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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss veröffentlichen

Jahresabschluss veröffentlichen 2026: So gelingt die Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtend. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB fristgerecht erfüllen – von der Aufbereitung über XBRL bis zum erfolgreichen Upload.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL- oder PDF-Format. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses ergibt sich für Kapitalgesellschaften aus § 325 HGB. Diese Vorschrift dient der Transparenz und dem Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung im Unternehmensregister ausschließlich über diese zentrale Plattform. Der früher zuständige Bundesanzeiger ist nicht mehr Offenlegungsstelle.

Hinweis

Wichtig: Die Offenlegung ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die Nichterfüllung wird von Amts wegen verfolgt und kann zu empfindlichen Ordnungsgeldern führen.

Die rechtlichen Grundlagen umfassen neben § 325 HGB auch § 326 HGB (Größenabhängige Erleichterungen), § 327 HGB (Konzernabschluss) sowie § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren).

Wer ist zur Veröffentlichung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 HGB. Dazu zählen GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG sowie KGaA.

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • Ausländische Kapitalgesellschaften mit Zweigniederlassung in Deutschland

Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschafter (OHG, KG) sind grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig. Anders verhält es sich bei Personenhandelsgesellschaften, bei denen eine Kapitalgesellschaft persönlich haftender Gesellschafter ist (GmbH & Co. KG).

Achtung

Achtung bei GmbH & Co. KG: Diese Rechtsform unterliegt nach § 264a HGB den gleichen Rechnungslegungspflichten wie eine GmbH – einschließlich der vollständigen Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister.

Die Pflicht besteht unabhängig von der Größe oder Tätigkeit der Gesellschaft. Auch nicht operative oder ruhende Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss offenlegen, solange sie im Handelsregister eingetragen sind.

Fristen und Termine im Überblick

Der gesamte Jahresabschlussprozess ist durch aufeinander aufbauende Fristen strukturiert. Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende zeitliche Vorgaben für 2026:

Phase Rechtsgrundlage Frist Spätester Termin
Aufstellung § 264 Abs. 1 HGB Innerhalb angemessener Frist Individuell
Feststellung (klein) § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate 30.11.2026
Feststellung (mittel/groß) § 42a Abs. 1 GmbHG 8 Monate 31.08.2026
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate 31.12.2026

Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine absolute Höchstfrist und beginnt mit dem Tag nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Hinweis

Praxistipp: Die Offenlegung kann erst nach der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Planen Sie zwischen Feststellung und Offenlegung ausreichend Zeit für die technische Aufbereitung und eventuelle Korrekturen ein.

Die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG sind größenabhängig: Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften nur 8 Monate. Diese Fristen gelten seit der Reform des GmbHG im Jahr 2022.

„In der Praxis unterschätzen viele Gesellschaften den zeitlichen Aufwand für die technische Aufbereitung im XBRL-Format. Eine frühzeitige Feststellung schafft den nötigen Puffer für eine rechtssichere Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklassifizierung gemäß § 267 HGB. Je größer die Gesellschaft, desto umfassender ist die Publizitätspflicht.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größe Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Es müssen jeweils zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, um die Größenklasse zu wechseln.

Offenzulegende Unterlagen

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (vollständig)
  • Anhang (verkürzt möglich)
  • Keine GuV erforderlich
  • Kein Lagebericht erforderlich

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (vollständig)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (vollständig)

Große Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (vollständig)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (vollständig)
  • Ggf. Konzernabschluss

Zusätzlich muss in allen Größenklassen der Bestätigungsvermerk offengelegt werden, sofern eine Prüfungspflicht besteht. Bei freiwilliger Prüfung ist die Offenlegung des Vermerks ebenfalls erforderlich.

Achtung

Häufiger Irrtum: Kleine Kapitalgesellschaften müssen die GuV nicht offenlegen, müssen sie aber trotzdem aufstellen und feststelllen. Die GuV ist Teil des internen Jahresabschlusses, wird aber nicht veröffentlicht.

Technische Voraussetzungen für die Einreichung

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt ausschließlich elektronisch. Dafür stehen zwei Einreichungsformate zur Verfügung: XBRL (strukturiertes Datenformat) oder PDF (unstrukturiertes Dokumentenformat).

XBRL-Format (Taxonomie)

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein XML-basiertes Standardformat für die elektronische Übermittlung von Geschäftsdaten. Die aktuelle Taxonomie für 2026 ist die HGB-Taxonomie 6.8 (gültig ab 01.01.2024).

Vorteile XBRL

  • Strukturierte, maschinenlesbare Daten
  • Automatisierte Plausibilitätsprüfung
  • Geringere Fehleranfälligkeit
  • Erfüllt gesetzliche Anforderungen vollständig
  • Integration in Datenbanken möglich

Anforderungen

  • Spezielle Software oder Dienstleister erforderlich
  • Korrekte Taxonomie-Version (6.8 für 2026)
  • Technisches Verständnis oder Fachkenntnisse
  • Validierung vor Einreichung notwendig
  • Eindeutige Feldzuordnung erforderlich

PDF-Format (Alternative)

Alternativ kann die Einreichung im PDF-Format erfolgen. Diese Option ist vor allem für kleine Gesellschaften ohne spezielle Software praktikabel, bietet aber weniger technische Vorteile.

Hinweis

Empfehlung: OnlineBilanz erstellt automatisch XBRL-Dateien nach aktueller Taxonomie. Die Daten werden direkt aus Ihrer Buchhaltung übernommen, validiert und in einem Schritt zum Upload bereitgestellt.

Für die Einreichung benötigen Sie zusätzlich eine Authentifizierung. Dies erfolgt wahlweise über ELSTER-Zertifikat, De-Mail oder das neue BundID-Verfahren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Veröffentlichung

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses gliedert sich in mehrere aufeinander aufbauende Schritte. Eine strukturierte Vorgehensweise minimiert Fehler und spart Zeit.

Schritt 1: Jahresabschluss aufstellen

Die Geschäftsführung erstellt den Jahresabschluss gemäß §§ 242 ff. HGB. Dieser umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften ist zusätzlich ein Lagebericht zu erstellen.

Schritt 2: Prüfung (falls erforderlich)

Prüfungspflichtige Gesellschaften müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen lassen. Die Prüfungspflicht besteht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB.

Schritt 3: Feststellung durch Gesellschafter

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss gemäß § 42a GmbHG fest. Erst nach der Feststellung ist die Offenlegung zulässig. Für das Geschäftsjahr 2023 müssen Unternehmen dabei die Frist 2023 für Jahresabschluss und Offenlegung beachten, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Sollte die Einhaltung der regulären Frist nicht möglich sein, können Unternehmen prüfen, ob eine Fristverlängerung für die Offenlegung 2023 in Betracht kommt. Das Feststellungsprotokoll sollte sorgfältig archiviert werden.

Schritt 5: Einreichung beim Unternehmensregister

Die XBRL-Datei wird über das Einreichungsportal des Unternehmensregisters hochgeladen. Nach erfolgreicher Authentifizierung und Validierung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Eingangsstempel.

  • Authentifizierung vorbereiten (ELSTER-Zertifikat, De-Mail oder BundID)
  • XBRL-Datei hochladen und validieren lassen
  • Pflichtangaben prüfen (Registerangaben, Bilanzstichtag)
  • Gebühren bezahlen (Lastschrift oder Rechnung)
  • Eingangsbestätigung speichern und archivieren

Schritt 6: Archivierung

Die Eingangsbestätigung sowie alle eingereichten Unterlagen müssen gemäß § 257 HGB für 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies dient als Nachweis der fristgerechten Offenlegung.

„Die häufigste Fehlerquelle liegt in der unvollständigen Datenmappierung bei der XBRL-Erstellung. Wer hier auf automatisierte, validierte Prozesse setzt, vermeidet Rückfragen und Verzögerungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Gebühren der Offenlegung

Die Veröffentlichung beim Unternehmensregister ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Offenlegungsumfang und dem gewählten Einreichungsformat.

Gebührenstruktur Unternehmensregister (Stand 2026)

Leistung XBRL-Format PDF-Format
Jahresabschluss klein (ohne GuV) 37,50 € 47,50 €
Jahresabschluss mittel/groß 47,50 € 57,50 €
Konzernabschluss 57,50 € 67,50 €
Befreiende Wirkung (§ 325 Abs. 2a HGB) 32,50 € 42,50 €

Die Gebühren werden nach erfolgreichem Upload per Lastschrift eingezogen oder in Rechnung gestellt. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich.

Hinweis

Spartipp: Die Einreichung im XBRL-Format ist grundsätzlich günstiger als im PDF-Format. Zudem bietet XBRL eine automatische Validierung, die fehlerhafte Einreichungen verhindert.

Weitere Kostenfaktoren

Neben den Registergebühren können weitere Kosten entstehen:

  • Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferhonorar für Aufstellung und Prüfung
  • Softwarekosten für XBRL-Erstellung (falls keine automatisierte Lösung wie OnlineBilanz genutzt wird)
  • Kosten für ELSTER-Zertifikat oder De-Mail-Account (einmalig bzw. jährlich)
  • Ggf. Beratungskosten bei komplexen Sachverhalten

OnlineBilanz-Kunden erhalten die XBRL-Erstellung und -Validierung als integralen Bestandteil des Jahresabschluss-Pakets – ohne Zusatzkosten für Taxonomie-Updates oder technischen Support.

Sanktionen bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) systematisch verfolgt. Die Rechtsgrundlage bildet § 335 HGB, der ein zweistufiges Sanktionssystem vorsieht.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz prüft von Amts wegen, ob die Offenlegungspflicht erfüllt wurde. Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

12

Monate Offenlegungsfrist

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

10

Jahre Aufbewahrungspflicht

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer) festgesetzt werden. Die Höhe orientiert sich an der Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.

Achtung

Wichtig: Die Zahlung des Ordnungsgeldes befreit nicht von der Offenlegungspflicht. Nach Zahlung muss der Jahresabschluss trotzdem nachgereicht werden – andernfalls drohen weitere Ordnungsgelder.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatische Prüfung durch das Bundesamt für Justiz nach Ablauf der 12-Monats-Frist
  2. Schriftliche Androhung des Ordnungsgeldes mit Nachfrist (meist 6 Wochen)
  3. Bei weiterem Versäumnis: Festsetzung des Ordnungsgeldes durch Beschluss
  4. Zahlung des Ordnungsgeldes – Pflicht zur Offenlegung bleibt bestehen
  5. Bei weiterer Nichterfüllung: erneute Ordnungsgeldandrohung mit höherem Betrag

Die Ordnungsgelder sind keine Strafen im strafrechtlichen Sinne, sondern Zwangsmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht. Sie können mehrfach verhängt werden, bis die Pflicht erfüllt ist.

Weitere Konsequenzen

Neben dem Ordnungsgeld können weitere negative Folgen entstehen:

  • Reputationsschaden durch öffentliche Säumnis im Unternehmensregister
  • Bonitätsprobleme bei Banken und Geschäftspartnern
  • Strafbarkeit nach § 331 HGB (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit)
  • Haftungsrisiken der Geschäftsführung gegenüber der Gesellschaft
  • Probleme bei Gesellschafterwechsel, Finanzierungen oder M&A-Transaktionen

„In der Beratungspraxis sehen wir regelmäßig, dass Ordnungsgelder vermeidbar sind. Wer die Fristen im Blick behält und professionelle Tools nutzt, erfüllt seine Publizitätspflicht rechtssicher und stressfrei.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich meinen Jahresabschluss 2026 veröffentlichen?

Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Einreichungsportal unter www.unternehmensregister.de.

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses?

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offengelegt werden. Für Geschäftsjahre mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Die Offenlegung kann erst nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.

Was kostet die Veröffentlichung beim Unternehmensregister?

Die Gebühren betragen je nach Umfang und Format zwischen 37,50 € und 67,50 €. Kleine Kapitalgesellschaften zahlen für die XBRL-Einreichung 37,50 €, mittelgroße und große Gesellschaften 47,50 €. PDF-Einreichungen sind jeweils 10 € teurer. Die Gebühren werden nach dem Upload abgerechnet.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 € und 25.000 € und kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Die Pflicht zur Offenlegung bleibt trotz Zahlung bestehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater