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Fabian Klement
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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Überblick

Jahresabschluss 2026: Bestandteile, Fristen und Pflichten für GmbH

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist das zentrale Dokument jeder Kapitalgesellschaft. Er dokumentiert die wirtschaftliche Lage, bildet die Grundlage für Gesellschafter- und Bankentscheidungen und unterliegt klaren gesetzlichen Anforderungen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bestandteile nach § 264 HGB verpflichtend sind und wie Sie den Jahresabschluss rechtssicher erstellen und offenlegen. Einen detaillierten Überblick zu Jahresabschluss Fristen und Pflichten für GmbH finden Sie in unserem separaten Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bestandteile des Jahresabschlusses umfassen mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (§ 264 HGB). Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt der Lagebericht hinzu. Die Feststellung muss bis 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittel/groß) nach Bilanzstichtag erfolgen, die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten.

Was ist ein Jahresabschluss? Definition und Bedeutung

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres und fasst die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag zusammen. Er dokumentiert Vermögen, Schulden sowie Erträge und Aufwendungen in standardisierter Form.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG ist der Jahresabschluss nach § 242 HGB und § 264 HGB verpflichtend. Er dient nicht nur der Rechenschaftslegung gegenüber Gesellschaftern, sondern auch als Informationsgrundlage für Banken, Investoren und Geschäftspartner.

Darüber hinaus bildet der Jahresabschluss die Basis für die steuerliche Gewinnermittlung und für unternehmerische Entscheidungen. Eine korrekte, vollständige und nachvollziehbare Erstellung ist daher sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich von zentraler Bedeutung.

§ 242 HGB

Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung

§ 264 HGB

Pflicht zum Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften

§ 267 HGB

Größenklassen mit unterschiedlichen Anforderungen

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus mehreren verpflichtenden Bestandteilen. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt von der Größenklasse der Gesellschaft ab.

Für alle Kapitalgesellschaften gelten drei Kernelemente: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt zusätzlich der Lagebericht hinzu (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

  • Bilanz nach § 266 HGB (Vermögen und Kapital zum Stichtag)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Erfolgsermittlung)
  • Anhang nach § 284 bzw. § 285 HGB (Erläuterungen und Ergänzungen)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur bei mittelgroßen und großen GmbHs)

Hinweis

Wichtig: Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) sind von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit. Sie müssen nur Bilanz, GuV und Anhang erstellen.

Die Bilanz: Vermögen und Kapital im Überblick

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Finanzierung (Passiva) des Unternehmens zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie ist nach § 266 HGB in vorgeschriebener Gliederung zu erstellen.

Auf der Aktivseite werden sämtliche Vermögenswerte ausgewiesen: Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude, Beteiligungen) und Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben). Die Reihenfolge orientiert sich an der Liquidierbarkeit – von langfristig gebunden bis kurzfristig verfügbar.

Auf der Passivseite wird die Mittelherkunft dargestellt: Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss), Rückstellungen (z. B. für Pensionen oder Steuern) sowie Verbindlichkeiten (z. B. Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten).

Die Bilanz muss ausgeglichen sein: Die Summe der Aktiva entspricht immer der Summe der Passiva. Diese Gleichung ist die Grundlage der doppelten Buchführung und gewährleistet die rechnerische Richtigkeit.

Gewinn- und Verlustrechnung: Wie der Erfolg entsteht

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt, wie sich das Ergebnis des Geschäftsjahres zusammensetzt. Sie stellt alle Erträge den Aufwendungen gegenüber und ermittelt so den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Darstellungsformen wählen: dem Gesamtkostenverfahren (Gliederung nach Aufwandsarten wie Material, Personal, Abschreibungen) oder dem Umsatzkostenverfahren (Gliederung nach Funktionsbereichen wie Herstellung, Vertrieb, Verwaltung).

In der Praxis wird in Deutschland überwiegend das Gesamtkostenverfahren angewendet. Es gliedert sich in Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen sowie sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen.

Hinweis

Das Ergebnis der GuV (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag) wird in die Bilanz übernommen und erscheint dort auf der Passivseite im Eigenkapital.

Die GuV gibt Aufschluss über die Ertragskraft des Unternehmens. Sie zeigt, ob das Unternehmen profitabel arbeitet und welche Kostenblöcke besonders ins Gewicht fallen. Damit ist sie ein zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung.

Der Anhang: Erläuterungen und Pflichtangaben

Der Anhang ergänzt die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung um wesentliche Erläuterungen. Er ist nach § 284 HGB bzw. § 285 HGB verpflichtend und dient der Verbesserung der Informationsqualität.

Im Anhang werden unter anderem die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offengelegt, Abweichungen vom Vorjahr erläutert und zusätzliche Angaben zu einzelnen Bilanzposten gemacht. Auch Haftungsverhältnisse, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind anzugeben.

  • Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu Posten der Bilanz und GuV (§ 285 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht in der Bilanz erscheinenden Geschäften
  • Angaben zur Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Angaben zu Organbezügen (Geschäftsführervergütung, § 285 Nr. 9 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB und müssen deutlich weniger Angaben machen. Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen hingegen umfangreicheren Berichtspflichten.

„Der Anhang wird häufig unterschätzt, ist aber rechtlich zwingend erforderlich. Selbst bei kleinen GmbHs müssen Mindestangaben gemacht werden – insbesondere zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Lagebericht: Pflicht für mittelgroße und große GmbHs

Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von dieser Pflicht befreit.

Im Lagebericht ist der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft darzustellen. Nach § 289 HGB muss der Bericht auch auf wesentliche Risiken und Chancen, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie auf voraussichtliche Entwicklungen eingehen.

Der Lagebericht ergänzt den Jahresabschluss um eine zukunftsorientierte Perspektive und ermöglicht es externen Dritten, die wirtschaftliche Entwicklung besser einzuschätzen. Er ist zusammen mit dem Jahresabschluss offenzulegen.

Achtung

Achtung: Auch wenn kleine GmbHs keinen Lagebericht erstellen müssen, kann die Bank oder ein Gesellschafter im Einzelfall dennoch erweiterte Berichterstattung verlangen – etwa im Rahmen von Kreditverhandlungen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Anforderungen an den Jahresabschluss hängen von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. Diese wird nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt. Die Zuordnung beeinflusst unter anderem Umfang des Anhangs, Lagebericht-Pflicht und Offenlegungsumfang.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von zahlreichen Erleichterungen: Sie müssen keinen Lagebericht erstellen, dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen und haben reduzierte Angabepflichten im Anhang. Große Gesellschaften unterliegen hingegen strengeren Publizitätspflichten.

Hinweis

Hinweis: Die Größenklasse wird an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen geprüft. Ein einmaliges Überschreiten der Schwellenwerte führt noch nicht zur Neueinstufung.

Fristen: Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2026

Für den Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Diese betreffen sowohl die Feststellung durch die Gesellschafter als auch die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb einer bestimmten Frist von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Frist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet das: spätestens bis zum 31.12.2026.

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger fungiert nur noch als Veröffentlichungsplattform, nicht mehr als Einreichungsstelle.

Achtung

Wichtig: Wer die Offenlegungsfrist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen.

Rechtliche Pflichten und Konsequenzen bei Verstößen

Die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften nicht freiwillig, sondern gesetzlich verpflichtend. Verstöße gegen diese Pflichten können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt, kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich.

Die Höhe des Ordnungsgeldes liegt zwischen 500 und 25.000 Euro. In der Praxis werden bei erstmaligen Verstößen häufig Beträge zwischen 1.000 und 3.000 Euro festgesetzt. Bei wiederholter Versäumnis steigt das Ordnungsgeld deutlich an.

Weitere Konsequenzen

  • Negative Außenwirkung: Fehlende Offenlegung wird im Unternehmensregister vermerkt
  • Vertrauensverlust bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern
  • Erschwerter Zugang zu Krediten oder Fördermitteln
  • Mögliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer nach § 43 GmbHG

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Ein Ordnungsgeldverfahren lässt sich vermeiden, wenn der Jahresabschluss rechtzeitig eingereicht wird – auch wenn er erst kurz vor Fristende fertiggestellt wurde.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss selbst erstellen: Digitale Lösungen nutzen

Grundsätzlich darf eine GmbH ihren Jahresabschluss selbst erstellen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen – sofern der Jahresabschluss korrekt, vollständig und nachvollziehbar aufgebaut ist.

Moderne digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen es, den Jahresabschluss strukturiert und rechtssicher vorzubereiten. Die Plattform führt Schritt für Schritt durch die Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang – basierend auf den gesetzlichen Vorgaben nach HGB.

Nach der Erstellung wird der Jahresabschluss durch erfahrene Steuerberater geprüft, optimiert und rechtskonform eingereicht. Dadurch verbinden Sie Eigenverantwortung, Zeitersparnis und fachliche Sicherheit.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile muss ein Jahresabschluss einer GmbH enthalten?

Ein Jahresabschluss einer GmbH besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt zusätzlich der Lagebericht hinzu (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Lageberichtspflicht befreit.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss mit Stichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Einreichung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Was passiert, wenn der Jahresabschluss nicht rechtzeitig offengelegt wird?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführer persönlich. Zudem wird die Versäumnis im Unternehmensregister vermerkt, was zu Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern und Banken führen kann.

Darf eine GmbH ihren Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, eine GmbH darf ihren Jahresabschluss selbst erstellen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters, sofern der Jahresabschluss korrekt, vollständig und nachvollziehbar ist. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen es, den Jahresabschluss strukturiert vorzubereiten, der anschließend von erfahrenen Steuerberatern geprüft und eingereicht wird.

Welche Größenklassen gibt es und welche Auswirkungen haben sie?

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen unterteilt: klein, mittelgroß und groß. Die Einordnung erfolgt anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen (z. B. kein Lagebericht, verkürzte Bilanz, reduzierte Anhangangaben), während große Gesellschaften umfangreicheren Publizitätspflichten unterliegen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater