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Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchführung in Bilanz

Buchführung in Bilanz überführen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die laufende Buchführung bildet die Basis, aber eine rechtssichere Bilanz entsteht erst durch Bewertung, Abgrenzung und strukturierte Aufbereitung. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie aus der Buchführung eine vollständige Bilanz erstellen – von der Datenprüfung über die Bilanz aus SuSa erstellen bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Ob und wann Freiberufler eine Bilanz erstellen müssen oder dies freiwillig tun sollten, hängt von der Rechtsform und der Gewinnermittlungsart ab.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle chronologisch, aber für eine Bilanz müssen diese Daten bewertet, abgegrenzt und nach § 266 HGB strukturiert werden. Der gesamte Prozess von Buchführung und Jahresabschluss umfasst dabei nicht nur die laufende Erfassung, sondern auch die Integration von Rückstellungen, Inventurdaten und zeitlichen Abgrenzungen. Eine rechtssichere Bilanz erfordert Fachkenntnis – digitale Tools und Steuerberaterprüfung minimieren Fehlerrisiken.

Buchführung vs. Bilanz: Der grundlegende Unterschied

Die Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens chronologisch und systematisch: Einnahmen, Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten, Investitionen. Sie beantwortet die Frage: Was ist im Unternehmen passiert?

Die Bilanz hingegen zeigt die Vermögens- und Finanzlage zu einem Stichtag nach § 242 HGB. Sie beantwortet: Was besitzt das Unternehmen, und wie ist es finanziert? Die Bilanz ist eine strukturierte, bewertete und rechtlich geprüfte Momentaufnahme.

Buchführung

  • Chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Grundbuch, Hauptbuch, Nebenbücher
  • Summen- und Saldenlisten
  • Laufende Dokumentation

Bilanz

  • Strukturierte Stichtagsbetrachtung nach § 266 HGB
  • Bewertung nach § 252 ff. HGB
  • Aktiva (Vermögen) und Passiva (Finanzierung)
  • Rechtlich verbindliches Dokument

„Die Buchführung ist das Rohmaterial, die Bilanz das veredelte Endprodukt. Ohne korrekte Bewertung und Abgrenzung bleibt die Buchführung nur eine Zahlensammlung – keine rechtssichere Bilanz.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Damit aus der Buchführung eine Bilanz wird, sind mehrere strukturierte Schritte erforderlich: Datenprüfung, Bewertung, Ergänzung fehlender Posten und Aufbau der Bilanzstruktur nach § 266 HGB.

Schritt 1: Datengrundlage aus der Buchführung prüfen

Bevor die Bilanz erstellt werden kann, muss die Buchführung vollständig und korrekt sein. Die Summen- und Saldenliste (SuSa) ist der zentrale Ausgangspunkt – sie zeigt alle Kontensalden zum Stichtag.

  • Vollständigkeit aller Geschäftsvorfälle bis zum Bilanzstichtag
  • Kontenabstimmung: Bankkonten, Kassen, Forderungen, Verbindlichkeiten
  • Abstimmung offener Posten (Debitoren, Kreditoren)
  • Anlageverzeichnis vollständig und aktuell
  • Keine ungebuchten Belege mehr vorhanden

Die Summen- und Saldenliste zeigt zwar alle Konten, aber noch nicht die Bilanzstruktur. Viele Konten müssen für die Bilanz umgruppiert, zusammengefasst oder aufgeteilt werden.

Hinweis

Praxis-Tipp: Nutzen Sie digitale Buchhaltungssysteme mit automatischer SuSa-Erstellung und Plausibilitätsprüfung. Moderne Tools erkennen fehlende Buchungen und Abstimmungsdifferenzen automatisch.

Schritt 2: Zusätzliche Daten erfassen, die nicht in der Buchführung stehen

Die Buchführung allein enthält nicht alle Informationen, die für eine rechtssichere Bilanz erforderlich sind. Folgende Daten müssen zusätzlich erfasst und dokumentiert werden:

Inventurdaten

Nach § 240 HGB ist eine Inventur durchzuführen. Der tatsächliche Bestand an Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen muss körperlich erfasst und bewertet werden. Die Buchführung zeigt nur Buchbestände, keine Ist-Bestände.

Rückstellungen

Rückstellungen nach § 249 HGB müssen am Bilanzstichtag gebildet werden, werden aber nicht automatisch in der laufenden Buchführung erfasst. Typische Beispiele: Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Gewährleistungen, Prozessrisiken.

Zeitliche Abgrenzungen

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP/PRAP) nach § 250 HGB müssen gebildet werden, wenn Aufwendungen oder Erträge wirtschaftlich in ein anderes Geschäftsjahr gehören (z. B. Versicherungsprämien, Mieten).

Nicht erfasste Verpflichtungen

Manche Verpflichtungen sind am Bilanzstichtag bereits entstanden, aber noch nicht gebucht: Lieferantenrechnungen, die erst nach dem Stichtag eingehen, aber wirtschaftlich zum alten Jahr gehören, oder noch nicht abgerechnete Dienstleistungen.

Achtung

Achtung: Fehlende Rückstellungen oder Abgrenzungen führen zu falschen Bilanzergebnissen und können bei Betriebsprüfungen zu Steuernachzahlungen und Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro) führen.

Schritt 3: Bewertung der Bilanzposten nach HGB

Die Buchführung zeigt Kontenstände, aber für die Bilanz müssen alle Posten nach den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften bewertet werden. Die zentralen Normen sind §§ 252–256 HGB.

Anlagevermögen

Gegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB. Bei dauerhafter Wertminderung sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorzunehmen.

Umlaufvermögen

Vorräte sind nach § 253 Abs. 4 HGB mit Anschaffungs-/Herstellungskosten oder dem niedrigeren Tageswert anzusetzen (strenges Niederstwertprinzip). Forderungen sind auf Einbringlichkeit zu prüfen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben, zweifelhafte Forderungen pauschal oder einzeln zu wertberichtigen.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Rückstellungen müssen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet werden (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Bilanzposten Bewertungsansatz Rechtsgrundlage
Anlagevermögen Anschaffungskosten abzgl. Abschreibungen § 253 Abs. 1, 3 HGB
Umlaufvermögen Niedrigerer Wert: Anschaffungskosten oder Tageswert § 253 Abs. 4 HGB
Forderungen Nennwert abzgl. Wertberichtigungen § 253 Abs. 4 HGB
Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
Rückstellungen Erfüllungsbetrag nach vernünftiger Beurteilung § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Schritt 4: Bilanzstruktur nach § 266 HGB aufbauen

Die Buchführungskonten müssen nun in die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung nach § 266 HGB überführt werden. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind zur Einhaltung dieser Struktur verpflichtet.

Aktivseite: Vermögen

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde. Sie gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen (A) und Umlaufvermögen (B), jeweils mit detaillierten Untergliederungen.

Passivseite: Finanzierung

Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft. Sie gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB in Eigenkapital (A), Rückstellungen (B) und Verbindlichkeiten (C).

Hinweis

Praxis: Moderne Bilanzsoftware ordnet die Konten automatisch den richtigen Bilanzpositionen zu. OnlineBilanz.de bietet vorausgefüllte Gliederungen nach § 266 HGB mit intelligenter Kontenzuordnung.

Wichtig ist, dass die Summe der Aktivseite exakt der Summe der Passivseite entspricht. Diese Bilanzidentität ist eine grundlegende Kontrolle für die formale Richtigkeit der Bilanz.

Schritt 5: Plausibilitätsprüfung und digitale Validierung

Bevor die Bilanz finalisiert wird, müssen umfassende Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. Diese dienen der Fehlerminimierung und der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.

  • Bilanzidentität: Aktiva = Passiva
  • Eigenkapitalentwicklung nachvollziehbar (Vorjahr + Gewinn/Verlust ± Veränderungen)
  • Verhältnis der Positionen plausibel (z. B. Forderungslaufzeiten, Verbindlichkeitsstruktur)
  • Abschreibungen korrekt erfasst und im Anlagenspiegel dokumentiert
  • Rückstellungen ausreichend begründet und dokumentiert
  • Alle Pflichtangaben nach § 266 HGB vorhanden

Digitale Validierung umfasst automatisierte Prüfungen wie XBRL-Taxonomie-Konformität (für Offenlegung), Vollständigkeit der Gliederung, mathematische Korrektheit und Konsistenz mit der Gewinn- und Verlustrechnung.

„Eine gründliche Plausibilitätsprüfung vor der Steuerberaterprüfung spart Zeit und Kosten. Moderne Software erkennt typische Fehlerquellen automatisch – so kommen Sie mit einer weitgehend fertigen Bilanz in die Beratung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 6: Steuerberaterprüfung – unverzichtbar für Rechtssicherheit

Auch wenn Unternehmer grundsätzlich ihre Bilanz selbst erstellen dürfen, ist eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater dringend empfohlen – bei Kapitalgesellschaften faktisch unverzichtbar.

Warum die Steuerberaterprüfung entscheidend ist

Der Steuerberater prüft die steuerliche Korrektheit aller Bewertungen, die Vollständigkeit der Ansätze, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und die Übereinstimmung mit der Steuererklärung. Er haftet für die Richtigkeit der von ihm geprüften Bilanz.

Ohne Steuerberaterprüfung riskieren Sie bei Betriebsprüfungen Steuernachzahlungen, Zinsen nach § 233a AO, Ordnungsgelder nach § 335 HGB und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen bei falschen Angaben.

11 Mon.

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Mon.

Feststellungsfrist mittelgroße GmbH

12 Mon.

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB zwingen zu einer rechtzeitigen Beauftragung des Steuerberaters – idealerweise bereits während der Bilanzerstellung.

Häufige Fehler beim Übergang von Buchführung zu Bilanz

Viele Fehler entstehen an der Schnittstelle zwischen laufender Buchführung und Bilanzerstellung. Die folgenden Fehlerquellen sollten Sie kennen und vermeiden:

Fehlende oder falsche Rückstellungen

Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen oder Prozessrisiken werden häufig vergessen oder falsch bewertet. Rückstellungen müssen nach § 249 HGB gebildet werden, wenn eine Verpflichtung dem Grunde nach besteht.

Unzureichende zeitliche Abgrenzung

Aufwendungen und Erträge müssen nach dem Verursachungsprinzip dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden. Fehlende Rechnungsabgrenzungsposten führen zu falschen Periodenergebnissen.

Inventurdifferenzen nicht berücksichtigt

Der Buchbestand stimmt selten exakt mit dem Ist-Bestand überein. Inventurdifferenzen müssen erfasst und gebucht werden – sonst stimmt die Bilanz nicht mit der Realität überein.

Falsche Zuordnung Anlage-/Umlaufvermögen

Entscheidend ist die Verweildauer im Unternehmen: Anlagevermögen dient dauerhaft dem Geschäftsbetrieb, Umlaufvermögen ist zum Verbrauch oder Verkauf bestimmt. Falsche Zuordnungen verfälschen Kennzahlen und Bewertungen.

Achtung

Achtung: Fehlerhafte Bilanzen können bei Kapitalgesellschaften zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen. Bei vorsätzlich falschen Angaben drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen nach § 331 HGB.

Digitale Prozesse: Wie Software den Bilanzprozess vereinfacht

Moderne digitale Lösungen automatisieren viele Schritte auf dem Weg von der Buchführung zur Bilanz. Das spart Zeit, reduziert Fehler und schafft Rechtssicherheit.

Automatische Kontenzuordnung

Software wie OnlineBilanz.de ordnet Buchführungskonten automatisch den richtigen Bilanzpositionen nach § 266 HGB zu. Das eliminiert manuelle Zuordnungsfehler und beschleunigt den Prozess erheblich.

Integrierte Plausibilitätsprüfungen

Digitale Tools prüfen laufend mathematische Korrektheit, Bilanzidentität, Vollständigkeit der Gliederung und Konsistenz zwischen Bilanz und GuV. Fehler werden sofort angezeigt, nicht erst bei der Steuerberaterprüfung.

XBRL-Export für Offenlegung

Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister im XBRL-Format. Moderne Bilanzsoftware erstellt diese Formate automatisch und prüft sie auf Taxonomie-Konformität.

Zeitersparnis

Automatische Zuordnungen und Vorausfüllungen reduzieren den manuellen Aufwand um bis zu 70%.

Fehlerminimierung

Validierungen in Echtzeit verhindern typische Fehler bereits während der Erfassung.

Rechtssicherheit

Aktuelle Rechtsgrundlagen und Taxonomien garantieren formale Korrektheit.

Wichtig: Digitale Tools ersetzen nicht die Steuerberaterprüfung, sondern bereiten die Bilanz optimal vor. Sie kommen mit einer weitgehend fertigen, geprüften Bilanz in die Beratung – das spart Honorarkosten.

Fristen und Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach Erstellung und Prüfung muss die Bilanz bei Kapitalgesellschaften festgestellt und offengelegt werden. Beide Vorgänge unterliegen strengen gesetzlichen Fristen.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Frist von 11 Monaten nach Bilanzstichtag, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form (XBRL). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Größenklasse Feststellungsfrist Offenlegungsfrist Rechtsgrundlage
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 12 Monate § 42a GmbHG, § 325 HGB
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 12 Monate § 42a GmbHG, § 325 HGB
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 12 Monate § 42a GmbHG, § 325 HGB

Achtung

Ordnungsgeld droht: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro – auch ohne Verschulden.

OnlineBilanz.de unterstützt Sie bei der fristgerechten Offenlegung mit automatischem XBRL-Export, Fristenkontrolle und direkter Übermittlung an das Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst aus der Buchführung erstellen?

Rechtlich ist das möglich, aber praktisch nur mit fundiertem Fachwissen empfehlenswert. Die Bilanz muss nach §§ 242 ff. HGB korrekt bewertet und nach § 266 HGB strukturiert werden. Fehler führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro). Eine Steuerberaterprüfung ist faktisch unverzichtbar, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Welche Daten aus der Buchführung reichen nicht für eine vollständige Bilanz aus?

Die Buchführung enthält keine Inventurdaten (tatsächliche Warenbestände), keine Rückstellungen nach § 249 HGB, keine zeitlichen Abgrenzungen nach § 250 HGB und oft nicht alle Verpflichtungen, die erst nach dem Stichtag gebucht werden. Diese Daten müssen zusätzlich erfasst, bewertet und in die Bilanz integriert werden.

Wie lange dauert es, aus einer ordentlichen Buchführung eine Bilanz zu erstellen?

Bei ordentlicher laufender Buchführung und vollständigen Belegen benötigen erfahrene Nutzer mit digitalen Tools wie OnlineBilanz.de 2–4 Stunden für Datenprüfung, Erfassung zusätzlicher Posten und Strukturierung. Hinzu kommt die Steuerberaterprüfung. Ohne digitale Unterstützung kann der Prozess mehrere Tage dauern, besonders bei fehlenden Daten oder Buchungsfehlern.

Wo muss ich die fertige Bilanz als GmbH 2026 offenlegen?

Die Offenlegung erfolgt seit 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form (XBRL-Format). Die Frist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag – für 31.12.2025 also bis 31.12.2026. Bei verspäteter Offenlegung drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister – Offenlegungsstelle. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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