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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFrist Offenlegung 2026

Frist Offenlegung Jahresabschluss 2026: Fristen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Frist Veröffentlichung Jahresabschluss 2025 endet am 31.12.2026. Kapitalgesellschaften müssen ihre Unterlagen elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Wer die Frist versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Die Einreichung muss bis 31.12.2026 elektronisch beim Unternehmensregister erfolgen. Verspätungen führen zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was bedeutet Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Offenlegung ist die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Einreichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister. Sie gilt nach § 325 HGB für alle Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften.

Durch die Offenlegung werden Jahresabschlüsse öffentlich zugänglich. Banken, Geschäftspartner und Gläubiger können die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einsehen. Dies dient dem Gläubigerschutz und der Markttransparenz.

Hinweis

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL- oder PDF-Format erfolgen.

Die Offenlegung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine verbindliche Rechtspflicht. Sie muss jährlich wiederholt werden, unabhängig von der Ertragslage oder der Unternehmensgröße.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

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Welche Fristen gelten für die Offenlegung 2026?

Nach § 325 HGB beträgt die Offenlegungsfrist 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Unternehmen mit dem Regelgeschäftsjahr (01.01. bis 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.

Diese Frist ist unabhängig von der Größenklasse des Unternehmens. Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen derselben 12-Monats-Frist für die Offenlegung.

Achtung

Die Offenlegungsfrist ist nicht identisch mit der Feststellungsfrist. Der Jahresabschluss muss zunächst festgestellt werden (§ 42a GmbHG), bevor er offengelegt werden kann. Kleine GmbHs haben dafür 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit.

Bei abweichendem Geschäftsjahr verschiebt sich die Frist entsprechend. Ein Geschäftsjahr vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 muss beispielsweise bis 30.06.2027 offengelegt werden.

Bilanzstichtag Feststellungsfrist (klein) Feststellungsfrist (mittel/groß) Offenlegungsfrist
31.12.2025 30.11.2026 31.08.2026 31.12.2026
30.06.2026 31.05.2027 28.02.2027 30.06.2027
30.09.2026 31.08.2027 31.05.2027 30.09.2027

Welche Unternehmen sind offenlegungspflichtig?

Die Offenlegungspflicht trifft nach § 325 HGB alle Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Die Rechtsform ist entscheidend, nicht die Unternehmensgröße oder Mitarbeiterzahl.

Offenlegungspflichtige Rechtsformen

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Societas Europaea (SE)
  • GmbH & Co. KG, wenn keine natürliche Person persönlich haftet (§ 264a HGB)

Personengesellschaften wie OHG oder KG sind grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig, sofern mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

Hinweis

Auch Tochtergesellschaften innerhalb eines Konzerns müssen ihren Einzelabschluss offenlegen, selbst wenn ein Konzernabschluss erstellt wird. Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB haben Erleichterungen bei der Bilanzierung, sind jedoch ebenfalls offenlegungspflichtig. Sie können die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung unter bestimmten Voraussetzungen vermeiden.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens nach § 267 HGB. Größere Unternehmen haben umfangreichere Offenlegungspflichten.

Grundlegende Bestandteile

  • Bilanz nach § 266 HGB (Pflicht für alle Größenklassen)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (mit Erleichterungen für Kleinstunternehmen)
  • Anhang nach § 284 HGB (Pflicht für kleine, mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (Pflicht für mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (wenn Prüfungspflicht besteht)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss oder Ergebnisverwendungsvorschlag

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nur bis zur Zwischensumme veröffentlicht werden.

Kleinstgesellschaften

  • Bilanz (verkürzt möglich)
  • Anhang (vereinfacht)
  • GuV: Offenlegung vermeidbar

Kleine Gesellschaften

  • Bilanz (verkürzt)
  • GuV (verkürzt)
  • Anhang (verkürzt)
  • Kein Lagebericht

Mittelgroße/Große

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständige GuV
  • Vollständiger Anhang
  • Lagebericht

„Viele Mandanten unterschätzen den Umfang der Offenlegungspflicht. Es reicht nicht, nur die Bilanz einzureichen. Der Anhang und bei mittelgroßen Gesellschaften auch der Lagebericht sind unverzichtbare Bestandteile. Fehlende Dokumente führen zur Unvollständigkeit und lösen Ordnungsgeldverfahren aus.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB im Detail

Die Einteilung in Größenklassen erfolgt nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt sind.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine KapG (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße KapG (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große KapG (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Offenlegungsumfang, sondern auch die Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich prüfungspflichtig.

Hinweis

Die Schwellenwerte wurden durch das MicroBilG und das BilRUG angehoben. Bei Grenzfällen sollte die Entwicklung über zwei Geschäftsjahre betrachtet werden, um die zutreffende Größenklasse zu ermitteln.

Wird eine Schwelle nur in einem Jahr über- oder unterschritten, bleibt die bisherige Größenklasse zunächst erhalten. Erst wenn die Kriterien zwei Jahre hintereinander erfüllt sind, erfolgt ein Wechsel.

Ablauf: Von der Feststellung bis zur Offenlegung

Die Offenlegung ist der letzte Schritt eines mehrphasigen Prozesses. Sie setzt voraus, dass der Jahresabschluss zunächst aufgestellt, geprüft (falls erforderlich) und von den Gesellschaftern festgestellt wurde.

Phase 1: Aufstellung des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 HGB muss der gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer) den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres aufstellen. Für den Abschluss 2025 bedeutet dies eine Aufstellungsfrist bis 31.03.2026.

Phase 2: Prüfung (bei Prüfungspflicht)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen lassen (§ 316 HGB). Der Prüfer erstellt einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über die Versagung.

Phase 3: Feststellung durch die Gesellschafter

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG fest. Für kleine Gesellschaften beträgt die Frist 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Phase 4: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Dabei sind die Fristen zur Offenlegung des Jahresabschlusses strikt einzuhalten: Die Frist für die Offenlegung beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB).

  • Prüfung beauftragen (falls erforderlich)
  • Gesellschafterversammlung einberufen
  • Jahresabschluss feststellen (bis 30.11.2026 bzw. 31.08.2026)
  • Dokumente elektronisch aufbereiten (XBRL oder PDF)
  • Beim Unternehmensregister einreichen (bis 31.12.2026)
  • Eingangsbestätigung prüfen

Technisches Verfahren der Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG ausschließlich elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Es stehen zwei Einreichungsformate zur Verfügung: strukturierte XBRL-Daten und PDF-Dokumente.

XBRL-Format (strukturierte Daten)

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein internationaler Standard für die elektronische Übermittlung von Geschäftsdaten. Die Taxonomie basiert auf den deutschen HGB-Vorschriften und ermöglicht eine maschinelle Auswertung.

Vorteile: Höhere Datenqualität, automatische Validierung, bessere Vergleichbarkeit. XBRL ist insbesondere für mittelgroße und große Gesellschaften empfehlenswert.

PDF-Format

Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Unterlagen auch als PDF-Dokument einreichen. Das PDF muss den formalen Anforderungen entsprechen und alle erforderlichen Bestandteile enthalten.

Hinweis

Die Einreichung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Authentifizierung über ELSTER. Ohne rechtsgültige Signatur wird die Offenlegung nicht akzeptiert.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Unternehmen eine Eingangsbestätigung mit einer Registernummer. Diese sollte aufbewahrt werden, um die fristgerechte Offenlegung nachweisen zu können.

XBRL-Einreichung

  • Strukturierte Daten nach HGB-Taxonomie
  • Automatische Plausibilitätsprüfung
  • Maschinelle Auswertbarkeit
  • Empfohlen für mittelgroße/große KapG

PDF-Einreichung

  • Einfachere Erstellung
  • Geeignet für kleine/Kleinst-KapG
  • Alle Bestandteile in einem Dokument
  • Signatur erforderlich

Folgen bei Versäumnis der Offenlegungsfrist

Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes ist keine Ermessensentscheidung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Achtung

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens, der Dauer der Fristüberschreitung und einem möglichen Verschulden.

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Mehrere Geschäftsführer haften gesamtschuldnerisch. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Das BfJ stellt die Fristversäumnis fest
  2. Es wird eine Androhung mit Fristsetzung versendet
  3. Bei weiterer Untätigkeit erfolgt die Festsetzung des Ordnungsgeldes
  4. Gegen die Festsetzung kann Einspruch eingelegt werden
  5. Bei weiterhin fehlender Offenlegung können weitere Ordnungsgelder folgen

Neben dem Ordnungsgeld können weitere Nachteile entstehen: Banken verweigern Kreditvergaben, Geschäftspartner verlangen Vorkasse, und das Unternehmensimage leidet. In schweren Fällen kann die fehlende Offenlegung auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

„Ordnungsgelder sind kein seltenes Einzelphänomen. Das BfJ verhängt jährlich Tausende Verfahren. Viele Mandanten unterschätzen die Konsequenzen und hoffen, dass nichts passiert. Diese Strategie geht fast immer schief. Die Offenlegung ist ein zentraler Compliance-Bestandteil.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage Ordnungsgeld

500–25.000 €

Spanne Ordnungsgeld

Automatisch

Verfahrenseinleitung

Häufige Fehler bei der Offenlegung vermeiden

In der Praxis führen wiederkehrende Fehler zu Verzögerungen, Rückweisungen und Ordnungsgeldern. Die meisten Probleme lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der formalen Anforderungen vermeiden.

Fehler 1: Unvollständige Unterlagen

Häufig werden nicht alle erforderlichen Bestandteile eingereicht. Fehlt der Anhang, der Lagebericht oder der Bestätigungsvermerk, gilt die Offenlegung als unvollständig. Das Unternehmensregister weist die Einreichung zurück.

Fehler 2: Falsche Größenklasse angegeben

Die Größenklasse wird fehlerhaft ermittelt oder bewusst zu niedrig angesetzt, um Offenlegungspflichten zu reduzieren. Das BfJ prüft die Angaben und verhängt Ordnungsgelder bei falschen Erklärungen.

Fehler 3: Fehlende oder ungültige Signatur

Ohne qualifizierte elektronische Signatur ist die Einreichung nicht rechtsgültig. Viele Unternehmen scheitern an diesem technischen Detail. Die Signatur muss dem Signaturgesetz entsprechen.

Fehler 4: Verwechslung von Feststellungs- und Offenlegungsfrist

Die Feststellungsfrist (11 bzw. 8 Monate) wird mit der Offenlegungsfrist (12 Monate) verwechselt. Geschäftsführer glauben, nach der Feststellung noch ausreichend Zeit zu haben, übersehen aber, dass nur ein Monat Puffer bleibt.

Fehler 5: Fehlende Dokumentation

Die Eingangsbestätigung wird nicht aufbewahrt. Bei späteren Nachfragen kann die fristgerechte Offenlegung nicht nachgewiesen werden. Die Bestätigung mit Registernummer ist essentiell.

  • Prüfen Sie die Vollständigkeit aller Unterlagen vor der Einreichung
  • Ermitteln Sie die Größenklasse nach § 267 HGB über zwei Jahre
  • Organisieren Sie rechtzeitig die qualifizierte elektronische Signatur
  • Unterscheiden Sie klar zwischen Feststellungs- und Offenlegungsfrist
  • Bewahren Sie alle Bestätigungen und Nachweise auf
  • Planen Sie ausreichend Zeit für technische Probleme ein
  • Nutzen Sie professionelle Software oder Dienstleister

Checkliste: Offenlegung 2026 erfolgreich abschließen

Mit dieser systematischen Checkliste behalten Sie alle Schritte im Blick und vermeiden Fehler. Arbeiten Sie die einzelnen Punkte chronologisch ab und dokumentieren Sie jeden Schritt.

  • Geschäftsjahr und Bilanzstichtag identifizieren
  • Größenklasse nach § 267 HGB ermitteln (zwei Jahre prüfen)
  • Erforderliche Unterlagen zusammenstellen (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
  • Prüfungspflicht klären und ggf. Wirtschaftsprüfer beauftragen
  • Jahresabschluss bis 31.03.2026 aufstellen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Tagesordnung festlegen
  • Jahresabschluss feststellen lassen (bis 30.11.2026 bzw. 31.08.2026)
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellen
  • Ergebnisverwendungsbeschluss dokumentieren
  • Dokumente in XBRL oder PDF konvertieren
  • Qualifizierte elektronische Signatur organisieren
  • Einreichung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026
  • Eingangsbestätigung mit Registernummer prüfen und archivieren
  • Veröffentlichung im Unternehmensregister kontrollieren

„Eine systematische Vorbereitung ist der Schlüssel zur fristgerechten Offenlegung. Beginnen Sie spätestens im dritten Quartal mit der Planung, insbesondere wenn Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist. Die Erfahrung zeigt: Wer die Checkliste konsequent abarbeitet, vermeidet nahezu alle typischen Fehler.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt Sie bei jedem Schritt: Von der Erstellung des Jahresabschlusses über die XBRL-Konvertierung bis zur elektronischen Einreichung beim Unternehmensregister. Sie behalten die Kontrolle, wir übernehmen die technische Komplexität.

Die Offenlegung ist kein isolierter Vorgang, sondern Teil einer durchgängigen Compliance-Strategie. Planen Sie die Prozesse frühzeitig, delegieren Sie Verantwortlichkeiten klar und nutzen Sie digitale Werkzeuge, um Fehlerquellen zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Die Einreichung muss elektronisch beim Unternehmensregister erfolgen.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen verkürzten Anhang offenlegen. Ein Lagebericht ist nicht erforderlich. Sofern keine Prüfungspflicht besteht, entfällt auch der Bestätigungsvermerk.

Wo wird der Jahresabschluss seit 2022 offengelegt?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL- oder PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB (Offenlegung), § 267 HGB (Größenklassen), § 335 HGB (Ordnungsgeld), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Umsatzsteuererklärung
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Offenlegung beim Bundesanzeiger
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Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater