für Selbstständige mit Kapitalgesellschaft gelten strenge gesetzliche Fristen. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb gesetzlicher Fristen von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Frist hängt von der Unternehmensgröße ab.

8 Monate

Mittelgroße und große

Beispiel bei Bilanzstichtag 31.12.2025: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen.

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Eine verspätete oder unterlassene Offenlegung führt zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Achtung

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Das Ordnungsgeld bei Verstoß beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

Steuerliche Abgabefristen

Parallel gelten steuerliche Abgabefristen für die Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Juli des Folgejahres (für 2025: Juli 2026).

Digitale Erstellung: Effizienz und Rechtssicherheit

Die digitale Jahresabschlusserstellung hat sich als Standard etabliert. Moderne Plattformen kombinieren Automatisierung mit fachlicher Prüfung.

Vorteile digitaler Lösungen

  • Automatisierte Datenübernahme aus Buchhaltungssystemen
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen
  • Digitale Belegverwaltung
  • XBRL-Konvertierung für Unternehmensregister
  • Rechtsformspezifische Vorlagen nach HGB
  • Zeitsparende Workflows

OnlineBilanz: Steuerberatergeprüfte Sicherheit

OnlineBilanz.de verbindet digitale Effizienz mit steuerberaterlicher Expertise. Jeder Jahresabschluss wird von qualifizierten Steuerberatern geprüft.

  • Rechtssichere Vorlagen nach § 266, § 275, § 284 HGB
  • Größenklassengerechte Gliederung nach § 267 HGB
  • Steuerberaterprüfung inklusive
  • Direkte Übermittlung an Unternehmensregister
  • Beratung zu Fristen und Offenlegungspflichten
  • Transparente Preisgestaltung

Die Plattform eignet sich besonders für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften, die Kosten sparen möchten, ohne auf fachliche Sicherheit zu verzichten.

Ablauf der digitalen Erstellung

  1. Unternehmensdaten und Bilanzstichtag erfassen
  2. Buchhaltungsdaten importieren oder manuell eingeben
  3. Bilanz und GuV nach gesetzlichem Schema erstellen
  4. Anhang mit Pflichtangaben ergänzen
  5. Steuerberater prüft Vollständigkeit und Richtigkeit
  6. XBRL-Datei für Unternehmensregister erzeugen
  7. Elektronische Offenlegung durchführen

Hinweis

Die XBRL-Taxonomie (eXtensible Business Reporting Language) ist das standardisierte Format für die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen an das Unternehmensregister. OnlineBilanz erstellt diese Datei automatisch.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Jahresabschlusserstellung passieren immer wieder typische Fehler, die zu Rückfragen, Verzögerungen oder rechtlichen Problemen führen können.

Fehlerquelle 1: Falsche Größenklassenzuordnung

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Eine falsche Einstufung führt zu unvollständigen Angaben oder unnötigem Mehraufwand.

Prüfen Sie jährlich, ob zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiter) an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten wurden.

Fehlerquelle 2: Unvollständiger Anhang

Der Anhang nach § 284 HGB enthält zahlreiche Pflichtangaben. Fehlende Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen oder Organvergütungen sind häufige Mängel.

Fehlerquelle 3: Fristversäumnisse

Die Überschreitung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB löst automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB aus. Planen Sie ausreichend Zeit für Feststellung, Prüfung und Übermittlung ein.

Fehlerquelle 4: Fehlerhafte XBRL-Datei

Manuelle XBRL-Erstellung ist fehleranfällig. Taxonomiefehler, falsche Feldmappings oder strukturelle Mängel führen zur Ablehnung durch das Unternehmensregister.

Nutzen Sie validierte Software oder steuerberatergeprüfte Plattformen wie OnlineBilanz, um technische Fehler zu vermeiden.

Fehlerquelle 5: Fehlende Inventur

Die Inventur nach § 240 HGB ist Grundlage jeder Bilanz. Fehlende oder fehlerhafte Bestandsaufnahmen führen zu falschen Wertansätzen und verfälschten Jahresergebnissen.

„Die meisten Fehler entstehen durch Unkenntnis der gesetzlichen Anforderungen oder Zeitdruck. Eine strukturierte Vorbereitung ab Jahresbeginn und professionelle Unterstützung verhindern kostspielige Korrekturen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: Jahresabschluss rechtssicher erstellen

  • Größenklasse nach § 267 HGB korrekt bestimmen
  • Vollständige Inventur nach § 240 HGB durchführen
  • Bilanz nach § 266 HGB gemäß Gliederungsschema erstellen
  • GuV nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 HGB mit allen Pflichtangaben
  • Bei mittelgroßen/großen GmbH: Lagebericht nach § 289 HGB
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung dokumentieren
  • Frist nach § 42a GmbHG einhalten (11 bzw. 8 Monate)
  • XBRL-Datei erstellen und validieren
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis 12 Monate nach Stichtag
  • Bestätigung des Unternehmensregisters archivieren

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Selbstständiger immer einen Jahresabschluss erstellen?

Nein. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende unter 600.000 Euro Umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind dagegen immer zur Bilanzierung verpflichtet, unabhängig von Größe oder Umsatz.

Wann bin ich als Gewerbetreibender zur Bilanzierung verpflichtet?

Die Buchführungspflicht nach § 238 HGB entsteht, sobald Sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 600.000 Euro Umsatz oder mehr als 60.000 Euro Gewinn erzielen. Die Pflicht beginnt ab dem darauffolgenden Geschäftsjahr.

Wo muss ich als GmbH den Jahresabschluss 2026 offenlegen?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025 bei Bilanzstichtag 31.12.2025?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen (11 Monate), mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister endet für alle am 31.12.2026 (12 Monate nach Stichtag).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater