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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFristen und Pflichten

Jahresabschluss Fristen und Pflichten GmbH – Überblick 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Fristen und Pflichten rund um den Jahresabschluss bilden ein zusammenhängendes System aus Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Drei Hauptfristen (Aufstellung, Feststellung, Offenlegung) und mehrere Pflichtbestandteile müssen aufeinander abgestimmt eingehalten werden. Eine detaillierte Übersicht zu Bestandteilen, Fristen und Pflichten fasst alles zusammen, was GmbHs 2026 beachten müssen.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

GmbHs müssen für das Geschäftsjahr 2025 drei zentrale Fristen beachten: Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach § 264 HGB, Feststellung durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten nach § 42a GmbHG (abhängig von der Größenklasse) und Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Das Fristensystem im Überblick

Das deutsche Bilanzrecht unterscheidet drei aufeinander aufbauende Fristen, die jede Kapitalgesellschaft einhalten muss. Diese Fristen beginnen stets mit dem Abschluss des Geschäftsjahres und bauen hierarchisch aufeinander auf.

Für GmbHs mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 konkrete Termine. Die Einhaltung ist nicht optional, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

3

Monate Aufstellungsfrist

8-11

Monate Feststellungsfrist

12

Monate Offenlegungsfrist

Hinweis

Wichtig: Die Fristen gelten unabhängig von der Größenklasse. Lediglich die Feststellungsfrist variiert zwischen kleinen GmbHs (11 Monate) und mittelgroßen/großen GmbHs (8 Monate) nach § 42a GmbHG.

Die Aufstellungspflicht trifft den Geschäftsführer persönlich nach § 264 Abs. 1 HGB. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 46 Nr. 1 GmbHG. Die Offenlegung verantwortet wiederum der Geschäftsführer nach § 325 HGB.

Aufstellungspflicht nach § 264 HGB

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Geschäftsführer den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufzustellen. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: spätestens bis zum 31.03.2026.

Die Aufstellung umfasst die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie – bei mittelgroßen und großen GmbHs – den Anhang. Der Lagebericht ist gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ebenfalls innerhalb dieser Frist zu erstellen.

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang (außer bei Kleinstkapitalgesellschaften mit Erleichterungen)
  • Lagebericht bei mittelgroßen und großen GmbHs nach § 289 HGB

Die Aufstellung ist ein interner Akt des Geschäftsführers. Sie endet mit der Unterzeichnung des Jahresabschlusses. Diese Unterschrift dokumentiert die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht.

Achtung

Häufiger Irrtum: Die 3-Monats-Frist gilt auch dann, wenn die Gesellschafterversammlung noch nicht stattgefunden hat. Die Aufstellung ist unabhängig von der Feststellung zu betrachten.

Bei verspäteter Aufstellung haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber für entstandene Schäden. Zudem kann die verspätete Aufstellung zu Problemen bei der Einhaltung nachfolgender Fristen führen.

Feststellung durch Gesellschafter

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist gemäß § 46 Nr. 1 GmbHG Aufgabe der Gesellschafterversammlung. § 42a GmbHG normiert hierfür unterschiedliche Fristen je nach Größenklasse der GmbH.

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag für GJ 2025
Kleine GmbH 11 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate nach § 42a Abs. 1 GmbHG 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate nach § 42a Abs. 1 GmbHG 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für die anschließende Offenlegung. Ohne Feststellung kann keine ordnungsgemäße Offenlegung erfolgen.

Bei der Feststellung werden auch Ergebnisverwendung und Entlastung des Geschäftsführers beschlossen. Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung sollte alle erforderlichen Beschlusspunkte enthalten.

Hinweis

Praxishinweis: Die Einladungsfrist für die Gesellschafterversammlung beträgt nach § 51 Abs. 1 GmbHG mindestens eine Woche, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung trifft. Dies ist bei der Terminplanung zu berücksichtigen.

Der Feststellungsbeschluss ist zu protokollieren. Das Protokoll bildet zusammen mit dem aufgestellten Jahresabschluss die Grundlage für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für das Geschäftsjahr 2025 endet diese Frist am 31.12.2026.

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG zum 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der frühere Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig für die Annahme von Offenlegungen.

„Die digitale Einreichung über das Unternehmensregister hat den Offenlegungsprozess deutlich vereinfacht. Wichtig ist jedoch, dass alle Unterlagen vollständig und im vorgeschriebenen Format eingereicht werden, da sonst die Offenlegungspflicht nicht als erfüllt gilt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse unterschiedliche Bestandteile. Kleine GmbHs können von Erleichterungen nach § 326 HGB Gebrauch machen und eine verkürzte Bilanz einreichen.

Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL- oder ESEF-Format (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen). Alternativ ist bei kleinen GmbHs auch die Einreichung als strukturiertes PDF möglich.

Achtung

Achtung: Die Offenlegung gilt erst als erfüllt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und formgültig beim Unternehmensregister eingegangen sind. Eine unvollständige Einreichung erfüllt die Publizitätspflicht nicht.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Der Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 267 HGB. Das HGB unterscheidet zwischen Kleinstkapitalgesellschaften, kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz ist zwingender Bestandteil jedes Jahresabschlusses. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital). § 266 HGB schreibt das Gliederungsschema vor.

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz erstellen, bei der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert ausgewiesen werden müssen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Die gewählte Methode ist beizubehalten.

Kleine Kapitalgesellschaften können eine verkürzte GuV erstellen und müssen diese nicht offenlegen (§ 326 Nr. 1 HGB).

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten und weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen.

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Lagebericht nach § 289 HGB

Der Lagebericht ist nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen. Er enthält eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage der Gesellschaft sowie der Risiken und Chancen.

Hinweis

Hinweis: Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Lageberichtspflicht befreit.

Unterschiede nach Größenklassen

§ 267 HGB definiert die Größenklassen anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine GmbH fällt in eine Größenklasse, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegungspflichten, sondern auch die Prüfungspflicht nach § 316 HGB und die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG.

* Ausnahme: Auch kleine Kapitalgesellschaften sind prüfungspflichtig, wenn sie bestimmte Schwellenwerte nach § 316 Abs. 1 HGB überschreiten oder börsennotiert sind.

Hinweis

Schwellenwertregelung: Die Zuordnung zu einer Größenklasse erfolgt nach dem Zwei-aus-drei-Prinzip. Eine Änderung der Größenklasse tritt erst ein, wenn die neuen Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Sanktionen und Ordnungsgelder

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 335 HGB dar. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die fristgerechte Offenlegung und leitet bei Versäumnissen ein Ordnungsgeldverfahren ein.

Das Ordnungsgeld beträgt gemäß § 335 Abs. 3 HGB mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer der Pflichtverletzung.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer) festgesetzt. Mehrere Geschäftsführer haften als Gesamtschuldner.

Achtung

Wichtig: Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Das BfJ kann weitere Ordnungsgelder festsetzen, bis die Offenlegung erfolgt ist. Die Pflicht erlischt nicht durch Zeitablauf.

Neben dem Ordnungsgeld drohen weitere Konsequenzen: Die fehlende Offenlegung kann negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben, da Banken und Geschäftspartner im Unternehmensregister recherchieren können.

  • Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführer
  • Wiederholte Festsetzung bei andauernder Pflichtverletzung
  • Negative Auswirkungen auf Bonität und Geschäftsbeziehungen
  • Mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen Geschäftsführer

Der Geschäftsführer haftet der GmbH gegenüber nach § 43 Abs. 2 GmbHG für Schäden, die durch verspätete oder unterlassene Offenlegung entstehen. Dies können neben Ordnungsgeldern auch entgangene Geschäftschancen sein.

Praxistipps zur Fristenplanung

Eine strukturierte Fristenplanung verhindert Versäumnisse und Ordnungsgelder. Die folgende Checkliste unterstützt bei der zeitlichen Organisation des Jahresabschlussprozesses.

„In der Praxis empfiehlt sich ein interner Zeitplan, der mindestens vier Wochen Puffer vor den gesetzlichen Fristen vorsieht. So können unvorhergesehene Verzögerungen aufgefangen werden, ohne dass die Fristen gefährdet sind.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitplan für Bilanzstichtag 31.12.2025

Meilenstein Empfohlener Termin Gesetzliche Frist
Kontenvorbereitung abschließen Ende Januar 2026
Inventur und Bewertung Februar 2026
Aufstellung Jahresabschluss Bis Ende Februar 2026 31.03.2026
Gesellschafterversammlung (kleine GmbH) Bis Oktober 2026 30.11.2026
Gesellschafterversammlung (mittel/groß) Bis Juli 2026 31.08.2026
Offenlegung beim Unternehmensregister Bis November 2026 31.12.2026

Organisatorische Empfehlungen

  • Jahresabschluss-Checkliste zu Jahresbeginn erstellen
  • Verantwortlichkeiten klar zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und Steuerberater definieren
  • Gesellschafterversammlung frühzeitig terminieren (Einladungsfristen beachten)
  • Unterlagen für Offenlegung rechtzeitig im erforderlichen Format vorbereiten
  • Digitale Signatur und Zugang zum Unternehmensregister rechtzeitig einrichten
  • Wiedervorlagesystem für alle Fristen implementieren

Besonders wichtig ist die rechtzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater. Viele GmbHs beauftragen die Erstellung des Jahresabschlusses extern, sodass ausreichend Zeit für Rückfragen und Korrekturen eingeplant werden sollte.

Hinweis

Digitale Lösungen nutzen: Moderne Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz ermöglicht die direkte Einreichung beim Unternehmensregister aus dem System heraus. Dies reduziert den Aufwand und minimiert Fehlerquellen bei der Formatkonvertierung.

Häufige Stolpersteine vermeiden

In der Praxis verzögert sich der Jahresabschluss häufig durch unvollständige Unterlagen, fehlende Abstimmungen oder technische Probleme bei der elektronischen Einreichung.

Eine vorausschauende Planung und die Nutzung professioneller Unterstützung – sei es durch Steuerberater oder spezialisierte Software – sind die besten Voraussetzungen für einen fristgerechten und ordnungsgemäßen Jahresabschluss.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 einer kleinen GmbH offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen. Diese Frist gilt unabhängig von der Größenklasse der GmbH.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Wichtig: Die Offenlegungspflicht bleibt auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bestehen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig für die Annahme von Offenlegungen. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL- oder ESEF-Format, bei kleinen GmbHs ist alternativ auch ein strukturiertes PDF zulässig.

Welche Frist gilt für die Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellungsfrist richtet sich nach § 42a GmbHG und der Größenklasse: Kleine GmbHs haben 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026 für das Geschäftsjahr 2025), mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Monaten feststellen (bis 31.08.2026). Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung nach § 46 Nr. 1 GmbHG.

Muss eine kleine GmbH die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 326 Nr. 1 HGB von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit. Sie müssen lediglich eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und einen Anhang (ggf. verkürzt) offenlegen. Diese Erleichterung gilt nicht für mittelgroße und große GmbHs.

Wer haftet für die Nichteinhaltung der Jahresabschlussfristen?

Die Geschäftsführer haften persönlich für die Einhaltung aller Jahresabschlussfristen. Bei verspäteter Aufstellung können Schadensersatzansprüche der Gesellschaft nach § 43 Abs. 2 GmbHG entstehen. Bei verspäteter Offenlegung werden Ordnungsgelder nach § 335 HGB sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Mehrere Geschäftsführer haften als Gesamtschuldner.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater