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  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
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Datum

Lesedauer

10–14 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz selbst erstellen

Bilanz selbst erstellen 2026: Rechtslage, Risiken & Praxis

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmer dürfen ihre Bilanz grundsätzlich selbst erstellen – es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters. Entscheidend ist jedoch die ordnungsgemäße Einhaltung aller handels- und steuerrechtlichen Vorgaben nach § 242 ff. HGB. Dabei sollten Unternehmer auch die Schwellenwerte der Bilanzsumme für die Bilanzpflicht kennen, um festzustellen, ob sie überhaupt zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet sind. Gerade für Kleinunternehmer mit Bilanzpflicht stellt sich die Frage, wie sie den Prozess rechtssicher und effizient gestalten können. Dieser Leitfaden erklärt, wann die Bilanzerstellung zulässig ist, welche Risiken drohen und wie digitale Lösungen den Prozess rechtssicher gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanz darf selbst erstellt werden, wenn Buchführung ordnungsgemäß ist und gesetzliche Gliederungs- und Bewertungsregeln nach § 242 ff. HGB eingehalten werden. Es besteht keine Steuerberaterpflicht, aber volle Haftung für formelle und materielle Richtigkeit liegt beim Unternehmen.

Rechtliche Grundlage: Darf ein Unternehmer die Bilanz selbst erstellen?

Die Antwort ist eindeutig: Ja, Kapitalgesellschaften dürfen ihren Jahresabschluss selbst erstellen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung zu beauftragen.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 243 HGB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) und § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften). Diese Normen richten sich an das vertretungsberechtigte Organ – bei der GmbH also den Geschäftsführer.

Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitige Aufstellung trägt gemäß § 264 Abs. 1 HGB der gesetzliche Vertreter. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bilanz intern oder extern erstellt wurde.

Hinweis

Wichtig: Auch wenn die Bilanz selbst erstellt wurde, bleibt die persönliche Haftung des Geschäftsführers bestehen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlern drohen steuer- und strafrechtliche Konsequenzen.

„Viele Unternehmer unterschätzen, dass die Erlaubnis zur Selbsterstellung auch volle Verantwortung bedeutet. Wer ohne Fachkenntnis oder digitale Unterstützung arbeitet, riskiert formelle Fehler, die das Finanzamt oder Banken sofort erkennen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Voraussetzungen für die eigenständige Bilanzerstellung

Die Erlaubnis zur Selbsterstellung setzt voraus, dass bestimmte rechtliche und organisatorische Bedingungen erfüllt sind. Nur dann ist die Bilanz formell und materiell ordnungsgemäß.

  • Ordnungsgemäße Buchführung nach § 238–239 HGB liegt vor
  • Alle Geschäftsvorfälle sind vollständig, richtig und zeitnah erfasst
  • Eröffnungsbilanz und laufende Buchungen stimmen überein
  • Inventur wurde durchgeführt und dokumentiert (§ 240 HGB)
  • Gliederung entspricht § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV)
  • Bewertungsvorschriften nach § 252–256 HGB werden eingehalten
  • Anhang wird erstellt (außer bei Kleinstkapitalgesellschaften)
  • Feststellung erfolgt fristgerecht (11 oder 8 Monate nach § 42a GmbHG)

Ohne diese Grundlagen ist eine rechtssichere Bilanz nicht möglich. Besonders die Inventur wird häufig unterschätzt: Sie ist zwingende Voraussetzung für die Bilanzierung und muss dokumentiert sein.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und ob eine Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig.

Schritt für Schritt: So erstellen Sie eine Bilanz selbst

Die eigenständige Erstellung einer Bilanz folgt einem klar strukturierten Ablauf. Nur wenn alle Schritte dokumentiert und nachvollziehbar sind, ist die Bilanz rechtssicher.

1. Abschlussbuchungen vornehmen

Vor der Bilanz müssen alle Abschlussbuchungen erfasst werden: Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB, Rückstellungen nach § 249 HGB, Abgrenzungen nach § 250 HGB, Forderungsbewertungen und Rechnungsabgrenzungsposten.

2. Kontenabstimmung durchführen

Alle Konten müssen mit den Belegen abgestimmt werden. Insbesondere Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten und Anlagevermögen müssen mit externen Nachweisen übereinstimmen.

3. Summen- und Saldenliste erstellen

Die Summen- und Saldenliste (SuSa) bildet die Grundlage für Bilanz und GuV. Sie zeigt alle Konten mit Anfangsbestand, Bewegungen und Endbestand. Ohne korrekte SuSa ist keine ordnungsgemäße Bilanz möglich.

4. Bilanz nach § 266 HGB gliedern

Die Bilanz muss der gesetzlichen Gliederung folgen: Aktivseite mit Anlagevermögen (A) und Umlaufvermögen (B), Passivseite mit Eigenkapital (A), Rückstellungen (B) und Verbindlichkeiten (C). Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

5. Gewinn- und Verlustrechnung erstellen

Die GuV kann nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) oder Abs. 3 HGB (Umsatzkostenverfahren) erstellt werden. Die Wahl muss stetig beibehalten werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

6. Anhang erstellen (falls erforderlich)

Kleine Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB davon befreit, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Achtung

Achtung: Fehler in der Gliederung führen zu formeller Fehlerhaftigkeit. Das Finanzamt kann die Bilanz zurückweisen, das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB verhängen (500–25.000 Euro).

Risiken bei fehlerhafter Bilanz

Wer die Bilanz selbst erstellt, trägt das volle Haftungsrisiko. Fehler können erhebliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen haben.

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

§ 331 HGB

Strafbarkeit bei vorsätzlicher Falschbilanz

Steuerrechtliche Risiken

  • Falsche Bewertung von Wirtschaftsgütern führt zu unzutreffenden Gewinnen
  • Fehlende oder falsche Rückstellungen bewirken Gewinnverschiebungen
  • Fehlerhafte Abschreibungen können Steuernachzahlungen auslösen
  • Unvollständige Unterlagen berechtigen das Finanzamt zur Schätzung nach § 162 AO

Handelsrechtliche Risiken

  • Formell fehlerhafte Bilanzen gelten als nicht ordnungsgemäß aufgestellt
  • Verstoß gegen § 264 HGB kann zur Nichtigkeit der Feststellung führen
  • Fehlende Offenlegung führt zu Ordnungsgeld nach § 335 HGB
  • Bei börsennotierten AG droht zusätzlich Bußgeld nach § 334 HGB

Wirtschaftliche Risiken

Banken, Investoren und Förderstellen verlassen sich auf die Richtigkeit des Jahresabschlusses. Fehlerhafte Bilanzen gefährden Kreditlinien, Förderzusagen und Geschäftsbeziehungen.

Kreditentscheidungen

Banken prüfen Bonität anhand der Bilanz. Fehler können zur Kreditablehnung oder Konditionsverschlechterung führen.

Förderungen

Öffentliche Förderstellen verlangen ordnungsgemäße Abschlüsse. Fehler können zur Rückforderung führen.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Verstöße gegen die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten können zivil-, steuer- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verantwortung trägt der Geschäftsführer persönlich.

Verstoß Rechtsgrundlage Sanktion
Fehlende Offenlegung § 335 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 €
Verspätete Offenlegung § 335 HGB Ordnungsgeld, gestaffelt nach Dauer
Unrichtige Darstellung § 331 HGB Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe
Vorsätzliche Falschbilanz § 331 Nr. 1 HGB Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Steuerhinterziehung § 370 AO Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

Bei vorsätzlicher unrichtiger Darstellung oder Verschleierung der Vermögenslage nach § 331 Nr. 1 HGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Dies gilt auch bei fahrlässigem Verhalten nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB als Ordnungswidrigkeit.

Achtung

Haftung des Geschäftsführers: Die persönliche Haftung besteht unabhängig davon, ob die Bilanz selbst erstellt oder extern beauftragt wurde. Der Geschäftsführer muss sich von der Richtigkeit überzeugen.

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Digitale Unterstützung bei der Bilanzerstellung

Moderne Software-Lösungen zur Bilanzerstellung ermöglichen es Unternehmern, ihre Bilanz rechtssicher selbst zu erstellen, ohne auf externe Dienstleister vollständig angewiesen zu sein. Entscheidend ist die Kombination aus Automation und fachlicher Kontrolle.

Automatisierte Gliederung

Software übernimmt die korrekte Zuordnung nach § 266 und § 275 HGB und verhindert Gliederungsfehler.

Plausibilitätsprüfungen

Integrierte Prüfroutinen erkennen formelle Fehler, fehlende Angaben und unplausible Werte automatisch.

Steuerberater-Prüfung

Nach digitaler Erstellung erfolgt eine fachliche Prüfung durch Steuerberater vor Abgabe.

Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine strukturierte Eingabeoberfläche, die sicherstellt, dass alle gesetzlich erforderlichen Angaben erfasst werden. Die Software prüft automatisch auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit.

Hinweis

Vorteil digitaler Lösungen: Die Kombination aus automatisierter Strukturierung und abschließender Steuerberater-Prüfung verbindet Kosteneffizienz mit Rechtssicherheit. Unternehmer behalten die Kontrolle, während Fehlerquellen minimiert werden.

Die XBRL-Taxonomie (eXtensible Business Reporting Language) ist seit 2022 verpflichtend für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Professionelle Software erzeugt diese Formate automatisch und verhindert Einreichungsfehler.

Grenzen der eigenständigen Bilanzerstellung

Nicht in allen Fällen ist die vollständig eigenständige Erstellung sinnvoll oder zulässig. Es gibt rechtliche und faktische Grenzen, die beachtet werden müssen.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der gesetzlichen Abschlussprüfung nach § 316 Abs. 1 HGB. In diesem Fall muss ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer den Jahresabschluss prüfen.

Die Prüfungspflicht besteht unabhängig davon, ob die Bilanz intern oder extern erstellt wurde. Der Prüfer muss die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften bestätigen.

Komplexe Sachverhalte

Bei bestimmten Geschäftsvorfällen ist steuerliche Fachkenntnis unverzichtbar. Ohne externe Beratung drohen kostspielige Fehler.

  • Bewertung von Beteiligungen nach § 271 HGB
  • Bildung und Auflösung von Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Latente Steuern nach § 274 HGB
  • Währungsumrechnung bei Auslandsgeschäften
  • Leasingbilanzierung nach IFRS 16 (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen)
  • Behandlung von Gesellschafterdarlehen und verdeckten Gewinnausschüttungen

Haftungsrisiko bei Selbsterstellung

Auch bei Nutzung digitaler Tools bleibt die persönliche Verantwortung beim Geschäftsführer. Software kann Fehler reduzieren, aber nicht vollständig ausschließen.

„Die Frage ist nicht, ob die Bilanz selbst erstellt werden darf, sondern ob die internen Ressourcen und Fachkenntnisse ausreichen. Bei einfachen Sachverhalten mit digitaler Unterstützung ist das möglich – bei komplexen Strukturen sollte externe Expertise hinzugezogen werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hybridmodell: Selbsterstellung mit Steuerberater-Prüfung

Die optimale Lösung für viele Kapitalgesellschaften ist ein Hybridmodell: Die Bilanz wird eigenständig mit digitaler Unterstützung erstellt, aber vor Abgabe von einem Steuerberater geprüft.

Unternehmer erstellt

  • Eingabe der Daten in strukturierte Software
  • Automatisierte Gliederung nach § 266/§ 275 HGB
  • Plausibilitätsprüfung durch System
  • Zeitliche Flexibilität bei der Erfassung

Steuerberater prüft

  • Fachliche Kontrolle der Bewertungen
  • Überprüfung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten
  • Bestätigung der formellen Richtigkeit
  • Einreichung beim Finanzamt und Unternehmensregister

Dieses Modell kombiniert die Vorteile beider Welten: Kostenreduktion durch Eigenleistung bei gleichzeitiger Rechtssicherheit durch fachliche Endkontrolle.

OnlineBilanz.de bietet genau diese Kombination: Unternehmer erfassen ihre Daten selbstständig in einer geführten Oberfläche. Die Plattform erstellt automatisch eine normkonforme Bilanz und GuV. Vor der finalen Abgabe prüft ein erfahrener Steuerberater alle Unterlagen.

Hinweis

Kostenersparnis: Im Vergleich zur vollständigen externen Erstellung lassen sich durch Eigenleistung bei der Dateneingabe bis zu 40–60 % der Steuerberaterkosten einsparen, ohne auf fachliche Sicherheit zu verzichten.

Nach Prüfung erfolgt die elektronische Einreichung beim Finanzamt (E-Bilanz nach § 5b EStG) und die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB – beides direkt aus der Plattform.

  • Strukturierte Dateneingabe durch Unternehmer
  • Automatische Gliederung nach HGB
  • Plausibilitätsprüfung durch Software
  • Fachliche Prüfung durch Steuerberater
  • E-Bilanz-Übermittlung an Finanzamt
  • Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Archivierung aller Unterlagen gemäß § 257 HGB

Häufig gestellte Fragen

Ist es erlaubt, die Bilanz ohne Steuerberater selbst zu erstellen?

Ja, es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters. Gemäß § 242 ff. HGB darf der Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen, trägt aber die volle Verantwortung für formelle und materielle Richtigkeit. Bei komplexen Sachverhalten oder Prüfungspflicht nach § 316 HGB ist externe Unterstützung jedoch zwingend erforderlich.

Welche Konsequenzen drohen bei einer fehlerhaften Bilanz?

Fehlerhafte Bilanzen können zu Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro), Steuernachforderungen, Schätzungen durch das Finanzamt nach § 162 AO und im Extremfall zu strafrechtlicher Verfolgung nach § 331 HGB führen. Zudem gefährden Fehler Kreditentscheidungen und Förderungen, da Banken und Förderstellen die Richtigkeit voraussetzen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Selbsterstellung erfüllt sein?

Erforderlich sind: ordnungsgemäße Buchführung nach § 238–239 HGB, durchgeführte und dokumentierte Inventur nach § 240 HGB, korrekte Gliederung nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV), Einhaltung der Bewertungsvorschriften nach § 252–256 HGB sowie fristgerechte Feststellung nach § 42a GmbHG (11 bzw. 8 Monate) und Offenlegung nach § 325 HGB (12 Monate).

Wie kann digitale Software bei der Bilanzerstellung helfen?

Professionelle Software wie OnlineBilanz.de übernimmt die automatisierte Gliederung nach HGB, führt Plausibilitätsprüfungen durch, erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG und bereitet die Offenlegung beim Unternehmensregister vor. Die Kombination aus strukturierter Eingabe und abschließender Steuerberater-Prüfung verbindet Kosteneffizienz mit Rechtssicherheit und reduziert Fehlerquellen erheblich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Einreichung beim Finanzamt
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5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater