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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogZinsabgrenzung Jahresabschluss

Zinsabgrenzung im Jahresabschluss 2026: Leitfaden für GmbH

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Zinsabgrenzung sorgt für die periodengerechte Erfassung von Zinsen im Jahresabschluss – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Dieser Leitfaden erklärt Rechtsgrundlagen, Buchungstechnik und typische Fehlerquellen für GmbH-Jahresabschlüsse 2026. Einen umfassenden Überblick über alle Schritte und Pflichten bietet unser Beitrag zur Durchführung Jahresabschluss für GmbH und UG. Praktische Unterstützung bei der Dokumentation finden Sie in unseren Arbeitspapieren Jahresabschluss 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Zinsabgrenzung erfasst Zinsen periodengerecht nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit, nicht nach Zahlungszeitpunkt. Sie erfolgt über aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB und sichert ein zutreffendes Betriebsergebnis im Jahresabschluss.

Grundlagen der Zinsabgrenzung

Die Zinsabgrenzung dient der korrekten periodengerechten Erfassung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im Jahresabschluss. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Geldflusses, sondern der Zeitraum, in dem die Zinsen wirtschaftlich entstehen.

Zinsen entstehen kontinuierlich über einen bestimmten Zeitraum. Wenn dieser Zeitraum über den Bilanzstichtag hinausreicht, muss eine zeitanteilige Zuordnung erfolgen. Ohne korrekte Zinsabgrenzung würde das Betriebsergebnis verzerrt dargestellt.

Die periodengerechte Abgrenzung ist nach dem Prinzip der sachlichen Abgrenzung zwingend erforderlich. Sie gewährleistet, dass jedes Geschäftsjahr nur mit den Aufwendungen und Erträgen belastet wird, die wirtschaftlich in diesen Zeitraum fallen.

Hinweis

Periodenabgrenzung bedeutet: Zinsen werden dem Geschäftsjahr zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich entstehen – unabhängig davon, wann die tatsächliche Zahlung erfolgt. Dies entspricht dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

Warum ist Zinsabgrenzung notwendig?

Ohne korrekte Zinsabgrenzung entstehen folgende Probleme:

  • Verzerrtes Betriebsergebnis durch falsch zugeordnete Zinsaufwendungen oder -erträge
  • Unzuverlässige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kennzahlen
  • Fehlerhafte Grundlagen für strategische Entscheidungen
  • Probleme bei steuerlichen Prüfungen und Bankgesprächen
  • Verstoß gegen handelsrechtliche Rechnungslegungsgrundsätze

Gerade bei der Kreditwürdigkeitsprüfung achten Banken auf korrekt dargestellte Zinsergebnisse. Fehlerhafte Abgrenzungen können zu Fehleinschätzungen der wirtschaftlichen Lage führen.

Rechtsgrundlagen nach HGB

Die Zinsabgrenzung ist gesetzlich in mehreren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs verankert. Sie bildet einen zentralen Bestandteil ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung.

§ 250 HGB: Rechnungsabgrenzungsposten

§ 250 Abs. 1 HGB regelt die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

§ 250 Abs. 2 HGB regelt die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP): Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB: Periodenabgrenzung

Der Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung verpflichtet zur Abgrenzung: Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.

§ 266 Abs. 2 und 3 HGB: Bilanzausweis

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 266 HGB in der Bilanz gesondert auszuweisen:

  • Aktivseite: Position C (Rechnungsabgrenzungsposten)
  • Passivseite: Position C (Rechnungsabgrenzungsposten)

„Die Zinsabgrenzung ist keine Option, sondern eine handelsrechtliche Pflicht. Wer sie unterlässt, riskiert einen fehlerhaften Jahresabschluss – mit allen Folgen für steuerliche Prüfungen und Bankgespräche.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Arten der Zinsabgrenzung

Zinsabgrenzungen lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen, je nachdem ob Aufwendungen oder Erträge betroffen sind und ob die Zahlung vor oder nach dem Bilanzstichtag erfolgt.

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) bei Zinsen

ARAP erfasst Zinsaufwendungen, die im alten Jahr bezahlt wurden, aber wirtschaftlich (teilweise) zum neuen Jahr gehören. Die Zahlung erfolgt vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftliche Zugehörigkeit liegt danach.

Beispiel: Am 1. Dezember 2025 zahlt eine GmbH Darlehenszinsen für den Zeitraum Dezember 2025 bis Februar 2026 (3 Monate) in Höhe von 3.000 Euro. Davon entfallen 2.000 Euro auf Januar und Februar 2026.

  • Buchung am 1.12.2025: Zinsaufwand 3.000 Euro an Bank 3.000 Euro
  • Buchung am 31.12.2025: ARAP 2.000 Euro an Zinsaufwand 2.000 Euro
  • Auflösung am 1.1.2026: Zinsaufwand 2.000 Euro an ARAP 2.000 Euro

Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) bei Zinsen

PRAP erfasst Zinserträge, die im alten Jahr vereinnahmt wurden, aber wirtschaftlich (teilweise) zum neuen Jahr gehören. Die Zahlung erfolgt vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftliche Zugehörigkeit liegt danach.

Beispiel: Am 15. November 2025 erhält eine GmbH Zinsen für ein von ihr gewährtes Darlehen für den Zeitraum November 2025 bis Januar 2026 in Höhe von 1.500 Euro. Davon entfallen 500 Euro auf Januar 2026.

  • Buchung am 15.11.2025: Bank 1.500 Euro an Zinserträge 1.500 Euro
  • Buchung am 31.12.2025: Zinserträge 500 Euro an PRAP 500 Euro
  • Auflösung am 1.1.2026: PRAP 500 Euro an Zinserträge 500 Euro

Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten

Zinsen können auch über sonstige Forderungen (bei Zinserträgen) oder sonstige Verbindlichkeiten (bei Zinsaufwendungen) abgegrenzt werden, wenn die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt.

Beispiel: Darlehenszinsen für Oktober bis Dezember 2025 werden erst am 15. Januar 2026 fällig. Zum 31.12.2025 wird eine Verbindlichkeit gebildet.

ARAP / PRAP

Zahlung erfolgt vor dem Bilanzstichtag, wirtschaftliche Zugehörigkeit liegt teilweise danach

Forderungen / Verbindlichkeiten

Zahlung erfolgt nach dem Bilanzstichtag, wirtschaftliche Zugehörigkeit liegt teilweise davor

Buchungstechnik und Konten

Die praktische Umsetzung der Zinsabgrenzung erfolgt über standardisierte Buchungssätze nach dem SKR 03 oder SKR 04 Kontenrahmen. Die korrekte Kontierung ist Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.

Relevante Konten im SKR 03

Konto Bezeichnung Verwendung
0980 Aktive Rechnungsabgrenzung ARAP für vorausbezahlte Zinsaufwendungen
1900 Passive Rechnungsabgrenzung PRAP für voraus erhaltene Zinserträge
1576 Sonstige Verbindlichkeiten Abgrenzung fälliger Zinsaufwendungen
1400 Sonstige Forderungen Abgrenzung fälliger Zinserträge
2100 Zinsaufwendungen Erfolgskonto für Darlehenszinsen
2750 Zinserträge Erfolgskonto für Guthabenzinsen

Relevante Konten im SKR 04

Konto Bezeichnung Verwendung
1500 Aktive Rechnungsabgrenzung ARAP für vorausbezahlte Zinsaufwendungen
3800 Passive Rechnungsabgrenzung PRAP für voraus erhaltene Zinserträge
3730 Sonstige Verbindlichkeiten Abgrenzung fälliger Zinsaufwendungen
1600 Sonstige Forderungen Abgrenzung fälliger Zinserträge
7300 Zinsaufwendungen Erfolgskonto für Darlehenszinsen
2310 Zinserträge Erfolgskonto für Guthabenzinsen

Standardbuchungssätze

Die folgenden Buchungssätze zeigen die typischen Abgrenzungsvorgänge:

  1. Vorausbezahlte Zinsen (ARAP): ARAP an Zinsaufwand (zum 31.12.)
  2. Auflösung ARAP: Zinsaufwand an ARAP (zum 1.1. Folgejahr)
  3. Vorab erhaltene Zinsen (PRAP): Zinsertrag an PRAP (zum 31.12.)
  4. Auflösung PRAP: PRAP an Zinsertrag (zum 1.1. Folgejahr)
  5. Noch nicht gezahlte Zinsen: Zinsaufwand an sonstige Verbindlichkeiten (zum 31.12.)
  6. Noch nicht erhaltene Zinsen: Sonstige Forderungen an Zinsertrag (zum 31.12.)

Hinweis

Die Auflösung von Abgrenzungsposten erfolgt automatisch zu Beginn des neuen Geschäftsjahres. Moderne Buchhaltungssoftware übernimmt dies in der Regel automatisch über Eröffnungsbuchungen.

Praxisbeispiele mit Buchungssätzen

Die folgenden Beispiele zeigen die vollständige Buchungslogik für typische Zinsabgrenzungsfälle im Jahresabschluss 2025.

Beispiel 1: Vorausbezahlte Darlehenszinsen (ARAP)

Sachverhalt: Eine GmbH zahlt am 1. Oktober 2025 Darlehenszinsen für 6 Monate (Oktober 2025 bis März 2026) in Höhe von 6.000 Euro. Bilanzstichtag ist der 31.12.2025.

Berechnung: Von 6 Monaten entfallen 3 Monate (Oktober bis Dezember) auf 2025 und 3 Monate (Januar bis März) auf 2026. Abzugrenzen sind 3.000 Euro.

  • 1.10.2025 (SKR 03): Zinsaufwand (2100) 6.000 € an Bank (1200) 6.000 €
  • 31.12.2025: ARAP (0980) 3.000 € an Zinsaufwand (2100) 3.000 €
  • 1.1.2026: Zinsaufwand (2100) 3.000 € an ARAP (0980) 3.000 €

Ergebnis: Im Jahresabschluss 2025 werden nur 3.000 Euro Zinsaufwand ausgewiesen, die ARAP-Position beträgt 3.000 Euro.

Beispiel 2: Nachträglich fällige Kreditzinsen (Verbindlichkeit)

Sachverhalt: Für ein Darlehen fallen quartalsweise Zinsen an. Die Zinsen für Q4/2025 (Oktober bis Dezember) in Höhe von 4.500 Euro werden erst am 10. Januar 2026 fällig und bezahlt.

Berechnung: Die Zinsen sind wirtschaftlich 2025 entstanden, werden aber erst 2026 gezahlt. Es ist eine Verbindlichkeit zu bilden.

  • 31.12.2025 (SKR 03): Zinsaufwand (2100) 4.500 € an Sonstige Verbindlichkeiten (1576) 4.500 €
  • 10.1.2026: Sonstige Verbindlichkeiten (1576) 4.500 € an Bank (1200) 4.500 €

Ergebnis: Der Zinsaufwand wird korrekt 2025 erfasst, die Bilanz weist zum 31.12.2025 eine Verbindlichkeit von 4.500 Euro aus.

Beispiel 3: Voraus erhaltene Zinserträge (PRAP)

Sachverhalt: Eine GmbH hat ein Darlehen vergeben und erhält am 1. Dezember 2025 Zinsen für 4 Monate (Dezember 2025 bis März 2026) in Höhe von 2.000 Euro.

Berechnung: Von 4 Monaten entfällt 1 Monat auf 2025 und 3 Monate auf 2026. Abzugrenzen sind 1.500 Euro.

  • 1.12.2025 (SKR 03): Bank (1200) 2.000 € an Zinserträge (2750) 2.000 €
  • 31.12.2025: Zinserträge (2750) 1.500 € an PRAP (1900) 1.500 €
  • 1.1.2026: PRAP (1900) 1.500 € an Zinserträge (2750) 1.500 €

Ergebnis: Im Jahresabschluss 2025 werden nur 500 Euro Zinsertrag ausgewiesen, die PRAP-Position beträgt 1.500 Euro.

  • Zeitraum der wirtschaftlichen Zugehörigkeit exakt bestimmen
  • Abgrenzungsbetrag anteilig berechnen (Taggenauigkeit beachten)
  • Korrekte Konten für ARAP/PRAP oder Forderungen/Verbindlichkeiten verwenden
  • Auflösungsbuchung im Folgejahr nicht vergessen
  • Dokumentation für Prüfungszwecke sicherstellen

Bedeutung nach Größenklassen

Die Pflicht zur Zinsabgrenzung gilt grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größenklasse nach § 267 HGB. Allerdings unterscheiden sich Prüfungsintensität und praktische Relevanz.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Merkmal Klein Mittelgroß Groß
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € ≤ 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € ≤ 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer ≤ 50 ≤ 250 > 250
Prüfungspflicht Nein (meist) Ja Ja

Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Kleine Kapitalgesellschaften

Auch kleine GmbHs und UGs unterliegen der Abgrenzungspflicht nach § 250 HGB. Die Prüfungsintensität ist zwar geringer, aber fehlerhafte Abgrenzungen können bei Bankgesprächen oder steuerlichen Außenprüfungen problematisch werden.

Für kleine Gesellschaften gilt: Bei unwesentlichen Beträgen kann nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit auf eine Abgrenzung verzichtet werden. Die Grenze liegt in der Regel bei Beträgen unter 500 Euro.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften wird die Zinsabgrenzung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB intensiv geprüft. Fehlerhafte oder unterlassene Abgrenzungen führen regelmäßig zu Prüfungsfeststellungen.

Große Gesellschaften mit komplexen Finanzierungsstrukturen benötigen häufig detaillierte Abgrenzungsrechnungen, insbesondere bei syndizierten Krediten, Schuldscheindarlehen oder variablen Zinssätzen.

Achtung

Wichtig für alle Größenklassen: Die Zinsabgrenzung ist keine Ermessensfrage, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 250 HGB. Auch bei kleinen Beträgen sollte eine nachvollziehbare Dokumentation vorliegen.

Häufige Fehlerquellen

In der Praxis zeigen sich bei der Zinsabgrenzung wiederkehrende Fehler, die zu fehlerhaften Jahresabschlüssen führen. Die folgenden Punkte sollten besonders beachtet werden.

Fehlende oder unvollständige Abgrenzung

Der häufigste Fehler ist das vollständige Unterlassen der Zinsabgrenzung. Gerade bei kleinen Gesellschaften wird oft nur nach Zahlungsflüssen gebucht, ohne die wirtschaftliche Zugehörigkeit zu prüfen.

  • Vorausbezahlte Zinsen werden komplett im Jahr der Zahlung erfasst
  • Noch nicht gezahlte Zinsen werden erst im Jahr der Zahlung gebucht
  • Quartalsweise Zinszahlungen werden nicht zeitanteilig aufgeteilt

Falsche Zeitraumzuordnung

Selbst wenn eine Abgrenzung erfolgt, wird häufig der abzugrenzende Zeitraum falsch berechnet. Relevant ist der wirtschaftliche Entstehungszeitraum, nicht der Zahlungszeitraum.

Beispiel: Zinsen werden am 15.12.2025 für den Zeitraum 15.12.2025 bis 15.03.2026 bezahlt (3 Monate). Abzugrenzen sind 2,5 Monate (16.12.2025 bis 28.02.2026), nicht pauschal 2 Monate.

Verwechslung von ARAP und Verbindlichkeiten

Häufig werden die Abgrenzungsinstrumente verwechselt:

ARAP / PRAP

Verwenden bei Vorauszahlungen (Zahlung liegt vor dem Bilanzstichtag)

Forderungen / Verbindlichkeiten

Verwenden bei Nachzahlungen (Zahlung liegt nach dem Bilanzstichtag)

Fehlende Auflösung im Folgejahr

Abgrenzungsposten müssen im Folgejahr wieder aufgelöst werden. Unterbleibt dies, werden die Zinsen doppelt erfasst – einmal über die Abgrenzung, einmal bei der Zahlung.

Unzureichende Dokumentation

Für Prüfungen (steuerlich oder durch Wirtschaftsprüfer) ist eine nachvollziehbare Dokumentation erforderlich:

  • Kreditverträge mit Zinssätzen und Zahlungsterminen
  • Detaillierte Berechnungen der abzugrenzenden Beträge
  • Kontoauszüge als Nachweis der Zahlungszeitpunkte
  • Arbeitsanweisungen zur Abgrenzungssystematik

Geringfügigkeitsgrenze falsch angewendet

Zwar kann bei unwesentlichen Beträgen auf eine Abgrenzung verzichtet werden, aber diese Grenze wird oft zu großzügig ausgelegt. Als Faustregel gilt: Beträge über 500 Euro oder über 1 % der Bilanzsumme sollten immer abgegrenzt werden.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Unkenntnis der Buchungstechnik, sondern aus unzureichender Erfassung der Zahlungsmodalitäten. Eine systematische Übersicht aller Kreditverträge ist die beste Fehlerprävention.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Unterstützung

Moderne digitale Lösungen vereinfachen die Zinsabgrenzung erheblich. Sie reduzieren Fehlerquellen, sparen Zeit und schaffen Rechtssicherheit.

OnlineBilanz.de: Systematische Abgrenzungshilfe

Die Plattform OnlineBilanz.de bietet eine strukturierte Erfassung aller abgrenzungsrelevanten Sachverhalte. Das System führt Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben:

  • Erfassung aller Kreditverträge mit Zinssätzen und Zahlungsterminen
  • Automatische Berechnung abzugrenzender Beträge nach einheitlicher Methode
  • Vorschlag der korrekten Buchungssätze (SKR 03 / SKR 04)
  • Plausibilitätsprüfungen zur Vermeidung typischer Fehler
  • Automatische Erinnerung an Auflösungsbuchungen im Folgejahr

KI-gestützte Prüfung und Steuerberater-Validierung

Alle vom Mandanten eingegebenen Daten werden zweifach geprüft:

  1. KI-gestützte Plausibilitätsprüfung: Das System erkennt Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder ungewöhnliche Konstellationen und fordert zur Korrektur auf.
  2. Steuerberater-Validierung: Alle Abgrenzungen werden von erfahrenen Steuerberatern geprüft, optimiert und rechtskonform umgesetzt.

Dieser Prozess kombiniert die Effizienz digitaler Workflows mit der Fachkompetenz erfahrener Steuerberater.

Vorteile gegenüber manueller Bearbeitung

Zeitersparnis

Automatische Berechnungen statt manueller Aufstellungen

Fehlerreduktion

Systematische Plausibilitätsprüfungen vermeiden typische Fehler

Rechtssicherheit

Steuerberater-Prüfung garantiert HGB-konforme Umsetzung

Integration in den Jahresabschlussprozess

Die Zinsabgrenzung ist in OnlineBilanz.de vollständig in den Jahresabschlussprozess integriert:

  • Automatische Übernahme von Finanzdaten aus Buchhaltungssystemen (DATEV, Lexoffice, etc.)
  • Vorschlagswerte basierend auf Vorjahresdaten und laufenden Verträgen
  • Direkte Übertragung in Bilanz und GuV
  • Nahtlose Vorbereitung für die Offenlegung beim Unternehmensregister

Hinweis

Nach Abschluss der digitalen Erfassung übernehmen erfahrene Steuerberater die abschließende Prüfung und Optimierung. Der fertige Jahresabschluss wird rechtskonform erstellt und kann direkt beim Unternehmensregister offengelegt werden – die einzige gesetzlich zulässige Offenlegungsstelle seit dem DiRUG (01.08.2022).

Mandantenzugang und Transparenz

Mandanten behalten jederzeit die volle Kontrolle über ihren Jahresabschluss:

  • Einsicht in alle Abgrenzungsbuchungen mit Erläuterungen
  • Nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen für jeden abgegrenzten Betrag
  • Direkter Austausch mit dem betreuenden Steuerberater bei Rückfragen
  • Download aller Dokumente und Nachweise

Diese Transparenz schafft Vertrauen und ermöglicht es Geschäftsführern, die Zusammenhänge ihres Jahresabschlusses besser zu verstehen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ARAP und sonstigen Verbindlichkeiten bei Zinsen?

ARAP (aktive Rechnungsabgrenzung) wird verwendet, wenn Zinsen bereits im alten Jahr bezahlt wurden, aber wirtschaftlich teilweise zum neuen Jahr gehören. Sonstige Verbindlichkeiten werden gebildet, wenn Zinsen wirtschaftlich zum alten Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr bezahlt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zahlung relativ zum Bilanzstichtag.

Müssen auch kleine GmbHs Zinsabgrenzungen vornehmen?

Ja, die Pflicht zur periodengerechten Abgrenzung nach § 250 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse. Bei kleinen Gesellschaften kann allerdings nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit auf Abgrenzungen von Bagatellbeträgen (in der Regel unter 500 Euro) verzichtet werden.

Wie berechne ich den abzugrenzenden Zinsbetrag bei unterjährigen Zahlungen?

Der abzugrenzende Betrag wird zeitanteilig berechnet: Gesamtbetrag × (Anzahl Tage im Folgejahr ÷ Gesamtanzahl Tage). Beispiel: 6.000 Euro für 6 Monate (1.10.2025–31.3.2026), Bilanzstichtag 31.12.2025. Abgrenzung: 6.000 × (3 Monate ÷ 6 Monate) = 3.000 Euro. Bei exakter Berechnung sind die tatsächlichen Kalendertage zu verwenden.

Was passiert, wenn ich die Auflösung der Abgrenzung im Folgejahr vergesse?

Wird die Auflösungsbuchung vergessen, werden die Zinsen doppelt erfasst: Einmal über die Abgrenzung im Vorjahr, einmal bei der tatsächlichen Zahlung im Folgejahr. Dies führt zu einem überhöhten Zinsaufwand und einem fehlerhaften Jahresabschluss. Moderne Buchhaltungssysteme lösen Abgrenzungsposten automatisch zum Jahresbeginn auf.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: GmbH-Jahresabschluss erstellen, Offenlegung beim Unternehmensregister, Bilanzierung nach HGB. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater