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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Hamburg

Jahresabschluss Hamburg erstellen 2026: Leitfaden für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung von Jahresabschlüssen in Hamburg ist für Kapitalgesellschaften eine zentrale Pflicht nach HGB. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wer den Jahresabschluss erstellen darf, wie Sie Bilanz, GuV und Anhang rechtssicher erstellen und wie digitale Tools mit Steuerberater-Prüfung den Prozess vereinfachen. Dabei sind auch buchhalterische Detailfragen wie die Zinsabgrenzung im Jahresabschluss korrekt zu behandeln. Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Aufstellungsfristen für den Jahresabschluss, die auch 2026 einzuhalten sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

In Hamburg müssen GmbH, UG und AG ihren geschäftlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (kleine) bzw. 8 Monate (mittlere/große Gesellschaften), die Offenlegungsfrist 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.

Grundlagen: Warum der Jahresabschluss in Hamburg Pflicht ist

Jede Kapitalgesellschaft mit Sitz in Hamburg – ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG – ist nach § 242 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Diese Pflicht gilt unabhängig von Größe, Umsatz oder Mitarbeiterzahl.

Der Jahresabschluss bildet die finanzielle Lage des Unternehmens zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) ab und dokumentiert den wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftsjahres. Er dient als Grundlage für Steuererklärungen, Gewinnverteilung und unternehmerische Entscheidungen.

In Hamburg, einem der wirtschaftlich stärksten Standorte Deutschlands mit über 90.000 Kapitalgesellschaften, ist die rechtssichere Jahresabschlusserstellung besonders wichtig. Verstöße gegen Fristen oder formale Anforderungen können zu erheblichen Ordnungsgeldern führen.

~90.000

Kapitalgesellschaften in Hamburg

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

bis 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Hinweis

Hinweis für Hamburger Unternehmen: Die Handelskammer Hamburg bietet zwar Informationen zur Jahresabschlusserstellung, übernimmt aber keine Prüfung oder Beratung. Die rechtssichere Erstellung und Offenlegung liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Rechtsgrundlagen: Welche Paragrafen in Hamburg gelten

Die Pflicht zur Jahresabschlusserstellung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und gilt bundesweit einheitlich – auch in Hamburg. Zentrale Paragrafen sind § 242 HGB (Pflicht zur Buchführung), § 264 HGB (Pflicht für Kapitalgesellschaften) und § 266 HGB (Gliederung der Bilanz).

Für GmbH und UG gelten zusätzlich die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, insbesondere § 42a GmbHG zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Fristen orientieren sich an der Größenklasse nach § 267 HGB.

Paragraf Inhalt Relevanz
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung Jahresabschluss Alle Kaufleute
§ 264 HGB Pflicht für Kapitalgesellschaften GmbH, UG, AG
§ 266 HGB Gliederungsschema Bilanz Form der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung GuV Gewinn- und Verlustrechnung
§ 284 HGB Erläuterung im Anhang Mittelgroße/große GmbH
§ 325 HGB Offenlegungspflicht Beim Unternehmensregister
§ 42a GmbHG Feststellung durch Gesellschafter Feststellungsfristen

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt vollständig.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse ab. Während Kleinstkapitalgesellschaften eine stark verkürzte Bilanz erstellen dürfen, müssen mittelgroße und große Gesellschaften umfangreiche Angaben machen.

Pflichtbestandteile nach § 264 HGB

  • Bilanz – Vermögens- und Kapitalstruktur nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – Erfolgsrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang – Erläuterungen und Ergänzungen (außer bei Kleinstkapitalgesellschaften mit Opt-out)
  • Lagebericht – nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB profitieren von Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufstellen und sind von der Lageberichtspflicht befreit. Der Anhang kann ebenfalls verkürzt werden.

Kleinstkapitalgesellschaften

Stark verkürzte Bilanz, keine GuV-Offenlegung, kein Anhang bei Nutzung der Opt-out-Möglichkeit nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften

Verkürzte Bilanz, verkürzte GuV, verkürzter Anhang, kein Lagebericht

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten und die Feststellungsfrist. Die Einordnung erfolgt nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Es müssen zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die meisten GmbH und UG in Hamburg sind kleine Kapitalgesellschaften. Sie profitieren von verkürzten Offenlegungspflichten und einer verlängerten Feststellungsfrist von 11 Monaten nach § 42a Abs. 1 GmbHG.

Achtung

Wichtig: Die Größenklasse gilt erst nach zweimaligem Über- oder Unterschreiten der Schwellenwerte. Bei erstmaligem Überschreiten bleiben Sie zunächst in der bisherigen Klasse.

Fristen 2026 für Hamburger Unternehmen im Überblick

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026. Die Einhaltung ist verpflichtend, um Ordnungsgelder nach § 335 HGB zu vermeiden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Bilanzstichtag Größenklasse Feststellung bis Offenlegung bis
31.12.2025 Kleine Kapitalgesellschaft 30.11.2026 31.12.2026
31.12.2025 Mittelgroße/große Gesellschaft 31.08.2026 31.12.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Vorsicht Ordnungsgeld: Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

  • Jahresabschluss erstellen und prüfen lassen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen
  • Feststellungsvermerk und Protokoll dokumentieren
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 durchführen

Erstellung des Jahresabschlusses: Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Ablauf. Auch ohne tiefe buchhalterische Kenntnisse können Sie mit digitalen Tools und anschließender Steuerberater-Prüfung einen rechtssicheren Abschluss erstellen.

1. Vorbereitung: Buchhaltung abschließen

Alle Geschäftsvorfälle des Jahres müssen vollständig und korrekt verbucht sein. Konten werden abgestimmt, offene Posten geklärt und Bankkonten abgeglichen. Die Buchführung bildet die Grundlage für Bilanz und GuV.

2. Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist zum Abschlussstichtag eine Inventur durchzuführen. Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten werden erfasst und bewertet. Die Inventur bildet die Basis für die Bilanzpositionen.

3. Bilanz erstellen nach § 266 HGB

Die Bilanz gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Sie zeigt die Vermögenslage des Unternehmens zum Stichtag. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Gliederung verwenden.

4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen

Die GuV nach § 275 HGB stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Wahlweise kann das Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren angewendet werden.

5. Anhang erstellen (soweit erforderlich)

Im Anhang werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert, Zusatzinformationen gegeben und Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB gemacht. Kleinstkapitalgesellschaften können bei Nutzung der Opt-out-Regelung darauf verzichten.

„Die größte Herausforderung für Hamburger Unternehmen liegt nicht in der Komplexität, sondern in der systematischen Vorbereitung. Mit strukturierter Buchhaltung und digitalen Assistenzsystemen gelingt der Jahresabschluss auch ohne Vorerfahrung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister (seit DiRUG)

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt vollständig.

Die Offenlegung muss in elektronischer Form erfolgen. Der Jahresabschluss wird beim Betreiber des Unternehmensregisters hochgeladen und ist anschließend öffentlich einsehbar. Dies gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse.

Was muss offengelegt werden?

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Verkürzt Nein (Opt-out) Nein (Opt-out) Nein
Kleine Kapitalgesellschaft Verkürzt Verkürzt Verkürzt Nein
Mittelgroße Gesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja
Große Gesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja

Die Offenlegung muss in einem strukturierten elektronischen Format (XBRL oder PDF) erfolgen. Viele digitale Jahresabschluss-Tools übernehmen die Übermittlung automatisch und rechtssicher.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Das Bundesamt für Justiz überwacht die fristgerechte Offenlegung. Bei Verstoß erfolgt eine automatische Aufforderung mit Fristsetzung, gefolgt von einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro.

Digitale Lösungen für Hamburger Unternehmen

Moderne Software-Lösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen es Geschäftsführern in Hamburg, den Jahresabschluss selbst zu erstellen – auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse. Der Prozess wird durch intelligente Assistenzsysteme begleitet und abschließend von einem Steuerberater geprüft.

Hybrider Ansatz: Eigenleistung + Steuerberater-Prüfung

Sie müssen sich nicht zwischen vollständiger Eigenleistung und kompletter Auslagerung entscheiden. Der hybride Ansatz kombiniert die Vorteile: Sie behalten die Kontrolle, sparen Kosten und profitieren gleichzeitig von rechtssicherer Prüfung.

1. Erstellung

Sie erstellen den Jahresabschluss selbst mit geführten Eingabemasken und Plausibilitätsprüfungen

2. Prüfung

Ein Steuerberater prüft alle Angaben, optimiert steuerlich und stellt Rechtssicherheit her

3. Offenlegung

Die Software übermittelt den Abschluss automatisch an das Unternehmensregister

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Rechtssicherheit: Aktuelle Gesetzeslage (HGB, GmbHG, DiRUG) automatisch integriert
  • Zeitersparnis: Strukturierte Eingaben statt manueller Formulare
  • Kostentransparenz: Fixpreise ohne versteckte Beratungshonorare
  • Fristenkontrolle: Automatische Erinnerungen an Feststellungs- und Offenlegungsfristen
  • Ortsunabhängigkeit: Zugriff von Hamburg oder jedem anderen Standort möglich

Hinweis

Praxis-Tipp: OnlineBilanz.de bietet eine Komplettlösung mit Steuerberater-Prüfung und automatischer Offenlegung beim Unternehmensregister – ideal für GmbH und UG in Hamburg.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Viele Fehler im Jahresabschluss lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und systematisches Vorgehen vermeiden. Besonders häufig treten Probleme in folgenden Bereichen auf:

1. Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung

Der Jahresabschluss basiert auf der Buchführung. Fehlende Belege, falsche Kontierungen oder nicht abgestimmte Konten führen zu fehlerhaften Abschlüssen. Eine saubere, laufende Buchhaltung ist die wichtigste Voraussetzung.

2. Falsche Größenklassen-Einordnung

Die Größenklasse bestimmt Umfang und Fristen. Eine fehlerhafte Einordnung kann zu unzureichender Offenlegung oder unnötig umfangreichen Angaben führen. Beachten Sie die Zwei-Jahres-Regel nach § 267 HGB.

3. Fristverstöße bei Feststellung und Offenlegung

Die Fristen nach § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung) sind verbindlich. Verspätungen führen zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Planen Sie ausreichend Pufferzeiten ein.

4. Fehlerhafte Bilanzgliederung

Die Bilanz muss nach § 266 HGB gegliedert werden. Fehlerhafte Zuordnungen (z.B. Umlauf- statt Anlagevermögen) verfälschen Kennzahlen und können zur Zurückweisung durch das Unternehmensregister führen.

  • Buchhaltung vor Jahresabschluss vollständig abstimmen
  • Größenklasse korrekt ermitteln (Zwei-Jahres-Regel beachten)
  • Fristen für Feststellung und Offenlegung im Kalender markieren
  • Bilanzgliederung nach § 266 HGB prüfen
  • Anhang-Pflichtangaben nach § 284 HGB vollständig erfassen
  • Vor Offenlegung durch Steuerberater prüfen lassen

Achtung

Achtung: Falsche oder unvollständige Jahresabschlüsse können nicht nur zu Ordnungsgeldern führen, sondern auch die persönliche Haftung der Geschäftsführer auslösen.

Die Rolle des Steuerberaters beim Jahresabschluss

Auch wenn Sie den Jahresabschluss selbst erstellen, ist die abschließende Prüfung durch einen Steuerberater empfehlenswert. Er stellt Rechtssicherheit her, optimiert steuerlich und haftet für die Richtigkeit.

Leistungen des Steuerberaters

  • Formelle Prüfung: Einhaltung der HGB-Vorschriften, Vollständigkeit der Angaben
  • Materielle Prüfung: Plausibilität der Werte, Bewertungskonformität
  • Steuerliche Optimierung: Nutzung von Wahlrechten, Gestaltungsmöglichkeiten
  • Rechtssicherheit: Haftungsübernahme für die Richtigkeit
  • Offenlegung: Übermittlung an das Unternehmensregister

Hybrides Modell: Das Beste aus beiden Welten

Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die Vorteile der Eigenleistung mit professioneller Steuerberater-Prüfung. Sie erstellen den Jahresabschluss selbstständig, ein Steuerberater prüft und optimiert – zu planbaren Kosten ohne Stundenhonorare.

Traditionelles Modell

Vollständige Auslagerung an Steuerberater, hohe Kosten, geringe Transparenz, lange Wartezeiten

Hybrides Modell (OnlineBilanz.de)

Eigenleistung mit geführtem System, Steuerberater-Prüfung inklusive, Fixpreise, schnelle Umsetzung

„Der hybride Ansatz senkt die Kosten um bis zu 70 Prozent gegenüber klassischer Steuerberatung, ohne Abstriche bei Qualität oder Rechtssicherheit. Die Geschäftsführung behält die Kontrolle und gewinnt gleichzeitig Sicherheit durch professionelle Prüfung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für Hamburger Unternehmen bedeutet dies: Sie können den Jahresabschluss 2026 termingerecht, kostengünstig und rechtssicher abschließen – ohne auf professionelle Begleitung verzichten zu müssen.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2026 in Hamburg offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Dies gilt nach § 325 HGB für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unabhängig von der Größenklasse. Bei verspäteter Offenlegung drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer in Hamburg den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, mit modernen digitalen Tools wie OnlineBilanz.de können Sie den Jahresabschluss selbst erstellen – auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse. Das System führt Sie schrittweise durch alle Angaben nach HGB. Anschließend prüft ein Steuerberater den Abschluss, optimiert steuerlich und übernimmt die rechtssichere Offenlegung beim Unternehmensregister.

Welche Fristen gelten für kleine Kapitalgesellschaften in Hamburg 2026?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss binnen 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch die Gesellschafterversammlung feststellen (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Bei Stichtag 31.12.2025 ist dies der 30.11.2026. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB).

Wo wird der Jahresabschluss in Hamburg seit DiRUG offengelegt?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt vollständig. Alle Kapitalgesellschaften mit Sitz in Hamburg müssen ihren Jahresabschluss dort einreichen.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses in Hamburg?

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Größe der Gesellschaft. Wiederholungstäter müssen mit erhöhten Beträgen rechnen.

Welche Größenklasse gilt für meine Hamburger GmbH?

Die Größenklasse wird nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Es müssen zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Kleine Kapitalgesellschaften liegen unter 6 Mio. € Bilanzsumme, 12 Mio. € Umsatz und 50 Arbeitnehmern.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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