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Datum

Lesedauer

12–19 Minuten


OnlineBilanzBlog4-Phasen-Modell

Jahresabschluss erstellen 2026: 4 Phasen von A bis Z

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem klar strukturierten Ablauf: Vorbereitung, Erstellung, Feststellung und Offenlegung. Jede Phase unterliegt eigenen handelsrechtlichen Anforderungen und Fristen. Einen umfassenden Überblick über alle rechtlichen und praktischen Aspekte bietet unser Leitfaden für Unternehmen. Dieser Artikel zeigt Ihnen die 4 Phasen für den Jahresabschluss 2025/2026 – von der Buchführung bis zur rechtzeitigen Veröffentlichung im Unternehmensregister. Ergänzend finden Sie in unserem Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses detaillierte Hinweise zu den einzelnen Prozessschritten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss durchläuft vier Phasen: Vorbereitung (Buchführung, Inventur), Erstellung (Bilanz, GuV nach § 264 HGB), Feststellung durch die Gesellschafter (Frist 11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG) und Offenlegung im Unternehmensregister (12 Monate nach § 325 HGB). Viele Unternehmen lagern die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater aus, um die fristgerechte Durchführung sicherzustellen. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro.

Überblick: Das 4-Phasen-Modell des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) ist ein mehrstufiger Prozess, der gesetzlich genau geregelt ist. Nach § 242 HGB müssen alle Kaufleute zum Ende des Geschäftsjahres einen Abschluss aufstellen.

Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Anforderungen nach § 264 ff. HGB. Der gesamte Ablauf lässt sich in vier klar abgrenzbare Phasen unterteilen, die jeweils eigene Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Fristen haben.

4

Phasen bis zur Offenlegung

12

Monate Offenlegungsfrist

25.000 €

maximales Ordnungsgeld

Das 4-Phasen-Modell strukturiert den gesamten Prozess von der laufenden Buchhaltung bis zur Veröffentlichung. Jede Phase baut auf der vorherigen auf und ist zwingend erforderlich.

  • Phase 1 – Vorbereitung: Laufende Buchführung, Inventur, Kontenabstimmung
  • Phase 2 – Erstellung: Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang durch Geschäftsführung
  • Phase 3 – Feststellung: Beschlussfassung durch Gesellschafterversammlung
  • Phase 4 – Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB

Hinweis

Die Phasen sind zeitlich aufeinanderfolgend, aber nicht scharf getrennt. Eine gute Vorbereitung beschleunigt die Erstellung, und eine frühzeitige Erstellung sichert die rechtzeitige Feststellung und Offenlegung.

Phase 1: Vorbereitung des Jahresabschlusses

Die Vorbereitungsphase beginnt bereits während des laufenden Geschäftsjahres und endet mit dem Bilanzstichtag. Sie umfasst alle Aktivitäten, die eine ordnungsgemäße Buchführung und Bestandsaufnahme sicherstellen.

Laufende Buchführung nach § 238 HGB

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen.

  • Zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Vollständige Belegsammlung und -archivierung
  • Korrekte Kontierung nach dem verwendeten Kontenrahmen
  • Regelmäßige Kontenabstimmung (Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren)

Inventur gemäß § 240 HGB

Zum Bilanzstichtag ist eine körperliche Bestandsaufnahme vorzunehmen (§ 240 HGB). Das Inventar bildet die Grundlage für die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Bilanz.

Stichtagsinventur

Vollständige Aufnahme aller Bestände am 31.12. oder in einem engen Zeitraum davor/danach mit rechnerischer Fortschreibung.

Permanente Inventur

Laufende Bestandsaufnahme über das Jahr verteilt mit zuverlässigem Lagerbuchführungssystem gemäß § 241 Abs. 2 HGB.

Vorbereitende Abschlussbuchungen

Am Jahresende sind zahlreiche Buchungen vorzunehmen, die nicht aus laufenden Geschäftsvorfällen resultieren, sondern der periodengerechten Gewinnermittlung dienen.

  • Abgrenzungen (aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB)
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB)
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen (§ 253 HGB)
  • Bewertung von Forderungen und Vorräten
  • Rücklagendotierungen und -auflösungen

Achtung

Eine unvollständige oder fehlerhafte Inventur führt zu falschen Bilanzwerten. Besondere Sorgfalt ist bei der Bewertung von Vorräten und der Bildung von Wertberichtigungen auf Forderungen geboten.

Phase 2: Erstellung des Jahresabschlusses

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist Aufgabe der Geschäftsführung (§ 264 Abs. 1 HGB). Sie muss den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Fristen aufstellen und den Gesellschaftern zur Feststellung vorlegen.

Bestandteile nach § 264 HGB

Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Bestandteil Rechtsgrundlage Gilt für
Bilanz § 266 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Anhang § 284 ff. HGB Alle Kapitalgesellschaften
Lagebericht § 289 HGB Mittelgroße und große Gesellschaften

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag dar. § 266 HGB schreibt das Gliederungsschema verbindlich vor. Kleinste Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen.

Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung (Vermögensgegenstände), die Passivseite die Mittelherkunft (Eigenkapital und Schulden). Beide Seiten müssen stets ausgeglichen sein.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt den Erfolg des Geschäftsjahres dar. § 275 HGB sieht zwei Darstellungsformen vor: das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV).

Gesamtkostenverfahren

Gliederung nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand etc.). In Deutschland am weitesten verbreitet.

Umsatzkostenverfahren

Gliederung nach Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten etc.). International üblich, in Deutschland selten.

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse: Kleine Gesellschaften haben Erleichterungen nach § 288 HGB.

  • Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
  • Angaben zum Anteilsbesitz, zu Organen, zu Mitarbeitern
  • Bei GmbH: Entwicklung des Eigenkapitals (Eigenkapitalspiegel)

„Die häufigsten Fehler entstehen bei der Anhangerstellung. Viele Gesellschaften unterschätzen den Umfang der erforderlichen Pflichtangaben. Gerade bei den Bewertungsmethoden und der Darstellung von Haftungsverhältnissen ist Sorgfalt geboten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Er geht über die reine Zahlenberichterstattung hinaus und erläutert Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung.

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind von der Lageberichtspflicht befreit. Dies betrifft die Mehrzahl der GmbHs in Deutschland.

Phase 3: Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung ist der förmliche Beschluss, durch den der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss verbindlich wird. Bei der GmbH erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Zuständigkeit und Verfahren

Nach § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss fest, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Der Feststellungsbeschluss erfolgt in der Gesellschafterversammlung durch einfache Mehrheit, soweit die Satzung keine abweichende Regelung enthält.

Vor der Feststellung muss der Jahresabschluss den Gesellschaftern mit angemessener Frist zugänglich gemacht werden. Die Geschäftsführung hat den Abschluss zu erläutern und Fragen zu beantworten.

Fristen für die Feststellung

§ 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG setzt Feststellungsfristen, die von der Größenklasse abhängen. Diese Fristen sind zwingend und können nicht durch Satzung verlängert werden.

Größenklasse Feststellungsfrist Für Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate bis 31.08.2026

Ergebnisverwendung

Mit oder nach der Feststellung beschließen die Gesellschafter über die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 29 GmbHG). Mögliche Verwendungen sind Gewinnausschüttung, Einstellung in Rücklagen oder Vortrag auf neue Rechnung.

  • Ausschüttung an Gesellschafter (unter Beachtung der Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG)
  • Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB
  • Gewinnvortrag auf das folgende Geschäftsjahr
  • Verrechnung mit Verlustvorträgen

Achtung

Eine Feststellung über die gesetzliche Frist hinaus ist unwirksam. Bei Fristversäumnis muss die Feststellung wiederholt werden. Dies kann die Offenlegungsfrist gefährden und zu Ordnungsgeldern führen.

Dokumentation und Protokollierung

Der Feststellungsbeschluss muss protokolliert werden. Das Protokoll sollte Datum, Teilnehmer, Beschlussgegenstand und Abstimmungsergebnis enthalten. Es ist für die spätere Offenlegung und für steuerliche Zwecke wichtig.

Phase 4: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Die Offenlegung dient der Publizität und dem Gläubigerschutz. Alle eingereichten Unterlagen sind öffentlich einsehbar und können von jedermann kostenpflichtig abgerufen werden.

Offenlegungspflichtige Unterlagen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben weitreichende Erleichterungen.

Kleine Kapitalgesellschaft

Verkürzte Bilanz, Anhang (ohne GuV), Ergebnisverwendungsvorschlag. Befreiung vom Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB.

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

Vollständige Bilanz, GuV, vollständiger Anhang, Lagebericht. Verkürzung der GuV nach § 327 Nr. 2 HGB zulässig.

Große Kapitalgesellschaft

Vollständige Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht. Keine Erleichterungen. Bei Prüfungspflicht zusätzlich Bestätigungsvermerk.

Technische Einreichung

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters (www.unternehmensregister.de). Die Unterlagen müssen im XHTML- oder ESEF-Format (bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften) hochgeladen werden.

  • Registrierung beim Unternehmensregister mit Zugangsdaten
  • Hochladen der Dateien im vorgeschriebenen Format
  • Auswahl der Größenklasse und des Offenlegungsumfangs
  • Bezahlung der Veröffentlichungsgebühr (derzeit ca. 37-50 Euro)
  • Prüfung und Freischaltung durch das Unternehmensregister

Frist und Fristberechnung

Nach § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag offenzulegen. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und nicht verlängerbar.

Hinweis

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Eine Einreichung am 31.12.2026 ist noch fristgerecht, sofern die Unterlagen an diesem Tag beim Unternehmensregister eingehen.

Das Datum der Offenlegung ist das Datum, an dem die Unterlagen beim Unternehmensregister eingehen und die Gebühr bezahlt ist. Das reine Hochladen ohne Bezahlung ist nicht ausreichend.

„Viele Geschäftsführer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Offenlegung noch beim Bundesanzeiger erfolgt. Seit August 2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig. Eine versehentliche Einreichung an falscher Stelle gilt als nicht erfolgt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für den Jahresabschluss 2025/2026

Für Geschäftsjahre, die mit dem Kalenderjahr übereinstimmen (Bilanzstichtag 31.12.2025), gelten folgende Fristen für die Feststellung und Offenlegung im Jahr 2026.

Phase Kleine GmbH Mittelgroße/große GmbH
Aufstellung durch Geschäftsführung Keine gesetzliche Frist Keine gesetzliche Frist
Feststellung durch Gesellschafter bis 30.11.2026 bis 31.08.2026
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 bis 31.12.2026
Ordnungsgeldverfahren (frühestens) ab 01.01.2027 ab 01.01.2027

Die Feststellungsfrist nach § 42a Abs. 2 GmbHG ist eine reine Ordnungsfrist. Ihre Überschreitung führt nicht unmittelbar zu Sanktionen, gefährdet aber die Einhaltung der Offenlegungsfrist.

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist dagegen eine Rechtsfrist. Ihre Überschreitung löst ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB aus, das vom Bundesamt für Justiz (BfJ) durchgeführt wird.

Achtung

Planen Sie ausreichend Pufferzeit ein. Die Feststellung kann durch Terminschwierigkeiten der Gesellschafter verzögert werden. Die technische Einreichung beim Unternehmensregister kann bei Formatfehlern mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Prüfungspflichtige Gesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der Pflichtprüfung nach § 316 HGB. Die Prüfung muss vor der Feststellung abgeschlossen sein. Dies verkürzt die verfügbare Zeit erheblich.

  • Aufstellung durch Geschäftsführung möglichst bis März/April
  • Abschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer bis Juni/Juli
  • Feststellung bis spätestens 31.08.2026
  • Offenlegung bis spätestens 31.12.2026

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Berichtspflichten, die Feststellungsfrist und die Prüfungspflicht. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand quantitativer Schwellenwerte.

Eine Kapitalgesellschaft gehört einer Größenklasse an, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- bzw. unterschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10) haben zusätzliche Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung.

Hinweis

Die Größenklasse wirkt sich auf Feststellungsfrist (11 vs. 8 Monate), Prüfungspflicht (ab mittelgroß), Umfang des Anhangs und Offenlegungsumfang aus. Eine korrekte Einordnung ist daher zwingend erforderlich.

Rechtsfolgen der Größenklassen

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Feststellungsfrist: 11 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
  • Keine Prüfungspflicht (§ 316 HGB)
  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Keine GuV-Offenlegung (§ 326 HGB)
  • Kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Mittelgroße/große Kapitalgesellschaften

  • Feststellungsfrist: 8 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Vollständige Bilanz und GuV
  • Vollständige Offenlegung inkl. GuV
  • Lageberichtspflicht (§ 289 HGB)

Sanktionen und Ordnungsgelder bei Pflichtverletzungen

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ist kein Kavaliersdelikt. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegung systematisch und verhängt bei Versäumnissen Ordnungsgelder.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

§ 335 HGB ermächtigt das Bundesamt für Justiz, bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

Androhung und Festsetzung

Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst erfolgt eine Androhung mit Fristsetzung (in der Regel 6 Wochen). Wird die Offenlegung nicht nachgeholt, erfolgt die Festsetzung des angedrohten Betrags.

Bemessung des Ordnungsgelds

Die Höhe des Ordnungsgelds richtet sich nach Dauer und Schwere der Pflichtverletzung sowie nach der Größe der Gesellschaft. Wiederholungstäter müssen mit höheren Beträgen rechnen.

  • Erstmalige Verspätung bei kleiner GmbH: typisch 500-2.500 Euro
  • Mehrfache Verspätung: 2.500-10.000 Euro
  • Große Gesellschaften: bis zu 25.000 Euro
  • Vorsätzliche Verweigerung: Höchstbetrag möglich

Achtung

Das Ordnungsgeld ist keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel. Es befreit nicht von der Offenlegungspflicht. Auch nach Zahlung des Ordnungsgelds muss der Jahresabschluss eingereicht werden, sonst droht ein weiteres Verfahren.

Persönliche Haftung der Geschäftsführer

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft festgesetzt, kann aber gemäß § 335 Abs. 4 HGB gegen die Geschäftsführer vollstreckt werden, wenn die Gesellschaft nicht zahlt. Geschäftsführer haften zudem schadensersatzrechtlich gegenüber der Gesellschaft bei schuldhafter Pflichtverletzung (§ 43 Abs. 2 GmbHG).

Weitere Sanktionen

  • Steuernachteile: Finanzämter können bei fehlender Offenlegung die Gemeinnützigkeit aberkennen oder Schätzungen vornehmen
  • Bankenprobleme: Kreditinstitute verlangen oft den offengelegten Jahresabschluss für Kreditentscheidungen
  • Geschäftsbeziehungen: Lieferanten und Kunden können Bonität nicht prüfen
  • Imagerisiko: Öffentliche Listen säumiger Unternehmen

Praxistipps für die erfolgreiche Umsetzung

Die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses erfordert strukturierte Planung und rechtzeitige Vorbereitung. Diese Praxistipps helfen, den Prozess effizient zu gestalten.

Zeitplanung und Meilensteine

Erstellen Sie zu Jahresbeginn einen detaillierten Zeitplan mit festen Meilensteinen für alle vier Phasen. Kommunizieren Sie die Termine frühzeitig an alle Beteiligten (Steuerberater, Gesellschafter, ggf. Prüfer).

  • Januar-Februar: Inventur durchführen, vorbereitende Buchungen
  • März-April: Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang
  • Mai-Juli: Prüfung (falls erforderlich), Vorbereitung Gesellschafterversammlung
  • Bis August/November: Feststellung durch Gesellschafter
  • Bis Dezember: Offenlegung beim Unternehmensregister

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater ist essentiell. Klären Sie frühzeitig, wer welche Aufgaben übernimmt und in welcher Form die Unterlagen erstellt werden.

Aufgaben Unternehmen

  • Zeitnahe Belegübermittlung
  • Durchführung und Dokumentation der Inventur
  • Bereitstellung von Zusatzinformationen
  • Einberufung der Gesellschafterversammlung
  • Einreichung beim Unternehmensregister

Aufgaben Steuerberater

  • Laufende Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschlussbuchungen
  • Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang
  • Steuerliche Optimierung
  • Beratung zu Offenlegungsumfang

Digitale Tools und Automatisierung

Moderne Buchhaltungssoftware und spezialisierte Tools wie OnlineBilanz können den Prozess erheblich beschleunigen und Fehler vermeiden. Sie bieten Vorlagen für Bilanz und Anhang sowie eine direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister.

Hinweis

OnlineBilanz erstellt Ihren Jahresabschluss automatisch aus der laufenden Buchhaltung, prüft alle Pflichtangaben und reicht die Unterlagen rechtskonform beim Unternehmensregister ein – in wenigen Minuten statt Tagen.

Häufige Fehlerquellen vermeiden

  • Unvollständige Inventur: Alle Bestände müssen erfasst sein, nicht nur Hauptpositionen
  • Falsche Größenklasse: Prüfen Sie jährlich die Schwellenwerte nach § 267 HGB
  • Fehlende Pflichtangaben im Anhang: Nutzen Sie Checklisten für die erforderlichen Angaben
  • Formatfehler bei Einreichung: Testen Sie die Dateien vor Upload beim Unternehmensregister
  • Fehlende Gesellschafterbeschlüsse: Dokumentieren Sie die Feststellung schriftlich

„Die meisten Ordnungsgelder ließen sich durch bessere Zeitplanung vermeiden. Beginnen Sie spätestens im März mit der Aufstellung. Wer erst im Oktober anfängt, gerät fast zwangsläufig in Zeitnot.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Dokumentation und Archivierung

Bewahren Sie alle Unterlagen systematisch auf. Die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse beträgt 10 Jahre (§ 257 HGB). Archivieren Sie auch die Einreichungsbestätigung des Unternehmensregisters als Nachweis der fristgerechten Offenlegung.

Häufig gestellte Fragen

Welche vier Phasen durchläuft der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss durchläuft die Vorbereitung (laufende Buchführung, Inventur), die Erstellung (Aufstellung von Bilanz, GuV, Anhang durch Geschäftsführung nach § 264 HGB), die Feststellung (Beschluss der Gesellschafter nach § 42a GmbHG) und die Offenlegung (Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB).

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Die Frist beträgt 12 Monate nach § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB und gilt unabhängig von der Größenklasse.

Wer stellt den Jahresabschluss fest und welche Fristen gelten?

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss fest (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026), mittelgroße und große 8 Monate (bis 31.08.2026). Die Frist beginnt jeweils mit dem Bilanzstichtag.

Wo erfolgt die Offenlegung und was kostet das Ordnungsgeld?

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022, nicht mehr beim Bundesanzeiger). Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 Euro (Minimum) und 25.000 Euro (Maximum). Das Verfahren erfolgt durch das Bundesamt für Justiz.

Welche Größenklasse hat meine GmbH und welche Folgen hat das?

Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiter). Kleine GmbHs haben 11 Monate Feststellungsfrist, keine Prüfungspflicht und dürfen eine verkürzte Bilanz ohne GuV offenlegen. Mittelgroße und große GmbHs haben 8 Monate Feststellungsfrist, sind prüfungspflichtig und müssen vollständig offenlegen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater