Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFrist Offenlegung Jahresabschluss

Frist Offenlegung Jahresabschluss 2026: Alle Termine & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 unterliegt klaren gesetzlichen Fristen. Kapitalgesellschaften müssen ihre Unterlagen fristgerecht beim Unternehmensregister einreichen – andernfalls drohen empfindliche Ordnungsgelder. Die digitalen Offenlegungspflichten im Unternehmensregister erfordern dabei eine strukturierte Vorbereitung. Dieser Ratgeber zeigt alle relevanten Deadlines für 2026 und erklärt, was bei Fristversäumnis zu tun ist. Wer noch Fristen zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2023 nachholen muss, findet dazu ebenfalls hilfreiche Informationen in unserem Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird. Falls nötig, unterstützt er auch bei der Fristverlängerung für den Jahresabschluss, um zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Erstellung zu gewinnen.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) müssen kleine Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen und bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen. Mittlere und große Gesellschaften haben kürzere Feststellungsfristen (31.08.2026). Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was bedeutet Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses bezeichnet die gesetzliche Pflicht von Kapitalgesellschaften, ihren Jahresabschluss öffentlich zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht für alle GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften – unabhängig von Größe oder Umsatz. Die Frist Offenlegung für Jahresabschluss 2023 folgt denselben rechtlichen Vorgaben und muss von allen betroffenen Unternehmen eingehalten werden.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist seitdem nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung.

Hinweis

Die Offenlegungspflicht dient dem Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und Investoren. Sie ermöglicht es allen Interessierten, sich über die wirtschaftliche Lage einer Gesellschaft zu informieren und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Die Pflicht zur Offenlegung ergibt sich unmittelbar aus § 325 HGB. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, sondern führt direkt zu einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB durch das Bundesamt für Justiz (BfJ).

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ist im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB) verankert. Die zentralen Vorschriften regeln sowohl den Umfang als auch die Fristen der Veröffentlichung.

Relevante Gesetzesvorschriften

  • § 325 HGB: Legt die Offenlegungspflicht und die 12-Monats-Frist fest
  • § 326 HGB: Bestimmt den Umfang der offenzulegenden Unterlagen je nach Größenklasse
  • § 327 HGB: Regelt Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
  • § 335 HGB: Definiert die Ordnungsgeldvorschriften bei Fristversäumnis
  • § 42a GmbHG: Bestimmt die Feststellungsfristen für GmbHs (11 bzw. 8 Monate)

Zusätzlich sind die Größenklassen nach § 267 HGB entscheidend für den Umfang der Offenlegungspflichten. Je größer die Gesellschaft, desto umfangreicher sind die zu veröffentlichenden Unterlagen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch und leitet automatisiert Ordnungsgeldverfahren ein – eine nachträgliche Offenlegung schützt nicht vor der Sanktion.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alle Fristen für den Jahresabschluss 2025 im Überblick

Für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen. Die Einhaltung dieser Termine ist zwingend erforderlich, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Schritt Kleine KapG Mittlere/Große KapG Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss bis 30.06.2026 bis 31.03.2026 § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter bis 30.11.2026 bis 31.08.2026 § 42a GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 bis 31.12.2026 § 325 Abs. 1 HGB
Steuererklärung (ohne Berater) bis 31.07.2026 bis 31.07.2026 § 149 AO

Frist 1: Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Aufstellung des Jahresabschlusses bezeichnet die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch die Geschäftsführung. Kleine Kapitalgesellschaften haben dafür 6 Monate Zeit (bis 30.06.2026), mittlere und große Gesellschaften nur 3 Monate (bis 31.03.2026).

Frist 2: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Gemäß § 42a GmbHG beträgt diese Frist 11 Monate für kleine Gesellschaften (bis 30.11.2026) und 8 Monate für mittlere und große Gesellschaften (bis 31.08.2026). Ähnliche Regelungen galten bereits für die Jahresabschluss 2025 Frist und die Frist Jahresabschluss 2023, sodass sich die zeitlichen Vorgaben für Unternehmen kontinuierlich fortsetzen.

Frist 3: Offenlegung beim Unternehmensregister

Die finale Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen – also bis zum 31.12.2026. Diese Frist gilt für alle Größenklassen einheitlich und ist nicht verlängerbar.

Achtung

Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine absolute Ausschlussfrist. Eine Verlängerung ist nicht möglich – weder durch Steuerberater noch durch andere Umstände. Nach Ablauf dieser Frist droht zwingend ein Ordnungsgeldverfahren.

Offenlegung beim Unternehmensregister: So funktioniert es

Seit dem DiRUG-Inkrafttreten am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Einreichung beim früheren Bundesanzeiger-Verlag ist nicht mehr zulässig.

Technische Voraussetzungen

  • Elektronische Übermittlung im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language)
  • Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat oder andere zugelassene Verfahren
  • Strukturierte Datenübermittlung nach deutscher Taxonomie
  • Vollständige maschinenlesbare Aufbereitung aller Pflichtangaben

Die technischen Anforderungen sind komplex und erfordern spezialisierte Software. Eine manuelle Offenlegung über einfache PDF-Dokumente ist nicht mehr möglich.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Erstellung des Jahresabschlusses in einem XBRL-fähigen System
  2. Validierung der Daten gegen die aktuelle Taxonomie-Version
  3. Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  4. Erhalt einer Eingangsbestätigung mit Zeitstempel
  5. Prüfung durch das Unternehmensregister (normalerweise 1-3 Werktage)
  6. Veröffentlichung und öffentliche Einsehbarkeit

Hinweis

Für die Offenlegung fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach der Größenklasse und dem Umfang der eingereichten Unterlagen. Kleinstgesellschaften zahlen reduzierte Gebühren, wenn sie von Erleichterungen Gebrauch machen.

Konsequenzen bei Fristversäumnis: Ordnungsgelder und weitere Folgen

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist führt zu automatisierten Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz (BfJ). Diese Verfahren werden systematisch und ohne Ermessensspielraum eingeleitet.

Höhe der Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die konkrete Höhe richtet sich nach Größe der Gesellschaft, Dauer der Verspätung und Wiederholungsfällen.

2.500 €

Regelordnungsgeld erste Mahnung

5.000 €

Erhöhtes Ordnungsgeld bei Wiederholung

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatische Prüfung durch das BfJ nach Ablauf der 12-Monats-Frist
  2. Androhung eines Ordnungsgeldes mit Nachfrist (meist 6 Wochen)
  3. Bei weiterer Nichtoffenlegung: Festsetzung des Ordnungsgeldes
  4. Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 2 Wochen
  5. Bei erneutem Versäumnis: Festsetzung eines erhöhten Ordnungsgeldes
  6. Vollstreckung wie ein gerichtliches Urteil

Achtung

Eine nachträgliche Offenlegung nach Fristablauf verhindert das Ordnungsgeldverfahren nicht mehr. Das BfJ setzt das Ordnungsgeld auch dann fest, wenn die Unterlagen zwischenzeitlich eingereicht wurden. Nur eine fristgerechte Offenlegung schützt vor Sanktionen.

Weitere Konsequenzen verspäteter Offenlegung

  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können persönlich für Schäden haftbar gemacht werden
  • Kreditwürdigkeit: Banken und Auskunfteien bewerten fehlende Offenlegung negativ
  • Geschäftsbeziehungen: Potenzielle Partner prüfen die Offenlegungshistorie
  • Vertrauensverlust: Öffentliche Einsehbarkeit von Ordnungsgeldverfahren
  • Löschung im Handelsregister: Bei jahrelanger Verweigerung theoretisch möglich

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Geschäftsführer die erste Androhung ignorieren und dann überrascht sind, wenn das Ordnungsgeld tatsächlich festgesetzt wird. Dabei ist das BfJ rechtlich verpflichtet zu handeln – Kulanz gibt es nicht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen und unterschiedliche Offenlegungspflichten

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind die Publizitätspflichten.

Definition der Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7.500.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25.000.000 € ≤ 50.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25.000.000 € > 50.000.000 € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden. Entsprechendes gilt für die anderen Größenklassen.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Vereinfachte Bilanz
  • Keine GuV erforderlich
  • Keine Angaben im Anhang zu Umsatzerlösen
  • Reduzierte Gebühren

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Vollständige Bilanz
  • Anhang (verkürzt möglich)
  • Keine GuV-Offenlegung
  • Gesellschafterliste bei GmbH

Mittelgroße und große KapG

  • Bilanz und vollständige GuV
  • Ausführlicher Anhang
  • Lagebericht
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können von Erleichterungen nur dann Gebrauch machen, wenn sie im Anhang erklären, dass sie die Größenmerkmale erfüllen. Andernfalls gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Versäumte Frist: Was Sie jetzt noch tun können

Falls die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2025 (31.12.2026) bereits verstrichen ist oder zu verstreichen droht, sollten Sie unverzüglich handeln. Auch wenn Ordnungsgelder nicht mehr vermeidbar sind, lässt sich der Schaden begrenzen.

Sofortmaßnahmen bei drohender oder versäumter Frist

  • Jahresabschluss umgehend aufstellen oder aufstellen lassen
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung schnellstmöglich herbeiführen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister prioritär veranlassen
  • Schriftverkehr mit dem Bundesamt für Justiz dokumentieren
  • Gegebenenfalls rechtlichen Beistand bei Einspruch gegen Ordnungsgeld prüfen
  • Prozesse für künftige Jahre optimieren, um Wiederholung zu vermeiden

Auch nach Fristablauf ist die Offenlegung zwingend nachzuholen. Das Ordnungsgeldverfahren wird zwar nicht eingestellt, aber weitere Eskalationsstufen können vermieden werden.

Umgang mit Ordnungsgeldandrohungen

Wenn Sie eine Ordnungsgeldandrohung vom Bundesamt für Justiz erhalten haben, sollten Sie die darin gesetzte Nachfrist unbedingt nutzen. In der Regel beträgt diese Frist 6 Wochen ab Zustellung.

Innerhalb der Nachfrist offenlegen

Wenn Sie innerhalb der Nachfrist offenlegen, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Das angedrohte Ordnungsgeld wird dann nicht festgesetzt. Dokumentieren Sie die fristgerechte Einreichung mit Screenshot und Eingangsbestätigung.

Nach Ablauf der Nachfrist

Erfolgt keine Offenlegung innerhalb der Nachfrist, setzt das BfJ das Ordnungsgeld förmlich fest. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Dies empfiehlt sich nur bei berechtigten rechtlichen Einwänden.

Achtung

Ein Einspruch gegen die Ordnungsgeldfestsetzung führt nur in Ausnahmefällen zum Erfolg. Rein wirtschaftliche Schwierigkeiten oder organisatorische Versäumnisse werden nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

„Wir empfehlen grundsätzlich, auch verspätete Jahresabschlüsse so schnell wie möglich offenzulegen. Das zeigt gegenüber Geschäftspartnern und Banken, dass Sie die Situation ernst nehmen – auch wenn das Ordnungsgeld bereits feststeht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss und Offenlegung mit OnlineBilanz

OnlineBilanz unterstützt Kapitalgesellschaften bei der vollständigen Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Das Tool deckt alle gesetzlichen Anforderungen ab und übermittelt die Unterlagen direkt an das Unternehmensregister.

Funktionsumfang OnlineBilanz

  • Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB-Gliederungsschema (§ 266, § 275 HGB)
  • Automatische Ermittlung der Größenklasse nach § 267 HGB
  • Strukturierte Erfassung aller Anhangangaben
  • Export im XBRL-Format gemäß aktueller Taxonomie
  • Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Revisionssichere Dokumentation aller Schritte

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

100%

HGB-konforme Erstellung

XBRL

Automatischer Export

24/7

Verfügbarkeit online

Die Software prüft automatisch die Plausibilität aller Eingaben und weist auf häufige Fehlerquellen hin. So wird sichergestellt, dass der Jahresabschluss bei der Einreichung vollständig und formal korrekt ist.

Hinweis

OnlineBilanz richtet sich an Steuerberater, Buchhalter und Geschäftsführer, die Jahresabschlüsse für GmbH, UG oder AG erstellen müssen. Das Tool ersetzt nicht die steuerliche Beratung, unterstützt aber bei der handelsrechtlichen Erstellung und Offenlegung.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist nach § 325 Abs. 1 HGB gilt einheitlich für alle Kapitalgesellschaften und kann nicht verlängert werden.

Wo muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

Seit dem 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form (XBRL-Format). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung von Jahresabschlüssen. Die Übermittlung muss strukturiert und maschinenlesbar erfolgen.

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Auch eine nachträgliche Offenlegung verhindert das Ordnungsgeld nicht mehr, wenn die Frist bereits abgelaufen ist.

Welche Unterlagen müssen kleine Kapitalgesellschaften offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 326 HGB die Bilanz und den Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht veröffentlicht werden. Kleinstkapitalgesellschaften können von weiteren Erleichterungen nach § 326 Abs. 2 HGB Gebrauch machen und eine stark vereinfachte Bilanz ohne GuV einreichen.

Kann ich die Offenlegungsfrist verlängern lassen?

Nein, die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine absolute gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann. Weder wirtschaftliche Schwierigkeiten noch organisatorische Probleme rechtfertigen eine Fristverlängerung. Auch die Beauftragung eines Steuerberaters verlängert die Offenlegungsfrist nicht.

Was unterscheidet Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung ist die formelle Billigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung und muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine KapG) bzw. 8 Monaten (mittlere/große KapG) erfolgen. Die Offenlegung ist die anschließende Veröffentlichung beim Unternehmensregister, die spätestens nach 12 Monaten erfolgen muss.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldvorschriften, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz