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Datum

Lesedauer

12–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss ohne Steuerberater

GmbH Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Geschäftsführer fragen sich, ob sie den Jahresabschluss ihrer GmbH ohne Steuerberater erstellen können. Grundsätzlich ist die Vorbereitung ohne Steuerberater möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen nach HGB eingehalten werden – einschließlich der GmbH Jahresabschluss Veröffentlichungspflicht, die zwingend zu beachten ist. Dabei sollten Geschäftsführer auch die gesetzlichen Fristen zur Erstellung des Jahresabschlusses im Blick behalten. Digitale Tools erleichtern heute die strukturierte Erfassung und Aufbereitung der Daten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ja, der Jahresabschluss einer GmbH kann ohne Steuerberater vorbereitet werden. Die Geschäftsführung trägt dabei die volle Verantwortung für die Richtigkeit nach § 264 HGB. Digitale Lösungen ermöglichen eine strukturierte Erfassung von Bilanz und GuV, während die fachliche Prüfung optional durch einen Steuerberater erfolgen kann.

Was ist der Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss ist die finanzielle Zusammenfassung eines Geschäftsjahres und zeigt die wirtschaftliche Situation einer GmbH zu einem bestimmten Stichtag. Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute verpflichtet, zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Kapitalgesellschaften wie die GmbH unterliegen erweiterten Pflichten nach § 264 HGB. Der Jahresabschluss dient dabei mehreren Zwecken: Er dokumentiert die wirtschaftliche Lage, bildet die Grundlage für die Besteuerung und schafft Transparenz gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und der Öffentlichkeit.

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten die aktuellen Vorschriften des HGB sowie die jeweiligen steuerrechtlichen Regelungen. Die Geschäftsführung trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße GmbH

Die Verantwortung für den Jahresabschluss liegt bei der Geschäftsführung nach § 41 GmbHG. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Rechtliche Rahmenbedingungen ohne Steuerberater

Grundsätzlich ist es erlaubt, den Jahresabschluss einer GmbH ohne Steuerberater zu erstellen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater mit der Erstellung von Jahresabschlüssen zu beauftragen. Die Geschäftsführung darf diese Aufgabe selbst übernehmen oder an geeignete Mitarbeiter delegieren.

Allerdings gilt: Die Geschäftsführung trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Achtung

Haftungsrisiko beachten: Falsche oder unvollständige Angaben im Jahresabschluss können zu steuerlichen Nachforderungen, Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500-25.000 Euro) und im Extremfall zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Eine sorgfältige Prüfung ist daher unerlässlich.

Die Erstellung ohne Steuerberater setzt voraus, dass die verantwortlichen Personen über ausreichende Kenntnisse in Buchhaltung, Bilanzierung und Steuerrecht verfügen. Digitale Tools können den Prozess strukturieren, ersetzen jedoch nicht die fachliche Kompetenz.

Hinweis

Prüfungspflicht beachten: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. In diesem Fall muss ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer den Jahresabschluss prüfen. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit.

Die Größenklassifizierung erfolgt nach § 267 HGB anhand der Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittlichen Mitarbeiterzahl. Für das Jahr 2026 gelten die aktuellen Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgröße.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus mehreren Komponenten. Die genaue Zusammensetzung hängt von der Größenklasse des Unternehmens ab.

Pflichtbestandteile für alle GmbH

Bestandteil Rechtsgrundlage Inhalt
Bilanz § 266 HGB Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB Darstellung von Erträgen und Aufwendungen
Anhang § 284 HGB Erläuterungen und Ergänzungen zur Bilanz und GuV

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen. Die Gliederungstiefe ist reduziert, was die Erstellung vereinfacht.

Zusätzliche Anforderungen nach Größenklasse

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Dieser beschreibt den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit. Dies reduziert den Aufwand erheblich und macht die Erstellung ohne Steuerberater praktikabler.

  • Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang mit Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Lagebericht (nur mittelgroße und große GmbH)
  • Ergebnisverwendungsrechnung bei Ergebnisverwendung vor Feststellung

Voraussetzungen für die Vorbereitung ohne Steuerberater

Die eigenständige Vorbereitung des Jahresabschlusses erfordert bestimmte fachliche und organisatorische Voraussetzungen. Nicht für jedes Unternehmen ist dieser Weg gleichermaßen geeignet.

Fachliche Anforderungen

Notwendige Kenntnisse

  • Grundlagen der doppelten Buchführung
  • Bilanzierungsvorschriften nach HGB
  • Bewertungsgrundsätze (§§ 252-256a HGB)
  • Steuerrechtliche Grundlagen
  • Gliederungsschemata für Bilanz und GuV

Organisatorische Voraussetzungen

  • Ordnungsgemäße laufende Buchführung
  • Vollständige Belege und Dokumentation
  • Zeitliche Kapazitäten
  • Geeignete Software oder digitale Tools
  • Systematische Ablagestruktur

Besonders wichtig ist eine saubere laufende Buchführung während des gesamten Geschäftsjahres. Wenn die monatlichen Buchungen korrekt erfasst wurden, ist die Erstellung des Jahresabschlusses deutlich einfacher.

„Die eigenständige Vorbereitung des Jahresabschlusses ist für kleine GmbH mit überschaubaren Geschäftsvorfällen durchaus realistisch. Entscheidend ist eine strukturierte Buchhaltung während des laufenden Jahres. Digitale Tools können den Prozess erheblich vereinfachen und automatisieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann ist externe Unterstützung sinnvoll?

In bestimmten Situationen ist die Einbindung eines Steuerberaters empfehlenswert, auch wenn die grundsätzliche Vorbereitung eigenständig erfolgt. Dies gilt insbesondere bei komplexen Geschäftsvorfällen, umfangreichen Rückstellungen oder außergewöhnlichen Bilanzposten.

  • Komplexe Bewertungsfragen (z.B. Rückstellungen, Abschreibungen auf Forderungen)
  • Erstmalige Erstellung eines Jahresabschlusses
  • Umstrukturierungen oder außergewöhnliche Geschäftsvorfälle
  • Unsicherheiten bei steuerrechtlichen Fragen
  • Prüfungspflichtige mittelgroße oder große GmbH

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Eine systematische Vorgehensweise hilft, Fehler zu vermeiden und alle erforderlichen Schritte zu berücksichtigen.

Phase 1: Vorbereitende Arbeiten

  1. Abschluss der laufenden Buchführung: Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 müssen vollständig und korrekt erfasst sein. Prüfen Sie Vollständigkeit und Richtigkeit aller Buchungen.
  2. Kontenabstimmung: Gleichen Sie alle Konten ab, insbesondere Bank, Kasse, Forderungen und Verbindlichkeiten. Offene Differenzen müssen geklärt werden.
  3. Inventur durchführen: Nach § 240 HGB ist zum Bilanzstichtag eine Bestandsaufnahme erforderlich. Erfassen Sie Vorräte, Anlagevermögen und sonstige Vermögensgegenstände.

Phase 2: Bilanzierungsarbeiten

  1. Abgrenzungen vornehmen: Erfassen Sie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB für Aufwendungen und Erträge, die das Jahr 2025 betreffen.
  2. Rückstellungen bilden: Ermitteln Sie notwendige Rückstellungen nach § 249 HGB (z.B. für Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen, Steuernachzahlungen).
  3. Abschreibungen berechnen: Ermitteln Sie planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB. Prüfen Sie außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung.
  4. Forderungsbewertung: Prüfen Sie Forderungen auf Werthaltigkeit und bilden Sie gegebenenfalls Einzelwertberichtigungen oder pauschale Wertberichtigungen.

Phase 3: Erstellung der Dokumente

  1. Bilanz aufstellen: Gliedern Sie die Bilanz nach § 266 HGB. Kleine GmbH können die verkürzte Form nutzen.
  2. GuV erstellen: Wählen Sie zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren nach § 275 HGB und gliedern Sie entsprechend.
  3. Anhang erstellen: Dokumentieren Sie die Pflichtangaben nach § 284 HGB, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Angaben.
  4. Formale Prüfung: Kontrollieren Sie Vollständigkeit, Rechenfehler, Gliederung und formale Anforderungen.

Hinweis

Zeitplanung beachten: Planen Sie ausreichend Zeit ein. Für eine kleine GmbH ohne komplexe Sachverhalte sollten Sie mindestens 2-3 Arbeitstage für die Erstellung einplanen, bei komplexeren Strukturen entsprechend mehr.

Digitale Lösungen und Software-Unterstützung

Moderne Software-Lösungen haben die Erstellung von Jahresabschlüssen erheblich vereinfacht. Sie automatisieren wiederkehrende Aufgaben, minimieren Fehlerquellen und führen strukturiert durch den Erstellungsprozess.

Vorteile digitaler Tools

Effizienz

  • Automatische Übernahme aus Buchhaltung
  • Vorbefüllte Gliederungsschemata
  • Automatische Berechnungen
  • Zeitersparnis durch Vorlagen

Rechtssicherheit

  • Aktuelle HGB-Gliederung
  • Vollständigkeitsprüfungen
  • Plausibilitätschecks
  • Hinweise auf Pflichtangaben

Transparenz

  • Nachvollziehbare Dokumentation
  • Digitale Ablage
  • Versionsverwaltung
  • Direkte Offenlegung möglich

Spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen es, den gesamten Prozess von der Datenerfassung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister digital abzuwickeln. Die Software führt durch alle notwendigen Schritte und prüft automatisch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Integration mit Buchhaltungssoftware

Moderne Lösungen können Daten direkt aus gängigen Buchhaltungsprogrammen importieren. Dies vermeidet Übertragungsfehler und spart Zeit. Die Schnittstellen zu DATEV, lexoffice, sevDesk und anderen Systemen ermöglichen einen nahtlosen Datenfluss.

Nach Erstellung kann der Jahresabschluss in den erforderlichen Formaten (XML, XHTML) für die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister exportiert werden. Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister.

„Digitale Tools demokratisieren den Zugang zur professionellen Jahresabschlusserstellung. Was früher spezialisiertes Expertenwissen erforderte, ist heute durch strukturierte Software-Unterstützung auch für fachkundige Geschäftsführer handhabbar. Die Kombination aus digitaler Vorbereitung und optionaler steuerlicher Prüfung bietet ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler vermeiden

Bei der eigenständigen Erstellung des Jahresabschlusses treten typische Fehler auf, die sich durch sorgfältige Vorbereitung und Prüfung vermeiden lassen.

Bilanzierungsfehler

  • Falsche Bilanzgliederung: Die Gliederung muss dem Schema des § 266 HGB entsprechen. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
  • Unvollständige Inventur: Alle Vermögensgegenstände müssen erfasst sein. Fehlende Positionen führen zu einer falschen Vermögensdarstellung.
  • Fehlerhafte Bewertung: Vermögensgegenstände müssen nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB bewertet werden. Besonders bei Abschreibungen und Rückstellungen treten häufig Fehler auf.
  • Fehlende Abgrenzungen: Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB werden oft vergessen oder falsch gebildet.

Formale Fehler

Fehlerart Folge Vermeidung
Fehlende Unterschriften Jahresabschluss nicht wirksam festgestellt Geschäftsführer müssen unterschreiben (§ 245 HGB)
Unvollständiger Anhang Verstoß gegen § 284 HGB Checkliste der Pflichtangaben nutzen
Falsche Datumsangaben Formfehler bei Offenlegung Stichtage und Feststellungsdatum prüfen
Fehlende Anlagenspiegel Unvollständige Dokumentation Entwicklung des Anlagevermögens dokumentieren

Steuerrechtliche Fehler

Die handelsrechtliche Bilanz bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Fehler im Jahresabschluss können zu steuerlichen Nachforderungen führen. Besonders kritisch sind falsche Abschreibungen, nicht berücksichtigte Betriebsausgaben oder fehlerhafte Rückstellungen.

Achtung

Vorsicht bei komplexen Sachverhalten: Themen wie Pensionsrückstellungen, latente Steuern nach § 274 HGB, Währungsumrechnung oder Bewertung von Finanzinstrumenten erfordern spezifisches Fachwissen. Hier ist die Konsultation eines Steuerberaters dringend empfohlen.

  • Bilanz und GuV addieren rechnerisch korrekt
  • Jahresergebnis stimmt in Bilanz und GuV überein
  • Alle Pflichtangaben im Anhang enthalten
  • Bilanzeid bzw. Unterschriften der Geschäftsführer vorhanden
  • Anlagenspiegel vollständig und schlüssig
  • Verbindlichkeitenspiegel erstellt (falls erforderlich)
  • Gliederung entspricht § 266 und § 275 HGB
  • Bewertungsmethoden dokumentiert

Fristen und Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach Erstellung des Jahresabschlusses müssen gesetzliche Fristen für Feststellung und Offenlegung eingehalten werden. Versäumnisse können zu empfindlichen Ordnungsgeldern führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Fristen hängen von der Unternehmensgröße ab und beziehen sich auf den Bilanzstichtag.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Beispiel 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Die Übermittlung muss elektronisch erfolgen.

Hinweis

Elektronische Offenlegung: Der Jahresabschluss muss in einem strukturierten Datenformat (XBRL/XML) beim Unternehmensregister eingereicht werden. Moderne Software-Lösungen erstellen diese Formate automatisch und ermöglichen die direkte Übermittlung.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterbliebener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, solange die Pflichtverletzung andauert.

Achtung

Achtung Fristende 2026: Für das Geschäftsjahr 2025 muss die Offenlegung spätestens bis 31.12.2026 erfolgen. Planen Sie ausreichend Zeit für Feststellung, Prüfung und elektronische Einreichung ein. Verspätungen führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen nach § 326 HGB und müssen nur eine verkürzte Bilanz offenlegen.

  • Kleine GmbH: Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, vollständiger Anhang (oder verkürzter Anhang nach § 288 HGB bei Kleinstkapitalgesellschaft)
  • Mittelgroße GmbH: Vollständige Bilanz, vollständige GuV, vollständiger Anhang, Lagebericht
  • Große GmbH: Vollständige Bilanz, vollständige GuV, vollständiger Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH den Jahresabschluss komplett ohne Steuerberater erstellen?

Ja, rechtlich ist es möglich, den Jahresabschluss ohne Steuerberater zu erstellen. Die Geschäftsführung trägt dabei die volle Verantwortung für die Richtigkeit nach § 264 HGB. Voraussetzung sind ausreichende Kenntnisse in Bilanzierung und Steuerrecht sowie eine ordnungsgemäße laufende Buchführung. Digitale Tools können den Prozess strukturieren und vereinfachen. Bei komplexen Sachverhalten ist eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater jedoch empfehlenswert.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025?

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH, bis 30.11.2026) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH, bis 31.08.2026). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag, also bis 31.12.2026, erfolgen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Die Übermittlung muss elektronisch in einem strukturierten Format (XBRL/XML) erfolgen. Moderne Software-Lösungen erstellen diese Formate automatisch und ermöglichen die direkte Übermittlung an das Unternehmensregister.

Welche Strafen drohen bei Fristversäumnis?

Bei verspäteter oder unterbliebener Offenlegung des Jahresabschlusses verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, solange die Pflichtverletzung andauert. Zusätzlich können falsche Angaben zu steuerlichen Nachforderungen und persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen.

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH enthalten?

Der Jahresabschluss einer kleinen GmbH besteht nach § 264 HGB aus Bilanz (verkürzte Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB möglich), Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit. Bei Offenlegung kann ein verkürzter Anhang nach § 288 HGB eingereicht werden, sofern die Voraussetzungen einer Kleinstkapitalgesellschaft erfüllt sind.

Welche Software-Lösungen unterstützen bei der Jahresabschlusserstellung?

Spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz.de führen strukturiert durch den gesamten Erstellungsprozess. Sie bieten automatische Übernahme aus der Buchhaltung, vorbefüllte Gliederungsschemata nach HGB, Plausibilitätsprüfungen und die direkte Möglichkeit zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Software prüft automatisch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und minimiert Fehlerquellen durch strukturierte Eingabemasken und Vollständigkeitschecks.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater