Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–13 Minuten


OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz erstellen

Eröffnungsbilanz erstellen 2026: Pflichten, Aufbau & Praxis

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Eröffnungsbilanz dokumentiert die Vermögens- und Schuldenlage zum Zeitpunkt der Gründung oder Umwandlung. Sie ist für Kapitalgesellschaften nach § 242 HGB verpflichtend und bildet die Basis für alle folgenden Jahresabschlüsse. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz erfordert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und sichert Rechtssicherheit, Transparenz gegenüber Banken sowie eine solide Planungsgrundlage für die künftige Buchführung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Eröffnungsbilanz erfasst am Gründungstag alle Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital nach § 242 HGB. Sie ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend und muss nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB erstellt werden. Aktiva und Passiva müssen zum Stichtag bewertet und vollständig dokumentiert sein.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz eines Unternehmens. Sie dokumentiert nach § 242 HGB die finanzielle Ausgangslage zum Zeitpunkt der Gründung oder des Beginns der Buchführungspflicht.

Sie erfasst systematisch alle Vermögenswerte (Aktiva), Schulden (Passiva) und das sich daraus ergebende Eigenkapital. Damit bildet sie die Grundlage für die laufende Buchführung und alle künftigen Jahresabschlüsse.

§ 242 HGB

Pflicht zur Eröffnungsbilanz

§ 266 HGB

Gliederungsvorschrift

Stichtag

Tag der Gründung

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz ist keine freiwillige Darstellung, sondern eine rechtliche Verpflichtung für alle buchführungspflichtigen Unternehmen. Sie muss den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften entsprechen und steuerlich korrekt bewertet sein.

Anders als der laufende Jahresabschluss hat die Eröffnungsbilanz keinen Vorjahresvergleich. Sie markiert den wirtschaftlichen Nullpunkt des Unternehmens und dokumentiert, mit welchen Mitteln und Verpflichtungen die Geschäftstätigkeit beginnt.

Gesetzliche Pflichten und Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz ergibt sich unmittelbar aus § 242 Abs. 1 HGB. Danach hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Vermögensgegenstände und Schulden genau zu verzeichnen.

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ab Gründung nach § 13 GmbHG
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Buchführungspflicht nach § 238 HGB
  • Unternehmen nach Umwandlung gemäß § 17 UmwG
  • Unternehmen beim Wechsel von EÜR zur Bilanzierung
  • Betriebe nach Übernahme oder Rechtsformwechsel

Achtung

Bei verspäteter oder fehlerhafter Eröffnungsbilanz drohen steuerliche Nachteile, Verzögerungen bei der Eintragung ins Handelsregister und Probleme bei der Anerkennung von Betriebsausgaben. Die Finanzverwaltung prüft die Eröffnungsbilanz im Rahmen der ersten Steuererklärung.

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB sowie die Bewertungsregeln der §§ 252–256 HGB. Die Eröffnungsbilanz muss dieselben formalen Anforderungen erfüllen wie eine Schlussbilanz.

Aufbau und Gliederung nach § 266 HGB

Die Eröffnungsbilanz folgt der gesetzlichen Gliederung nach § 266 HGB. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite), die stets ausgeglichen sein müssen.

Struktur der Aktivseite

Position Beispiele
A. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände Software, Lizenzen, Geschäftswert
II. Sachanlagen Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens
B. Umlaufvermögen Vorräte, Forderungen, Kassenbestand, Bankguthaben
C. Rechnungsabgrenzungsposten Aktive RAP (z. B. vorausgezahlte Miete)

Struktur der Passivseite

Position Beispiele
A. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage
I. Gezeichnetes Kapital Stammkapital (GmbH: 25.000 €, UG: ab 1 €)
II. Kapitalrücklage Agio bei Einlagen über Nennbetrag
B. Rückstellungen Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen
C. Verbindlichkeiten Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Gesellschafterdarlehen
D. Rechnungsabgrenzungsposten Passive RAP (z. B. erhaltene Vorauszahlungen)

Hinweis

Die Bilanzgleichung lautet: Aktiva = Passiva. Das Eigenkapital ergibt sich als Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Bei Gründung mit reiner Bareinlage entspricht das Eigenkapital dem Stammkapital.

Bewertung von Vermögenswerten und Schulden

Die Bewertung in der Eröffnungsbilanz erfolgt nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256 HGB. Dabei gelten strenge Grundsätze für Ansatz und Bewertung.

Bewertungsgrundsätze

  • Anschaffungskosten: Vermögensgegenstände werden mit den tatsächlichen Anschaffungskosten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB)
  • Herstellungskosten: Selbst erstellte Anlagen werden mit nachweisbaren Herstellungskosten bewertet
  • Vorsichtsprinzip: Vermögenswerte dürfen nicht überbewertet, Schulden nicht unterbewertet werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand ist grundsätzlich einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Typische Bewertungsfälle bei Gründung

Bareinlagen

Werden mit dem Nennwert angesetzt. Bei Stammkapital 25.000 € erscheint auf der Aktivseite die Bankeinlage, auf der Passivseite das gezeichnete Kapital.

Sacheinlagen

Werden zum Verkehrswert (Zeitwert) angesetzt, müssen aber durch Sachverständigengutachten nachgewiesen werden (§ 5 Abs. 4 GmbHG).

„Besondere Vorsicht ist bei Sacheinlagen geboten: Der angesetzte Wert muss nachvollziehbar, angemessen und durch Belege oder Gutachten dokumentiert sein. Überbewertungen führen zu einer verdeckten Sacheinlagepflicht und steuerlichen Risiken.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besondere Fälle: Umwandlung, Übernahme, Wechsel

Nicht nur Neugründungen erfordern eine Eröffnungsbilanz. Auch bei Umwandlungen, Rechtsformwechseln oder dem Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Umwandlung nach UmwG

Bei Umwandlungen (z. B. Einzelunternehmen zur GmbH) ist gemäß § 17 UmwG eine Eröffnungsbilanz auf den Umwandlungsstichtag zu erstellen. Diese dient als Grundlage für die Bewertung der übertragenen Vermögenswerte und die Kapitalausstattung der neuen Gesellschaft.

Wechsel von EÜR zur Bilanzierung

Wechselt ein Unternehmen von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zur Bilanzierung, muss eine Übergangsbilanz (= Eröffnungsbilanz) erstellt werden. Dabei sind erstmals alle Vermögensgegenstände und Schulden zu erfassen, auch wenn sie in der EÜR bisher nicht aufgeführt wurden.

Achtung

Beim Wechsel zur Bilanzierung müssen auch offene Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst werden, die in der EÜR noch nicht berücksichtigt wurden. Dies führt häufig zu Übergangsgewinnen oder -verlusten, die steuerlich zu behandeln sind.

Betriebsübernahme

Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs durch Kauf oder Erbschaft ist ebenfalls eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Sie dokumentiert den übernommenen Vermögensbestand und bildet die Grundlage für die künftige Abschreibung und Bewertung.

Typische Fehler bei der Erstellung

In der Praxis treten bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen immer wieder dieselben Fehler auf. Diese können steuerliche Nachteile, Verzögerungen oder Korrekturen nach sich ziehen.

Die häufigsten Fehlerquellen

  • Unvollständige Erfassung von Vermögensgegenständen (z. B. vergessene Forderungen oder Kassenbestände)
  • Fehlerhafte Bewertung von Sacheinlagen ohne Gutachten
  • Nichtansatz von Verbindlichkeiten (z. B. Gesellschafterdarlehen oder Lieferantenschulden)
  • Verwechslung von Anschaffungskosten und Zeitwert
  • Fehlende Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag (z. B. bei Stammkapital oder Gesellschafteranteilen)
  • Nichtbeachtung von Rechnungsabgrenzungsposten
  • Fehlende Dokumentation und Belegführung

„Ein klassischer Fehler ist die Überbewertung von Sacheinlagen. Wird etwa ein privates Fahrzeug zum überhöhten Wert eingebracht, entsteht eine verdeckte Einlage, die steuerlich nicht anerkannt wird. Der Wert muss realistisch und nachweisbar sein.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fehler in der Eröffnungsbilanz können nachträglich nur mit erheblichem Aufwand korrigiert werden. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung und steuerliche Prüfung vor Einreichung beim Finanzamt unerlässlich.

Praktische Umsetzung: Schritt für Schritt

Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz lässt sich in klare Arbeitsschritte unterteilen. Eine systematische Vorgehensweise sichert Vollständigkeit und Rechtssicherheit.

Ablauf der Erstellung

  1. Stichtag festlegen: Tag der Gründung, Eintragung oder Umwandlung bestimmen
  2. Vermögenswerte erfassen: Alle Anlagegüter, Bankguthaben, Kassenbestände, Forderungen dokumentieren
  3. Schulden erfassen: Verbindlichkeiten, Darlehen, offene Rechnungen zusammenstellen
  4. Bewertung durchführen: Anschaffungskosten, Zeitwerte, Rückzahlungsbeträge ermitteln
  5. Bilanz gliedern: Positionen nach § 266 HGB zuordnen
  6. Bilanz erstellen: Aktiva und Passiva gegenüberstellen, Eigenkapital ermitteln
  7. Prüfung und Abstimmung: Steuerberater oder digitale Plattform wie OnlineBilanz.de einbinden
  8. Einreichung: Übermittlung an Finanzamt, ggf. Handelsregister

Hinweis

Moderne digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die strukturierte Erfassung aller Positionen mit automatischer Gliederung nach HGB. Die erstellte Eröffnungsbilanz wird von erfahrenen Steuerberatern geprüft und rechtskonform eingereicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
  • Nachweis über Stammkapitaleinzahlung (Kontoauszug)
  • Belege über Sacheinlagen (Kaufverträge, Gutachten)
  • Darlehensverträge und Kreditunterlagen
  • Rechnungen für angeschaffte Wirtschaftsgüter
  • Mietverträge, Versicherungspolicen (für RAP)
  • Liste aller Gesellschafter mit Beteiligungsquoten

Vorteile und strategische Bedeutung

Die Eröffnungsbilanz ist weit mehr als eine rechtliche Pflicht. Sie bietet entscheidende strategische Vorteile für die Unternehmensführung und Außenwirkung.

Transparenz und Planungsgrundlage

Die Eröffnungsbilanz verschafft Klarheit über die wirtschaftliche Ausgangssituation: Welche Mittel stehen zur Verfügung? Welche Verpflichtungen bestehen? Wie hoch ist die Eigenkapitalquote? Diese Informationen sind unverzichtbar für Liquiditätsplanung, Investitionsentscheidungen und strategische Weichenstellungen.

Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern

Eine professionell erstellte Eröffnungsbilanz signalisiert Seriosität und Struktur. Sie ist Voraussetzung für Kreditverhandlungen, Lieferantenkredite und Kooperationen. Banken fordern regelmäßig eine vollständige Eröffnungsbilanz als Grundlage für die Bonitätsprüfung.

Steuerliche Sicherheit

Korrekte Bewertung und Dokumentation vermeiden Nachfragen der Finanzverwaltung und schaffen Rechtssicherheit von Anfang an.

Grundlage für Jahresabschlüsse

Alle künftigen Bilanzen bauen auf der Eröffnungsbilanz auf. Fehler zu Beginn pflanzen sich fort und sind später schwer zu korrigieren.

Professionelle Außenwirkung

Eine strukturierte Eröffnungsbilanz zeigt Geschäftspartnern, Investoren und Behörden, dass das Unternehmen professionell aufgestellt ist.

„Viele Gründer unterschätzen die strategische Bedeutung der Eröffnungsbilanz. Sie ist nicht nur Pflicht, sondern das Fundament für alle künftigen Finanzentscheidungen. Wer hier sauber arbeitet, spart später Zeit, Geld und Nerven.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Eine Eröffnungsbilanz ist am Tag der Gründung bzw. Eintragung ins Handelsregister zu erstellen (§ 242 Abs. 1 HGB). Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) besteht diese Pflicht ab Gründung. Auch bei Umwandlungen nach UmwG, Rechtsformwechseln oder dem Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung ist eine Eröffnungsbilanz erforderlich.

Welche Positionen gehören in die Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz erfasst auf der Aktivseite alle Vermögenswerte (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten) und auf der Passivseite das Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Gliederung erfolgt nach § 266 HGB. Typische Positionen bei Gründung sind Stammkapital, Bankguthaben, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie ggf. Darlehen.

Wie werden Sacheinlagen in der Eröffnungsbilanz bewertet?

Sacheinlagen werden mit dem Verkehrswert (Zeitwert) zum Zeitpunkt der Einbringung angesetzt. Nach § 5 Abs. 4 GmbHG ist bei Kapitalgesellschaften ein Sachverständigengutachten erforderlich. Überbewertungen können zur verdeckten Sacheinlage führen und steuerlich nicht anerkannt werden. Die Bewertung muss nachvollziehbar dokumentiert sein.

Muss die Eröffnungsbilanz veröffentlicht werden?

Kapitalgesellschaften müssen ihre Eröffnungsbilanz nicht gesondert offenlegen. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt erst für den ersten Jahresabschluss. Die Eröffnungsbilanz ist jedoch dem Finanzamt im Rahmen der ersten Steuererklärung vorzulegen und wird bei der Handelsregistereintragung geprüft.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze, § 5 GmbHG – Sacheinlagen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater