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So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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Rechnung_Lieferant_042.pdf
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Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
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4650Bewirtung
142,80 €
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Telekom · Mobilfunk Q4
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89,00 €
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

6–9 Minuten
<a href="https://onlinebilanz.de/feststellung-jahresabschluss/" title="Feststellung Jahresabschluss 2026: Rechtssichere Umsetzung">Feststellung Jahresabschluss</a> GmbH: Ablauf, Pflichten und Fristen | OnlineBilanz

OnlineBilanzWissensdatenbankFeststellung Jahresabschluss GmbH

Feststellung Jahresabschluss GmbH: Ablauf, Pflichten und Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Viele GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, dass der Jahresabschluss nach seiner Erstellung noch formell festgestellt werden muss – durch einen Gesellschafterbeschluss. Ohne Feststellung darf kein Gewinn ausgeschüttet und der Abschluss nicht offengelegt werden. Dieser Artikel erklärt alles Wichtige.

SG
Servet Gündogan

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Was bedeutet Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist der formelle Gesellschafterbeschluss, mit dem die Gesellschafter einer GmbH den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss prüfen, genehmigen und als verbindlich anerkennen. Erst dieser Beschluss macht den Jahresabschluss rechtlich wirksam.

Ohne Feststellung bleibt der Jahresabschluss rechtlich unvollständig. Die Konsequenzen sind gravierend: Kein Gewinn darf ausgeschüttet werden, der Abschluss darf nicht beim Bundesanzeiger offengelegt werden und er kann nicht als Grundlage für Steuererklärungen dienen. Die Feststellung ist damit kein formaler Nebenschritt, sondern eine zwingende Voraussetzung für alles, was danach kommt.

Gesetzliche Grundlage

§ 42a Abs. 1 GmbHG: „Die Geschäftsführer haben in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss aufzustellen und ihn unverzüglich nach Aufstellung den Gesellschaftern zum Zwecke der Feststellung vorzulegen.“

Aufstellung vs. Feststellung: Der wichtige Unterschied

Diese beiden Begriffe werden in der Praxis häufig verwechselt – mit ernsten Folgen:

Aufstellung

Aufgabe der Geschäftsführung. Sie erstellt Bilanz, GuV und Anhang und legt den Entwurf den Gesellschaftern vor. Dieser Schritt ist eine Vorarbeit – noch kein verbindlicher Abschluss.

Feststellung

Aufgabe der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter beschließen formell, den Abschluss anzunehmen. Erst mit diesem Beschluss ist der Jahresabschluss rechtlich wirksam.

In der Einpersonen-GmbH – also wenn Geschäftsführer und Alleingesellschafter dieselbe Person sind – muss trotzdem ein schriftlicher Feststellungsbeschluss dokumentiert werden. Er kann vom Alleingesellschafter allein gefasst werden, muss aber protokolliert sein.

Wer ist für die Feststellung zuständig?

Die Zuständigkeiten sind im GmbH-Recht klar geregelt. Die Gesellschafterversammlung ist das zuständige Organ für die Feststellung des Jahresabschlusses. Sie kann diese Zuständigkeit nicht an die Geschäftsführung delegieren – das ist gesetzlich ausgeschlossen.

Bei mehreren Gesellschaftern entscheidet die einfache Stimmenmehrheit über die Feststellung – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt etwas anderes. Bei gezeichnetem Kapital sind in der Regel die Gesellschaftsanteile (Stimmen nach Beteiligungsquote) maßgeblich, nicht die Köpfe.

Achtung bei Geschäftsführung = Gesellschafter

Auch wenn der Geschäftsführer der einzige Gesellschafter ist, muss er den Beschluss über die Feststellung schriftlich fassen und im Gesellschafterbeschluss dokumentieren. Mündliche Billigung ist nicht ausreichend.

Ablauf der Feststellung Schritt für Schritt

Der Prozess von der Aufstellung bis zur Offenlegung folgt einem festen rechtlichen Ablauf:

SchrittVerantwortlichWas passiert
1. AufstellungGeschäftsführungErstellung von Bilanz, GuV, Anhang
2. Vorlage an GesellschafterGeschäftsführungÜbermittlung des Entwurfs mit Einladung zur GV
3. GesellschafterversammlungGesellschafterPrüfung des Abschlusses, Diskussion
4. FeststellungsbeschlussGesellschafterFormeller Beschluss: Jahresabschluss wird festgestellt
5. GewinnverwendungsbeschlussGesellschafterEntscheidung über Ausschüttung oder Thesaurierung
6. ProtokollierungGeschäftsführungSchriftliches Protokoll der Beschlüsse
7. OffenlegungGeschäftsführungEinreichung beim Bundesanzeiger

Fristen für die Feststellung

Die Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung sind im GmbHG und HGB geregelt. Wer sie versäumt, riskiert rechtliche Konsequenzen:

SchrittFrist (kleine GmbH)Frist (mittlere/große GmbH)
Aufstellung durch GF6 Monate nach Bilanzstichtag3 Monate nach Bilanzstichtag
Vorlage an GesellschafterUnverzüglich nach AufstellungUnverzüglich nach Aufstellung
Feststellung durch GesellschafterSpätestens 8 MonateSpätestens 8 Monate
Offenlegung im BundesanzeigerSpätestens 12 MonateSpätestens 12 Monate

Gewinnverwendungsbeschluss

Im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen die Gesellschafter über die Verwendung des Gewinns. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Ausschüttung an die Gesellschafter, vollständige oder teilweise Einstellung in Rücklagen (Thesaurierung) oder Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung.

Eine Gewinnausschüttung vor dem Feststellungsbeschluss ist rechtswidrig. Wer als Gesellschafter trotzdem eine Vorauszahlung entnimmt, kann zur Rückzahlung verpflichtet werden – und die Geschäftsführung haftet möglicherweise persönlich.

Typische Fehler und Konsequenzen

FehlerKonsequenz
Kein Feststellungsbeschluss gefasstJahresabschluss rechtlich unwirksam, keine Offenlegung möglich
Feststellung nur mündlich (kein Protokoll)Kein Nachweis, gilt als nicht gefasst
Gewinnausschüttung vor FeststellungRückforderungsrisiko, persönliche Haftung GF
Frist für Feststellung versäumt (> 8 Monate)Pflichtverletzung, mögliche Haftung nach § 43 GmbHG
Offenlegung vor FeststellungFormfehler – Offenlegung ist unwirksam

Musterbeschluss und Protokoll

Für die Protokollierung des Feststellungsbeschlusses ist keine bestimmte Form vorgeschrieben – er muss aber schriftlich dokumentiert sein. Ein einfaches Protokoll genügt. Es sollte folgende Angaben enthalten: Datum und Ort der Gesellschafterversammlung (oder schriftliche Beschlussfassung), Namen der anwesenden oder beteiligten Gesellschafter und deren Stimmrechte, den Tagesordnungspunkt „Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr XY“, das Abstimmungsergebnis sowie den Beschlusstext selbst und die Unterschriften der Teilnehmer.

OnlineBilanz stellt auf Wunsch Musterdokumente für Feststellungsbeschluss und Protokoll zur Verfügung, die direkt an Ihre GmbH angepasst werden können.

Häufige Fragen zur Feststellung des Jahresabschlusses

Wer stellt den Jahresabschluss einer GmbH fest?

Die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG. Diese Zuständigkeit kann nicht an die Geschäftsführung delegiert werden.

Muss ich die Feststellung auch als Alleingesellschafter dokumentieren?

Ja. Auch als Alleingesellschafter müssen Sie den Feststellungsbeschluss schriftlich fassen und in einem Protokoll dokumentieren. Mündliche Billigung ist rechtlich nicht ausreichend.

Bis wann muss der Jahresabschluss festgestellt sein?

Spätestens 8 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für ein Geschäftsjahr das am 31.12.2024 endet, muss die Feststellung bis 31.08.2025 erfolgen.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss ohne Feststellung offenlege?

Die Offenlegung ist formell unwirksam, wenn kein wirksamer Feststellungsbeschluss vorausging. Das kann zu Beanstandungen durch das Bundesamt für Justiz und zu einem neuen Ordnungsgeldverfahren führen.

Kann ich Gewinn ausschütten, bevor der Jahresabschluss festgestellt ist?

Nein. Eine Gewinnausschüttung ist erst nach dem Feststellungsbeschluss und dem Gewinnverwendungsbeschluss zulässig. Vorauszahlungen können zurückgefordert werden.

Jahresabschluss erstellen, feststellungsreif aufbereiten und fristgerecht offenlegen.

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! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

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von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
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F. Klement
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
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Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

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Übersicht
Jahresabschluss
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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
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    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
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    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

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    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

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    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
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    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater